Psychische Belastungen und Erkrankungen haben in weiten Teilen der Bevölkerung in den letzten Jahren zugenommen. Immer neue Anforderungen, der gesellschaftliche Wandel und nicht zuletzt Corona haben dazu beigetragen, dass diese Belastungen sich gerade auch in der Kundschaft des SGB II widerspiegeln.
TeachConsult bietet zu dieser Problematik zwei Seminare für alle Fachkräfte in den Jobcentern, den Mitarbeitenden im 3. und 4. Kapitel des SGB XII und in der Eingliederungshilfe des SGB IX.
Im Seminar I: Rechtliche Aspekte werden die rechtlichen Grundfragen zu allen Eingliederungsleistungen des SGB II für psychisch erkrankte Menschen dargestellt.
Im Seminar II: Sozialmedizinische Betrachtungen werden die sozialmedizinischen Hintergründe, Ursachen und Auswirkungen dieser Erkrankungen im Alltag der betroffenen Menschen erläutert.
Zu den Rechtlichen Aspekten gehören beispielsweise die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, die Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II oder auch der soziale Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II. Diese Leistungen sind nicht isoliert voneinander zu betrachten.
Das Seminar soll helfen über den Tellerrand zu schauen und die Verzahnung mit weiteren Leistungen innerhalb des SGB zu fördern.
Damit diese Verzahnung gelingen kann, soll den Teilnehmenden die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Erfahrungen auszutauschen und dadurch neue Wege für die Betreuung und Vermittlung von Leistungsberechtigten mit psychischen Beeinträchtigungen zu finden.
Seminartermine (Online): 11.03.2025, 03.06.2025, 23.09.2025, 02.12.2025
Seminarzeit: jeweils von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Seminarleitung: Manuel Mecklenburg
Im Rahmen der Sozialen Teilhabe können heilpädagogische Leistungen nach §§ 113 Abs. 2 und 79 SGB IX gewährt werden. Sie können als Einzelleistung oder zusammen mit Leistungen zur Früherkennung oder Frühförderung geleistet werden. Gerade der heilpädagogische Ansatz kann für die Entwicklung eines Kindes mit Behinderungen lebensprägend sein.
In unserem Seminar werden die Unterschiede der medizinischen und der heilpädagogischen Diagnostik und die Fördermöglichkeiten ausführlich dargestellt. Das Seminar ist speziell für pädagogische Fachkräfte in der Hilfeplanung geeignet und vermittelt praxisbezogen die notwendigen Kenntnisse für eine anhand der ICF-CY orientierte Bedarfsentwicklung und Erstellung eines individuellen Leistungs- und Hilfeplanes.
Seminartermine: 21.03.2025, 13.06.2025, 06.10.2025
Seminarzeit: jeweils von 13:00 – 16:00 Uhr
Seminarleitung: Susanne Zilgens
Die ersten Lebensjahre eines Kindes sind gekennzeichnet durch ein rasches Wachstum und wesentliche Veränderungen in der physischen, sozialen und psychologischen Entwicklung. Parallele Veränderungen bestimmen die Art und Komplexität der kindlichen Entwicklung während der Säuglingszeit und im Kleinkindalter. Besonders bei Kindern deren Entwicklung und weiteres Leben durch drohende oder bereits erkennbare Behinderungen mit Teilhabeeinschränkungen in allen Lebensbereichen verbunden sein würde, ist ERKENNEN und HANDELN unabdingbar, um die bestmöglichen Hilfestellungen zu ermöglichen.
Die ICF basierte Bedarfsermittlung ist bei Menschen mit Behinderung bereits seit 2018 durch das BTHG in unser Sozialrecht verbindlich eingeführt worden; für den Bereich der neuen inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wird sie mit der ICF-CY speziell noch die Besonderheiten des sich entwickelnden Kindes und den Einfluss seiner Umwelt aufzeichnen.
In unserem Seminar wird die Struktur der ICF-CY und deren Anwendung für die Praxis aller Fachkräfte in der Arbeit für Kinder mit Behinderung dargestellt. Das Seminar ist speziell für die Altersgruppe der noch nicht eingeschulten Kinder konzipiert.
Online-Seminartermine:
Seminarzeit: jewelils von 13:00 - 16:00 Uhr
Seminarleitung. Susanne Zilgens
Die Zahl der eingerichteten Betreuungen steigt weiter an. Es wird zunehmend schwieriger für Betreuungsbehörden geeignete Betreuer dem Betreuungsgericht vorzuschlagen. Ist dies im Einzelfall nicht mehr möglich, bleibt für die Gerichte nur der Ausweg die Betreuungsbehörde als Betreuer einzusetzen. Dies wirft vielfältige rechtliche Fragen auf.
Die Übertragung der Betreuung auf Mitarbeiter der Betreuungsbehörde und die daraus folgende rechtlichen Konsequenzen: das Behördenprivileg, Haftung des Mitarbeiters der Betreuungsbehörde oder Amtshaftung, Vertretungsregeln, Vergütungsfragen u.v.m.
Der Behördenbetreuer muss die Betreuung nach Grundsätzen des Betreuungsrechts, wie es sich durch die Reform 2023 darstellt führen. Dies setzt umfassende Kenntnisse des Betreuungsrechts voraus.
Das Seminar stellt neben den betreuungsrechtlichen Grundlagen die spezielle rechtliche Position des Behördenbetreuers dar. Es soll die Rolle klären: agiere ich hier als Behördenmitarbeiter oder als Betreuer oder beides? Es wird Ihnen Handlungssicherheit vermittelt.
Seminartermine (Online-Seminar): Das Seminar findet an zwei Tagen statt)
Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer
Endlich ist Land in Sicht. Nach langen Jahren sind nun mit der baldigen Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes – IKJSG – die Weichen für den erwarteten Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe gestellt. Ohne Übertreibung kann man sagen, dass es sich für alle Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe des SGB VIII und des SGB IX um die größte Reform seit Jahrzehnten handelt, die außer den rechtlichen Hintergründen jeden unmittelbar persönlich am eigenen Arbeitsplatz betrifft.
Viele von Ihnen haben bereits an unserem ersten Seminar zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJHG teilgenommen, in dem wir die vorbereitenden gesetzgeberischen Schritte aufgezeigt und dabei auf das noch ausstehende „Freischaltgesetz“ verwiesen haben. Dieses Gesetz – das sogenannte IKJSG – steht nun kurz vor der endgültigen Verabschiedung. Da der vorliegende Entwurf bereits im Vorfeld umfassend abgestimmt wurde (prospektive Evaluation), dürften mögliche Änderungen sehr überschaubar bleiben.
Damit die Praxis mit den außerordentlich umfangreichen neuen Vorschriften ausreichend Zeit zur Einarbeitung und Umstellung hat, unterbreiten wir Ihnen heute bereits ein umfassendes Schulungsangebot.
In unserem Seminar werden alle neuen Rechtsvorschriften, die sich aus dem IKJSG und KJSG ergeben und deren Auswirkungen auf die Praxis dargestellt. Gleichzeitig werden die notwendigen organisatorischen und personellen Auswirkungen hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung und der Neubildung von Organisationseinheiten innerhalb der betroffenen Ämter und Fachdienste beleuchtet.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen):
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Das Seminar fokussiert den Aspekt der Diskriminierung in den unterschiedlichsten Beratungssituationen, bei der Bedarfsprüfung und Leistungsgewährung und sensibilisiert auf unerkannten Barrieren in der Kommunikation, die für alle Beteiligten Herausforderungen birgt. Sowohl für die Arbeit mit Geflüchteten, Menschen mit Migrationshintergrund oder anderen Ursachen von Diskriminierung sollen Formen und Auswirkungen von Diskriminierung im Alltag deutlich gemacht werden.
Die Teilnehmer*innen erfahren, warum „gut gemeinte Vorschläge“ manchmal nicht ankommen, wodurch beidseitige Unzufriedenheit und Empfindungen von Ungerechtigkeit entstehen. Dieses Seminar führt Sie in den Ansatz der diskriminierungssensiblen Beratung und gelingende Zusammenarbeit ein, die darauf abzielen, ein sicheres und respektvolles Umfeld zu schaffen, in dem jede Person sich gleichberechtigt und gerecht behandelt fühlen kann. Durch praxisnahe Beispiele und theoretische Anleitungen fördern wir ein vertieftes Bewusstsein für diese Themen. Gemeinsam entwickelte Lösungsstrategien unterstützen in diesem Seminar das positive Interagieren mit Menschen, die im Alltag entweder unbewusst oder gar gewollt Diskriminierungen ausgesetzt sind.
Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus der öffentlichen Verwaltung und ist insbesondere für die Arbeit in den Jobcentern, den Sozial- und Jugendämtern sowie allen Beratungsstellen von besonderer Bedeutung. Das Seminar ist auch für alle Fachkräfte bei Leistungserbringern und der Freien Wohlfahrtspflege geeignet.
Didaktische Methoden:
Online-Seminartermine:
Seminarzeit: 09:00 - 16:30 Uhr
Seminarleitung: Panajoti Koça
Nur informierte und aufgeklärte Bürger können ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche wahrnehmen und bestehende Pflichten erfüllen. Sowohl im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches wie auch in den besonderen Teilen sind umfangreiche Vorschriften über bestehende Unterstützungs- und Beratungspflichten der Sozialbehörden wie auch umfassende Auskunftsrechte der Leistungsberechtigten enthalten. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber fast inflationär diese Ansprüche ausgeweitet. Diesen Anforderungen können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allein kaum noch gerecht werden ohne dabei immer wieder „ein schlechtes Gefühl“ zu haben, ob sie etwas unterlassen haben und bei einer fehlerhaften Auskunft oder Beratung sogar haftbar gemacht werden können.
Die stetig wachsenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei gleichzeitig hohen Fallzahlen führen oftmals zu Verunsicherungen. In den Fachbehörden sollten klare organisatorische und personelle Regelungen bestehen, damit alle wissen, wer über was in welchem Umfang Auskünfte erteilen und tiefgehende Einzelfallberatungen übernehmen soll. Diese Klarheiten sind unabdingbar, um mögliche Haftungsansprüche sowohl gegen die Behörde wie auch interne Rückgriffsmöglichkeiten auf das eigene Personal zu vermeiden.
In unserem Seminar werden die einschlägigen Vorschriften über Unterstützung, Auskunft und Beratung ausführlich dargestellt. Ebenfalls werden die bestehenden Regelungen über die Amts- und Staatshaftung sowie des Innenregresses aus dem öffentlichen Dienstrecht vorgestellt. Selbstverständlich werden auch Empfehlungen zu einer klaren Organisations- und Verantwortungsstruktur besprochen. Das Seminar ist ein MUSS für alle Kollegen und Kolleginnen sowohl in der sachbearbeitenden wie auch in der Führungsebene.
Online-Seminar: 15.4.2025, 17.9.2025
Seminarzeit: jeweils 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die ersten Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Zum Jahr 2028 sollen Eingliederungshilfeleistungen für alle Kinder und Jugendliche ohne Rücksicht auf den Behinderungsgrund unter dem Dach des SGB VIII bei den Jugendämtern zusammengeführt und Leistungen aus einer Hand gewährt werden. Final ist dazu noch ein „Freischaltgesetz“ erforderlich, das durchaus noch einige Unwägbarkeiten enthalten kann. Das ändert aber nichts daran, dass bereits jetzt wichtige organisatorische und personelle Vorbereitungen bei allen Trägern der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX getroffen werden müssen. Bundesweit kann man feststellen, dass in vielen Verwaltungen noch Unsicherheiten und Vorbehalte bestehen.
Der Landkreis Bad Kreuznach hat mit der organisatorischen und personellen Umsetzung der Strukturreform innerhalb der Verwaltung bereits 2020 begonnen. Im Rahmen dieses Praxisseminars werden praktische Erfahrungen aus diesem Prozess näher beleuchtet. Im gemeinsamen Diskurs mit den Teilnehmenden soll das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit der verschiedenen Systeme gefördert werden. Ziel dieses Seminars ist es, in einem interkommunalen Erfahrungsaustausch Ideen, Anregungen und Erfahrungen auszutauschen, um den schwierigen Prozess gemeinsam besser zu meistern. Die Referentin hat in ihrer Verwaltung verantwortlich das „Kreuznacher Modell“ mit entwickelt und möchte ihre Erfahrungen gerne weitergeben und auch noch neue Ideen besprechen.
Online-Seminartermin: 10.03.2025, 03.11.2025
Hinweis: Es wird empfohlen, auch das Seminar „Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe durch das KJSG“ zu besuchen. Dort werden die grundlegenden Rechtsvorschriften zum Systemwechsel erläutert: zum Seminar „Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe durch das KJSG“ wechseln
Seminarleitung: Kathrin Wagner
Leistungen der Krankenhilfe und anderer Leistungen zur Gesundheit im Sinne von §§ 47 ff SGB XII können in Einzelfällen enorme Belastungen für die Sozialhilfe verursachen. Werden die Leistungen über die „Kollektivversicherung“ nach § 264 SGB V durch entsprechende Verträge zwischen dem Träger der Sozialhilfe und den Krankenkassen erbracht, kommt sogar noch ein Verwaltungskostenzuschlag hinzu. Letzten Endes belasten alle Leistungen nach zur Gesundheit nach Kapitel 5 SGB XII die Träger der Sozialhilfe.
Vielfach könnten diese Kosten vermieden werden, wenn alle Möglichkeiten zur Nachrangherstellung genutzt würden – ja, wenn die teilweise verschlungenen Pfade zum Eintritt in die Krankenversicherung bekannt wären. Unser Seminar möchte die notwendigen Kenntnisse vermitteln unter denen Leistungsberechtigte anstatt der sozialhilferechtlichen Gesundheits- und Krankenhilfe Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erhalten können. Es geht darum, die Möglichkeiten zum Beitritt in diese Versicherungssysteme zu erarbeiten und die speziellen Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis anhand von Fallbeispielen zu erörtern. Dazu werden die notwendigen rechtlichen Kenntnisse vermittelt. Die Erfahrung zeigt, dass dann in bestimmten Fällen sehr schnell Tausende Euro eingespart werden können.
Online-Seminar: 25.03.2025; 21.10.2025
Seminarzeit: 9.00 - 15.00 Uhr
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Die Frage, wann Unionsbürger einen Sozialleistungsanspruch nach dem SGB II geltend machen können, hängt im Wesentlichen davon ab wie lange sie in Deutschland sind und über welches Freizügigkeitsrecht sie konkret verfügen.
Hierzu bedarf es einiger grundlegender Kenntnisse zum Freizügigkeitsrecht und deren Verknüpfung mit den gesetzlichen Regelungen im SGB II.
Im vorliegenden Kompaktseminar wird diese Verknüpfung der beiden Rechtsgebiete hergestellt und die Teilnehmenden befähigt Leistungsansprüche aber auch Ausschlüsse von Unionsbürgern zu erkennen.
Online-Seminare:
Seminarzeit: 09:00 - 13:00 Uhr
Seminarleitung: Rodopi Panidou
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden neben den rechtlichen Kenntnissen auch den notwendigen Spürsinn zu vermitteln, um Fälle von Leistungsmissbrauch zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. Welche Beschäftigten eines Sozialamtes tragen nicht das Gefühl mit sich herum, dass in dem einen oder anderen Fall etwas „faul sein“ und nicht mit rechten Dingen zugehen könnte? Diese „faulen Fälle“ gilt es, gezielt unter die Lupe zu nehmen und genauer zu betrachten. Dabei obliegt den Sozialbehörden die Verantwortung für die rechtmäßige Erbringung ihrer Leistungen. Dieser Verantwortung können sie nur dann gerecht werden, wenn sie den Missbrauch von Sozialleistungen konsequent und nachhaltig bekämpfen. Die Teilnehmenden werden über die bekannten Verhaltens- und Verfahrensweisen aufgeklärt.
Online-Seminar: 15.1.2025, 2.4.2025
Seminarleitung: Jürgen Drews
In diesem Seminar wird auf die im Fachseminar „Außenermittlungen im SGB II und XII rechtssicher und sattelfest gestalten – Basisseminar“ vermittelten oder durch die berufliche Praxis erworbenen Kenntnisse aufgebaut. Es richtet sich an Beschäftigte, die schon längere Zeit im Außendienst im Rahmen des SGB II und SGB XII tätig sind. Es soll der Vertiefung und Auffrischung von Bekanntem, aber auch der Aneignung von Neuem - angepasst an die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeskommentierung - dienen. Die praktischen Erfahrungen der Teilnehmenden fließen unmittelbar in den Seminarverlauf ein.
Online-Seminar: 13.3.2025, 5.11.2025
Seminarleitung: Jürgen Drews
Wer wünschte schon auf dem Sterbebett, er hätte mehr Zeit im Büro verbracht?
Dieser Gedanke von Steven R. Cover ist das Leitmotiv für unser Seminar. Gehirngerecht planen, priorisieren und trotz der Anforderung von Multi-Tasking die eigene Balance finden, Stress verbannen und gelassen „Neinsagen“. Wie kann ich mich selbst motivieren und auf meine Kompetenzen konzentrieren ohne auszubrennen? Wie verbanne ich Zeitfallen und Zeitfresser aus meinem Alltag und wie stärke ich meine Lebensrollen? Im Austausch mit Gleichgesinnten entstehen neue Impulse, um wieder Herr/Herrin über die Zeit zu werden und in Balance zu leben.
Online-Seminartermine: 12.02.2025, 19.05.2025, 20.08.2025, 10.11.2025
Modul 1
Für die Teilnahme am gesamten Online-Seminarkurs bestehend aus Modul 1 und 2 geht es hier zur Buchung des Kurses.
Seminarleitung: Cerstin Fröhlich
Wer wünschte schon auf dem Sterbebett, er hätte mehr Zeit im Büro verbracht?
Dieser Gedanke von Steven R. Cover ist das Leitmotiv für unser Seminar. Gehirngerecht planen, priorisieren und trotz der Anforderung von Multi-Tasking die eigene Balance finden, Stress verbannen und gelassen „Neinsagen“. Wie kann ich mich selbst motivieren und auf meine Kompetenzen konzentrieren ohne auszubrennen? Wie verbanne ich Zeitfallen und Zeitfresser aus meinem Alltag und wie stärke ich meine Lebensrollen? Im Austausch mit Gleichgesinnten entstehen neue Impulse, um wieder Herr/Herrin über die Zeit zu werden und in Balance zu leben.
Der Online-Seminarkurs findet an 2 Tagen statt:
Wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus
Modul 1
Modul 2
Die Teilnahme nur an Modul 1 (1. Tag) ist möglich: hier geht es zur Einzelbuchung von Modul 1
Seminarleitung: Cerstin Fröhlich
Die Sozialhilfe ist in den letzten Jahren immer komplexer und komplizierter geworden. Gleichzeitig wird die Heimpflege von Jahr zu Jahr teurer und aus dem Einkommen lässt sich die Pflege im Heim so gut wie nicht mehr finanzieren. Ist kein verwertbares Vermögen vorhanden, muss der Staat mit Sozialhilfe unterstützen. Zu berücksichtigen sind Grundsätze wie der Nachrang, „ambulant vor stationär“ und „Heimpflegebedürftigkeit“. Diese sind in Einklang mit dem Gesetz und den persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Leistungsberechtigten zu bringen. Das Seminar hat zum Ziel, die Theorie des Gesetzes in die Praxis der individuellen Fallbearbeitung zu vermitteln und Lösungsansätze für regelhafte und außergewöhnliche Fallgestaltungen zu finden, insbesondere was vorrangige Leistungen und der Einsatz von Einkommen und Vermögen bei Einzelpersonen und auch Ehegatten bzw. Lebenspartner betrifft.
Online-Seminartermine: 27.03.2025, 06.11.2025
Seminarleitung: Maria Weber
In der Eingliederungshilfe ist die Prüfung des Einkommens für einen etwaigen Eigenbeitrag nicht zu unterschätzen Hier hat mit blick auf den Einkommenseinsatz im SGB XII ein wesentlicher Paradigmenwechsel stattgefunden: die Ermittlung des Einkommens nach dem Einkommenssteuergesetz. Dieses Seminar bietet einen Überblick über die Einkommenssteuerarten und die für den Eigenbeitrag maßgebenden Berechnungsgrößen. Auf dieser Grundlage kann ermittelt werden, wessen Einkommen in welcher Höhe berücksichtigt wird. Darüber hinaus stellt dieses Seminar die grundsätzlichen Regelungen zu den privilegierten Leistungen, dem Kostenbeitrag nach § 142 SGB IX und der Ausgleichsberechnung gegenüber den existenzsichernden Leistungen nach §§ 27c, 27b SGB XII vor. TeachConsult hat ein Berechnungsformular und ein alle Varianten berücksichtigendes Antragsformular zur EGH erstellt, die in dem Seminar vorgestellt werden.
Seminartermine (Online-Seminare):
verfügbar vom 22.09. - 14.10.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9.:00 Uhr – 12:00 Uhr
Konferenztermin: 15.10.2025
Seminarzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
In der Eingliederungshilfe ist die Prüfung des Einkommens für einen etwaigen Eigenbeitrag nicht zu unterschätzen Hier hat mit blick auf den Einkommenseinsatz im SGB XII ein wesentlicher Paradigmenwechsel stattgefunden: die Ermittlung des Einkommens nach dem Einkommenssteuergesetz. Dieses Seminar bietet einen Überblick über die Einkommenssteuerarten und die für den Eigenbeitrag maßgebenden Berechnungsgrößen. Auf dieser Grundlage kann ermittelt werden, wessen Einkommen in welcher Höhe berücksichtigt wird. Darüber hinaus stellt dieses Seminar die grundsätzlichen Regelungen zu den privilegierten Leistungen, dem Kostenbeitrag nach § 142 SGB IX und der Ausgleichsberechnung gegenüber den existenzsichernden Leistungen nach §§ 27c, 27b SGB XII vor. TeachConsult hat ein Berechnungsformular und ein alle Varianten berücksichtigendes Antragsformular zur EGH erstellt, die in dem Seminar vorgestellt werden.
Seminartermine (Online-Seminare):
verfügbar vom 24.02. - 18.03.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9.:00 Uhr – 12:00 Uhr
Konferenztermin: 19.03.2025
Seminarzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Ziel der Einführung des Bürgergeldes ist es u. a. eine vertrauensvolle, transparente Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern zu fördern, entsprechend wurde der Eingliederungsprozess weiterentwickelt. Gegenseitiger Respekt und Vertrauen werden ebenso wie der Umgang der Beteiligten miteinander auf Augenhöhe gesetzlich stärker in den Fokus gerückt und eine neue Vertrauenskultur ermöglicht. Dennoch kommt es zu Leistungsminderungen im SGB II. Die Leistungsminderungsbescheide scheitern vor den Sozialgerichten häufig
schon an formellen Fehlern. Diese Formalien, der Tatbestand der wiederholten Pflichtverletzung und die Berechnung von Leistungsminderungen sind Schwerpunkte dieses Seminars. Ziel ist es Rechtssicherheit im Umgang mit den Leistungsminderungen zu erlangen und häufige „rechtliche Fallstricke“ umgehen zu lernen. Im Rahmen des Seminars erhalten die Teilnehmer*innen Kenntnisse über relevanten rechtlichen Grundlagen.
Online-Seminartermin: 17.02.2025, 15.09.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
Das Betreuungsrecht hat das Verhältnis der Betreuer zu ihren Klienten grundlegend neu definiert. Der Betreuer muss die Wünsche der Klienten ermitteln und befolgen. Er soll die Klienten unterstützen, dass diese selbst ihre Anträge stellen. Eine Entscheidung des Betreuers ohne den Klienten zu beteiligen ist nicht mehr denkbar.
Der neu gefasste § 17 Abs. 4 SGB I konkretisiert das Verhältnis zwischen Leistungsträger und Leistungsberechtigten für den Fall, dass rechtliche Betreuung angeordnet ist. Er stellt klar, dass Leistungsträger verpflichtet sind, mit Betreuungsbehörden zusammen zu arbeiten. Die Rechte der Berechtigten bleiben auch bei eingerichteter Betreuung voll bestehen.
Aber was heißt das konkret? Das Seminar bietet ihnen Antwort und damit verbunden gewinnen sie Handlungssicherheit.
Seminartermine: 25.03.2025, 24.09.2025
Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer
Die Budgets für Arbeit und Budgets für Ausbildung sind zwei Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben des SGB IX. Das Seminar gibt einen strukturellen Überblick über die allgemeinen Grundlagen und die Besonderheiten dieser beiden Budgets – einschließlich der neuen Änderung für das Budget für Ausbildung in 2022.
Insbesondere Herausforderungen und Möglichkeiten bei der Akquise von ArbeitgeberInnen, Best-Practice Beispiele und die Einordnung der Integrationsfachdienste sind Bestandteil dieses praxisnahen Seminars.
Das Seminar richtet sich sowohl an erfahrene als auch „neue“ Fachkräfte im Themenbereich der Eingliederungshilfe.
Seminartermine: 11.03.2025, 06.05.2025, 23.09.2025, 18.11.2025
Seminarleitung: Christian Pfauter
Wer in der Eingliederungshilfe tätig ist, kennt die Probleme: Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen und Unmut bei der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Sei es, dass Anträge unbegründet weitergeleitet, Leistungen verweigert oder die Mitwirkung im Teilhabeplanverfahren verweigert oder verzögert wird. Von fachlich professioneller Zusammenarbeit im Interesse der Leistungsberechtigten kann oft nicht die Rede sein. TeachConsult hat versucht, typische Fallgestaltungen, die Ausdruck einer „schwierigen Beziehung“ sind, auszuwerten und will in diesem Seminar Lösungen anbieten. Dabei geht es nicht um “KK-Bashing“, sondern auch um Wege zu besserem Miteinander zu finden. Gerne können Sie praktische Fälle in anonymisierter Form zur Seminargestaltung schicken an: webinar@teachconsult.de
Online-Seminartermin: 25.3.2025
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Erbrecht und Sozialrecht haben vielfältige Berührungen. Sei es beim Einsatz von Einkommen und Vermögen, bei Geltendmachung von Kostenersatz gegenüber Erben oder dem Umgang mit Erbschaften, deren Auswirkung auf die Fallgestaltung noch nicht überschaubar sind. Erbrechtliche Grundfragen wie gesetzliche oder gewillkürte Erbfolgen, Pflichtteils- oder Pflichteilsergänzungsansprüche, Behinderten-testamente oder vorweggenommene Erbfolgen durch Schenkungen bieten reichlich Stoff für die Arbeit in der Praxis. Das Seminar ist speziell für alle Mitarbeiter im Bereich des SGB II, SGB XII und SGB IX geeignet und versucht systemeigene Konstellationen zu berücksichtigen. Das Seminar findet an zwei Tagen mit späterer Konferenz (Teil 3) statt.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen + Konferenz). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.
Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 19.05. - 18.06.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 und 2 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 13:40 Uhr
Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr
Konferenztermin: 19.06.2025
Seminarzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer