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Online-Seminar

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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII i.V.m. SGB IX

Detailtext:

Im Online-Seminar wird das Verfahren der SGB VIII-Eingliederungshilfe nach § 7 Abs. 2 SGB IX, welches sich zwingend an den Verfahrensvorschriften der §§ 9-24 SGB IX zu richten hat, vorgestellt. Insbesondere § 14 und § 15 SGB IX sind komplexe Zuständigkeitsvorschriften, mit denen der EGH-Sachbearbeiter der Jugendhilfe intensiv arbeiten muss, um nicht der Zuständigkeitsfiktion mit ggf. anschließendem Ausschluss von Kostenerstattungsansprüchen zu unterfallen.

Auch die Aufgaben, Ziele und der Personenkreis der EGH für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche richtet sich nach § 35a Abs. 3 SGB VIII auch nach den Vorschriften des SGB IX. Dies bedeutet für die Jugendhilfeträger, dass die für sie relevanten 4 Leistungsgruppen sich nicht mehr nach dem SGB XII, sondern nach den §§ 109-116 SGB IX richten.

Online-Seminar: 5.6.2024, 9.10.2024

Seminarbuchung:

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Edith Sonntag
Sonntag
Online-Seminar
Endpreis: 199,00 € -
umsatzsteuerbefreit

Schwerpunkte

  • Überblick: Der Jugendhilfeträger als Reha-Träger im Sinne des SGB IX
  • Allgemeines Reha- und Teilhaberecht mit Schnittstelle Jugendhilfe SGB VIII, welche Verfahrensregelungen des SGB IX Teil 1 gelten auch für den Jugendhilfeträger?
  • Eingliederungshilfe mit Schnittstelle Jugendhilfe SGB VIII, wie sind die Aufgaben, Ziele und der Personenkreis in der Jugendhilfe?

Termine

5. Juni - 2024 09:00 Uhr
9. Oktober - 2024 09:00 Uhr
Seminardauer: 5 Stunden

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Beratung: 0261 / 134 932 99

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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII i.V.m. SGB IX

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Allgemeines

Das Online-Seminar findet mit GoToWebinar/GoToMeeting oder auch mit Microsoft Teams statt. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail einen Link an Ihre angegebene E-Mail Adresse. Der Link führt Sie zum Betreten des virtuellen Seminarraums.

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