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Erstattungsansprüche der Jobcenter gegen andere Leistungsträger

Detailtext:

Wenn der ärztliche Dienst feststellt, dass der Leistungsberechtigte nicht erwerbsfähig ist, wenn die Rentenversicherung fragt, ob das Jobcenter (zkT) Erstattungsansprüche anmelden möchte,
oder wenn der erwerbstätige Leistungsberechtigte mitteilt, er sei jetzt mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig, stellt sich folgende Frage: Hat die gemeinsame Einrichtung einen Erstattungsanspruch gegen den anderen Träger, wie und in welcher Höhe mache ich diesen geltend? Und was mache ich, wenn sich der andere Träger nicht bereit erklärt den Erstattungsanspruch anzuerkennen? Bei der Abwicklung von Erstattungsansprüchen herrschen viele Unsicherheiten, aber nicht nur auf Seiten der gemeinsamen Einrichtungen, sondern auch auf Seiten der schon
länger praktizierenden Leistungsträger. Auch die Entscheidungen des Bundessozialgerichts scheinen nicht immer Klarheit in die verworrene Lage zu bringen. Lernen Sie den sicheren und richtigen Umgang mit Erstattungsansprüchen und erfahren Sie welche rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ansprüche bestehen.

Online-Seminar: 10.4.2025

Seminarbuchung:

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Daniela Knopf
Daniela Knopf
Online-Seminar
Endpreis: 219,00 € -
umsatzsteuerbefreit

Schwerpunkte

  1. Die Grundidee der Erstattungsansprüche
  2. Abgrenzung der einzelnen Erstattungsansprüche (§§ 102 -105 SGB X)
    – Wer ist vorläufiger Leistungsträger?
    – Wer ist Leistungsträger, dessen Leistungspflicht nachträglich entfallen ist?
    – Wer ist nachrangig verpflichteter Leistungsträger?
    – Wer ist unzuständiger Leistungsträger?
    – Welchen Umfang hat der jeweilige Erstattungsanspruch?
    3. Sachliche und zeitliche Kongruenz
    4. Personenidentität und die Sondervorschrift des § 34b SGB II
    5. Was bedeutet eigentlich “Erfüllungsfiktion” (§ 107 SGB X)?
    6. Ausschlussfrist und Verjährung und deren Abgrenzung
    7. Die typischen Erstattungsansprüche der Jobcenter bzw. zkT (§§ 40a, 44a Abs. 3 SGB II)
    – Wie berechne ich die Anspruchshöhe?
    – Wie begründe ich den Anspruch?
    – Wann und wie mache ich ihn geltend?
    – Was mache ich, wenn der andere Träger nicht zahlen will?

Termine

10. April - 2025 09:00 Uhr
Seminardauer: 7 Stunden

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