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Grundrentenzeiten / Grundrentenzuschlag und Berechnung der Freibeträge im SGB II, XII, WoGG

Detailtext:

Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) beinhaltet die Einführung eines Grundrentenzuschlages und ist keine eigenständige Rente. Der Zuschlag wird einzelfallabhängig berechnet und stockt die eigene erworbene Rente auf. Dementsprechend ist die Regelung komplex und kompliziert, zumal auch Einkommen teilweise zur Anrechnung kommt. Der Zuschlag soll zudem für alle Rentenarten gewährt werden: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten, wird demnach einen größeren Personenkreis betreffen. In dem neu aufgelegtem Seminar ist der Schwerpunkt hin zu den Anrechnungsbeispielen und Fragen aus dem SGB XII bzw. SGB II gelegt.

Online-Seminar: 24.10.2024

Seminarbuchung:

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Das Online-Seminar findet mit GoToMeeting oder MS Teams statt.

Ursula Schrödl
Ursula_bunt
Online-Seminar
Endpreis: 149,00 € -
umsatzsteuerbefreit

Schwerpunkte

  • Was ist der Grundrentenzuschlag?
  • Was sind Grundrentenzeiten und Grundrentenbewertungszeiten?
  • Wie wird der Grundrentenzuschlag berechnet?
  • Welche Auswirkungen hat er bei der Leistungsgewährung nach SGB XII, SGB II und Wohngeld?
  • Ermittlung des Freibetrages im Rahmen der Leistungsgewährung nach SGB XII und SGB II?
  • Besonderheiten beim Zusammentreffen von Freibeträgen nach § 82 Abs. 4 SGB XII und § 82 a SGB XII

Termine

24. Oktober - 2024 09:00 Uhr
Seminardauer: 3 Stunden

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Beratung: 0261 / 134 932 99

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