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Nur informierte und aufgeklärte Bürger können ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche wahrnehmen und bestehende Pflichten erfüllen. Sowohl im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches wie auch in den besonderen Teilen sind umfangreiche Vorschriften über bestehende Unterstützungs- und Beratungspflichten der Sozialbehörden wie auch umfassende Auskunftsrechte der Leistungsberechtigten enthalten. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber fast inflationär diese Ansprüche ausgeweitet. Diesen Anforderungen können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allein kaum noch gerecht werden ohne dabei immer wieder „ein schlechtes Gefühl“ zu haben, ob sie etwas unterlassen haben und bei einer fehlerhaften Auskunft oder Beratung sogar haftbar gemacht werden können.
Die stetig wachsenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei gleichzeitig hohen Fallzahlen führen oftmals zu Verunsicherungen. In den Fachbehörden sollten klare organisatorische und personelle Regelungen bestehen, damit alle wissen, wer über was in welchem Umfang Auskünfte erteilen und tiefgehende Einzelfallberatungen übernehmen soll. Diese Klarheiten sind unabdingbar, um mögliche Haftungsansprüche sowohl gegen die Behörde wie auch interne Rückgriffsmöglichkeiten auf das eigene Personal zu vermeiden.
In unserem Seminar werden die einschlägigen Vorschriften über Unterstützung, Auskunft und Beratung ausführlich dargestellt. Ebenfalls werden die bestehenden Regelungen über die Amts- und Staatshaftung sowie des Innenregresses aus dem öffentlichen Dienstrecht vorgestellt. Selbstverständlich werden auch Empfehlungen zu einer klaren Organisations- und Verantwortungsstruktur besprochen. Das Seminar ist ein MUSS für alle Kollegen und Kolleginnen sowohl in der sachbearbeitenden wie auch in der Führungsebene.
Online-Seminar: 3.6.2024, 17.12.2024, 15.4.2025, 17.9.2025
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Leistungen der Krankenhilfe und anderer Leistungen zur Gesundheit im Sinne von §§ 47 ff SGB XII können in Einzelfällen enorme Belastungen für die Sozialhilfe verursachen. Werden die Leistungen über die „Kollektivversicherung“ nach § 264 SGB V durch entsprechende Verträge zwischen dem Träger der Sozialhilfe und den Krankenkassen erbracht, kommt sogar noch ein Verwaltungskostenzuschlag hinzu. Letzten Endes belasten alle Leistungen nach zur Gesundheit nach Kapitel 5 SGB XII die Träger der Sozialhilfe.
Vielfach könnten diese Kosten vermieden werden, wenn alle Möglichkeiten zur Nachrangherstellung genutzt würden – ja, wenn die teilweise verschlungenen Pfade zum Eintritt in die Krankenversicherung bekannt wären. Unser Seminar möchte die notwendigen Kenntnisse vermitteln unter denen Leistungsberechtigte anstatt der sozialhilferechtlichen Gesundheits- und Krankenhilfe Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erhalten können. Es geht darum, die Möglichkeiten zum Beitritt in diese Versicherungssysteme zu erarbeiten und die speziellen Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis anhand von Fallbeispielen zu erörtern. Dazu werden die notwendigen rechtlichen Kenntnisse vermittelt. Die Erfahrung zeigt, dass dann in bestimmten Fällen sehr schnell Tausende Euro eingespart werden können.
Online-Seminar: 21.5.2024, 7.11.2024
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Der Einsatz von Vermögen ist eine Standardmöglichkeit und -pflicht zur Deckung des eigenen Bedarfes. Doch: Was ist Vermögen überhaupt, und welche Bestandteile müssen verwertet werden? Was versteht man unter einem Härtefall? Vermögensfragen werden im Seminar von allen Seiten beleuchtet inklusive dem äußerst praxisrelevanten selbstgenutzten Hausgrundstück sowie den Änderungen durch das Bürgergeldgesetz. Im Seminar gehen wir auch der Frage nach, ob man bei Rechtskreiswechslern SGB II/XII mit dem Härtefall arbeiten muss.
Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt:
Seminarleitung: Christopher Rein
Nicht nur die laufenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, sondern auch einmalige Kosten sind bei Wohnung und Co. in der Praxis anzutreffen. Egal ob Einzugs- oder Auszugsrenovierung, Maklergebühren, Umzugskosten oder Kaution: die Sachverhalte und zugehörigen Probleme sind vielfältig. In diesem Seminar werden die unterschiedlichsten Varianten besprochen, bringen Sie Ihre Fallvariante ebenfalls ein. Dieses Seminar stellt praxisnahe Beispiele mit Lösungen vor und arbeitet mit besonders vielen Grafiken und Schemata.
Online-Seminar: 13.5.2024, 18.11.2024
Seminarleitung: Christopher Rein
Kaum ein Thema im Existenzsicherungsrecht ist so streitbefangen wie die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Die Wohnung ist in diesem Zusammenhang der Klassiker unter den Unterkunftstypen im SGB XII: Von der Einzimmerwohnung bis zum Einfamilienhaus wird unter diesem Begriff das Leben in den (eigenen) abgeschlossenen vier Wänden verstanden. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wie die laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen sind und welche Besonderheiten im Detail gelten. In diesem Seminar werden die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB XII in Wohnungen beleuchtet. Ziel des Seminars ist die Vermittlung von praxisorientiertem Wissen zur Lösung von Fällen mit intensiver KdU-Problematik. Dazu gehören das allgemeine Basiswissen, Verwandtenmietverträge, rechtswidrige Forderungen von Vermietern, die einzelfallorientierte Angemessenheitsprüfung, der Umgang mit überteuerten Wohngemeinschaften (insbesondere Flüchtlinge außerhalb Gemeinschaftsunterkünfte) und die Berechnung der neuen Karenzzeiten.
Das Online-Seminar wird im November 2024 als Tagesseminar durchgeführt.
Seminarleitung: Christopher Rein
Die Frage, wann Unionsbürger einen Sozialleistungsanspruch nach dem SGB II geltend machen können, hängt im Wesentlichen davon ab wie lange sie in Deutschland sind und über welches Freizügigkeitsrecht sie konkret verfügen.
Hierzu bedarf es einiger grundlegender Kenntnisse zum Freizügigkeitsrecht und deren Verknüpfung mit den gesetzlichen Regelungen im SGB II.
Im vorliegenden Kompaktseminar wird diese Verknüpfung der beiden Rechtsgebiete hergestellt und die Teilnehmenden befähigt Leistungsansprüche aber auch Ausschlüsse von Unionsbürgern zu erkennen.
Online-Seminar: 6.9.2024
Seminarleitung: Rodopi Panidou
Ist der Bedarf der Leistungsberechtigten geklärt, so bleibt die Frage offen, inwiefern er von ihnen gedeckt werden kann. Grundlegende Möglichkeit der Bedarfsdeckung ist der Einsatz von Einkommen nach den §§ 82 ff. SGB XII. Dabei stellen sich zahlreiche Fragen, beginnend damit, welche Position wann was ist: wann ist z.B. eine Erbschaft Einkommen, wann Vermögen? Auch ist fraglich, wie damit umzugehen ist, wenn Leistungsberechtigte in gemischten Einsatzgemeinschaften SGB II/XII leben. Diese und weitere praxisrelevante Einzelfragen werden in diesem Seminar geklärt.
Das Online-Seminar wird im Juni 2024 in 2 Teilen
sowie im Oktober 2024 als Tagesseminar durchgeführt.
Seminarleitung: Christopher Rein
Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gibt es Menschen, die aus verschiedensten Fluchtgründen Schutz suchen und auf eine bessere Zukunft hoffen. Seit 2015 nimmt die Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland signifikant zu, was auch dazu führt, dass sich Arbeitsbedingungen verändern. Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen, Wohlfahrtsverbänden und viele andere Akteure werden mit komplexen Fallkonstellationen und Lebenslagen der Geflüchteten konfrontiert. Es entstehen Fragen bis hin zu Ratlosigkeit. Dieses Seminar hilft Ihnen, ein umfängliches Grundwissen zu erhalten, um eine zielführende Arbeitsweise mit Geflüchteten leisten zu können. Durch Verständnis zu rechtlichen Grundlagen, unterschiedlichen Lebenswelten, Kulturen und Mentalitäten, können Sachverhalte besser eingeschätzt sowie Frustration und Stress reduziert werden. Dies versteht sich in Wechselwirkung.
Online-Seminartermin: 12.6.2024
Seminarleitung: Marvin Küllsen
Sie sind als Fachkraft im Sozial- oder Jugendamt, im JobCenter oder bei Leistungserbringern im Sozialbereich und haben Verantwortung für viele Menschen, die auf unterschiedliche Hilfen angewiesen sind. Sie haben es mit einer hohen Fallzahl und immer komplexer werdenden Lebenssituationen zu tun, die Sie nicht unberührt lassen. Die hohe Arbeitsbelastung und Verantwortung wirkt sich auch auf ihre persönliche Gesundheit aus. Sie fragen sich, wie man Stress am Arbeitsplatz aushalten kann? Sie leiden unter ständiger Anspannung, Kopfschmerzen und anderen Nebenwirkungen von Stress?
In diesem Seminar sollen neben den Auswirkungen von Stress auf den Körper auch Möglichkeiten zur Prävention geschaffen werden. Die psychische Gesundheit leidet unter vielen Aspekten und kann entsprechend durch viele andere Aspekte gestärkt werden. Ziel dieses Seminares ist es, präventiv den steigenden Zahlen psychischer Erkrankungen entgegen zu wirken und ein Verständnis der Auswirkungen von Stress am Arbeitsplatz zu entwickeln.
Entspannungstechniken oder verschiedenste Entlastungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz sollen eruiert und die Erfahrungen der Seminarteilnehmer*innen geteilt werden. Weiterhin sollen Ängste abgebaut und mögliche Vertrauenspersonen in Ihrem Job oder Ihrem Umfeld erarbeitet werden.
Fragen wie bspw. „Wie teile ich mit, dass ich die Arbeit nicht schaffe?“ sind Fragen, für die unsere Gesellschaft auf Grund des hohen Leistungsdrucks selten Gehör hat.
Dieses Seminar bietet Ihnen die Chance mögliche präventive Maßnahmen zur Entlastung kennen zu lernen und Ihre Resilienz im Gesamtkonstrukt „Arbeit“ zu stärken.
Online-Seminar: 1.10.2024
Seminarleitung: Marcel Luhn
Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit einem zweiteiligen Seminar soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden. Die Teilnahme an nur einzelnen Modulen ist möglich.
Modul 1 - Grundlagen der Sozialgesetzbücher, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgerichtsgesetz (Einzelbuchung Modul 1)
Im ersten Modul werden die Grundlagen der Sozialgesetzbücher, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgerichtsgesetz besprochen, die für alle weiteren Sozialgesetzbücher Gültigkeit haben.
Modul 2 - Leistungsrecht des SGB (Einzelbuchung Modul 2)
Im zweiten Modul werden die Leistungsgesetze besprochen, wie auch deren Beziehung untereinander, also die Rangfolgen und Ausschlusskriterien.
Der Online-Seminarkurs findet in 2 Teilen statt:
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Seminarleitung: Edith Sonntag
In diesem exklusiv von TeachConsult modular angebotenem Seminar zum Asylbewerberleistungsrecht führen Sie Frau Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Herr Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht, durch die Grundlagen dieser komplexen Rechtsmaterie. Frau Siefert ist Herausgeberin des bekannten Kommentars zum AsylbLG, in dem auch Herr Dollinger als Autor bestimmte Teilbereiche kommentiert. Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter*innen im Vollzug des AsylbLG und angrenzender Rechtsbereiche sowie in der Beratung und Betreuung von Menschen, die sich als Schutzsuchende in Deutschland aufhalten. Die Teilnahme an nur einzelnen Modulen ist möglich.
Modul 1 - Grundsätze, Leistungsberechtigung und Grundleistungen (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 1)
Modul 2 - Analog-Leistungen, Anspruchseinschränkungen und Zuständigkeit (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 2)
Modul 3 - Leistungsrecht, Einkommen / Vermögen und Verpflichtungen Dritter (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 3)
Der Online-Seminarkurs findet in 3 Teilen statt: 10.6.2024, 24.6.2024, 1.7.2024 - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht
In Modul 2 werden die Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG besprochen. Zur Kenntnis des Leistungsrechts gehören auch die anspruchseinschränkenden Bestimmungen der § 1 Abs. 4; § 1a und § 11 AsylbLG sowie die Regelungen zur Zuständigkeit, die vorgestellt werden.
Online-Seminartermin: 24.6.2024
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Online-Seminarkurs bestehend aus Modul 1 bis 3
Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht
Als Fortsetzung des Leistungsrechts geht es in Modul 3 um Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie die Sonstigen Leistungen. Leistungen nach dem AsylbLG setzen vorrangig auch den Einsatz eigener Mittel und die Inanspruchnahme von verpflichteten Dritten voraus. Es werden daher die einschlägigen Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen sowie die Inanspruchnahme Dritter sowie das Verhältnis der Bestimmungen des AsylbLG zu anderen Vorschriften besprochen.
Online-Seminartermin: 1.7.2024
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Wer richtig entscheiden will, muss wissen, was los ist. Dazu gehört, dass sowohl die Leistungsberechtigten wie auch Personen in ihrem Umfeld dem Sozialleistungsträger alle zur Fallentscheidung relevanten Angaben zur Verfügung stellen. Das ist einfacher gesagt als getan. Wenn auf ein Auskunftsbegehren keine umfassenden und zeitgerechten Auskünfte erteilt werden, muss der zuständige Leistungsträger die „Schrauben etwas andrehen“ und mit vollstreckbaren Auskunftsverlangen und ggfs. Zwangsgeld oder Bußgeld die Auskunftsverpflichtungen durchsetzen. Die jeweiligen Verfahrensschritte müssen rechtssicher und umfassend erfolgen. In dem Seminar werden die entsprechenden Abläufe dargestellt und anhand praktischer Fälle vertieft. Ebenso wird die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen, die ebenfalls in Auskunftsverfahren beteiligt sein können, dargestellt.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom 5.8. - 4.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:40 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 4.9.2024
Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter*innen, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit den Modulen
soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden.
Im Modul 2 Sozialrechtliche Grundlagenschulung - Leistungsrecht des SGB werden die Leistungsgesetze besprochen, wie auch deren Beziehung untereinander, also die Rangfolgen und Ausschlusskriterien.
Online-Seminarkurs Modul 1 und Modul 2
Seminartermin Modul 2: 10.4.2024, 28.11.2024
Seminarleitung: Edith Sonntag
Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter*innen, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit den Modulen
soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden.
Im Modul 1 Sozialrechtliche Grundlagenschulung - Verfahrensrecht im SGB I; X und SGG werden die Grundlagen der Sozialgesetzbücher, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgerichtsgesetz besprochen, die für alle weiteren Sozialgesetzbücher Gültigkeit haben.
Online-Seminarkurs Modul 1 und Modul 2
Seminartermin Modul 1: 5.11.2024
Seminarleitung: Edith Sonntag