Kaum ein Rechtsbereich ist tagtäglich von derart vielen Änderungen in der Leistungsgewährung betroffen wie das Sozialrecht. Sei es, dass in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen der Leistungsberechtigten, durch ständig neue gesetzliche Vorschriften oder Zuständigkeitswechsel Änderungen eintreten. Hinzu kommen zu Unrecht bezogene Leistungen verursacht durch falsche Angaben oder Bearbeitungsfehler. Dann kommt es darauf an, dass in der Sachbearbeitung die Regeln über Aufhebung, Widerruf und Rücknahme von Verwaltungsakten einschließlich der Vorschriften über Erstattungsansprüche rechtssicher angewendet werden können. Zahlreiche Bestimmungen des allgemeinen Verwaltungsrechts sind zu beachten; jetzt kommt es darauf an, dass die Bestimmungen des SGB X umgesetzt werde können.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihren Seminartag für Teil 1 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag teil.
Teil 1: verfügbar vom 7.10. – 7.11.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:15 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 8.11.2024
Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Nur informierte und aufgeklärte Bürger können ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche wahrnehmen und bestehende Pflichten erfüllen. Sowohl im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches wie auch in den besonderen Teilen sind umfangreiche Vorschriften über bestehende Unterstützungs- und Beratungspflichten der Sozialbehörden wie auch umfassende Auskunftsrechte der Leistungsberechtigten enthalten. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber fast inflationär diese Ansprüche ausgeweitet. Diesen Anforderungen können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allein kaum noch gerecht werden ohne dabei immer wieder „ein schlechtes Gefühl“ zu haben, ob sie etwas unterlassen haben und bei einer fehlerhaften Auskunft oder Beratung sogar haftbar gemacht werden können.
Die stetig wachsenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei gleichzeitig hohen Fallzahlen führen oftmals zu Verunsicherungen. In den Fachbehörden sollten klare organisatorische und personelle Regelungen bestehen, damit alle wissen, wer über was in welchem Umfang Auskünfte erteilen und tiefgehende Einzelfallberatungen übernehmen soll. Diese Klarheiten sind unabdingbar, um mögliche Haftungsansprüche sowohl gegen die Behörde wie auch interne Rückgriffsmöglichkeiten auf das eigene Personal zu vermeiden.
In unserem Seminar werden die einschlägigen Vorschriften über Unterstützung, Auskunft und Beratung ausführlich dargestellt. Ebenfalls werden die bestehenden Regelungen über die Amts- und Staatshaftung sowie des Innenregresses aus dem öffentlichen Dienstrecht vorgestellt. Selbstverständlich werden auch Empfehlungen zu einer klaren Organisations- und Verantwortungsstruktur besprochen. Das Seminar ist ein MUSS für alle Kollegen und Kolleginnen sowohl in der sachbearbeitenden wie auch in der Führungsebene.
Online-Seminar: 17.12.2024, 26.3.2025, 17.9.2025
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Leistungen der Krankenhilfe und anderer Leistungen zur Gesundheit im Sinne von §§ 47 ff SGB XII können in Einzelfällen enorme Belastungen für die Sozialhilfe verursachen. Werden die Leistungen über die „Kollektivversicherung“ nach § 264 SGB V durch entsprechende Verträge zwischen dem Träger der Sozialhilfe und den Krankenkassen erbracht, kommt sogar noch ein Verwaltungskostenzuschlag hinzu. Letzten Endes belasten alle Leistungen nach zur Gesundheit nach Kapitel 5 SGB XII die Träger der Sozialhilfe.
Vielfach könnten diese Kosten vermieden werden, wenn alle Möglichkeiten zur Nachrangherstellung genutzt würden – ja, wenn die teilweise verschlungenen Pfade zum Eintritt in die Krankenversicherung bekannt wären. Unser Seminar möchte die notwendigen Kenntnisse vermitteln unter denen Leistungsberechtigte anstatt der sozialhilferechtlichen Gesundheits- und Krankenhilfe Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erhalten können. Es geht darum, die Möglichkeiten zum Beitritt in diese Versicherungssysteme zu erarbeiten und die speziellen Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis anhand von Fallbeispielen zu erörtern. Dazu werden die notwendigen rechtlichen Kenntnisse vermittelt. Die Erfahrung zeigt, dass dann in bestimmten Fällen sehr schnell Tausende Euro eingespart werden können.
Online-Seminar: 7.11.2024
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Oftmals ist es in der Praxis so, dass Leistungsberechtigte neben ihren regelmäßigen Bedarfen aufgrund von Sondersituationen auf Darlehen angewiesen sind. Hier hilft § 37 SGB XII als "Universalwerkzeug des Sozialamtes" weiter. Gleichzeitig existiert mit § 37a SGB XII ein besonderes Darlehen mit einem verkappten Zuschuss insbesondere für Erstrenten, welches nicht ganz einfach zu handhaben ist. Bei einer vorübergehenden Notlage kann statt eines Zuschusses ein Darlehen nach § 38 SGB XII gewährt werden. Auch dessen Voraussetzungen sind in der Praxis nicht gerade einfach. Ihre Erfahrungen, Fragen und Probleme aus der Praxis sollen in das Seminar einfließen - teilen Sie Ihre Fragen vorab mit und nehmen Sie so aktiv teil! Bitte beachten Sie: Die besonderen Darlehen im Zusammenhang mit den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, insbesondere auch § 36 SGB XII, werden im Seminar "Laufende Aufwendungen für die Wohnung im SGB XII" behandelt.
Online-Seminar: 5.11.2024
Seminarleitung: Christopher Rein
Der Einsatz von Vermögen ist eine Standardmöglichkeit und -pflicht zur Deckung des eigenen Bedarfes. Doch: Was ist Vermögen überhaupt, und welche Bestandteile müssen verwertet werden? Was versteht man unter einem Härtefall? Vermögensfragen werden im Seminar von allen Seiten beleuchtet inklusive dem äußerst praxisrelevanten selbstgenutzten Hausgrundstück sowie den Änderungen durch das Bürgergeldgesetz. Im Seminar gehen wir auch der Frage nach, ob man bei Rechtskreiswechslern SGB II/XII mit dem Härtefall arbeiten muss.
Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt:
Seminarleitung: Christopher Rein
Nicht nur die laufenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, sondern auch einmalige Kosten sind bei Wohnung und Co. in der Praxis anzutreffen. Egal ob Einzugs- oder Auszugsrenovierung, Maklergebühren, Umzugskosten oder Kaution: die Sachverhalte und zugehörigen Probleme sind vielfältig. In diesem Seminar werden die unterschiedlichsten Varianten besprochen, bringen Sie Ihre Fallvariante ebenfalls ein. Dieses Seminar stellt praxisnahe Beispiele mit Lösungen vor und arbeitet mit besonders vielen Grafiken und Schemata.
Online-Seminar: 18.11.2024
Seminarleitung: Christopher Rein
Kaum ein Thema im Existenzsicherungsrecht ist so streitbefangen wie die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Die Wohnung ist in diesem Zusammenhang der Klassiker unter den Unterkunftstypen im SGB XII: Von der Einzimmerwohnung bis zum Einfamilienhaus wird unter diesem Begriff das Leben in den (eigenen) abgeschlossenen vier Wänden verstanden. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wie die laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen sind und welche Besonderheiten im Detail gelten. In diesem Seminar werden die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB XII in Wohnungen beleuchtet. Ziel des Seminars ist die Vermittlung von praxisorientiertem Wissen zur Lösung von Fällen mit intensiver KdU-Problematik. Dazu gehören das allgemeine Basiswissen, Verwandtenmietverträge, rechtswidrige Forderungen von Vermietern, die einzelfallorientierte Angemessenheitsprüfung, der Umgang mit überteuerten Wohngemeinschaften (insbesondere Flüchtlinge außerhalb Gemeinschaftsunterkünfte) und die Berechnung der neuen Karenzzeiten.
Das Online-Seminar wird im November 2024 als Tagesseminar durchgeführt.
Seminarleitung: Christopher Rein
Ist der Bedarf der Leistungsberechtigten geklärt, so bleibt die Frage offen, inwiefern er von ihnen gedeckt werden kann. Grundlegende Möglichkeit der Bedarfsdeckung ist der Einsatz von Einkommen nach den §§ 82 ff. SGB XII. Dabei stellen sich zahlreiche Fragen, beginnend damit, welche Position wann was ist: wann ist z.B. eine Erbschaft Einkommen, wann Vermögen? Auch ist fraglich, wie damit umzugehen ist, wenn Leistungsberechtigte in gemischten Einsatzgemeinschaften SGB II/XII leben. Diese und weitere praxisrelevante Einzelfragen werden in diesem Seminar geklärt.
Das Online-Seminar findet statt: 30.10.2024
Seminarleitung: Christopher Rein
Alle Jahre wieder "beglückt" der Gesetzgeber die Rechtsanwender im Bereich des SGB XII mit diversen Änderungen. Auch das Jahr 2024 bleibt hiervon nicht verschont. Durch das "Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze" wurden einige Anpassungen im SGB XII vorgenommen, die sich auf die tägliche Praxis auswirken. Ziel des Seminars ist es, die inhaltlichen Änderungen, welche zum 01.01.2024 in Kraft getreten sind, anhand von Beispielen praxisgerecht darzustellen.
Online-Seminar: weitere Termine in Planung
Seminarleitung: Christoher Rein
Zum 01.01.2020 hat die besondere Wohnform die stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe abgelöst. Damit verbunden war eine Heraustrennung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung aus dem Komplex Eingliederungshilfe und eine Gleichstellung mit der Bedarfsberücksichtigung bei anderen Unterkunftstypen hinsichtlich der laufenden Kosten. Zeitgleich ist in der Praxis immer mehr, vor allem der aktuellen Wohnungskrise geschuldet, eine Zunahme von Lebenskonstellationen außerhalb klassischer Wohnungen anzutreffen. Egal ob Campingwagen, Pkw-Kofferraum oder Zeltplatz: auch hier können berücksichtigungsfähige Bedarfe entstehen. Das Seminar gibt Antworten auf die Praxisfragen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung in besonderen Wohnformen sowie sonstigen Unterkünften, die z.B. sein können: Was ist eine sonstige Unterkunft und in welchen Notfällen kann sie hilfreich sein (Hotel und Pensionszimmer bei häuslicher Gewalt, etc.)? Wie bestimmt sich die Angemessenheit und wie gehen wir mit flankierende Hilfen zum Verlassen der sonstigen Unterkunft um?
Das Online-Seminar wird im Oktober 2024 als Tagesseminar durchgeführt:
Seminarleitung: Christopher Rein
Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gibt es Menschen, die aus verschiedensten Fluchtgründen Schutz suchen und auf eine bessere Zukunft hoffen. Seit 2015 nimmt die Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland signifikant zu, was auch dazu führt, dass sich Arbeitsbedingungen verändern. Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen, Wohlfahrtsverbänden und viele andere Akteure werden mit komplexen Fallkonstellationen und Lebenslagen der Geflüchteten konfrontiert. Es entstehen Fragen bis hin zu Ratlosigkeit. Dieses Seminar hilft Ihnen, ein umfängliches Grundwissen zu erhalten, um eine zielführende Arbeitsweise mit Geflüchteten leisten zu können. Durch Verständnis zu rechtlichen Grundlagen, unterschiedlichen Lebenswelten, Kulturen und Mentalitäten, können Sachverhalte besser eingeschätzt sowie Frustration und Stress reduziert werden. Dies versteht sich in Wechselwirkung.
Online-Seminartermin: 20.11.2024
Seminarleitung: Marvin Küllsen
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden neben den rechtlichen Kenntnissen auch den notwendigen Spürsinn zu vermitteln, um Fälle von Leistungsmissbrauch zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. Welche Beschäftigten eines Sozialamtes tragen nicht das Gefühl mit sich herum, dass in dem einen oder anderen Fall etwas „faul sein“ und nicht mit rechten Dingen zugehen könnte? Diese „faulen Fälle“ gilt es, gezielt unter die Lupe zu nehmen und genauer zu betrachten. Dabei obliegt den Sozialbehörden die Verantwortung für die rechtmäßige Erbringung ihrer Leistungen. Dieser Verantwortung können sie nur dann gerecht werden, wenn sie den Missbrauch von Sozialleistungen konsequent und nachhaltig bekämpfen. Die Teilnehmenden werden über die bekannten Verhaltens- und Verfahrensweisen aufgeklärt.
Online-Seminar: 11.9.2024 (ausgebucht), 15.1.2025, 2.4.2025
Seminarleitung: Jürgen Drews
Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
In diesem Seminar wird auf die im Fachseminar „Außenermittlungen im SGB II und XII rechtssicher und sattelfest gestalten – Basisseminar“ vermittelten oder durch die berufliche Praxis erworbenen Kenntnisse aufgebaut. Es richtet sich an Beschäftigte, die schon längere Zeit im Außendienst im Rahmen des SGB II und SGB XII tätig sind. Es soll der Vertiefung und Auffrischung von Bekanntem, aber auch der Aneignung von Neuem - angepasst an die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeskommentierung - dienen. Die praktischen Erfahrungen der Teilnehmenden fließen unmittelbar in den Seminarverlauf ein.
Online-Seminar: 6.11.2024, 13.3.2025, 5.11.2025
Seminarleitung: Jürgen Drews
Ziel des Seminars ist es, die Rolle des Außendienstes als Instrument der Leistungsgewährung im Rahmen der SGB II und SGB XII zu verdeutlichen. Seine Aufgabe besteht darin, die Voraussetzungen zur zweckentsprechenden und bedarfsgerechten Entscheidung durch die fallführende Leistungssachbearbeitung zu ergänzen sowie bei Bedarf dem Fallmanagement und der Vermittlung bei der beratenden Tätigkeit Unterstützung vor Ort zu gewähren. Im Seminar soll die fachliche Kompetenz der Beschäftigten im Außendienst gestärkt sowie der Blick für ihre besondere Gefährdungslage sensibilisiert werden. Der Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Diskussion sollen die Teilnehmenden befähigen, Anregungen mit in den Arbeitsalltag zu nehmen.
Online-Seminar: 10.10.2024, 12.2.2025, 8.10.2025
Seminarleitung: Jürgen Drews
Die Sozialhilfe ist in den letzten Jahren immer komplexer und komplizierter geworden. Gleichzeitig wird die Heimpflege von Jahr zu Jahr teurer und aus dem Einkommen lässt sich die Pflege im Heim so gut wie nicht mehr finanzieren. Ist kein verwertbares Vermögen vorhanden, muss der Staat mit Sozialhilfe unterstützen. Zu berücksichtigen sind Grundsätze wie der Nachrang, „ambulant vor stationär“ und „Heimpflegebedürftigkeit“. Diese sind in Einklang mit dem Gesetz und den persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Leistungsberechtigten zu bringen. Das Seminar hat zum Ziel, die Theorie des Gesetzes in die Praxis der individuellen Fallbearbeitung zu vermitteln und Lösungsansätze für regelhafte und außergewöhnliche Fallgestaltungen zu finden, insbesondere was vorrangige Leistungen und der Einsatz von Einkommen und Vermögen bei Einzelpersonen und auch Ehegatten bzw. Lebenspartner betrifft.
Online-Seminartermine: 14. November 2024
Seminarleitung: Maria Weber
Die darlehensweise Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, der Sozialhilfe nach dem SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX – insbesondere bei kurzzeitigen Notlagen und bei momentan nicht kapitalisierbarem Vermögen – tritt immer wieder bei der Hilfegewährung in Erscheinung. In dem Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen aller Darlehenstatbestände in SGB II, SGB XII und SGB IX ausführlich besprochen und erläutert. Die Teilnehmer werden mit typischen Anwendungssachverhalten und allen vorkommenden Verfahrensschritten vertraut gemacht. Ein Schwerpunkt liegt in der ausführlichen Besprechung der Darlehenssicherung und der Rückzahlungsmodalitäten.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom 14.10. - 14.11.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:30 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 14.11.2024
Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
„Bin ich für diesen Fall zuständig?“, das ist stets die erste und wichtigste Frage in der Sachbearbeitung. In der Tat ist das Zuständigkeitsrecht elementar für alle weiteren Verfahrensschritte, hängt davon doch die Kostenträgerschaft und die fachlich ordnungsgemäße Erledigung der Arbeit ab. Nun sind die Zuständigkeitsregelungen im Sozialrecht alles andere als einfach. Aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen und systemübergreifender Sonderbestimmungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten unter den beteiligten Sozialleistungsträgern. Das Spiegelbild der Zuständigkeitsrechts ist die Kostenerstattung, die in diesem Seminar ebenfalls behandelt wird.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom 1.8. - 10.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:40 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 11.9.2024
Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Der Tod eines Angehörigen verbunden mit finanziellen und behördlichen Angelegenheiten betrifft immer Menschen, die sich gerade in einer extremen Ausnahmesituation ihres Lebens befinden. Mit besonderer Rücksicht auf diese Situation muss die Verwaltung rechtlich schwierige Fragen sensibel und oft auch noch unter Zeitdruck entscheiden. In dem Seminar sollen die rechtlichen Hintergründe des Bestattungsrechts und des Kostenrechts einschließlich der Zuständigkeit dargestellt werden.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom 1.8. - 10.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:50 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 11.9.2024
Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Leistungen der Eingliederungshilfen (EGH) überschneiden sich vielfach mit angrenzenden Rechtsbereichen. Für die Praxis stellt sind stets die Frage, ob es vorrangige, sich überschneidende oder zusammengefasste Leistungen (Komplexleistungen) gibt. Die Vielzahl der im Umfeld der EGH zu beachtenden Rechtsbereiche hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Zuständigkeit der unterschiedlichen Leistungsträger und auf die rechtmäßige Bearbeitung der Fälle. Für Leistungsberechtigte hängt davon entscheidend der Umfang einzusetzenden Einkommens und Vermögens ab.
Die Kenntnis der Schnittstellen gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der EGH, der existenzsichernden Leistungen nach SGB XII und SGB II, im Pflegerecht sowie anderer Hilfen in besonderen Lebenslagen der Sozialhilfe.
In dem Seminar werden alle relevanten Konkurrenzbereiche zur EGH umfassend besprochen und erläutert.
Seminartermine (Online-Seminar in 3 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.
Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 29.7. - 9.9.2024
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Teil 3 – Konferenztermin: 10.9.2024
Seminarzeit Teil 3: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
In der Sozialhilfepraxis werden Mitarbeiter*innen fast täglich mit rentenrechtlichen Fragen konfrontiert, deren Beantwortung von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere bei der Beratung, der Prüfung des Leistungsanspruchs oder der Nachrangherstellung sind Kenntnisse zum Rentenrecht unerlässlich: „Wer erhält wann Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente, Grundrente, Renten nach den verschiedenen Sondersystemen, Betriebsrenten…?“ oder „Wie ist es um die Anrechenbarkeit auf Sozialhilfeleistungen bestellt?“ Das Seminar „Mehr Rente – weniger Sozialhilfe“ vermittelt die speziell auf die Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis abgestellten und zugeschnittenen Kenntnisse zum Grundverständnis der gesetzlichen Rentenversicherung, der Renten des Entschädigungsrechts sowie der Rentensondersysteme, zu den Anspruchsvoraussetzungen der unterschiedlichen Rentenarten sowie deren Anrechenbarkeit auf die Sozialhilfe.
Online-Seminar: 22.10.2024
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Im Seminar werden die aktuellen und künftigen Neuerungen und Reformen im Sozialrecht besprochen, wie auch besonders relevante aktuelle Rechtsprechung:
Online-Seminar: 6.11.2024, 22.1.2025, 24.10.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Erbrecht und Sozialrecht haben vielfältige Berührungen. Sei es beim Einsatz von Einkommen und Vermögen, bei Geltendmachung von Kostenersatz gegenüber Erben oder dem Umgang mit Erbschaften, deren Auswirkung auf die Fallgestaltung noch nicht überschaubar sind. Erbrechtliche Grundfragen wie gesetzliche oder gewillkürte Erbfolgen, Pflichtteils- oder Pflichteilsergänzungsansprüche, Behinderten-testamente oder vorweggenommene Erbfolgen durch Schenkungen bieten reichlich Stoff für die Arbeit in der Praxis. Das Seminar ist speziell für alle Mitarbeiter im Bereich des SGB II, SGB XII und SGB IX geeignet und versucht systemeigene Konstellationen zu berücksichtigen. Das Seminar findet an zwei Tagen mit späterer Konferenz (Teil 3) statt.
Seminartermine (Online-Seminar in 3 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.
Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 14.10. – 6.11.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 und 2 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 13:40 Uhr
Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr
Teil 3: Konferenztermin - 6.11.2024
Seminarzeit Teil 3: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Außer den „laufenden“ Kosten der Unterkunft etablieren sich teils sehr hohe Bedarfe für Instandhaltungen, Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen bei Leistungsberechtigten im SGB II oder SGB XII, die über eigengenutztes Wohneigentum verfügen. Dazu gehören Instandsetzungskosten für defekte Heizungsanlagen, Schornsteinsanierungen, Dachreparaturen, Bau von Kleinkläranlagen, Instandsetzung von Sanitär- und Elektroinstallationen. Diese Kosten werden als Unterkunftsbedarfe geltend gemacht und sollen vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden. Nachdem bereits vor Jahren mit § 22 Abs. 2 SGB II eine Anspruchsgrundlage in diesem Bereich geschaffen wurde, hat der Gesetzgeber durch Einfügung von § 35a Abs. 1 SGB XII zum 1.1.2023 nachgezogen; auch hier kommen die Antragstellungen mittlerweile auf Touren. Mehrere Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit verpflichten die Leistungsträger zu beträchtlichen Zahlungen. Dem steht das Bestreben entgegen, diese wachsende „Kosten-Baustelle“ einzudämmen, denn letztendlich erfolgt die Finanzierung aller Leistungen aus Steuermitteln. Aber wie kann angemessen reagiert werden? In dem Seminar wird versucht, anhand zahlreicher Fallbeispiele und Darstellung der Rechtslage eine hilfreiche Antwort zu geben. Das Thema verspricht Spannung pur.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom 14.10. – 5.11.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 6.11.2024
Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Wer richtig entscheiden will, muss wissen, was los ist. Dazu gehört, dass sowohl die Leistungsberechtigten wie auch Personen in ihrem Umfeld dem Sozialleistungsträger alle zur Fallentscheidung relevanten Angaben zur Verfügung stellen. Das ist einfacher gesagt als getan. Wenn auf ein Auskunftsbegehren keine umfassenden und zeitgerechten Auskünfte erteilt werden, muss der zuständige Leistungsträger die „Schrauben etwas andrehen“ und mit vollstreckbaren Auskunftsverlangen und ggfs. Zwangsgeld oder Bußgeld die Auskunftsverpflichtungen durchsetzen. Die jeweiligen Verfahrensschritte müssen rechtssicher und umfassend erfolgen. In dem Seminar werden die entsprechenden Abläufe dargestellt und anhand praktischer Fälle vertieft. Ebenso wird die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen, die ebenfalls in Auskunftsverfahren beteiligt sein können, dargestellt.
Seminartermine
Seminar: verfügbar vom in Planung (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit:
Konferenztermin: in Planung
Seminarzeit:
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Die Anforderungen an die Beratungspflichten steigen und der Gesetzgeber konkretisiert diese zunehmend im materiellen Recht. Auch die Rechtsprechung weist in jüngster Zeit im Rahmen von Verfahren wegen eines sozialrechtlichen Herstellungs- oder Staatshaftungsanspruchs immer wieder auf die Pflicht zur umfassenden, richtigen, vollständigen, aktuellen, verständlichen und fehlerfreien Beratung aller Sozialleistungsträger hin. Was zu einer vollständigen Beratung gehört, lässt sich nicht für alle Fälle einheitlich bestimmen. Es kommt hierfür auf die Umstände des Einzelfalles an. Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Beratungspflicht, insbesondere für Jobcenter, Reha-Träger und Eingliederungshilfeträger, sowie Einblick in die jüngste Rechtsprechung zum Umfang der Beratungspflicht.
Online-Seminar: .10.2024, 14.2.2025, 23.10.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag