Das Verwaltungshandeln der Praxis ist stets an den durch die Rechtsprechung gezogenen Leitplanken auszurichten und bedarf nach Klärung grundsätzlicher Fragen immer wieder einer Neuausrichtung. Grundlegende Bedeutung für die tägliche Arbeit in der Sozialhilfe und den angrenzenden Rechtsbereichen hat daher die Kenntnis der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Frau Jutta Siefert ist als Richterin beim BSG tätig und wird aus erster Hand Grundsatzentscheidungen des BSG zum Sozialhilferecht nach dem SGB XII und zum Teilhaberecht von Menschen mit Behinderung zum SGB IX darstellen.
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