Online Seminare

Willkommen im virtuellen Seminarraum

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Schwierige Gespräche souverän meistern – Online-Seminarkurs aus 2 Modulen

„Es hört doch jeder nur, was er versteht“

Johann Wolfgang von Goethe hat leider recht: dass zwei Menschen genau verstehen, was gemeint ist, ist regelmäßig ein kleines Wunder und gar nicht so leicht zu erreichen. Ausgehend von den wichtigsten Überlegungen zur Wahrnehmungs-Psychologie hilft das Seminar in heiklen Situationen ruhig, bestimmt und souverän zu reagieren. Es gibt die wichtigsten Tipps für einen guten ersten und zweiten Eindruck, Deeskalation und Selbstschutz-Strategien. Alle denkbaren Formen schwieriger Gespräche werden vorgestellt und trainiert:

Mitarbeiter-Gespräch, Kritik-Gespräch, Änderungs-Gespräch, Umgang mit Be-schwerden oder Unstimmigkeiten im Team moderieren.

Bei Bedarf gibt es Hinweise zur Rolle der Führungskraft als Mediator /Coach.

Der Online-Seminarkurs findet an 2 Tagen statt: 11. und 12.3.2024, 11. und 12.9.2024 

Modul 1:

  • Aufbau von Mitarbeitenden, Konflikt- und Änderungsgespräch und Ablauf gewaltfreier Kommunikation, „Schiffs-Modell“
  • Feedback und Kritik wertschätzend und klar formulieren
  • Übungen zu Beschwerdegesprächen
  • Selbstschutz und Deeskalationsstrategien

Modul 2:

  • Teamkonflikte lösen
  • Führungskraft als Coach
  • Rollenspiele und Video-Feedback

Die Teilnahme nur an Modul 1 (1. Tag) ist möglich: hier geht es zur Einzelbuchung von Modul 1

Seminarleitung: Cerstin Fröhlich

Einführung in die Arbeit mit Geflüchteten

Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gibt es Menschen, die aus verschiedensten Fluchtgründen Schutz suchen und auf eine bessere Zukunft hoffen. Seit 2015 nimmt die Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland signifikant zu, was auch dazu führt, dass sich Arbeitsbedingungen verändern. Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen, Wohlfahrtsverbänden und viele andere Akteure werden mit komplexen Fallkonstellationen und Lebenslagen der Geflüchteten konfrontiert. Es entstehen Fragen bis hin zu Ratlosigkeit. Dieses Seminar hilft Ihnen, ein umfängliches Grundwissen zu erhalten, um eine zielführende Arbeitsweise mit Geflüchteten leisten zu können. Durch Verständnis zu rechtlichen Grundlagen, unterschiedlichen Lebenswelten, Kulturen und Mentalitäten, können Sachverhalte besser eingeschätzt sowie Frustration und Stress reduziert werden. Dies versteht sich in Wechselwirkung.

Online-Seminartermin: 29.11.2023, 11.3.2024, 12.6.2024

Seminarleitung: Marvin Küllsen

Faule Fälle im SGB XII - oder hier stimmt was nicht

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden neben den rechtlichen Kenntnissen auch den notwendigen Spürsinn zu vermitteln, um Fälle von Leistungsmissbrauch zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. Welche Beschäftigten eines Sozialamtes tragen nicht das Gefühl mit sich herum, dass in dem einen oder anderen Fall etwas „faul sein“ und nicht mit rechten Dingen zugehen könnte? Diese „faulen Fälle“ gilt es, gezielt unter die Lupe zu nehmen und genauer zu betrachten. Dabei obliegt den Sozialbehörden die Verantwortung für die rechtmäßige Erbringung ihrer Leistungen. Dieser Verantwortung können sie nur dann gerecht werden, wenn sie den Missbrauch von Sozialleistungen konsequent und nachhaltig bekämpfen. Die Teilnehmenden werden über die bekannten Verhaltens- und Verfahrensweisen aufgeklärt.

Online-Seminar: 15.5.2024

Seminarleitung: Jürgen Drews

Faule Fälle im SGB II - oder hier stimmt was nicht

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden neben den rechtlichen Kenntnissen auch den notwendigen Spürsinn zu vermitteln, um Fälle von Leistungsmissbrauch zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. Welche Beschäftigten eines Jobcenters tragen nicht das Gefühl mit sich herum, dass in dem einen oder anderen Fall etwas „faul sein“ und nicht mit rechten Dingen zugehen könnte? Diese „faulen Fälle“ gilt es, gezielt unter die Lupe zu nehmen und genauer zu betrachten. Dabei obliegt den Jobcentern die Verantwortung für die rechtmäßige Erbringung ihrer Leistungen. Dieser Verantwortung können sie nur dann gerecht werden, wenn sie den Missbrauch von Grundsicherungsleistungen konsequent und nachhaltig bekämpfen. Zudem beobachten einige Jobcenter eine Zunahme von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch. Die Teilnehmenden werden über die bekannten Verhaltens- und Verfahrensweisen aufgeklärt. Sie erlernen, Strategien zur Bekämpfung zu entwickeln sowie Möglichkeiten der Ahndung als nachhaltige Prävention aufzuzeigen.

Online-Seminar: 4.12.2024

Seminarleitung: Jürgen Drews

Außenermittlungen im SGB II und XII rechtssicher und sattelfest gestalten – Vertiefungsseminar

In diesem Seminar wird auf die im Fachseminar „Außenermittlungen im SGB II und XII rechtssicher und sattelfest gestalten – Basisseminar“ vermittelten oder durch die berufliche Praxis erworbenen Kenntnisse aufgebaut. Zwischen dem Besuch des Grundlagenseminars und der Vertiefung sollten mindestens 6 Monate liegen. Es richtet sich an Beschäftigte, die schon längere Zeit im Außendienst im Rahmen des SGB II und SGB XII tätig sind. Es soll der Vertiefung und Auffrischung von Bekanntem, aber auch der Aneignung von Neuem - angepasst an die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeskommentierung - dienen. Die praktischen Erfahrungen der Teilnehmenden fließen unmittelbar in den Seminarverlauf ein.

Online-Seminar: 10.4.2024, 6.11.2024

Seminarleitung: Jürgen Drews

Außenermittlungen im SGB II und XII rechtssicher und sattelfest gestalten – Basisseminar

Ziel des Seminars ist es, die Rolle des Außendienstes als Instrument der Leistungsgewährung im Rahmen der SGB II und SGB XII zu verdeutlichen. Seine Aufgabe besteht darin, die Voraussetzungen zur zweckentsprechenden und bedarfsgerechten Entscheidung durch die fallführende Leistungssachbearbeitung zu ergänzen sowie bei Bedarf dem Fallmanagement und der Vermittlung bei der beratenden Tätigkeit Unterstützung vor Ort zu gewähren. Im Seminar soll die fachliche Kompetenz der Beschäftigten im Außendienst gestärkt sowie der Blick für ihre besondere Gefährdungslage sensibilisiert werden. Der Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Diskussion sollen die Teilnehmenden befähigen, Anregungen mit in den Arbeitsalltag zu nehmen.

Online-Seminar: 6.3.2024, 9.10.2024

Seminarleitung: Jürgen Drews

Organisierter Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit

Insbesondere Jobcenter in städtischen Ballungsgebieten sind zunehmend mit organisiertem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger konfrontiert. Nach § 7 Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 2 SGB II sind die vorgenannten Personen samt ihrer Angehörigen vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland weder Arbeitnehmer noch Selbstständige sind. Diese Ausschlusskriterien umgehen die am (organisierten) Leistungsmissbrauch beteiligten Personen und Organisationen mit zahlreichen Betrugsmanövern, die es zu erkennen und aufzudecken gilt. Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer über die bekannten Verhaltens- und Verfahrensweisen aufzuklären, Strategien zur Bekämpfung zu entwickeln sowie Möglichkeiten der Ahndung als nachhaltige Prävention aufzuzeigen.

Online-Seminar: 12.3.2024, 10.12.2024

Seminarleitung: Ralf Steinbusch

Leistungsmissbrauch im SGB II – Kein Kavaliersdelikt

Das Ziel dieses Seminars besteht darin, allen interessierten Mitarbeiter*Innen der Jobcenter und Kommunalverwaltungen einen fundierten Überblick über die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch im Rahmen des SGB II zugeben. Die Teilnehmer*Innen sollen im Anschluss wissen, welche Möglichkeiten bestehen Leistungsmissbräuche aufzudecken und wie mit ihnen umzugehen ist. Des Weiteren wird den Teilnehme*Innen der praxisnahe Umgang mit den zuständigen Ahndungs- und Ermittlungsbehörden vorgestellt. Ferner werden Tatmuster sowie Erkennungsmerkmale von organisiertem Leistungsmissbrauch durch nichtdeutsche EU-Bürger, vor allen aus Süd-Ost Europa, aufgezeigt.

Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt.

  • 20.11. und 21.11.2023
  • 19.2. und 20.2.2024
  • 28.10. und 29.10.2024

Seminarleitung: Ralf Steinbusch

Zeit-, Selbst- und Stressmanagement - Modul 1 des Seminarkurses

Wer wünschte schon auf dem Sterbebett, er hätte mehr Zeit im Büro verbracht? 

Dieser Gedanke von Steven R. Cover ist das Leitmotiv für unser Seminar. Gehirngerecht planen, priorisieren und trotz der Anforderung von Multi-Tasking die eigene Balance finden, Stress verbannen und gelassen „Neinsagen“. Wie kann ich mich selbst motivieren und auf meine Kompetenzen konzentrieren ohne auszubrennen? Wie verbanne ich Zeitfallen und  Zeitfresser aus meinem Alltag und wie stärke ich meine Lebensrollen? Im Austausch mit Gleichgesinnten entstehen neue Impulse, um wieder Herr/Herrin über die Zeit zu werden und in Balance zu leben.

Online-Seminartermin: 10.6.2024, 25.11.2024

Modul 1

  • Der ideale Tagesablauf
  • Zeitdiebe und -fallen erkennen und reduzieren
  • Prioritäten setzen, „Neinsagen“ können
  • Gehirngerecht arbeiten
  • Techniken des modernen Zeitmanagements

Für die Teilnahme am gesamten Online-Seminarkurs bestehend aus Modul 1 und 2 geht es hier zur Buchung des Kurses.

Seminarleitung: Cerstin Fröhlich

Zeit-, Selbst- und Stressmanagement - Online-Seminarkurs aus 2 Modulen

Wer wünschte schon auf dem Sterbebett, er hätte mehr Zeit im Büro verbracht? 

Dieser Gedanke von Steven R. Cover ist das Leitmotiv für unser Seminar. Gehirngerecht planen, priorisieren und trotz der Anforderung von Multi-Tasking die eigene Balance finden, Stress verbannen und gelassen „Neinsagen“. Wie kann ich mich selbst motivieren und auf meine Kompetenzen konzentrieren ohne auszubrennen? Wie verbanne ich Zeitfallen und  Zeitfresser aus meinem Alltag und wie stärke ich meine Lebensrollen? Im Austausch mit Gleichgesinnten entstehen neue Impulse, um wieder Herr/Herrin über die Zeit zu werden und in Balance zu leben.

Der Online-Seminarkurs findet an 2 Tagen statt: 10. und 11.6.2024, 25. und 26.11.2024  

Modul 1  

  • Der ideale Tagesablauf
  • Zeitdiebe und -fallen erkennen und reduzieren
  • Prioritäten setzen, „Neinsagen“ können
  • Gehirngerecht arbeiten
  • Techniken des modernen Zeitmanagements

Modul 2

  • Motivation und Selbstmotivation
  • Stressfaktoren reduzieren
  • Umgang mit „Aufschieberitis“
  • Work-Life-Blending
  • Alltagstipps für entspannteres Arbeiten

Die Teilnahme nur an Modul 1 (1. Tag) ist möglich: hier geht es zur Einzelbuchung von Modul 1

Seminarleitung: Cerstin Fröhlich

Schwierige Gespräche souverän meistern - Modul 1 des Seminarkurses

„Es hört doch jeder nur, was er versteht“

Johann Wolfgang von Goethe hat leider recht: dass zwei Menschen genau verstehen, was gemeint ist, ist regelmäßig ein kleines Wunder und gar nicht so leicht zu erreichen. Ausgehend von den wichtigsten Überlegungen zur Wahrnehmungs-Psychologie hilft das Seminar in heiklen Situationen ruhig, bestimmt und souverän zu reagieren. Es gibt die wichtigsten Tipps für einen guten ersten und zweiten Eindruck, Deeskalation und Selbstschutz-Strategien. Alle denkbaren Formen schwieriger Gespräche werden vorgestellt und trainiert:

Mitarbeiter-Gespräch, Kritik-Gespräch, Änderungs-Gespräch, Umgang mit Be-schwerden oder Unstimmigkeiten im Team moderieren.

Bei Bedarf gibt es Hinweise zur Rolle der Führungskraft als Mediator /Coach.

Online-Seminartermin: 11.3.2024, 11.9.2024

Modul 1:

  • Aufbau von Mitarbeitenden, Konflikt- und Änderungsgespräch und Ablauf gewaltfreier Kommunikation, „Schiffs-Modell“
  • Feedback und Kritik wertschätzend und klar formulieren
  • Übungen zu Beschwerdegesprächen
  • Selbstschutz und Deeskalationsstrategien

Für die Teilnahme am gesamten Online-Seminarkurs bestehend aus Modul 1 und 2 geht es hier zur Buchung des Kurses.

Seminarleitung: Cerstin Fröhlich

Hilfe zu Pflege - Sozialhilfe in stationären Einrichtungen, Einführung in das Rechtsgebiet (Grundlagenseminar)

Die Sozialhilfe ist in den letzten Jahren immer komplexer und komplizierter geworden. Gleichzeitig wird die Heimpflege von Jahr zu Jahr teurer und aus dem Einkommen lässt sich die Pflege im Heim so gut wie nicht mehr finanzieren. Ist kein verwertbares Vermögen vorhanden, muss der Staat mit Sozialhilfe unterstützen. Zu berücksichtigen sind Grundsätze wie der Nachrang, „ambulant vor stationär“ und „Heimpflegebedürftigkeit“. Diese sind in Einklang mit dem Gesetz und den persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Leistungsberechtigten zu bringen. Das Seminar hat zum Ziel, die Theorie des Gesetzes in die Praxis der individuellen Fallbearbeitung zu vermitteln und Lösungsansätze für regelhafte und außergewöhnliche Fallgestaltungen zu finden, insbesondere was vorrangige Leistungen und der Einsatz von Einkommen und Vermögen bei Einzelpersonen und auch Ehegatten bzw. Lebenspartner betrifft.

Online-Seminartermine: 28. Februar 2024, 25. September 2024, 14. November 2024

Seminarleitung: Maria Weber

Darlehen im SGB II; SGB IX und SGB XII

Die darlehensweise Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, der Sozialhilfe nach dem SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX – insbesondere bei kurzzeitigen Notlagen und bei momentan nicht kapitalisierbarem Vermögen – tritt immer wieder bei der Hilfegewährung in Erscheinung. In dem Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen aller Darlehenstatbestände in SGB II, SGB XII und SGB IX  ausführlich besprochen und erläutert. Die Teilnehmer werden mit typischen Anwendungssachverhalten und allen vorkommenden Verfahrensschritten vertraut gemacht. Ein Schwerpunkt liegt in der ausführlichen Besprechung der Darlehenssicherung und der Rückzahlungsmodalitäten.

Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen).

Teil 1: verfügbar vom 1.8. - 10.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:30 Uhr

Teil 2 - Konferenztermin: 10.9.2024

Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Zuständigkeiten und Kostenerstattung im Sozialhilferecht des SGB XII

„Bin ich für diesen Fall zuständig?“, das ist stets die erste und wichtigste Frage in der Sachbearbeitung. In der Tat ist das Zuständigkeitsrecht elementar für alle weiteren Verfahrensschritte, hängt davon doch die Kostenträgerschaft und die fachlich ordnungsgemäße Erledigung der Arbeit ab. Nun sind die Zuständigkeitsregelungen im Sozialrecht alles andere als einfach. Aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen und systemübergreifender Sonderbestimmungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten  unter den beteiligten Sozialleistungsträgern. Das Spiegelbild der Zuständigkeitsrechts ist die Kostenerstattung, die in diesem Seminar ebenfalls behandelt wird.

Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

Teil 1: verfügbar vom 1.8. - 10.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:40 Uhr

Teil 2 - Konferenztermin: 11.9.2024

Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Bestattungskosten im Sozialhilferecht – § 74 SGB XII

Der Tod eines Angehörigen verbunden mit finanziellen und behördlichen Angelegenheiten betrifft immer Menschen, die sich gerade in einer extremen Ausnahmesituation ihres Lebens befinden. Mit besonderer Rücksicht auf diese Situation muss die Verwaltung rechtlich schwierige Fragen sensibel und oft auch noch unter Zeitdruck entscheiden. In dem Seminar sollen die rechtlichen Hintergründe des Bestattungsrechts und des Kostenrechts einschließlich der Zuständigkeit dargestellt werden.

Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

Teil 1: verfügbar vom 1.8. - 10.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:50 Uhr

Teil 2 - Konferenztermin: 11.9.2024

Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Schnittstellen der Eingliederungshilfe zu anderen Rechtsbereichen

Leistungen der Eingliederungshilfen (EGH) überschneiden sich vielfach mit angrenzenden Rechtsbereichen. Für die Praxis stellt sind stets die Frage, ob es vorrangige, sich überschneidende oder zusammengefasste Leistungen (Komplexleistungen) gibt. Die Vielzahl der im Umfeld der EGH zu beachtenden Rechtsbereiche hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Zuständigkeit der unterschiedlichen Leistungsträger und auf die rechtmäßige Bearbeitung der Fälle. Für Leistungsberechtigte hängt davon entscheidend der Umfang einzusetzenden Einkommens und Vermögens ab.

Die Kenntnis der Schnittstellen gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der EGH, der existenzsichernden Leistungen nach SGB XII und SGB II, im Pflegerecht sowie anderer Hilfen in besonderen Lebenslagen der Sozialhilfe.

In dem Seminar werden alle relevanten Konkurrenzbereiche zur EGH umfassend besprochen und erläutert.

Seminartermine (Online-Seminar in 3 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.

Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 29.7. - 9.9.2024

Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Teil 3 – Konferenztermin: 10.9.2024

Seminarzeit Teil 3: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Einsatz von Vermögen in der Eingliederungshilfe

Der Vermögenseinsatz in der EGH entspricht scheinbar genau den bisherigen Regelungen im Sozialhilferecht. Aber wie so oft kann der Schein trügerisch sein: Abgesehen von dem mit derzeit fast 60.000 € offensichtlich gegenüber dem SGB XII abweichenden Freibetrag, gibt es keine Einsatzgemeinschaft mehr bei volljährigen Personen mit Partnern. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Umstand zu widmen, dass bei der Zuordnung zu Einkommen oder Vermögen nicht mehr die „Zuflusstheorie“ funktioniert. Was sich insbesondere bei der Einordnung von Erbschaften auswirkt. Ferner ist zu überlegen, ob bei atypischen Vermögenspositionen die gleichen Regelungen gelten wie im bisherigen Recht. Dazu sind die Härtefallregeln und die Möglichkeit der darlehensweise Hilfegewährung zu bewerten.

Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen). 

Teil 1: verfügbar vom 5.8. - 9.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Teil 2 - Konferenztermin: 9.9.2024

Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Einsatz von Einkommen in der Eingliederungshilfe

In der Eingliederungshilfe ist die Prüfung des Einkommens für einen etwaigen Eigenbeitrag nicht zu unterschätzen Hier hat mit blick auf den Einkommenseinsatz im SGB XII ein wesentlicher Paradigmenwechsel stattgefunden: die Ermittlung des Einkommens nach dem Einkommenssteuergesetz. Dieses Seminar bietet einen Überblick über die Einkommenssteuerarten und die für den Eigenbeitrag maßgebenden Berechnungsgrößen. Auf dieser Grundlage kann ermittelt werden, wessen Einkommen in welcher Höhe berücksichtigt wird. Darüber hinaus stellt dieses Seminar die grundsätzlichen Regelungen zu den privilegierten  Leistungen, dem  Kostenbeitrag nach § 142 SGB IX und der Ausgleichsberechnung gegenüber den existenzsichernden Leistungen nach §§ 27c, 27b SGB XII vor. TeachConsult hat ein Berechnungsformular und ein alle Varianten berücksichtigendes Antragsformular zur EGH erstellt, die in dem Seminar vorgestellt werden. 

Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen). 

Teil 1: verfügbar vom 5.8. - 8.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Teil 2 – Konferenztermin: 9.9.2024

Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Die ungeahnten Möglichkeiten des § 34a SGB II - Ersatzanspruch bei rechtswidrigen Leistungen nach dem SGB II

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung  volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anzuwenden. Diese Haftungsbeschränkung wurde durch eine Ergänzung in § 40 Abs. 9 SGB II im Rahmen des Bürgergeldgesetzes zum 01.01.23 erheblich erweitert. Das wirkt sich insbesondere auf die Rückabwicklung rechtswidriger Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder aus.

Eine erfolgsversprechende Möglichkeit, hier erheblichen Einnahmeverlusten entgegenzuwirken, stellt der Ersatzanspruch nach § 34a SGB II dar. Diese den Jobcentern viele Vorteile bietende Vorschrift wird in der Praxis nur selten angewandt.

In dem halbtägigen Online-Seminar sollen detailliert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Ersatzanspruchs nach § 34a SGB II besprochen werden. Das Thema wird den Seminarteilnehmer*innen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen eingehend erläutert.

Seminartermine: 11.12.2023, 27.08.2024

Seminarleitung: Lutz Wittler

Vermögenseinsatz nach § 12 SGB II

Zum 01.01.2023 wurden durch das Bürgergeldgesetz die Regelungen zum Vermögen im Bereich der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II komplett neugefasst. Neben einem neuen systematischen Aufbau von § 12 SGB II und einer Neuordnung der geschützten Vermögensgegenstände
wurde mit der Vorschrift eine Karenzzeit mit einem geringeren Vermögenseinsatz für Betroffene zu
Beginn des Leistungsbezuges eingeführt. Außerdem wurde eine neue Vorschrift zum Vermögenseinsatz bei bis zu einmonatigem Leistungsbezug geschaffen.
In diesem Seminar sollen alle Einzelheiten zum Begriff und zur Verwertbarkeit des Vermögens, zu
den geschützten Vermögensgegenständen und insbesondere zur Karenzzeit besprochen werden.
Diese Themen werden mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert;
außerdem wird auf mögliche Probleme bei der Anwendung und auf Fragen der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer ausführlich eingegangen. Auch die Rechtsprechung wird ausführlich besprochen.

Seminarleitung: Lutz Wittler

Leistungsminderungen im SGB II

Ziel der Einführung des Bürgergeldes ist es u. a. eine vertrauensvolle, transparente Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern zu fördern, entsprechend wurde der Eingliederungsprozess weiterentwickelt. Gegenseitiger Respekt und Vertrauen werden ebenso wie der Umgang der Beteiligten miteinander auf Augenhöhe gesetzlich stärker in den Fokus gerückt und eine neue Vertrauenskultur ermöglicht. Dennoch kommt es zu Leistungsminderungen im SGB II. Die Leistungsminderungsbescheide scheitern vor den Sozialgerichten häufig
schon an formellen Fehlern. Diese Formalien, der Tatbestand der wiederholten Pflichtverletzung und die Berechnung von Leistungsminderungen sind Schwerpunkte dieses Seminars. Ziel ist es Rechtssicherheit im Umgang mit den Leistungsminderungen zu erlangen und häufige „rechtliche Fallstricke“ umgehen zu lernen. Im Rahmen des Seminars erhalten die Teilnehmer*innen Kenntnisse über relevanten rechtlichen Grundlagen.

Online-Seminartermin: 14.05.2024, 23.10.2024

Seminarleitung: Daniela Knopf

Sonderseminar - Mehrbedarf (WfbM-Mittagessen) in der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Bereits zum 01.01.2020 sind die §§ 42b Abs. 2, 30 Abs. 8 SGB XII in Kraft getreten, welche mit dem Mehrbedarf für das sog. „WfbM-Mittagessen“ einen echten „Hammer“ beinhalten. Denn zum einen ist die Zahl der betroffenen Leistungsberechtigten extrem hoch, zum anderen besteht eine unmittelbare Verbindung zur Notwendigkeit des Erlasses vorläufiger und abschließender Entscheidungen.

Zwar sind die genannten Probleme durch das sog. „Corona-Recht“ im SGB XII in den letzten Jahren entschärft worden, jedoch sind die §§ 141, 142 seit dem 01.01.2023 weitestgehend bedeutungslos. Nun muss sich die Verwaltungspraxis wieder vertieft mit diesem speziellen Mehrbedarf auseinandersetzen. Hinzu treten bundesbehördliche Rundschreiben und Auslegungshilfen, welche im Ergebnis aber an so mancher Stelle verwirrender als klarstellender sind.

Dieses Sonderseminar greift die aktuellen Probleme zum Mehrbedarf für das sog. „WfbM-Mittagessen“in bekannt praxisorientierter Art und Weise auf und führt die Teilnehmer*innen durch den Anwendungsdschungel.

 

Seminarleitung: Christopher Rein

Einkommen und Vermögen im SGB II

Von besonderer Bedeutung - da ausschlaggebend für die Leistungshöhe - und immer wieder problematisch im Rahmen des Bezugs von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist die Frage, welche Arten von Einkommen und Vermögen bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt werden dürfen und welche nicht. Das Online-Seminar vermittelt die Kenntnisse zum Einkommens- und Vermögenseinsatz, die für jeden, der mit der Materie in Berührung kommt, erforderlich sind. In diesem Seminar wird weiterhin der Frage nachgegangen, wie Geldanlagen, Lebensversicherungen, Bausparverträge und Anlageformen zur Altersvorsorge als verwertbares Vermögen im SGB II genutzt werden können. Die Verwertungsformen werden eingehend erörtert.

Seminarleitung: Daniela Knopf

Die Bagatellgrenzen des SGB II

Zum 01.01.2023 wurden durch das Bürgergeldgesetz in den §§ 40, 41a SGB II zwei Bagatellgrenzen
bei der Rückabwicklung von Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschaffen. Diese von vielen Beteiligten lang ersehnten und der Verwaltungsvereinfachung dienenden Regelungen werfen aber seit ihrem Inkrafttreten viele Fragen in der täglichen Praxis der Jobcenter auf. Das liegt auch daran, dass die Neuregelungen erhebliche Auswirkungen auf die Anwendung von verschiedenen Vorschriften des SGB X haben.

In diesem halbtägigen Online-Seminar sollen alle Einzelheiten zu den beiden Bagatellgrenzen besprochen werden. Deren Anwendung wird mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert. Auf Fragen der Teilnehmer*innen wird ausführlich eingegangen.

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen aus Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) und weitere Interessierte.

Seminarleitung: Lutz Wittler

 

Verwaltungsrecht trifft Betreuung - Verwaltungsverfahren zur Registrierung von Berufsbetreuer*innen

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörden, die im Hinblick auf die Registrierung der Berufsbetreuer*innen ein neues Verwaltungsverfahren umsetzen müssen.

Die Registrierung der Betreuer*innen ist an Voraussetzungen geknüpft. Seinen Abschluss findet das Registrierungsverfahren in dem Erlass eines förmlichen Verwaltungsaktes.

Das Seminar vermittelt die Grundlagen des Verwaltungsverfahrens. Die Teilnehmer*innen sollen Handlungssicherheit bei der Umsetzung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften im Betreuungsrecht gewinnen.

 

Seminartermine: 31.01.2024, 20.09.2024
Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer

Die wichtigsten Grundlagen des Betreuungsrechts für Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörden

Das BtOG verändert die Aufgaben und Anforderungen an die Betreuungsbehörde. Wie werden sie an dem gerichtlichen Verfahren beteiligt, welche Mitteilungspflichten gegenüber dem Gericht hat sie zu erfüllen, welche Aspekte sind bei der Registrierung der Berufsbetreuer*innen zu beachten?

Das Seminar bietet einen kompakten Überblick über das reformierte Betreuungsrecht und seine Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Betreuungsbehörden.

Für Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörde, die schon länger in diesem Tätigkeitsfeld arbeiten, dient das Seminar zur Systematisierung und Ergänzung ihrer Kenntnisse. Neueinsteiger erhalten einen kompakten Überblick.

 

Seminartermine: 20.03.2024, 20.09.2024
Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer

 

Auf den Punkt gebracht: Betreuungsrecht und Sozialleistungen, der neue § 17 Abs. 4 SGB I

Das Betreuungsrecht hat das Verhältnis der Betreuer zu ihren Klienten grundlegend neu definiert. Der Betreuer muss die Wünsche der Klienten ermitteln und befolgen. Er soll die Klienten unterstützen, dass diese selbst ihre Anträge stellen. Eine Entscheidung des Betreuers ohne den Klienten zu beteiligen ist nicht mehr denkbar.

Der neu gefasste § 17 Abs. 4 SGB I konkretisiert das Verhältnis zwischen Leistungsträger und Leistungsberechtigten für den Fall, dass rechtliche Betreuung angeordnet ist. Er stellt klar, dass Leistungsträger verpflichtet sind, mit Betreuungsbehörden zusammen zu arbeiten. Die Rechte der Berechtigten bleiben auch bei eingerichteter Betreuung voll bestehen.

Aber was heißt das konkret? Das Seminar bietet ihnen Antwort und damit verbunden gewinnen sie Handlungssicherheit.

 

Seminartermine: 28.11.2023, 07.05.2024, 12.11.2024
Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer

 

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

Sie sind als Fachkraft im Sozial- oder Jugendamt, im JobCenter oder bei Leistungserbringern im Sozialbereich und haben Verantwortung für viele Menschen, die auf unterschiedliche Hilfen angewiesen sind. Sie haben es mit einer hohen Fallzahl und immer komplexer werdenden Lebenssituationen zu tun, die Sie nicht unberührt lassen. Die hohe Arbeitsbelastung und Verantwortung wirkt sich auch auf ihre persönliche Gesundheit aus. Sie fragen sich, wie man Stress am Arbeitsplatz aushalten kann? Sie leiden unter ständiger Anspannung, Kopfschmerzen und anderen Nebenwirkungen von Stress?

In diesem Seminar sollen neben den Auswirkungen von Stress auf den Körper auch Möglichkeiten zur Prävention geschaffen werden. Die psychische Gesundheit leidet unter vielen Aspekten und kann entsprechend durch viele andere Aspekte gestärkt werden. Ziel dieses Seminares ist es, präventiv den steigenden Zahlen psychischer Erkrankungen entgegen zu wirken und ein Verständnis der Auswirkungen von Stress am Arbeitsplatz zu entwickeln.

Entspannungstechniken oder verschiedenste Entlastungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz sollen eruiert und die Erfahrungen der Seminarteilnehmer*innen geteilt werden. Weiterhin sollen Ängste abgebaut und mögliche Vertrauenspersonen in Ihrem Job oder Ihrem Umfeld erarbeitet werden.

Fragen wie bspw. „Wie teile ich mit, dass ich die Arbeit nicht schaffe?“ sind Fragen, für die unsere Gesellschaft auf Grund des hohen Leistungsdrucks selten Gehör hat.

Dieses Seminar bietet Ihnen die Chance mögliche präventive Maßnahmen zur Entlastung kennen zu lernen und Ihre Resilienz im Gesamtkonstrukt „Arbeit“ zu stärken.

Seminarleitung: Marcel Luhn

Psychische Erkrankungen in der Teilhabeplanung nach dem SGB IX

Psychische Erkrankungen nehmen in unserer Gesellschaft einen immer größer werdenden Raum ein, doch was ist eine psychische Erkrankung und wie manifestiert sie sich? Was unterscheidet eine Depression von einer Schizophrenie und inwieweit sind diese Unterschiede im Rahmen der Bedarfsermittlung in der Betrachtung der Lebenswelt der Betroffenen zu berücksichtigen? Dieses Seminar soll den Fachkräften in  der Hilfeplanung einen grundsätzlichen Überblick über psychiatrische Erkrankungen vermitteln um deren Auswirkungen kennen zu lernen und Ihnen ein Verständnis über die emotionale Gefühlswelt der Betroffenen zu geben. Im Zuge der Hilfeplanung wird es immer wieder zu Konflikten zwischen Betroffenen und Leistungserbringern kommen können, wenn die wesentlichen Aspekte der verschiedenen psychiatrischen Krankheitsbilder in der Planung nicht berücksichtigt werden, was letztendlich zu einem Mehraufwand an Kosten, Zeit und Nerven für alle Beteiligten führt. Hierbei leiden die betroffenen leistungsberechtigten Personen stets am meisten.

Dieses Seminar richtet sowohl an alle Fachkräfte der sozialen Arbeit wie auch in der verwaltungsrechtlichen Bearbeitung, Mitarbeitende bei Leistungserbringern sowie Betreuer und Betreuerinnen.

Seminarleitung: Marcel Luhn

Die vorläufige und abschließende Entscheidung nach § 41a SGB II

§ 41a SGB II stellt eine komplexe Vorschrift dar, die detaillierte Regelungen zu vorläufigen und abschließenden Entscheidungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II enthält. Die Anwendung der Vorschrift bringt immer viele Probleme mit sich. Neben den bisher mit § 41a SGB II gemachten Erfahrungen soll auch die Rechtsprechung zu § 41a SGB II im Seminar ausführlich thematisiert werden. In diesem Seminar werden alle Einzelheiten zur vorläufigen und abschließenden Entscheidung nach § 41a SGB II mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert und auf mögliche Probleme bei der Anwendung und auf Fragen der Teilnehmer*innen ausführlich und vertiefend eingegangen.

Seminarleitung: Lutz Wittler

Darlehen nach dem SGB II

Das SGB II sieht an vielen Stellen die Möglichkeit vor, in bestimmten besonderen und sehr unterschiedlichen Bedarfssituationen ALG II auf Darlehensbasis zu zahlen. Mit § 42a SGB II existiert weiterhin eine zentrale und für alle Darlehen gültige Vorschrift, die vielfältige Voraussetzungen für die Darlehensbewilligung und noch mehr Regelungen zur Rückabwicklung erbrachter Darlehen enthält. Im Rahmen des 9. SGB II-Änderungsgesetzes wurde § 42a SGB II zur Aufrechnung geändert; außerdem wurde das Verhältnis zu Leistungsminderungen durch Sanktionen klargestellt.

In diesem Seminar sollen die vielen, im SGB II verteilten, speziellen Anspruchsvoraussetzungen und die für alle Darlehensbewilligungen allgemeinen Vorschriften des § 42a SGB II sowie die Neuerungen durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz erörtert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rückabwicklung inkl. Aufrechnung von Darlehen mit dem ALG II. Die komplexe Materie wird dabei mit vielen Fallbeispielen praxisbezogen dargestellt.

Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt.

  • 07.02. und 8.2.2024
  • 13.11. und 14.11.2024

Seminarleitung: Lutz Wittler

Die Gewährung und Umsetzung von Bildungs- und Teilhabeleistungen im SGB II

Die Regelungen in den §§ 28 ff. SGB II bilden die Grundlage für die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und nicht zuletzt für die Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag (§ 6b BKGG). Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen haben. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets stellt eine besondere Herausforderung für Mitarbeiter*innen in den Jobcentern dar.
In diesem Seminar werden die einzelnen Leistungen erörtert und anhand von aktuellen Rechtsprechungen betrachtet. Eigene Fragen aus der Praxis können im Seminar eingebracht und besprochen werden. Das Seminar ist für Anfänger und Fortgeschrittene aus dem Bereich des Jobcenters geeignet und auch anderen Interessierten am Thema Bildungs- und Teilhabepaket zu empfehlen.

Seminarleitung: Daniela Knopf

Erstattungsansprüche der Jobcenter gegen andere Leistungsträger

Wenn der ärztliche Dienst feststellt, dass der Leistungsberechtigte nicht erwerbsfähig ist, wenn die Rentenversicherung fragt, ob das Jobcenter (zkT) Erstattungsansprüche anmelden möchte,
oder wenn der erwerbstätige Leistungsberechtigte mitteilt, er sei jetzt mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig, stellt sich folgende Frage: Hat die gemeinsame Einrichtung einen Erstattungsanspruch gegen den anderen Träger, wie und in welcher Höhe mache ich diesen geltend? Und was mache ich, wenn sich der andere Träger nicht bereit erklärt den Erstattungsanspruch anzuerkennen? Bei der Abwicklung von Erstattungsansprüchen herrschen viele Unsicherheiten, aber nicht nur auf Seiten der gemeinsamen Einrichtungen, sondern auch auf Seiten der schon
länger praktizierenden Leistungsträger. Auch die Entscheidungen des Bundessozialgerichts scheinen nicht immer Klarheit in die verworrene Lage zu bringen. Lernen Sie den sicheren und richtigen Umgang mit Erstattungsansprüchen und erfahren Sie welche rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ansprüche bestehen.

Seminarleitung: Daniela Knopf

Mitwirkungspflichten nach dem SGB I und SGB II

Im Rahmen der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen von Leistungen nach dem SGB II sind die Mitarbeiter*innen in der täglichen Arbeit auf die Mitwirkung der Kunden in Abgrenzung zum generellen Untersuchungsgrundsatz angewiesen.
Das Seminar vermittelt praxisorientiert die Anwendung und den Umgang der einschlägigen
Ermächtigungsgrundlage.

Seminarleitung: Daniela Knopf

Sozialrechtliche Grundlagenschulung - Online-Seminarkurs in 2 Modulen

Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit einem zweiteiligen Seminar soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden. Die Teilnahme an nur einzelnen Modulen ist möglich.

Modul 1 - Grundlagen der Sozialgesetzbücher, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgerichtsgesetz (Einzelbuchung Modul 1)

Im ersten Modul werden die Grundlagen der Sozialgesetzbücher, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgerichtsgesetz besprochen, die für alle weiteren Sozialgesetzbücher Gültigkeit haben.

Modul 2 - Leistungsrecht des SGB (Einzelbuchung Modul 2)

Im zweiten Modul werden die Leistungsgesetze besprochen, wie auch deren Beziehung untereinander, also die Rangfolgen und Ausschlusskriterien.

Der Online-Seminarkurs findet in 2 Teilen statt:

  • 20.3.2024 und 10.4.2024 - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus

Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Seminarleitung: Edith Sonntag

Die neue Eingliederungshilfe: Einführungsseminar für Einsteiger und „Umschüler“- Online-Seminarkurs

Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX birgt für Leistungsberechtigte, Eingliederungshilfeträger und Leistungsanbieter große Chancen, ist aber auch mit Unsicherheit behaftet.
Dieses Seminar gibt einen Überblick über die Neuregelungen und soll sowohl Einsteigern als auch „alten Hasen“ und weiteren Interessierten den Einstieg in die Materie erleichtern sowie wichtige Grundkenntnisse vermitteln.

Der Online-Seminarkurs findet an 4 Tagen statt (Sie melden sich einmal an und nehmen an allen Tagen teil):

  • Kurs März 2024: 11.3.2024, 13.3.2024, 18.3.2024, 20.3.2024 - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus, Seminarzeit jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Kurs Oktober 2024: 7.10.2024, 9.10.2024, 14.10.2024, 16.10.2024 - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus, Seminarzeit jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Seminarleitung: Christopher Rein

Einkommensermittlung bei Selbständigen nach dem SGB II

Zur Einkommensermittlung nach §§ 11 bis 11b SGB II werden von den Selbstständigen die unterschiedlichsten Belege vorgelegt, deren Interpretation und Auswertung häufig Schwierigkeiten bereitet. Des Weiteren ergeben sich bei Selbstständigen zahlreiche Besonderheiten bei der Einkommensermittlung, insbesondere aus der Alg II-Verordnung. Die Verordnung in der aktuellen Fassung wird im Seminar berücksichtigt. Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis werden die Auswertung der Unterlagen (insbesondere Anlage EKS) und die Einkommensermittlung erarbeitet. SGB II, ALGII VO und Taschenrechner werden im Seminar benötigt.

Seminarleitung: Daniela Knopf

Die Budgets für Arbeit und Ausbildung in der Eingliederungshilfe

Die Budgets für Arbeit und Budgets für Ausbildung sind zwei Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben des SGB IX. Das Seminar gibt einen strukturellen Überblick über die allgemeinen Grundlagen und die Besonderheiten dieser beiden Budgets – einschließlich der neuen Änderung für das Budget für Ausbildung in 2022.

Insbesondere Herausforderungen und Möglichkeiten bei der Akquise von ArbeitgeberInnen, Best-Practice Beispiele und die Einordnung der Integrationsfachdienste sind Bestandteil dieses praxisnahen Seminars.

Das Seminar richtet sich sowohl an erfahrene als auch „neue“ Fachkräfte im Themenbereich der Eingliederungshilfe.

Seminartermine: 04.03.2024, 11.11.2024

Seminarleitung: Christian Pfauter

Das Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II spielt das Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X eine gewichtige Rolle. Dieses Verfahren hat sich in der Praxis der Jobcenter als eine komplexe, strittige und arbeitsintensive Materie erwiesen. Ursächlich ist, dass Leistungsberechtigte häufig von der Möglichkeit der Überprüfung bestandskräftiger Entscheidungen der Jobcenter Gebrauch machen, im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom allgemeinen Recht abweichende Vorschriften zu beachten sind und eine umfangreiche sozialgerichtliche Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex existiert. In dem Seminar soll das komplexe Thema unter Berücksichtigung der bisherigen umfangreichen Rechtsprechung praxisorientiert an mehreren praktischen Beispielen erörtert werden.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen aus den Leistungsbereichen der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) sowie sonstige Interessierte.
Seminarleitung: Lutz Wittler

Mehr Rente - weniger Sozialhilfe, Rentenrecht für die Sozialhilfepraxis

In der Sozialhilfepraxis werden Mitarbeiter*innen fast täglich mit rentenrechtlichen Fragen konfrontiert, deren Beantwortung von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere bei der Beratung, der Prüfung des Leistungsanspruchs oder der Nachrangherstellung sind Kenntnisse zum Rentenrecht unerlässlich: „Wer erhält wann Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente, Grundrente, Renten nach den verschiedenen Sondersystemen, Betriebsrenten…?“ oder „Wie ist es um die Anrechenbarkeit auf Sozialhilfeleistungen bestellt?“ Das Seminar „Mehr Rente – weniger Sozialhilfe“ vermittelt die speziell auf die Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis abgestellten und zugeschnittenen Kenntnisse zum Grundverständnis der gesetzlichen Rentenversicherung, der Renten des Entschädigungsrechts sowie der Rentensondersysteme, zu den Anspruchsvoraussetzungen der unterschiedlichen Rentenarten sowie deren Anrechenbarkeit auf die Sozialhilfe.

Seminartermin: 30.11.2023

Seminarleitung: Ursula Schrödl

„Immer Ärger mit den Krankenkassen?“ Fälle aus einer schwierigen Beziehung

Wer in der Eingliederungshilfe tätig ist, kennt die Probleme: Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen und Unmut bei der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Sei es, dass Anträge unbegründet weitergeleitet, Leistungen verweigert oder die Mitwirkung  im Teilhabeplanverfahren verweigert oder verzögert wird. Von fachlich professioneller Zusammenarbeit im Interesse der Leistungsberechtigten kann oft nicht die Rede sein. TeachConsult hat versucht, typische Fallgestaltungen, die Ausdruck einer „schwierigen Beziehung“ sind, auszuwerten und will in diesem Seminar Lösungen anbieten. Dabei geht es nicht um “KK-Bashing“, sondern auch um Wege zu besserem Miteinander zu finden. Gerne können Sie praktische Fälle in anonymisierter Form zur Seminargestaltung schicken an: webinar@teachconsult.de 

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Grundlagen des Asylbewerberleistungsrechts - Online-Seminarkurs aus 3 Modulen

In diesem exklusiv von TeachConsult modular angebotenem Seminar zum Asylbewerberleistungsrecht  führen Sie Frau Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Herr Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht, durch die Grundlagen dieser komplexen Rechtsmaterie. Frau Siefert ist  Herausgeberin des bekannten Kommentars zum AsylbLG, in dem auch  Herr Dollinger als Autor bestimmte Teilbereiche kommentiert. Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter*innen im Vollzug des AsylbLG und angrenzender Rechtsbereiche sowie in der Beratung und Betreuung von Menschen, die sich als Schutzsuchende in Deutschland aufhalten. Die Teilnahme an nur einzelnen Modulen ist möglich.

Modul 1 - Grundsätze, Leistungsberechtigung und Grundleistungen (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 1)

Modul 2 - Analog-Leistungen, Anspruchseinschränkungen und Zuständigkeit (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 2)

Modul 3 - Leistungsrecht, Einkommen / Vermögen und Verpflichtungen Dritter (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 3)

Der Online-Seminarkurs findet in 3 Teilen statt: 13.11.2023, 20.11.2023, 27.11.2023  - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus

Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht

Asylbewerberleistungsrecht - Grundsätze, Leistungsberechtigung und Grundleistungen - Modul 1 des Seminarkurses

In diesem exklusiv von TeachConsult modular angebotenem Seminar zum Asylbewerberleistungsrecht  führen Sie Frau Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Herr Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht, durch die Grundlagen dieser komplexen Rechtsmaterie. Frau Siefert ist  Herausgeberin des bekannten Kommentars zum AsylbLG, in dem auch  Herr Dollinger als Autor bestimmte Teilbereiche kommentiert. Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter*innen im Vollzug des AsylbLG und angrenzender Rechtsbereiche sowie in der Beratung und Betreuung von Menschen, die sich als Schutzsuchende in Deutschland aufhalten.
In Modul 1 geht es um den leistungsberechtigten Personenkreis, der sich entscheidend aus dem aufenthaltsrechtlichen Status ergibt. Dazu erfolgt eine Einführung in die grundlegenden Vorgaben es Asyl- und des Aufenthaltsgesetzes. Darüber hinaus erfolgt eine Einführung in Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs einschließlich der Erörterung der Bedarfssätze nach § 3a AsylbLG.
Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht

Asylbewerberleistungsrecht - Analog-Leistungen, Anspruchseinschränkungen und Zuständigkeit- Modul 2 des Seminarkurses

In Modul 2 werden die Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG besprochen. Zur Kenntnis des Leistungsrechts gehören auch die anspruchseinschränkenden Bestimmungen der § 1 Abs. 4; § 1a und § 11 AsylbLG sowie die Regelungen zur Zuständigkeit, die vorgestellt werden.

Online-Seminarkurs bestehend aus Modul 1 bis 3 

Modul 1

Modul 3

Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht

Asylbewerberleistungsrecht - Leistungsrecht, Einkommen / Vermögen und Verpflichtungen Dritter - Modul 3 des Seminarkurses

Als Fortsetzung des Leistungsrechts geht es in Modul 3 um Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie die Sonstigen Leistungen. Leistungen nach dem AsylbLG setzen vorrangig auch den Einsatz eigener Mittel und die Inanspruchnahme von verpflichteten Dritten voraus. Es werden daher die einschlägigen Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen sowie die Inanspruchnahme Dritter sowie das Verhältnis der Bestimmungen des AsylbLG zu anderen Vorschriften besprochen.

Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht

update Sozialrecht 2024

Im Seminar werden die aktuellen und künftigen Neuerungen und Reformen im Sozialrecht besprochen, wie auch besonders relevante aktuelle Rechtsprechung:

  • SGB II und XII: Korrekturen/Anpassungen Bürgergeldreform 2024
  • SGB III: Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung 2024
  • SGB IV: neue Minijobgrenze 2024
  • SGB VI: Erwerbsminderungsrente ab 2024, Rentenbeitrag (Rentenpaket II) 2024/25
  • SGB VIII: KJSG-Reform 2021, 2024, 2028
  • SGB IX: neue Einkommens- und Vermögensfreibeträge in der EGH ab 2024 und Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
  • SGB XI: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG 2024/25
  • SGB XIV: Entschädigungsrecht ab 2024
  • BKGG: Kindergrundsicherung ca. ab 2025
  • Ausgewählte aktuelle Rechtsprechung
  • Weitere Neuerungen, die bis zum Seminar bekannt werden.

Online-Seminar: 24.1.2024, 6.11.2024

Seminarleitung: Edith Sonntag

Erbrecht und Sozialrecht

Erbrecht und Sozialrecht haben vielfältige Berührungen. Sei es beim Einsatz von Einkommen und Vermögen, bei Geltendmachung von Kostenersatz gegenüber Erben oder dem Umgang mit Erbschaften, deren Auswirkung auf die Fallgestaltung noch nicht überschaubar sind. Erbrechtliche Grundfragen wie gesetzliche oder gewillkürte Erbfolgen, Pflichtteils- oder Pflichteilsergänzungsansprüche, Behinderten-testamente oder vorweggenommene Erbfolgen durch Schenkungen bieten reichlich Stoff für die Arbeit in der Praxis. Das Seminar ist speziell für alle Mitarbeiter im Bereich des SGB II, SGB XII und SGB IX geeignet und versucht systemeigene Konstellationen zu berücksichtigen. Das Seminar findet an zwei Tagen mit späterer Konferenz (Teil 3)  statt.

Seminartermine (Online-Seminar in 3 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.

Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 9.10. - 7.11.2023

Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 13:40 Uhr

Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr

Teil 3: Konferenztermin - 8.11.2023

Seminarzeit Teil 3: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Aufhebung von Verwaltungsakten Rückforderung von Leistungen und Erstattungsansprüche nach SGB X und SGB IX und SGB XII

Kaum ein Rechtsbereich ist tagtäglich von derart vielen Änderungen in der Leistungsgewährung betroffen wie das Sozialrecht. Sei es, dass in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen der Leistungsberechtigten, durch ständig neue gesetzliche Vorschriften oder Zuständigkeitswechsel Änderungen eintreten. Hinzu kommen zu Unrecht bezogene Leistungen verursacht durch falsche Angaben oder Bearbeitungsfehler. Dann kommt es darauf an, dass in der Sachbearbeitung die Regeln über Aufhebung, Widerruf und Rücknahme von Verwaltungsakten einschließlich der Vorschriften über Erstattungsansprüche rechtssicher angewendet werden können. Zahlreiche Bestimmungen des allgemeinen Verwaltungsrechts sind zu beachten; jetzt kommt es darauf an, dass die Bestimmungen des SGB X umgesetzt werde können.

Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihren Seminartag für Teil 1 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag teil.

Teil 1: verfügbar vom 9.10. - 8.11.2023

Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:15 Uhr

Teil 2 - Konferenztermin: 8.11.2023

Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Einsatz von Vermögen in der Eingliederungshilfe

Der Vermögenseinsatz in der EGH entspricht scheinbar genau den bisherigen Regelungen im Sozialhilferecht. Aber wie so oft kann der Schein trügerisch sein: Abgesehen von dem mit derzeit fast 60.000 € offensichtlich gegenüber dem SGB XII abweichenden Freibetrag, gibt es keine Einsatzgemeinschaft mehr bei volljährigen Personen mit Partnern. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Umstand zu widmen, dass bei der Zuordnung zu Einkommen oder Vermögen nicht mehr die „Zuflusstheorie“ funktioniert. Was sich insbesondere bei der Einordnung von Erbschaften auswirkt. Ferner ist zu überlegen, ob bei atypischen Vermögenspositionen die gleichen Regelungen gelten wie im bisherigen Recht. Dazu sind die Härtefallregeln und die Möglichkeit der darlehensweise Hilfegewährung zu bewerten.

Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen). 

Teil 1: verfügbar vom 29.1. - 26.2.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Teil 2 - Konferenztermin: 26.2.2024

Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in Eingliederungshilfe durch das KJSG

Nach langen Jahren ist endlich Land in Sicht! 
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG – hat der Gesetzgeber die ersten Schritte zur  sogenannten „großen Lösung“ in die Wege geleitet. Die bisherige Trennung der Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche  nach der Art ihrer Behinderung in den Bereich des SGB VIII oder SGB IX nähert sich ihrem Ende. In Zukunft werden alle jungen Menschen mit Behinderungen in das SGB VIII überführt und erhalten Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe vom Jugendamt. Der Umstellungsprozess vollzieht sich allerdings in zeitlich gestaffelten Etappen und setzt eine Reihe von Umstellungsarbeiten bei den jetzt noch zuständigen Trägern der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und den übernehmenden Jugendämtern voraus. Dazu gehören außer den rechtlich-systemischen Umstellungen verwaltungsinterne organisatorische Vorbereitungen, die künftige Personalausstattung und das Aufgabenprofil der zuständigen sozialpädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Neuorganisation von Fachbereichen und Sachgebieten. Weil der Gesetzgeber die Umstellungen offenbar selbst als eine „Fahrt durch schweres Wasser“ ansieht, sollen dazu nach § 10b SGB VIII eigens „Verfahrenslotsen“ bestellt werden. Sie sollen Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und die Ämter beraten und beim Systemwechsel unterstützend begleiten.
Das Seminar hat grundlegende Bedeutung für alle derzeit in der Eingliederungshilfe nach SGB IX und SGB VIII beteiligte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen!

Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

Teil 1: verfügbar vom 14.8. - 14.9.2023 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:35 Uhr

Teil 2- Konferenztermin - 14.9.2023

Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Vertrags- und Vergütungsrecht der neuen Eingliederungshilfe

Die Umstellung der bisherigen Vergütungsstrukturen nach §§ 75, 76 SGB XII mit Grund- und Maßnahmepauschale und Investitionsbeträgen auf die personenzentrierten Fachleistungen der Eingliederungshilfe und der kostenrechtlichen Trennung zu den existenzsichernden Leistungen erfordert ein grundsätzliches Umdenken für alle Beteiligten. In dem Seminar werden die Verschiebungen und Zuordnung der einzelnen Kostenfaktoren, die Kalkulationsgrundlagen sowie die wesentlichen Inhalte der neuen Fachleistungsverträge dargestellt. 

Das Online-Seminar findet im November 2023 an 2 Tagen statt (Sie melden sich einmal an und nehmen an allen Tagen teil):

  • 21. und 27.11.2023, Seminarzeit jeweils 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Seminarleitung: Jörg E. Rabe

Vertrags- und Vergütungsrecht in der stationären Pflege

Behandelt werden die für das Leistungserbringungsrecht und die Gewährung von Hilfe zur Pflege relevanten gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen zum Pflegesatz bzw. zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil einschließlich der Ausbildungskosten, zu den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung sowie zum Investitionsbetrag vollstationärer Pflegeeinrichtungen. 

Seminarleitung: Jörg E. Rabe

Beurteilung von Bedarfs- und Einstehgemeinschaften / Haushaltsgemeinschaften / Wohngemeinschaften im SGB II

Bei der Prüfung der Leistungsberechtigung und -höhe spielen im SGB II spezielle Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaften eine große Rolle. In diesem Seminar werden nicht nur die Voraussetzungen für die Annahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bzw. Gemeinschaft von gleichgeschlechtlichen Partnern erarbeiten, sondern auch zum Beispiel die Folgen von Trennung von Eheleuten bzw. Lebenspartnern erläutert bzw. die Behandlung von gemischten bzw. temporären Bedarfsgemeinschaften / Einstandsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften und Wohngemeinschaften dargestellt. Dieses Seminar ist ein muss für jede/n Leistungssachbearbeiter*in in Jobcentern und Optionskommunen. Zum Seminar erhalten Sie umfangreiche Seminarunterlagen, die für das Nachlesen bei der täglichen Leistungsentscheidung hilfreich sind.

Seminarleitung: Daniela Knopf

Instandhaltung und Reparatur von Immobilien im SGB II und SGB XII („Rundum-Sorglos-Paket“ für Hauseigentümer?)

Außer den „laufenden“ Kosten der Unterkunft etablieren sich teils sehr hohe Bedarfe für Instandhaltungen, Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen bei Leistungsberechtigten im SGB II oder SGB XII, die über eigengenutztes Wohneigentum verfügen. Dazu gehören Instandsetzungskosten für defekte Heizungsanlagen, Schornsteinsanierungen, Dachreparaturen, Bau von Kleinkläranlagen, Instandsetzung von Sanitär- und Elektroinstallationen. Diese Kosten werden als Unterkunftsbedarfe geltend gemacht und sollen vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden. Nachdem bereits vor Jahren mit  § 22 Abs. 2 SGB II eine Anspruchsgrundlage in diesem Bereich geschaffen wurde, hat der Gesetzgeber durch Einfügung von § 35a Abs. 1  SGB XII zum 1.1.2023 nachgezogen; auch hier kommen die Antragstellungen mittlerweile auf Touren. Mehrere Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit verpflichten die Leistungsträger zu beträchtlichen Zahlungen. Dem steht das Bestreben entgegen, diese wachsende „Kosten-Baustelle“ einzudämmen, denn letztendlich erfolgt die Finanzierung aller Leistungen aus Steuermitteln. Aber wie kann angemessen reagiert werden? In dem Seminar wird versucht, anhand zahlreicher Fallbeispiele und Darstellung der Rechtslage eine hilfreiche Antwort zu geben. Das Thema verspricht Spannung pur.

Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

Teil 1: verfügbar vom

Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Teil 2 - Konferenztermin:

Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Zuständigkeiten und Kostenerstattung im Sozialhilferecht des SGB XII

„Bin ich für diesen Fall zuständig?“, das ist stets die erste und wichtigste Frage in der Sachbearbeitung. In der Tat ist das Zuständigkeitsrecht elementar für alle weiteren Verfahrensschritte, hängt davon doch die Kostenträgerschaft und die fachlich ordnungsgemäße Erledigung der Arbeit ab. Nun sind die Zuständigkeitsregelungen im Sozialrecht alles andere als einfach. Aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen und systemübergreifender Sonderbestimmungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten  unter den beteiligten Sozialleistungsträgern. Das Spiegelbild der Zuständigkeitsrechts ist die Kostenerstattung, die in diesem Seminar ebenfalls behandelt wird.

Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

Teil 1: verfügbar vom 22.1. - 27.2.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:40 Uhr

Teil 2 - Konferenztermin: 28.2.2024

Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Auskunftsansprüche und deren Durchsetzung in SGB II und SGB XII

Wer richtig entscheiden will, muss wissen, was los ist. Dazu gehört, dass sowohl die Leistungsberechtigten wie auch Personen in ihrem Umfeld dem Sozialleistungsträger alle zur Fallentscheidung relevanten Angaben zur Verfügung stellen. Das ist einfacher gesagt als getan. Wenn auf ein Auskunftsbegehren keine umfassenden und zeitgerechten Auskünfte erteilt werden, muss der zuständige Leistungsträger die „Schrauben etwas andrehen“ und mit vollstreckbaren Auskunftsverlangen und ggfs. Zwangsgeld oder Bußgeld die Auskunftsverpflichtungen durchsetzen. Die jeweiligen Verfahrensschritte müssen rechtssicher und umfassend erfolgen. In dem Seminar werden die entsprechenden Abläufe dargestellt und anhand praktischer Fälle vertieft. Ebenso wird die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen, die ebenfalls in Auskunftsverfahren beteiligt sein können, dargestellt.

Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

Teil 1: verfügbar vom 7.8.2023 bis 14.9.2023 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:40 Uhr

Teil 2 - Konferenztermin: 15.9.2023

Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Bestattungskosten im Sozialhilferecht – § 74 SGB XII

Der Tod eines Angehörigen verbunden mit finanziellen und behördlichen Angelegenheiten betrifft immer Menschen, die sich gerade in einer extremen Ausnahmesituation ihres Lebens befinden. Mit besonderer Rücksicht auf diese Situation muss die Verwaltung rechtlich schwierige Fragen sensibel und oft auch noch unter Zeitdruck entscheiden. In dem Seminar sollen die rechtlichen Hintergründe des Bestattungsrechts und des Kostenrechts einschließlich der Zuständigkeit dargestellt werden.

Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

Teil 1: verfügbar vom 15.1. - 27.2.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:50 Uhr

Teil 2 - Konferenztermin: 28.2.2024

Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Beratungspflichten der Sozialleistungsträger, § 14 SGB I, § 106 SGB IX, Rechtsprechung

Die Anforderungen an die Beratungspflichten steigen und der Gesetzgeber konkretisiert diese zunehmend im materiellen Recht. Auch die Rechtsprechung weist in jüngster Zeit im Rahmen von Verfahren wegen eines sozialrechtlichen Herstellungs- oder Staatshaftungsanspruchs immer wieder auf die Pflicht zur umfassenden, richtigen, vollständigen, aktuellen, verständlichen und fehlerfreien Beratung aller Sozialleistungsträger hin. Was zu einer vollständigen Beratung gehört, lässt sich nicht für alle Fälle einheitlich bestimmen. Es kommt hierfür auf die Umstände des Einzelfalles an. Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Beratungspflicht, insbesondere für Jobcenter, Reha-Träger und Eingliederungshilfeträger, sowie Einblick in die jüngste Rechtsprechung zum Umfang der Beratungspflicht.

Online-Seminar: 14.2.2024, 23.10.2024

Seminarleitung: Edith Sonntag

Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich des SGB II

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anzuwenden. Dieser Umstand hat auf verschiedene Bereiche der Rückzahlung von Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder erhebliche Auswirkungen für die Jobcenter. Im Seminar werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB und ihre Auswirkungen auf verschiedene Rückzahlungspflichten von volljährig gewordenen Kindern im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II detailliert besprochen. Das Thema wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen aus der täglichen Arbeit der Jobcenter näher erläutert. Auch die Möglichkeiten einer Vermeidung von Einnahmeausfällen für die Jobcenter durch die analoge Anwendung von § 1629a BGB wird thematisiert.

Seminarleitung: Lutz Wittler

Aufrechnung von Forderungen durch Jobcenter

Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes im Bereich des SGB II mittels Aufrechnung durch die Jobcenter hat sich in der Praxis als eine komplexe und häufig strittige Materie erwiesen. Nicht nur, dass die Leistungsträger bei der Aufrechnung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten haben, auch das Rangverhältnis mehrerer Aufrechnungen untereinander und zu den Minderungen wegen Pflichtverletzungen erschwert den rechtskonformen Umgang mit Aufrechnungen. In diesem Seminar soll der richtige Umgang mit Aufrechnungen in der täglichen Arbeit der Jobcenter praxisnah mit konkreten Beispielen auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung vertiefend besprochen werden.

Seminarleitung: Lutz Wittler

Grundrentenzeiten / Grundrentenzuschlag und Berechnung der Freibeträge im SGB II, XII, WoGG

Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) beinhaltet die Einführung eines Grundrentenzuschlages und ist keine eigenständige Rente. Der Zuschlag wird einzelfallabhängig berechnet und stockt die eigene erworbene Rente auf. Dementsprechend ist die Regelung komplex und kompliziert, zumal auch Einkommen teilweise zur Anrechnung kommt. Der Zuschlag soll zudem für alle Rentenarten gewährt werden: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten, wird demnach einen größeren Personenkreis betreffen. In dem neu aufgelegtem Seminar ist der Schwerpunkt hin zu den Anrechnungsbeispielen und Fragen aus dem SGB XII bzw. SGB II gelegt.

Seminarleitung: Ursula Schrödl

Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Existenzsicherungsrecht SGB XII

Ob Miete, Nebenkosten oder Aufwendungen für das selbstgenutzte Wohneigentum, Umzugskosten, Mietkautionen und Renovierungen: § 35 SGB XII stellt die Verwaltungspraxis täglich aufs Neue vor größte Herausforderungen. Hinzu tritt ein Dschungel an Urteilen, der die ohnehin komplexe Norm noch weiter aufbläht.
Doch mit § 35 SGB XII allein ist es nicht getan. Seit dem 01.07.2017 sorgt § 42a SGB XII noch für zahlreiche Besonderheiten im Vierten Kapitel SGB XII. Gleichzeitig sind dort spezielle Regelungen getroffen worden, die auch für das Dritte Kapitel SGB XII gelten.
Dieses Basisseminar verschafft Ihnen in bewährter Praxisnähe einen Überblick über den höchst komplexen Bereich der Unterkunftskosten im SGB XII und bringt Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung.
Bitte beachten Sie auch das Vertiefungsseminar „Die ‚besondere Wohnform‘ in der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“.

Das Online-Seminar findet an 2 Tagen statt (Sie melden sich einmal an und nehmen an allen Tagen teil):

  • 13. und 15.11.2023, Seminarzeit jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Seminarleitung: Christopher Rein

Einkommen und Vermögen im SGB XII

Ist der Bedarf der Leistungsberechtigten geklärt, so bleibt die Frage offen, inwiefern er von ihnen gedeckt werden kann. Grundlegende Möglichkeit der Bedarfsdeckung ist der Einsatz von Einkommen und Vermögen nach den §§ 82 ff. SGB XII sowie § 90 SGB XII. Dabei stellen sich zahlreiche Fragen, beginnend damit, welche Position wann was ist: wann ist z.B. eine Erbschaft Einkommen, wann Vermögen? Auch ist fraglich, wie damit umzugehen ist, wenn Leistungsberechtigte in gemischten Einsatzgemeinschaften SGB II/XII leben. Im Bereich des Vermögenseinsatzes beginnen die Probleme schon bei der Zuordnung der Vermögensgegenstände: wem gehört eigentlich der Oldtimer in der Garage? Diese und weitere praxisrelevante Einzelfragen werden in diesem Basisseminar geklärt.

Das Online-Seminar findet an zwei Tagen statt (Sie melden sich für einen Seminartag an und nehmen an beiden Tagen teil):

    • 27. und 29.11.2023

    Seminarzeit jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

    Seminarleitung: Christopher Rein

    Vorläufige Leistungen in der Sozialhilfe

    Oftmals gibt es in der Praxis Situationen, in denen nicht alle Leistungsvoraussetzungen sofort bejaht werden können: sei es, dass Streit über die örtliche Zuständigkeit besteht, sei es, dass der Leistungssachverhalt (noch) nicht vollständig ermittelt werden konnte oder von zukünftigen Ereignissen abhängt. Dennoch müssen Leistungsberechtigte auch in diesen Situationen ihre Miete bezahlen und den Kühlschrank voll bekommen. Eine Leistungsgewährung ist also als Ausformung des Sozialstaatsprinzips unumgänglich. Um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Leistungsberechtigten und der Verwaltung zu schaffen, sieht das Gesetz zahlreiche Rechtsgrundlagen zur Erbringung vorläufiger Leistungen vor. Genannt seien an dieser Stelle nur § 44a SGB XII sowie §§ 42, 43 SGB I. Dieses Seminar verschafft einen zentralen Überblick über die einschlägigen Normen und stellt ihre Anwendungsvoraussetzungen sowie Tipps und Tricks zum Umgang mit ihnen vor.

    Das Online-Seminar wird im Dezember 2023 und Juni 2024 in 2 Teilen

      • 4. und 6.12.2023 (Seminarzeit: jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr)
      • 18. und 20.6.2024 (Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

      sowie im Dezember 2024 als Tagesseminar durchgeführt.

      • 11.12.2024

      Seminarleitung: Christopher Rein

      Vorläufige Bewilligungen im SGB II

      Die vorläufige Entscheidung ist ab dem 01.08.2016 im SGB II durch eine Spezialnorm festgelegt. Die neue Vorschrift des § 41 a SGB II regelt die Anwendungsfälle der vorläufigen Entscheidung und auch die endgültige Festsetzung der Leistungen. Im Seminar werden die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, die Vorteile und Grenzen der vorläufigen Entscheidung eingehend erläutert. Die vorläufige Zahlungseinstellung gestattet es den Jobcentern eine Leistungsgewährung sofort zu unterbinden. Im Seminar werden die Voraussetzungen, die Untersuchungspflichten des Jobcenters und die Grenzen dieser Regelung dargestellt, mit der eine rechtswidrige Leistungsgewährung verhindert werden soll. Die vorläufige Entscheidung und die vorläufige Zahlungseinstellung haben erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Jobcenter und sind für die Bearbeitung ausgesprochen praktikabel. Mit der Teilnahme an diesem Seminar legen Sie eine gute Grundlage zur sicheren Umsetzung der verfahrensrechtlichen Regelungen.

      Seminarleitung: Daniela Knopf

      Ansprüche aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträge - Grundlagen

      Bei allen rechtsgeschäftlichen Vermögensübertragungen treten schwierige Rechts- und Verfahrensfragen auf, wenn gleichzeitig oder später Leistungen nach SGB II. SGB IX oder SGB XII, z.B. bei Heimunterbringungen, gewährt werden. Falls dabei Leistungsversprechen (Wohnungsrechte, Verpflegung, Pflege, Leibrenten usw.) abgegeben wurden, sind komplizierte Berechnungen und umfangreiche Prüfungen seitens der Hilfe gewährenden Behörden erforderlich. Der Dozent hat  ein Lösungskonzept mit allen notwendigen Berechnungen und Verfahrensschritten erarbeitet, das in diesem Seminar vorgestellt und angewendet werden soll. Dabei werden alle erforderlichen Verfahrensgänge besprochen. Die Teilnehmer werden mit allen notwendigen Unterlagen in einem ausführlichen Skript ausgestattet. Über das Grundlagenseminar hinaus wird dringend der Besuch des Vertiefungsseminars empfohlen.

       

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

        Ansprüche aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträge - Vertiefung

        In Teil 2 des Seminars (Vertiefung)  werden einzelne Inhalte aus der Grundlagenschulung in Teil 1 vertieft und mit weiteren Schwerpunkten und Fallgestaltungen untersetzt. Dabei geht es um Fragen wie z.B., Vertiefungen zum Schenkungsrecht, Eintritt der Bedürftigkeit und Fristberechnungen, ob bei der Aufgabe oder Nichtanspruchnahme von Wohnrechten Ersatzansprüche bestehen, wer bei dinglich gesicherten Nutzungsrechten Instandhaltungs- und Nebenkosten zu tragen hat, welche Besonderheiten bei nießbrauchgesicherten Wohnrechten  und welche Besonderheiten bei echten Altenteilsverträgen für Ansprüche aus Leistungsstörungen bestehen. Ergänzend erhalten Sie bei Anmeldung ein umfassendes Skript zum Ausdrucken und Nacharbeiten. Zu diesem Seminar wird der Besuch von Teil 1 - Grundlagenschulung empfohlen.

         

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

        Einführung in die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII - Online-Seminarkurs

        Die Leistungen nach dem 3. sowie 4. Kapitel SGB XII stellen den grundgesetzlichen Eckpfeiler im Bereich des Existenzsicherungsrechts dar. Gleichzeitig gibt es gerade in diesem Rechtsbereich viele Unsicherheiten und Unwägbarkeiten. Dieses Online-Seminar soll insbesondere neuen Mitarbeiter*innen, die mit der Materie noch nicht ganz vertraut sind, den Einstieg in diesen oftmals unterschätzten Bereich des SGB XII erleichtern. Aber auch für „alte Hasen“ und weitere Interessierte bieten der starke Praxisbezug und vielfältige Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung und Kommentierung Anlass zur Teilnahme.

        Der Online-Seminarkurs findet an 4 Tagen statt (Sie melden sich einmal an und nehmen an allen Tagen teil):

        • Kurs Januar 2024: 15.1.2024, 17.1.2024, 22.1.2024, 24.1.2024 - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus, Seminarzeit jeweils 13:15 Uhr bis 17:00 Uhr
        • Kurs August 2024: 19.8.2024, 21.8.2024, 26.8.2024, 28.8.2024 - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus, Seminarzeit jeweils 13:15 Uhr bis 17:00 Uhr

        Seminarleitung: Christopher Rein

         

        Die Hilfsmittelversorgung in der Eingliederungshilfe und Pflege

        Die Hilfsmittelversorgung im Behinderten- und Pflegerecht hat sich in den letzten Jahren zu einem unübersichtlichen und streitbefangenen Rechtsbereich entwickelt. Immer wieder kommt es zwischen einzelnen Leistungsträgern zu Streitigkeiten über Zuständigkeiten, Weiterleitung von Anträgen und Kostenerstattungsverfahren. Eine fast unüberschaubare Rechtsprechung macht die Sache auch nicht wirklich leichter. TeachConsult bietet erstmals ein Kompaktseminar zum gesamten Hilfsmittelrecht an, das für alle Mitarbeiter*innen in diesem Aufgabenbereich das notwendige Grundlagenwissen vermittelt. Die Inhalte des Seminars sind sowohl für Neueinsteiger*innen im Pflegerecht und der Eingliederungshilfe sowie für „Langzeitaktivisten*innen“ von großem Interesse, um Neues zu erfahren oder Bisheriges wiederzubeleben. TeachConsult hat für die Praxis wiederum einen der beliebten Prüfungsbögen entwickelt, mit dem Sie Schritt für Schritt rechtssicher durch das rechtliche „Minenfeld“ der Hilfsmittelversorgung geführt werden. Der Prüfungsbogen wird im Rahmen unserer Formularangebote ergänzend zu dem Seminar angeboten.

        Das Seminar ist geeignet für Mitarbeiter*innen im der Eingliederungshilfe und im Pflegerecht, Betreuer*innen, bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege oder von Behinderten- und Pflegeeinrichtungen aber auch für andere am Thema Hilfsmittel Interessierte.

        Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihren Seminartag für Teil 1 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag teil.

        Teil 1: verfügbar vom 2.10. - 26.10.2023

        Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 11.15 Uhr Uhr

        Teil 2 - Konferenztermin: 27.10.2023

        Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

         

        Einsatz von Einkommen in der Eingliederungshilfe

        In der Eingliederungshilfe ist die Prüfung des Einkommens für einen etwaigen Eigenbeitrag nicht zu unterschätzen Hier hat mit blick auf den Einkommenseinsatz im SGB XII ein wesentlicher Paradigmenwechsel stattgefunden: die Ermittlung des Einkommens nach dem Einkommenssteuergesetz. Dieses Seminar bietet einen Überblick über die Einkommenssteuerarten und die für den Eigenbeitrag maßgebenden Berechnungsgrößen. Auf dieser Grundlage kann ermittelt werden, wessen Einkommen in welcher Höhe berücksichtigt wird. Darüber hinaus stellt dieses Seminar die grundsätzlichen Regelungen zu den privilegierten  Leistungen, dem  Kostenbeitrag nach § 142 SGB IX und der Ausgleichsberechnung gegenüber den existenzsichernden Leistungen nach §§ 27c, 27b SGB XII vor. TeachConsult hat ein Berechnungsformular und ein alle Varianten berücksichtigendes Antragsformular zur EGH erstellt, die in dem Seminar vorgestellt werden. 

        Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen). 

        Teil 1: verfügbar vom 29.1. - 25.2.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

        Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

        Teil 2 – Konferenztermin: 26.2.2024

        Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

        Teilhabe am Arbeitsleben in der Eingliederungshilfe

        Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein zentraler Bestandteil der Eingliederungshilfe. Sie bietet Menschen mit Behinderung mehr als eine Tagesstruktur; sie ist Ressource für den Selbstwert und die Selbstwirksamkeit. Die Teilnehmer*innen dieses Seminars erhalten Informationen über die Zusammenhänge der Teilhabe am Arbeitsleben im ganzheitlichen Kontext der Eingliederungshilfe. Es werden die Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben vorgestellt. Darüber hinaus bietet das Seminar einen Überblick über die wichtigsten Regelungen für die WfbM, anderen Leistungsanbieter sowie die Budgets für Arbeit und Ausbildung.

        Online-Seminartermin: 26.02.2024, 04.11.2024

        Seminarleitung: Christian Pfauter

        Schnittstellen der Eingliederungshilfe zu anderen Rechtsbereichen

        Leistungen der Eingliederungshilfen (EGH) überschneiden sich vielfach mit angrenzenden Rechtsbereichen. Für die Praxis stellt sind stets die Frage, ob es vorrangige, sich überschneidende oder zusammengefasste Leistungen (Komplexleistungen) gibt. Die Vielzahl der im Umfeld der EGH zu beachtenden Rechtsbereiche hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Zuständigkeit der unterschiedlichen Leistungsträger und auf die rechtmäßige Bearbeitung der Fälle. Für Leistungsberechtigte hängt davon entscheidend der Umfang einzusetzenden Einkommens und Vermögens ab.

        Die Kenntnis der Schnittstellen gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der EGH, der existenzsichernden Leistungen nach SGB XII und SGB II, im Pflegerecht sowie anderer Hilfen in besonderen Lebenslagen der Sozialhilfe.

        In dem Seminar werden alle relevanten Konkurrenzbereiche zur EGH umfassend besprochen und erläutert.

        Seminartermine (Online-Seminar in 3 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.

        Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 22.1. - 26.2.2024

        Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

        Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr

        Teil 3 – Konferenztermin: 27.2.2024

        Seminarzeit Teil 3: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

        Schwerbehindertengesetz SGB IX, Teil 3, SchwbAwV, Verwaltungsverfahren, Rechtsschutz, Rechtsprechung

        Das Seminar richtet sich an Sachbearbeiter*innen der Feststellungsträger Schwerbehinderung, Schwerbehindertenvertreter*innnen, Sozialdienste bei Kranken-, Reha- und EGH - Einrichtungen. Ausgehend von dem Behinderungsbegriff wird im Seminar der Ablauf des Verwaltungs- und Widerspruchsverfahrens bei der Feststellung des GdB dargestellt. Die Merkzeichen werden im Einzelnen erörtert wie auch die Parkausweise und die Ausweis-VO. Außerdem wird anhand konkreter Beispiele die Bildung des (Gesamt-)GdB veranschaulicht und unter Beachtung der Rechtsprechung des BSG erläutert. Zu vielen weiteren Themen des Schwerbehindertenrecht wird die umfangreiche und ganz aktuelle Rechtsprechung des BSG und der Landessozialgerichte dargestellt.

        Online-Seminar: 20.11.2024

        Seminarleitung: Edith Sonntag

        Nachrangsicherung im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB XII und SGB II durch Realisierung in- und ausländischer Renten

        Vor der Leistungsgewährung nach dem SGB XII oder SGB II steht u.a. die Ausschöpfung der Selbsthilfemöglichkeiten, wie z.B. der vorrangige Einsatz von eigenem Einkommen. In vielen Leistungsfällen entstehen somit die Berührungspunkte zu vorrangigen Rentenansprüchen nach deutschem und ausländischem Recht. Im Online-Seminar wird dargestellt, ob und ggf. in welchem Umfang in- und ausländische Rentenansprüche realisiert werden können. Neben der ausführlichen Darstellung wesentlicher Vorschriften im Deutsches Rentenrecht (u.a. Neues Rentenrecht, Grundrente, Altes Rentenrecht, Besonderheiten für Bergleute, Besonderheiten bei Landwirten, Rentensplitting und Versorgungsausgleich, Beitrags(nach)entrichtung) ist dieses Seminar insbesondere wegen der sehr umfangreichen Detailinformationen zum ausländischen Rentenrecht und der Realsierung von dortigen Rentenansprüchen zu empfehlen. Es werden Ausländische Renten im Rahmen der EWR Abkommen, Ausländische Renten aus Staaten ohne Abkommen mit der BRD und Auswirkungen auf die Krankenversicherung bei ausländischem Rentenbezug besprochen. Die Online-Seminarteilnehmer*innen erhalten wertvolle Tipps und Kontaktdaten zur Realisierung der Rentenansprüche. 

        Seminarleitung: Ursula Schrödl

        Sozialrechtliche Grundlagenschulung Modul 2 - Leistungsrecht des SGB

        Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter*innen, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit den Modulen

        • Sozialrechtliche Grundlagenschulung - Verfahrensrecht im SGB I; X und SGG (bitte gesondert buchen)
        • Sozialrechtliche Grundlagenschulung -  Leistungsrecht des SGB

        soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden.

        Im Modul 2 Sozialrechtliche Grundlagenschulung -  Leistungsrecht des SGB werden die Leistungsgesetze besprochen, wie auch deren Beziehung untereinander, also die Rangfolgen und Ausschlusskriterien.

        Online-Seminarkurs Modul 1 und Modul 2

        Modul 1

        Seminartermin Modul 2: 5.10.2023, 10.4.2023

        Seminarleitung: Edith Sonntag

         

        Sozialrechtliche Grundlagenschulung Modul 1 - Verfahrensrecht im SGB I; X und SGG

        Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter*innen, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit den Modulen 

        • Sozialrechtliche Grundlagenschulung - Verfahrensrecht im SGB I; X und SGG
        • Sozialrechtliche Grundlagenschulung -  Leistungsrecht des SGB

        soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden.

        Im Modul 1 Sozialrechtliche Grundlagenschulung - Verfahrensrecht im SGB I; X und SGG werden die Grundlagen der Sozialgesetzbücher, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgerichtsgesetz besprochen, die für alle weiteren Sozialgesetzbücher Gültigkeit haben.

        Online-Seminarkurs Modul 1 und Modul 2

        Modul 2

        Seminartermin Modul 1: 20.3.2024

        Seminarleitung: Edith Sonntag

         

         

        Rückabwicklung von rechtswidrigen Bescheiden und Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB II nach §§ 44ff SGB X, §§ 34a, 34b und 43 SGB II

        Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, insbesondere bei der Rückabwicklung rechtswidrig zu viel oder zu wenig erbrachter Leistungen nach dem SGB II, hat sich in der Praxis der Jobcenter als eine äußerst komplexe, strittige und arbeitsintensive Materie erwiesen. Ursächlich ist, dass die Leistungsträger bei der Rückabwicklung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft und viele Formalien zu beachten haben und die Rechtsprechung der Sozialgerichte sehr umfangreich ist. Im Online-Seminar werden alle wichtigen Punkte des Themas unter Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung praxisorientiert an vielen Berechnungsbeispielen erörtert.

        Das Online-Seminar findet an zwei Tagen statt (Sie melden sich für einen Seminartag an und nehmen an beiden Tagen teil):

        • 12. und 13.2.2024
        • 25. und 26.11.2024

        Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

        Seminarleitung: Lutz Wittler

         

        Faule Fälle erkannt - Was nun? - Das Bußgeldverfahren im SGB II

        Leistungsmissbrauch ist eine bedauerliche, nicht hinnehmbare Begleiterscheinung des Bezuges von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Die OWi-Stellen der Jobcenter verfolgen und ahnden alle in ihrem Zuständigkeitsbereich begangenen Ordnungswidrigkeiten nach § 63 Abs. 1 SGB II. Darüber hinaus werden bekannt gewordene Straftaten wie u.a. Betrug nach § 263 StGB, Urkundenfälschung nach § 267 StGB und der Straftatbestand des Wuchers (§ 291 StGB) zur Anzeige bei den zuständigen Hauptzollämtern bzw. der Staatsanwaltschaft gebracht. Im Seminar werden schwerpunktmäßig die möglichen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bei Mitwirkungspflichtverletzungen von Antragstellern, Leistungsbeziehern und auskunftspflichtigen Dritten behandelt. Ziel ist es ein Bußgeldverfahren rechtlich haltbar und somit gerichtsfest durchzuführen. Das Seminar ist ausdrücklich auch für Einsteiger gedacht, die keine oder nur geringe Vorkenntnisse besitzen.

        Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt:

        • 15.4. und 16.4.2024
        • 21.10. und 22.10.2024

        Seminarleitung: Ralf Steinbusch

         

        Das Bußgeldverfahren im SGB II gegen Arbeitgeber und auskunftspflichtige Dritte

        Arbeitgeber und auskunftspflichtige Dritte haben gegenüber dem Jobcenter gesetzlich geregelte Mitwirkungspflichten. Zur Durchsetzung dieser Mitwirkungspflichten wird verwaltungsrechtlich das Zwangsgeld und die sofortige Vollziehbarkeit eingesetzt. Ein weiteres wirksames Mittel stellt das Bußgeldverfahren dar. Schwerpunkte des Seminars sind Bußgeldverfahren gegen Arbeitgeber als natürliche und juristische Person. Ziel ist es ein Bußgeldverfahren rechtlich haltbar und somit gerichtsfest durchzuführen.

        Online-Seminar: 4.6.2024; 9.12.2024

        Seminarleitung: Ralf Steinbusch

         

        Leistungen nach SGB II für Ausländerinnen und Ausländer

        Die Beurteilung der Frage, ob Ausländerinnen und Ausländer leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, setzt gründliche Kenntnisse nationaler und europarechtlicher Vorschriften voraus. Im Seminar werden die vorhandenen Rechtskompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit ausländischen Personen gestärkt und mit praxisrelevanten ausländerrechtlichen Kenntnissen verknüpft. 

        Seminarleitung: Rodopi Panidou

         

         

         

        Umgang mit Betriebs- und Heizkostenabrechnungen im Bereich des SGB II

        In Theorie und Praxis des ALG II nach dem SGB II hat sich das Thema „Kosten der Unterkunft und Heizung“ als eines der schwierigsten Themen herausgestellt. Dabei hat sich der Umgang mit Betriebs- und Heizkostenabrechnungen u. a. auf Grund von Entscheidungen des Bundessozialgerichtes zu einem speziellen vielschichtigen Themenkomplex entwickelt; das gilt sowohl für Nachforderungen als auch für Guthaben, wobei bei den Guthaben noch deren unterlassene / verspätete Mitteilung und die Rückabwicklung der dadurch entstandenen rechtswidrigen Leistungen hinzukommen. In dem Seminar werden die Auswirkungen von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen auf die Grundsicherungsleistungen nach § 22 SGB II und der korrekte Umgang mit diesen Abrechnungen in der Praxis ausführlich besprochen. Das Thema wird den Seminarteilnehmer*innen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit vielen Berechnungsbeispielen näher erläutert.

        Seminarleitung: Lutz Wittler

        Bedarfe für Unterkunft und Heizung im SGB II

        Die Leistungsgewährung im Bereich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung bewegt sich im Spannungsverhältnis zwischen dem elementaren Grundbedürfnis des Wohnens und angemessener Kostenübernahme des Grundsicherungsträgers. Ziel des Seminars ist es, die Leistungsgewährung für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II sowie auftretende Probleme und zugehörige Lösungen darzustellen. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen der Jobcenter und der Optionskommunen sowie weitere Interessierte aus Rechnungsprüfung, Beratung, ...

        Seminarleitung: Daniela Knopf

        Einführung in das Leistungsrecht des SGB II - Seminarkurs

        Im deutlich an den Anforderungen der praktischen Arbeit ausgerichteten Seminar wird ein komprimierter Einstieg in das Leistungsrecht des SGB II vermittelt. Das Online-Seminar ist damit für Mitarbeiter*innen im Jobcenter geeingnet, die ihr Wissen auffrischen wollen oder Neues hinzulernen möchten. Ebenso ist dieses Seminar für beratend Tätige und Personen anderer Sozialleistungsbereiche, die mit der Schnittstellenproblematik zum SGB II beschäftigt sind. 

        Der Online-Seminarkurs findet an 3 Tagen statt. 

          • 16.1. bis 18.1.2024

          Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

          • 30.1. bis 1.2.2024

          Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

          • 26.8. bis 28.8.2024

          Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

          Seminarleitung: Daniela Knopf

          Die erweiterte Sozialhilfe nach § 19 Abs. 5 SGB XII: Bedeutung und Anwendungsspektrum

          Sie ist, wenn richtig angewendet, ein gleichsam mächtiges wie unterschätztes Instrument: die sog. erweiterte Sozialhilfe nach § 19 Abs. 5 SGB XII. Sie erlaubt in gewissen Konstellationen die Erbringung von Sozialhilfeleistungen im Bruttoweg gegen Geltendmachung eines Aufwendungsersatzes.

          Nur: was verbirgt sich hinter ihr genau- welche rechtlichen Anforderungen werden seitens der Gerichtsbarkeit gestellt, was muss beim Aufwendungsersatzbescheid beachtet werden? In welchem Verhältnis steht § 19 Abs. 5 SGB XII zu anderen Formen der vorläufigen Leistungserbringung, und was ist hinsichtlich der §§ 103, 104 SGB XII zu beachten? Dieses Online-Seminar vermittelt die für eine rechtssichere Entscheidung erforderlichen Grundkenntnisse.

          Online-Seminar: 11.12.2023, 12.4.2024, 27.9.2024

          Seminarleitung: Christopher Rein

          Leistungen nach dem SGB XII für Ausländerinnen und Ausländer

          Dieses Seminar ist allen, die beratend, betreuend oder leistungsgewährend mit Ausländer*innen zusammen treffen, sehr zu empfehlen. Im Seminar werden die erforderlichen Kenntnisse der nationalen und europarechtlichen Vorschriften vermittelt, die bei Leistungen für Ausländer*innen nach dem SGB XII eine Rolle spielen. Insoweit werden die vorhandenen Rechtskompetenzen der Teilnehmer*innen im Umgang mit ausländischen Personen gestärkt und um praxisrelevante ausländerrechtliche Kenntnisse ergänzt.

          Seminarleitung: Rodopi Panidou

          „DAS PFLEGERECHT“ – Kompaktseminar zu SGB XI und SGB XII

          TeachConsult bietet erstmals ein Kompaktseminar zum gesamten Pflegerecht an. Für alle Mitarbeiter*innen im Pflegerecht oder der Eingliederungs-hilfe vermittelt dieses Seminar die gesamte Palette des Grundlagenwissens zum Recht der Pflegeversicherung in SGB XI, der Hilfe zur Pflege im SGB XII und der Einbeziehung des Pflegerechts in die Eingliederungshilfe. Gerade durch die vielfältigen Schnittstellen der Eingliederungshilfe zum Pflegerecht sind Kenntnisse in diesem Bereich für eine rechtssichere Umsetzung beider Rechtsbereiche zwingend erforderlich. Die Inhalte des Seminars sind sowohl für Neueinsteiger*innen im Pflegerecht und der Eingliederungshilfe sowie für „Langzeitaktivisten*innen“ von großem Interesse, um Neues zu erfahren oder Bisheriges wiederzubeleben.

          Seminartermine (Online-Seminar in 3 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.

          Teil 1 und Teil 2: 

          Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

          Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

          Teil 3 - Konferenztermin

          Seminarzeit Teil 3: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

          Seminarleitung: Walter Strohmeyer

          Häusliche Ersparnisse und Kostenausgleich in der EGH - §§ 142 SGB IX 27 c und 92 SGB XII

          Beim Einsatz von Einkommen in der Eingliederungshilfe stellen sich häufig Fragen zur häuslichen Ersparnis nach § 142 SGB IX. Es geht um das Verhältnis dieser Bestimmung zu den privilegierten Leistungen nach § 138 Abs. 1 SGB IX, die Berechnung der häuslichen Ersparnis und die Anwendung der Regelung auf verschiedene Personenkreise (Minderjährige, „Schulverlängerer“ und Erwachsene in besonderen Bildungseinrichtungen). Gleichzeitig ist ein Kostenausgleich nach §§ 27c, 27b SGB XII zwischen den existenzsichernden Leistungen und der Eingliederungshilfe und eine Anrechnung der häuslichen Ersparnis bzw. des Brutto- Netto-Ausgleiches nach § 142 Abs. 2 SGB IX vorzunehmen.

          Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

          Teil 1: verfügbar vom 9.10. - 6.11.2023 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

          Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 11:40 Uhr

          Teil 2 - Konferenztermin: 7.11.2023

          Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

          Seminarleitung: Walter Strohmeyer

          Soziale Teilhabe – Herzstück der Eingliederungshilfe

          Die Soziale Teilhabe ist wahrhaftig das Herzstück der neuen Eingliederungshilfe. Sie ist die Teilhabegruppe mit der größten Bandbreite und sorgt dafür, dass die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung tatsächlich gelebt und umgesetzt wird. In dem Seminar werden im Detail alle zur Sozialen Teilhabe gehörenden Leistungsgruppen besprochen und anhand der Rechtsgrundlagen und praktischer Fälle anschaulich dargestellt. Vertiefte Kenntnisse der Sozialen Teilhabe gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug aller Fachkräfte in der Eingliederungshilfe und den Beratungstellen bei Behörden und freien Trägern einschließlich der EUTB. Das Seminar wurde neu aufgesetzt und wird  wegen des Umfanges der Inhalte jetzt an zwei hintereinander folgenden Tagen durchgeführt.

           

          Seminarleitung: Walter Strohmeyer

          Soziale Teilhabe: Mobilitätshilfen - §§ 113, 114, 83 SGB IX