Online-Seminar

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Das neue Betreuungsrecht

Detailtext:

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt am 01.01.2023 in Kraft. Mit dieser umfassenden Reform des Betreuungsrechts gehen eine Vielzahl von Gesetzesänderungen einher, so werden das materielle Betreuungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das Verfahrensrecht (FamFG) und das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) maßgeblich geändert. Das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) wird durch das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ersetzt, das sich nicht nur mit den Aufgaben der Betreuungsbehörden, sondern nunmehr auch mit Betreuungsvereinen und Betreuer*innen befasst. Es wird ein neues Registrierungsverfahren eingeführt.
In diesem Seminar sollen die wesentlichen Änderungen des neuen Betreuungsrechts verständlich dargelegt und ihre Auswirkungen auf die Praxis behandelt werden. Dabei werden insbesondere die materiell- und verfahrensrechtlichen Änderungen sowie das neue Betreuungsorganisationsgesetz vorgestellt und ihre Auswirklungen auf die praktische Arbeit diskutiert.
Termin in Planung

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Prof. Dr. Andreas Scheulen
Profesor Dr.Andreas Scheulen
Online-Seminar
Endpreis: 199,00 € -
umsatzsteuerbefreit

Schwerpunkte

  • Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung, Aufgabenkreis und Aufgabenbereich der Betreuung
  • Der freie Wille und seine besondere Bedeutung durch die Änderungen des Betreuungsrechts
  • Die Rechte und Pflichten der Betreuer, die assistierte Entscheidungsfindung
  • Die Vorsorgevollmacht und die Bestellung eines Kontrollbetreuers
  • Die Einrichtung einer vorsorglichen Verhinderungsbetreuung
  • Die Änderungen bei den Genehmigungs- und Anzeigepflichten
  • Überblick über die Änderungen im Vermögensbetreuungsrecht
  • Die Aufsicht des Betreuungsgerichts und Änderungen beim Jahresbericht und der Rechnungslegung
  • Die Registrierung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern
  • Die Änderungen bei der Vergütung

Termine

Seminardauer: 7 Stunden

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Beratung: 0261 / 134 932 99

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Das neue Betreuungsrecht

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