Die darlehensweise Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, der Sozialhilfe nach dem SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX – insbesondere bei kurzzeitigen Notlagen und bei momentan nicht kapitalisierbarem Vermögen – tritt immer wieder bei der Hilfegewährung in Erscheinung. In dem Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen aller Darlehenstatbestände in SGB II, SGB XII und SGB IX ausführlich besprochen und erläutert. Die Teilnehmer werden mit typischen Anwendungssachverhalten und allen vorkommenden Verfahrensschritten vertraut gemacht. Ein Schwerpunkt liegt in der ausführlichen Besprechung der Darlehenssicherung und der Rückzahlungsmodalitäten.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen).
Teil 1: verfügbar vom 1.8. - 10.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:30 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 10.9.2024
Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
„Bin ich für diesen Fall zuständig?“, das ist stets die erste und wichtigste Frage in der Sachbearbeitung. In der Tat ist das Zuständigkeitsrecht elementar für alle weiteren Verfahrensschritte, hängt davon doch die Kostenträgerschaft und die fachlich ordnungsgemäße Erledigung der Arbeit ab. Nun sind die Zuständigkeitsregelungen im Sozialrecht alles andere als einfach. Aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen und systemübergreifender Sonderbestimmungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten unter den beteiligten Sozialleistungsträgern. Das Spiegelbild der Zuständigkeitsrechts ist die Kostenerstattung, die in diesem Seminar ebenfalls behandelt wird.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom 1.8. - 10.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:40 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 11.9.2024
Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Der Tod eines Angehörigen verbunden mit finanziellen und behördlichen Angelegenheiten betrifft immer Menschen, die sich gerade in einer extremen Ausnahmesituation ihres Lebens befinden. Mit besonderer Rücksicht auf diese Situation muss die Verwaltung rechtlich schwierige Fragen sensibel und oft auch noch unter Zeitdruck entscheiden. In dem Seminar sollen die rechtlichen Hintergründe des Bestattungsrechts und des Kostenrechts einschließlich der Zuständigkeit dargestellt werden.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom 1.8. - 10.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:50 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 11.9.2024
Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Leistungen der Eingliederungshilfen (EGH) überschneiden sich vielfach mit angrenzenden Rechtsbereichen. Für die Praxis stellt sind stets die Frage, ob es vorrangige, sich überschneidende oder zusammengefasste Leistungen (Komplexleistungen) gibt. Die Vielzahl der im Umfeld der EGH zu beachtenden Rechtsbereiche hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Zuständigkeit der unterschiedlichen Leistungsträger und auf die rechtmäßige Bearbeitung der Fälle. Für Leistungsberechtigte hängt davon entscheidend der Umfang einzusetzenden Einkommens und Vermögens ab.
Die Kenntnis der Schnittstellen gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der EGH, der existenzsichernden Leistungen nach SGB XII und SGB II, im Pflegerecht sowie anderer Hilfen in besonderen Lebenslagen der Sozialhilfe.
In dem Seminar werden alle relevanten Konkurrenzbereiche zur EGH umfassend besprochen und erläutert.
Seminartermine (Online-Seminar in 3 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.
Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 29.7. - 9.9.2024
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Teil 3 – Konferenztermin: 10.9.2024
Seminarzeit Teil 3: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Bereits zum 01.01.2020 sind die §§ 42b Abs. 2, 30 Abs. 8 SGB XII in Kraft getreten, welche mit dem Mehrbedarf für das sog. „WfbM-Mittagessen“ einen echten „Hammer“ beinhalten. Denn zum einen ist die Zahl der betroffenen Leistungsberechtigten extrem hoch, zum anderen besteht eine unmittelbare Verbindung zur Notwendigkeit des Erlasses vorläufiger und abschließender Entscheidungen.
Zwar sind die genannten Probleme durch das sog. „Corona-Recht“ im SGB XII in den letzten Jahren entschärft worden, jedoch sind die §§ 141, 142 seit dem 01.01.2023 weitestgehend bedeutungslos. Nun muss sich die Verwaltungspraxis wieder vertieft mit diesem speziellen Mehrbedarf auseinandersetzen. Hinzu treten bundesbehördliche Rundschreiben und Auslegungshilfen, welche im Ergebnis aber an so mancher Stelle verwirrender als klarstellender sind.
Dieses Sonderseminar greift die aktuellen Probleme zum Mehrbedarf für das sog. „WfbM-Mittagessen“in bekannt praxisorientierter Art und Weise auf und führt die Teilnehmer*innen durch den Anwendungsdschungel.
Online-Seminar: 31.07.23, 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Seminarleitung: Christopher Rein
Sie sind als Fachkraft im Sozial- oder Jugendamt, im JobCenter oder bei Leistungserbringern im Sozialbereich und haben Verantwortung für viele Menschen, die auf unterschiedliche Hilfen angewiesen sind. Sie haben es mit einer hohen Fallzahl und immer komplexer werdenden Lebenssituationen zu tun, die Sie nicht unberührt lassen. Die hohe Arbeitsbelastung und Verantwortung wirkt sich auch auf ihre persönliche Gesundheit aus. Sie fragen sich, wie man Stress am Arbeitsplatz aushalten kann? Sie leiden unter ständiger Anspannung, Kopfschmerzen und anderen Nebenwirkungen von Stress?
In diesem Seminar sollen neben den Auswirkungen von Stress auf den Körper auch Möglichkeiten zur Prävention geschaffen werden. Die psychische Gesundheit leidet unter vielen Aspekten und kann entsprechend durch viele andere Aspekte gestärkt werden. Ziel dieses Seminares ist es, präventiv den steigenden Zahlen psychischer Erkrankungen entgegen zu wirken und ein Verständnis der Auswirkungen von Stress am Arbeitsplatz zu entwickeln.
Entspannungstechniken oder verschiedenste Entlastungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz sollen eruiert und die Erfahrungen der Seminarteilnehmer*innen geteilt werden. Weiterhin sollen Ängste abgebaut und mögliche Vertrauenspersonen in Ihrem Job oder Ihrem Umfeld erarbeitet werden.
Fragen wie bspw. „Wie teile ich mit, dass ich die Arbeit nicht schaffe?“ sind Fragen, für die unsere Gesellschaft auf Grund des hohen Leistungsdrucks selten Gehör hat.
Dieses Seminar bietet Ihnen die Chance mögliche präventive Maßnahmen zur Entlastung kennen zu lernen und Ihre Resilienz im Gesamtkonstrukt „Arbeit“ zu stärken.
Seminarleitung: Marcel Luhn
Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit einem zweiteiligen Seminar soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden. Die Teilnahme an nur einzelnen Modulen ist möglich.
Modul 1 - Grundlagen der Sozialgesetzbücher, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgerichtsgesetz (Einzelbuchung Modul 1)
Im ersten Modul werden die Grundlagen der Sozialgesetzbücher, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgerichtsgesetz besprochen, die für alle weiteren Sozialgesetzbücher Gültigkeit haben.
Modul 2 - Leistungsrecht des SGB (Einzelbuchung Modul 2)
Im zweiten Modul werden die Leistungsgesetze besprochen, wie auch deren Beziehung untereinander, also die Rangfolgen und Ausschlusskriterien.
Der Online-Seminarkurs findet in 2 Teilen statt:
28.9.2023 und 5.10.2023 - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Seminarleitung: Edith Sonntag
In der Sozialhilfepraxis werden Mitarbeiter*innen fast täglich mit rentenrechtlichen Fragen konfrontiert, deren Beantwortung von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere bei der Beratung, der Prüfung des Leistungsanspruchs oder der Nachrangherstellung sind Kenntnisse zum Rentenrecht unerlässlich: „Wer erhält wann Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente, Grundrente, Renten nach den verschiedenen Sondersystemen, Betriebsrenten…?“ oder „Wie ist es um die Anrechenbarkeit auf Sozialhilfeleistungen bestellt?“ Das Seminar „Mehr Rente – weniger Sozialhilfe“ vermittelt die speziell auf die Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis abgestellten und zugeschnittenen Kenntnisse zum Grundverständnis der gesetzlichen Rentenversicherung, der Renten des Entschädigungsrechts sowie der Rentensondersysteme, zu den Anspruchsvoraussetzungen der unterschiedlichen Rentenarten sowie deren Anrechenbarkeit auf die Sozialhilfe.
Seminartermin: 14.11.2023
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Im Seminar werden die aktuellen und künftigen Neuerungen und Reformen im Sozialrecht besprochen, wie auch besonders relevante aktuelle Rechtsprechung:
Seminarleitung: Edith Sonntag
Erbrecht und Sozialrecht haben vielfältige Berührungen. Sei es beim Einsatz von Einkommen und Vermögen, bei Geltendmachung von Kostenersatz gegenüber Erben oder dem Umgang mit Erbschaften, deren Auswirkung auf die Fallgestaltung noch nicht überschaubar sind. Erbrechtliche Grundfragen wie gesetzliche oder gewillkürte Erbfolgen, Pflichtteils- oder Pflichteilsergänzungsansprüche, Behinderten-testamente oder vorweggenommene Erbfolgen durch Schenkungen bieten reichlich Stoff für die Arbeit in der Praxis. Das Seminar ist speziell für alle Mitarbeiter im Bereich des SGB II, SGB XII und SGB IX geeignet und versucht systemeigene Konstellationen zu berücksichtigen. Das Seminar findet an zwei Tagen mit späterer Konferenz (Teil 3) statt.
Seminartermine (Online-Seminar in 3 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.
Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 9.10. - 7.11.2023
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 13:40 Uhr
Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr
Teil 3: Konferenztermin - 8.11.2023
Seminarzeit Teil 3: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Kaum ein Rechtsbereich ist tagtäglich von derart vielen Änderungen in der Leistungsgewährung betroffen wie das Sozialrecht. Sei es, dass in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen der Leistungsberechtigten, durch ständig neue gesetzliche Vorschriften oder Zuständigkeitswechsel Änderungen eintreten. Hinzu kommen zu Unrecht bezogene Leistungen verursacht durch falsche Angaben oder Bearbeitungsfehler. Dann kommt es darauf an, dass in der Sachbearbeitung die Regeln über Aufhebung, Widerruf und Rücknahme von Verwaltungsakten einschließlich der Vorschriften über Erstattungsansprüche rechtssicher angewendet werden können. Zahlreiche Bestimmungen des allgemeinen Verwaltungsrechts sind zu beachten; jetzt kommt es darauf an, dass die Bestimmungen des SGB X umgesetzt werde können.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihren Seminartag für Teil 1 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag teil.
Teil 1: verfügbar vom 9.10. - 8.11.2023
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:15 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 8.11.2023
Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Außer den „laufenden“ Kosten der Unterkunft etablieren sich teils sehr hohe Bedarfe für Instandhaltungen, Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen bei Leistungsberechtigten im SGB II oder SGB XII, die über eigengenutztes Wohneigentum verfügen. Dazu gehören Instandsetzungskosten für defekte Heizungsanlagen, Schornsteinsanierungen, Dachreparaturen, Bau von Kleinkläranlagen, Instandsetzung von Sanitär- und Elektroinstallationen. Diese Kosten werden als Unterkunftsbedarfe geltend gemacht und sollen vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden. Nachdem bereits vor Jahren mit § 22 Abs. 2 SGB II eine Anspruchsgrundlage in diesem Bereich geschaffen wurde, hat der Gesetzgeber durch Einfügung von § 35a Abs. 1 SGB XII zum 1.1.2023 nachgezogen; auch hier kommen die Antragstellungen mittlerweile auf Touren. Mehrere Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit verpflichten die Leistungsträger zu beträchtlichen Zahlungen. Dem steht das Bestreben entgegen, diese wachsende „Kosten-Baustelle“ einzudämmen, denn letztendlich erfolgt die Finanzierung aller Leistungen aus Steuermitteln. Aber wie kann angemessen reagiert werden? In dem Seminar wird versucht, anhand zahlreicher Fallbeispiele und Darstellung der Rechtslage eine hilfreiche Antwort zu geben. Das Thema verspricht Spannung pur.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin:
Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
„Bin ich für diesen Fall zuständig?“, das ist stets die erste und wichtigste Frage in der Sachbearbeitung. In der Tat ist das Zuständigkeitsrecht elementar für alle weiteren Verfahrensschritte, hängt davon doch die Kostenträgerschaft und die fachlich ordnungsgemäße Erledigung der Arbeit ab. Nun sind die Zuständigkeitsregelungen im Sozialrecht alles andere als einfach. Aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen und systemübergreifender Sonderbestimmungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten unter den beteiligten Sozialleistungsträgern. Das Spiegelbild der Zuständigkeitsrechts ist die Kostenerstattung, die in diesem Seminar ebenfalls behandelt wird.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom 22.1. - 27.2.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:40 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 28.2.2024
Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Wer richtig entscheiden will, muss wissen, was los ist. Dazu gehört, dass sowohl die Leistungsberechtigten wie auch Personen in ihrem Umfeld dem Sozialleistungsträger alle zur Fallentscheidung relevanten Angaben zur Verfügung stellen. Das ist einfacher gesagt als getan. Wenn auf ein Auskunftsbegehren keine umfassenden und zeitgerechten Auskünfte erteilt werden, muss der zuständige Leistungsträger die „Schrauben etwas andrehen“ und mit vollstreckbaren Auskunftsverlangen und ggfs. Zwangsgeld oder Bußgeld die Auskunftsverpflichtungen durchsetzen. Die jeweiligen Verfahrensschritte müssen rechtssicher und umfassend erfolgen. In dem Seminar werden die entsprechenden Abläufe dargestellt und anhand praktischer Fälle vertieft. Ebenso wird die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen, die ebenfalls in Auskunftsverfahren beteiligt sein können, dargestellt.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom 7.8.2023 bis 14.9.2023 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:40 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 15.9.2023
Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Der Tod eines Angehörigen verbunden mit finanziellen und behördlichen Angelegenheiten betrifft immer Menschen, die sich gerade in einer extremen Ausnahmesituation ihres Lebens befinden. Mit besonderer Rücksicht auf diese Situation muss die Verwaltung rechtlich schwierige Fragen sensibel und oft auch noch unter Zeitdruck entscheiden. In dem Seminar sollen die rechtlichen Hintergründe des Bestattungsrechts und des Kostenrechts einschließlich der Zuständigkeit dargestellt werden.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom 15.1. - 27.2.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:50 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 28.2.2024
Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) beinhaltet die Einführung eines Grundrentenzuschlages und ist keine eigenständige Rente. Der Zuschlag wird einzelfallabhängig berechnet und stockt die eigene erworbene Rente auf. Dementsprechend ist die Regelung komplex und kompliziert, zumal auch Einkommen teilweise zur Anrechnung kommt. Der Zuschlag soll zudem für alle Rentenarten gewährt werden: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten, wird demnach einen größeren Personenkreis betreffen. In dem neu aufgelegtem Seminar ist der Schwerpunkt hin zu den Anrechnungsbeispielen und Fragen aus dem SGB XII bzw. SGB II gelegt.
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Das Online-Seminar findet an 2 Tagen statt (Sie melden sich einmal an und nehmen an allen Tagen teil):
Ist der Bedarf der Leistungsberechtigten geklärt, so bleibt die Frage offen, inwiefern er von ihnen gedeckt werden kann. Grundlegende Möglichkeit der Bedarfsdeckung ist der Einsatz von Einkommen und Vermögen nach den §§ 82 ff. SGB XII sowie § 90 SGB XII. Dabei stellen sich zahlreiche Fragen, beginnend damit, welche Position wann was ist: wann ist z.B. eine Erbschaft Einkommen, wann Vermögen? Auch ist fraglich, wie damit umzugehen ist, wenn Leistungsberechtigte in gemischten Einsatzgemeinschaften SGB II/XII leben. Im Bereich des Vermögenseinsatzes beginnen die Probleme schon bei der Zuordnung der Vermögensgegenstände: wem gehört eigentlich der Oldtimer in der Garage? Diese und weitere praxisrelevante Einzelfragen werden in diesem Basisseminar geklärt.
Das Online-Seminar findet an zwei Tagen statt (Sie melden sich für einen Seminartag an und nehmen an beiden Tagen teil):
Seminarzeit jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Seminarleitung: Christopher Rein
Oftmals gibt es in der Praxis Situationen, in denen nicht alle Leistungsvoraussetzungen sofort bejaht werden können: sei es, dass Streit über die örtliche Zuständigkeit besteht, sei es, dass der Leistungssachverhalt (noch) nicht vollständig ermittelt werden konnte oder von zukünftigen Ereignissen abhängt. Dennoch müssen Leistungsberechtigte auch in diesen Situationen ihre Miete bezahlen und den Kühlschrank voll bekommen. Eine Leistungsgewährung ist also als Ausformung des Sozialstaatsprinzips unumgänglich. Um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Leistungsberechtigten und der Verwaltung zu schaffen, sieht das Gesetz zahlreiche Rechtsgrundlagen zur Erbringung vorläufiger Leistungen vor. Genannt seien an dieser Stelle nur § 44a SGB XII sowie §§ 42, 43 SGB I. Dieses Seminar verschafft einen zentralen Überblick über die einschlägigen Normen und stellt ihre Anwendungsvoraussetzungen sowie Tipps und Tricks zum Umgang mit ihnen vor.
Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt.
Seminarzeit: jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Seminarleitung: Christopher Rein
Bei allen rechtsgeschäftlichen Vermögensübertragungen treten schwierige Rechts- und Verfahrensfragen auf, wenn gleichzeitig oder später Leistungen nach SGB II. SGB IX oder SGB XII, z.B. bei Heimunterbringungen, gewährt werden. Falls dabei Leistungsversprechen (Wohnungsrechte, Verpflegung, Pflege, Leibrenten usw.) abgegeben wurden, sind komplizierte Berechnungen und umfangreiche Prüfungen seitens der Hilfe gewährenden Behörden erforderlich. Der Dozent hat ein Lösungskonzept mit allen notwendigen Berechnungen und Verfahrensschritten erarbeitet, das in diesem Seminar vorgestellt und angewendet werden soll. Dabei werden alle erforderlichen Verfahrensgänge besprochen. Die Teilnehmer werden mit allen notwendigen Unterlagen in einem ausführlichen Skript ausgestattet. Über das Grundlagenseminar hinaus wird dringend der Besuch des Vertiefungsseminars empfohlen.
Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt.
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
In Teil 2 des Seminars (Vertiefung) werden einzelne Inhalte aus der Grundlagenschulung in Teil 1 vertieft und mit weiteren Schwerpunkten und Fallgestaltungen untersetzt. Dabei geht es um Fragen wie z.B., Vertiefungen zum Schenkungsrecht, Eintritt der Bedürftigkeit und Fristberechnungen, ob bei der Aufgabe oder Nichtanspruchnahme von Wohnrechten Ersatzansprüche bestehen, wer bei dinglich gesicherten Nutzungsrechten Instandhaltungs- und Nebenkosten zu tragen hat, welche Besonderheiten bei nießbrauchgesicherten Wohnrechten und welche Besonderheiten bei echten Altenteilsverträgen für Ansprüche aus Leistungsstörungen bestehen. Ergänzend erhalten Sie bei Anmeldung ein umfassendes Skript zum Ausdrucken und Nacharbeiten. Zu diesem Seminar wird der Besuch von Teil 1 - Grundlagenschulung empfohlen.
Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt.
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Die Leistungen nach dem 3. sowie 4. Kapitel SGB XII stellen den grundgesetzlichen Eckpfeiler im Bereich des Existenzsicherungsrechts dar. Gleichzeitig gibt es gerade in diesem Rechtsbereich viele Unsicherheiten und Unwägbarkeiten. Dieses Online-Seminar soll insbesondere neuen Mitarbeiter*innen, die mit der Materie noch nicht ganz vertraut sind, den Einstieg in diesen oftmals unterschätzten Bereich des SGB XII erleichtern. Aber auch für „alte Hasen“ und weitere Interessierte bieten der starke Praxisbezug und vielfältige Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung und Kommentierung Anlass zur Teilnahme.
Der Online-Seminarkurs findet an 4 Tagen statt (Sie melden sich einmal an und nehmen an allen Tagen teil):
Seminarleitung: Christopher Rein
Die Hilfsmittelversorgung im Behinderten- und Pflegerecht hat sich in den letzten Jahren zu einem unübersichtlichen und streitbefangenen Rechtsbereich entwickelt. Immer wieder kommt es zwischen einzelnen Leistungsträgern zu Streitigkeiten über Zuständigkeiten, Weiterleitung von Anträgen und Kostenerstattungsverfahren. Eine fast unüberschaubare Rechtsprechung macht die Sache auch nicht wirklich leichter. TeachConsult bietet erstmals ein Kompaktseminar zum gesamten Hilfsmittelrecht an, das für alle Mitarbeiter*innen in diesem Aufgabenbereich das notwendige Grundlagenwissen vermittelt. Die Inhalte des Seminars sind sowohl für Neueinsteiger*innen im Pflegerecht und der Eingliederungshilfe sowie für „Langzeitaktivisten*innen“ von großem Interesse, um Neues zu erfahren oder Bisheriges wiederzubeleben. TeachConsult hat für die Praxis wiederum einen der beliebten Prüfungsbögen entwickelt, mit dem Sie Schritt für Schritt rechtssicher durch das rechtliche „Minenfeld“ der Hilfsmittelversorgung geführt werden. Der Prüfungsbogen wird im Rahmen unserer Formularangebote ergänzend zu dem Seminar angeboten.
Das Seminar ist geeignet für Mitarbeiter*innen im der Eingliederungshilfe und im Pflegerecht, Betreuer*innen, bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege oder von Behinderten- und Pflegeeinrichtungen aber auch für andere am Thema Hilfsmittel Interessierte.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihren Seminartag für Teil 1 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag teil.
Teil 1: verfügbar vom 2.10. - 26.10.2023
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 11.15 Uhr Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 27.10.2023
Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Leistungen der Eingliederungshilfen (EGH) überschneiden sich vielfach mit angrenzenden Rechtsbereichen. Für die Praxis stellt sind stets die Frage, ob es vorrangige, sich überschneidende oder zusammengefasste Leistungen (Komplexleistungen) gibt. Die Vielzahl der im Umfeld der EGH zu beachtenden Rechtsbereiche hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Zuständigkeit der unterschiedlichen Leistungsträger und auf die rechtmäßige Bearbeitung der Fälle. Für Leistungsberechtigte hängt davon entscheidend der Umfang einzusetzenden Einkommens und Vermögens ab.
Die Kenntnis der Schnittstellen gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der EGH, der existenzsichernden Leistungen nach SGB XII und SGB II, im Pflegerecht sowie anderer Hilfen in besonderen Lebenslagen der Sozialhilfe.
In dem Seminar werden alle relevanten Konkurrenzbereiche zur EGH umfassend besprochen und erläutert.
Seminartermine (Online-Seminar in 3 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.
Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 22.1. - 26.2.2024
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Teil 3 – Konferenztermin: 27.2.2024
Seminarzeit Teil 3: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Mit einer weiteren Reformierung des Wohngeldgesetzes sind zum 1.1.2023 die Ausweitung des Kreises der Wohngeldempfänger, die Anhebung des Leistungsniveaus des Wohngeldes sowie die dauerhafte Einführung einer Klima- und einer Heizkostenkomponente vorgesehen. Die Höhe des Wohngelds soll bis zu 100 % steigen. Es tritt damit immer mehr in Konkurrenz zu anderen Transferleistungen. Das Online-Seminar erläutert damit nicht nur die Neuerungen der WoGG-Reform, sondern beleuchtet auch das Verhältnis von Wohngeld zu anderen Sozialleistungen wie z.B. Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld). Das Seminar richtet sich insbesondere an Sachbearbeiter*innen der Wohngeldstellen, an Sachbearbeiter*innen für Existenzsichernde Leistungen im SGB II und SGB XII, beratende und betreuende Berufe, Sozialdiensten und alle Interessierte.
Seminartermin: 12.6.2023
Seminarleitung: Edith Sonntag
Vor der Leistungsgewährung nach dem SGB XII oder SGB II steht u.a. die Ausschöpfung der Selbsthilfemöglichkeiten, wie z.B. der vorrangige Einsatz von eigenem Einkommen. In vielen Leistungsfällen entstehen somit die Berührungspunkte zu vorrangigen Rentenansprüchen nach deutschem und ausländischem Recht. Im Online-Seminar wird dargestellt, ob und ggf. in welchem Umfang in- und ausländische Rentenansprüche realisiert werden können. Neben der ausführlichen Darstellung wesentlicher Vorschriften im Deutsches Rentenrecht (u.a. Neues Rentenrecht, Grundrente, Altes Rentenrecht, Besonderheiten für Bergleute, Besonderheiten bei Landwirten, Rentensplitting und Versorgungsausgleich, Beitrags(nach)entrichtung) ist dieses Seminar insbesondere wegen der sehr umfangreichen Detailinformationen zum ausländischen Rentenrecht und der Realsierung von dortigen Rentenansprüchen zu empfehlen. Es werden Ausländische Renten im Rahmen der EWR Abkommen, Ausländische Renten aus Staaten ohne Abkommen mit der BRD und Auswirkungen auf die Krankenversicherung bei ausländischem Rentenbezug besprochen. Die Online-Seminarteilnehmer*innen erhalten wertvolle Tipps und Kontaktdaten zur Realisierung der Rentenansprüche.
Seminarleitung: Ursula Schrödl