Arbeitgeber und auskunftspflichtige Dritte haben gegenüber dem Jobcenter gesetzlich geregelte Mitwirkungspflichten. Zur Durchsetzung dieser Mitwirkungspflichten wird verwaltungsrechtlich das Zwangsgeld und die sofortige Vollziehbarkeit eingesetzt. Ein weiteres wirksames Mittel stellt das Bußgeldverfahren dar. Schwerpunkte des Seminars sind Bußgeldverfahren gegen Arbeitgeber als natürliche und juristische Person. Ziel ist es ein Bußgeldverfahren rechtlich haltbar und somit gerichtsfest durchzuführen. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen von Jobcentern und Kommunalverwaltungen, die Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II verfolgen und ahnden.
Online-Seminar: 9.12.2024 und 22.09.2025
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Seminarbuchung:
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