An der Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist zu entscheiden, ob bei Bezug von Ausbildungsförderung bzw. während des Absolvierens einer Ausbildung ggf. ergänzende Ansprüche auf Arbeitslosengeld II bestehen. Dabei ist die Ausbildungsförderung vorrangige Leistung und als solche von den Auszubildenden in Anspruch zu nehmen. Zudem sind entstehende Erstattungsansprüche zwischen den Behörden zu berücksichtigen. Neben den Vorschriften über die Schnittstelle zwischen SGB II und Ausbildungsförderung wird ein Überblick über Leistungen und Verfahren nicht nur beim BAföG und bei der BAB, sondern zudem auch über das AFBG („Meister-BAföG“) gegeben. Außerdem werden die nach dem SGB II für Auszubildende möglichen Leistungen (Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach § 27 SGB II) vorgestellt. Aktuell wird auch auf mögliche Leistungen an Studierende wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie eingegangen. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen der Jobcenter nach SGB II, sonstige Interessenten (wie z.B. Rechnungsprüfer). Das Seminar ist auch geeignet für Mitarbeiter*innen von Beratungsdiensten der Freien Wohlfahrtspflege – insbesondere auch für Schuldnerberatungen – sowie für Betreuer*innen.
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