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Teilhabestärkungsgesetz – Neuerungen für die Rehabilitation im SGB II

Detailtext:

Mit dem im Juni 2021 vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) sollen die Jobcenter ab dem Jahr 2022 stärker als bisher in das Reha-Geschehen einbezogen und die Betreuung von Rehabilitand*innen verbessert werden. In den Jobcentern erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte künftig Zugang zu sozialintegrativen Leistungen neben einem Reha-Verfahren, um ihnen eine nachhaltige Eingliederung, aber auch den Zugang zu sozialer Teilhabe zu ermöglichen. Dazu gehören kommunale Leistungen wie die Schuldner- und Suchtberatung und das neue mit dem Teilhabechancengesetz geschaffene Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt. Damit sollen bestehende Ungleichbehandlungen abgeschafft werden. Die Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) werden ausgebaut und somit die Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt erhöht. Das Seminar beleuchtet die für die Arbeit der Jobcenter einschlägigen Inhalte des Gesetzes und ordnet diese in das bestehende Recht der Rehabilitation ein. 

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Christian Schierhorn
Christian Schierhorn
Online-Seminar
Endpreis: 159,00 € -
umsatzsteuerbefreit

Schwerpunkte

  1. Rechtliche Grundsätze der Rehabilitation
  • UN-BRK und Bundesteilhabegesetz
  • Kerninhalte des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • Der Rehabilitationsprozess 
  1. Grundsätze der Rehabilitation im SGB II
  2. Das Teilhabestärkungsgesetz
  • Ausgangslage
  • Darstellung der SGB II-spezifischen Inhalte
    • Öffnung § 16a ff. SGB II
    • Aufhebung des Leistungsverbotes
    • Einbeziehung der JC in die Teilhabeplanung
  • Inhalte der gesetzesbegleitenden Entschließung
  • Auswirkung und Folgen der Neuregelungen für die JC
  • Inhalte der gesetzesbegleitenden Entschließung

Termine

1. August - 2022 09:00 Uhr
Seminardauer: 4,5 Stunden

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Beratung: 0261 / 134 932 99

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