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Online Seminare

Willkommen im virtuellen Seminarraum

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Aufhebung von Verwaltungsakten Rückforderung von Leistungen und Erstattungsansprüche nach SGB X und SGB IX und SGB XII

Kaum ein Rechtsbereich ist tagtäglich von derart vielen Änderungen in der Leistungsgewährung betroffen wie das Sozialrecht. Sei es, dass in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen der Leistungsberechtigten, durch ständig neue gesetzliche Vorschriften oder Zuständigkeitswechsel Änderungen eintreten. Hinzu kommen zu Unrecht bezogene Leistungen verursacht durch falsche Angaben oder Bearbeitungsfehler. Dann kommt es darauf an, dass in der Sachbearbeitung die Regeln über Aufhebung, Widerruf und Rücknahme von Verwaltungsakten einschließlich der Vorschriften über Erstattungsansprüche rechtssicher angewendet werden können. Zahlreiche Bestimmungen des allgemeinen Verwaltungsrechts sind zu beachten; jetzt kommt es darauf an, dass die Bestimmungen des SGB X umgesetzt werde können.

Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihren Seminartag für Teil 1 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag teil.

Teil 1: verfügbar vom 7.10. – 7.11.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:15 Uhr

Teil 2 - Konferenztermin: 8.11.2024

Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Unterstützung- Auskunft – Beratung im Sozialrecht: Und dafür soll ich haften?

Nur informierte und aufgeklärte Bürger können ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche wahrnehmen und bestehende Pflichten erfüllen. Sowohl im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches wie auch in den besonderen Teilen sind umfangreiche Vorschriften über bestehende Unterstützungs- und Beratungspflichten der Sozialbehörden wie auch umfassende Auskunftsrechte der Leistungsberechtigten enthalten. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber fast inflationär diese Ansprüche ausgeweitet. Diesen Anforderungen können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allein kaum noch gerecht werden ohne dabei immer wieder „ein schlechtes Gefühl“ zu haben, ob sie etwas unterlassen haben und bei einer fehlerhaften Auskunft oder Beratung sogar haftbar gemacht werden können.

Die stetig wachsenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei gleichzeitig hohen Fallzahlen führen oftmals zu Verunsicherungen. In den Fachbehörden sollten klare organisatorische und personelle Regelungen bestehen, damit alle wissen, wer über was in welchem Umfang Auskünfte erteilen und tiefgehende Einzelfallberatungen übernehmen soll. Diese Klarheiten sind unabdingbar, um mögliche Haftungsansprüche sowohl gegen die Behörde wie auch interne Rückgriffsmöglichkeiten auf das eigene Personal zu vermeiden.

In unserem Seminar werden die einschlägigen Vorschriften über Unterstützung, Auskunft und Beratung ausführlich dargestellt. Ebenfalls werden die bestehenden Regelungen über die Amts- und Staatshaftung sowie des Innenregresses aus dem öffentlichen Dienstrecht vorgestellt. Selbstverständlich werden auch Empfehlungen zu einer klaren Organisations- und Verantwortungsstruktur besprochen. Das Seminar ist ein MUSS für alle Kollegen und Kolleginnen sowohl in der sachbearbeitenden wie auch in der Führungsebene.

Online-Seminar: 3.6.2024, 17.12.2024, 15.4.2025, 17.9.2025

Seminarleitung: Walter Strohmeyer

Auf dem Weg zur inklusiven Jugendhilfe – Praxisseminar zum „Kreuznacher Modell“ – Systemwechsel in der Eingliederungshilfe durch das KJSG

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die ersten Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Zum Jahr 2028 sollen Eingliederungshilfeleistungen für alle Kinder und Jugendliche ohne Rücksicht auf den Behinderungsgrund unter dem Dach des SGB VIII bei den Jugendämtern zusammengeführt und Leistungen aus einer Hand gewährt werden. Final ist dazu noch ein „Freischaltgesetz“ erforderlich, das durchaus noch einige Unwägbarkeiten enthalten kann. Das ändert aber nichts daran, dass bereits jetzt wichtige organisatorische und personelle Vorbereitungen bei allen Trägern der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX getroffen werden müssen.  Bundesweit kann man feststellen, dass in vielen Verwaltungen noch Unsicherheiten und Vorbehalte bestehen.

Der Landkreis Bad Kreuznach hat mit der organisatorischen und personellen Umsetzung der Strukturreform innerhalb der Verwaltung bereits 2020 begonnen. Im Rahmen dieses Praxisseminars werden praktische Erfahrungen aus diesem Prozess näher beleuchtet. Im gemeinsamen Diskurs mit den Teilnehmenden soll das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit der verschiedenen Systeme gefördert werden. Ziel dieses Seminars ist es, in einem interkommunalen Erfahrungsaustausch Ideen, Anregungen und Erfahrungen auszutauschen, um den schwierigen Prozess gemeinsam besser zu meistern. Die Referentin hat in ihrer Verwaltung verantwortlich das „Kreuznacher Modell“ mit entwickelt und möchte ihre Erfahrungen gerne weitergeben und auch noch neue Ideen besprechen.

Online-Seminartermin: 10.4.2024, 24.9.2024

Hinweis: Es wird empfohlen, auch das Seminar „Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe durch das KJSG“ zu besuchen. Dort werden die grundlegenden Rechtsvorschriften zum Systemwechsel erläutert: zum Seminar „Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe durch das KJSG“  wechseln

Seminarleitung: Kathrin Wagner

Krankenversicherung statt Krankenhilfe und andere Leistungen nach Kapitel 5 SGB XII

Leistungen der Krankenhilfe und anderer Leistungen zur Gesundheit im Sinne von §§ 47 ff SGB XII können in Einzelfällen enorme Belastungen für die Sozialhilfe verursachen. Werden die Leistungen über die „Kollektivversicherung“ nach § 264 SGB V durch entsprechende Verträge zwischen dem Träger der Sozialhilfe und den Krankenkassen erbracht, kommt sogar noch ein Verwaltungskostenzuschlag hinzu. Letzten Endes belasten alle Leistungen nach zur Gesundheit nach Kapitel 5 SGB XII die Träger der Sozialhilfe.

Vielfach könnten diese Kosten vermieden werden, wenn alle Möglichkeiten zur Nachrangherstellung genutzt würden – ja, wenn die teilweise verschlungenen Pfade zum Eintritt in die Krankenversicherung bekannt wären. Unser Seminar möchte die notwendigen Kenntnisse vermitteln unter denen Leistungsberechtigte anstatt der sozialhilferechtlichen Gesundheits- und Krankenhilfe Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erhalten können. Es geht darum, die Möglichkeiten zum Beitritt in diese Versicherungssysteme zu erarbeiten und die speziellen Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis anhand von Fallbeispielen zu erörtern. Dazu werden die notwendigen rechtlichen Kenntnisse vermittelt. Die Erfahrung zeigt, dass dann in bestimmten Fällen sehr schnell Tausende Euro eingespart werden können.

Online-Seminar: 21.5.2024, 7.11.2024

Seminarleitung: Ursula Schrödl

Allgemeine Darlehen - §§ 37, 37a, 38 SGB XII

Oftmals ist es in der Praxis so, dass Leistungsberechtigte neben ihren regelmäßigen Bedarfen aufgrund von Sondersituationen auf Darlehen angewiesen sind. Hier hilft § 37 SGB XII als "Universalwerkzeug des Sozialamtes" weiter. Gleichzeitig existiert mit § 37a SGB XII ein besonderes Darlehen mit einem verkappten Zuschuss insbesondere für Erstrenten, welches nicht ganz einfach zu handhaben ist. Bei einer vorübergehenden Notlage kann statt eines Zuschusses ein Darlehen nach § 38 SGB XII gewährt werden. Auch dessen Voraussetzungen sind in der Praxis nicht gerade einfach. Ihre Erfahrungen, Fragen und Probleme aus der Praxis sollen in das Seminar einfließen - teilen Sie Ihre Fragen vorab mit und nehmen Sie so aktiv teil! Bitte beachten Sie: Die besonderen Darlehen im Zusammenhang mit den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, insbesondere auch § 36 SGB XII, werden im Seminar "Laufende Aufwendungen für die Wohnung im SGB XII" behandelt.

Online-Seminar: 15.5.2024, 5.11.2024 

Seminarleitung: Christopher Rein

Vermögen im SGB XII

Der Einsatz von Vermögen ist eine Standardmöglichkeit und -pflicht zur Deckung des eigenen Bedarfes. Doch: Was ist Vermögen überhaupt, und welche Bestandteile müssen verwertet werden? Was versteht man unter einem Härtefall? Vermögensfragen werden im Seminar von allen Seiten beleuchtet inklusive dem äußerst praxisrelevanten selbstgenutzten Hausgrundstück sowie den Änderungen durch das Bürgergeldgesetz.  Im Seminar gehen wir auch der Frage nach, ob man bei Rechtskreiswechslern SGB II/XII mit dem Härtefall arbeiten muss.

Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt:

    • 17. und 19.6.2024 (Seminarzeit: jeweils 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr)
    • 25. und 27.11.2024 (Seminarzeit: jeweils 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr)

    Seminarleitung: Christopher Rein

    Wohnungsbeschaffungskosten und Co. im SGB II und SGB XII

    Nicht nur die laufenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, sondern auch einmalige Kosten sind bei Wohnung und Co. in der Praxis anzutreffen. Egal ob Einzugs- oder Auszugsrenovierung, Maklergebühren, Umzugskosten oder Kaution: die Sachverhalte und zugehörigen Probleme sind vielfältig. In diesem Seminar werden die unterschiedlichsten Varianten besprochen, bringen Sie Ihre Fallvariante ebenfalls ein. Dieses Seminar stellt praxisnahe Beispiele mit Lösungen vor und arbeitet mit besonders vielen Grafiken und Schemata.

    Online-Seminar: 13.5.2024, 18.11.2024

    Seminarleitung: Christopher Rein

    Laufende Aufwendungen in Wohnungen im SGB XII

    Kaum ein Thema im Existenzsicherungsrecht ist so streitbefangen wie die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Die Wohnung ist in diesem Zusammenhang der Klassiker unter den Unterkunftstypen im SGB XII: Von der Einzimmerwohnung bis zum Einfamilienhaus wird unter diesem Begriff das Leben in den (eigenen) abgeschlossenen vier Wänden verstanden. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wie die laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen sind und welche Besonderheiten im Detail gelten. In diesem Seminar werden die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB XII in Wohnungen beleuchtet. Ziel des Seminars ist die Vermittlung von praxisorientiertem Wissen zur Lösung von Fällen mit intensiver KdU-Problematik. Dazu gehören das allgemeine Basiswissen, Verwandtenmietverträge, rechtswidrige Forderungen von Vermietern, die einzelfallorientierte Angemessenheitsprüfung, der Umgang mit überteuerten Wohngemeinschaften (insbesondere Flüchtlinge außerhalb Gemeinschaftsubterkünfte) und die Berechnung der neuen Karenzzeiten.

    Das Online-Seminar wird im April 2024 in 2 Teilen

      • 15. und 17.4.2024 (Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr)

      sowie im November 2024 als Tagesseminar durchgeführt.

      • 4.11.2024 (Seminarzeit: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr)

      Seminarleitung: Christopher Rein

      Das neue Leistungsminderungsrecht im Bürgergeld

      Nachdem das Sanktionsmoratorium mit Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 aufgehoben wurde, sind die Regeln bezüglich der Pflichtverletzungen in §31 ff SGB II wieder anzuwenden.

      Während bei der Tatbestandsprüfung gilt was auch zu Sanktionszeiten galt, hat der Gesetzgeber insbesondere bei der Rechtsfolge Abstufungen vorgenommen, die vergleichsweise mildere Auswirkungen für die Leistungsbeziehenden als zuvor darstellen.

      In diesem Kompaktseminar werden die aktuellen Leistungsminderungsregelungen mit den weiter gültigen Grundsätzen verknüpft und dargestellt.

      Ebenso werden die aktuellen Entwicklungen zum Thema komplette Kürzung des Regelbedarfes bei wiederholter Pflichtverletzung aufgegriffen und rechtlich einsortiert.

      Online-Seminar: 19.4.2024, 30.08.2024

      Seminarleitung: Rodopi Panidou

      Unionsbürger im SGB II

      Die Frage, wann Unionsbürger einen Sozialleistungsanspruch nach dem SGB II geltend machen können, hängt im Wesentlichen davon ab wie lange sie in Deutschland sind und über welches Freizügigkeitsrecht sie konkret verfügen.

      Hierzu bedarf es einiger grundlegender Kenntnisse zum Freizügigkeitsrecht und deren Verknüpfung mit den gesetzlichen Regelungen im SGB II.

      Im vorliegenden Kompaktseminar wird diese Verknüpfung der beiden Rechtsgebiete hergestellt und die Teilnehmenden befähigt Leistungsansprüche aber auch Ausschlüsse von Unionsbürgern zu erkennen.

      Online-Seminar: 6.9.2024

      Seminarleitung: Rodopi Panidou

      Der Einkommenseinsatz im Dritten/ Vierten Kapitel SGB XII

      Ist der Bedarf der Leistungsberechtigten geklärt, so bleibt die Frage offen, inwiefern er von ihnen gedeckt werden kann. Grundlegende Möglichkeit der Bedarfsdeckung ist der Einsatz von Einkommen nach den §§ 82 ff. SGB XII. Dabei stellen sich zahlreiche Fragen, beginnend damit, welche Position wann was ist: wann ist z.B. eine Erbschaft Einkommen, wann Vermögen? Auch ist fraglich, wie damit umzugehen ist, wenn Leistungsberechtigte in gemischten Einsatzgemeinschaften SGB II/XII leben. Diese und weitere praxisrelevante Einzelfragen werden in diesem Seminar geklärt.

      Das Online-Seminar wird im Juni 2024 in 2 Teilen

        • 17. und 19.6.2024 (Seminarzeit: jeweils 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr)

        sowie im Oktober 2024 als Tagesseminar durchgeführt.

        • 30.10.2024

        Seminarleitung: Christopher Rein

        Haushaltshilfen im SGB IX und XII- Rechtsgrundlagen und deren Abgrenzung in der Praxis

        Nicht selten kommt es vor, dass Leistungsberechtigte nur punktuelle Hilfe im Alltag benötigen. Sei es beim Wäschewaschen, dem Aufhängen von Gardinen, der Treppenreinigung oder beim Kochen: Haushaltshilfen sind in dieser Situation nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken.

        Problematisch ist dabei, dass das SGB IX und das SGB XII für nahezu jede Konstellation eine mögliche Anspruchsgrundlage bereithalten- vom Dritten Kapitel über die Altenhilfe und die Weiterführung des Haushalts ist im Einzelfall auf den ersten Blick vieles denkbar. Im SGB IX kommen gleichzeitig Assistenzleistungen in Betracht. Die Frage ist: Welche Grundlage greift wann? Und wie passt da eigentlich die Pflege nach dem SGB XI und den §§ 61 ff. SGB XII ins Bild? Ihre Erfahrungen und Probleme aus der Praxis werden im Seminar besprochen - teilen Sie Ihre Fragen vorab an info@teachcon.de mit und nehmen Sie so aktiv teil!

        Online-Seminar: 6.5.2024 (ausgebucht), 29.5.2024

        Seminarleitung: Christopher Rein

        Änderungen im SGB XII durch das "Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze"

        Alle Jahre wieder "beglückt" der Gesetzgeber die Rechtsanwender im Bereich des SGB XII mit diversen Änderungen. Auch das Jahr 2024 bleibt hiervon nicht verschont. Durch das "Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze" wurden einige Anpassungen im SGB XII vorgenommen, die sich auf die tägliche Praxis auswirken. Ziel des Seminars ist es, die inhaltlichen Änderungen, welche zum 01.01.2024 in Kraft getreten sind, anhand von Beispielen praxisgerecht darzustellen.

        Online-Seminar:

        • (31.1.2024 verlegt) 7.2.2024 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
        • 7.2.2024 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

        Seminarleitung: Christoher Rein

        Laufende Aufwendungen in besonderen Wohnformen/sonstigen Unterkünften im SGB XII

        Zum 01.01.2020 hat die besondere Wohnform die stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe abgelöst. Damit verbunden war eine Heraustrennung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung aus dem Komplex Eingliederungshilfe und eine Gleichstellung mit der Bedarfsberücksichtigung bei anderen Unterkunftstypen hinsichtlich der laufenden Kosten. Zeitgleich ist in der Praxis immer mehr, vor allem der aktuellen Wohnungskrise geschuldet, eine Zunahme von Lebenskonstellationen außerhalb klassischer Wohnungen anzutreffen. Egal ob Campingwagen, Pkw-Kofferraum oder Zeltplatz: auch hier können berücksichtigungsfähige Bedarfe entstehen. Das Seminar gibt Antworten auf die Praxisfragen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung in besonderen Wohnformen sowie sonstigen Unterkünften, die z.B. sein können: Was ist eine sonstige Unterkunft und  in welchen Notfällen kann sie hilfreich sein (Hotel und Pensionszimmer bei häuslicher Gewalt, etc.)? Wie bestimmt sich die Angemessenheit und wie gehen wir mit flankierende Hilfen zum Verlassen der sonstigen Unterkunft um?

        Das Online-Seminar wird im April 2024 in 2 Teilen und im Oktober 2024 als Tagesseminar durchgeführt:

        • 22.4. und 24.4.2024 (jeweils 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
        • 28.10.2024 (9:00 Uhr bis 15:00 Uhr)

        Seminarleitung: Christopher Rein

        Elternassistenz und familienunterstützende Leistungen

        Das Seminar vermittelt Mitarbeiter*innen der Behörden, Verbände und Sozial- und Jugendhilfeträger entscheidende Einblicke in die Strukturen und Leistungen zur Unterstützung von Eltern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Durch die Vermittlung von fundiertem Wissen über die Situation von betroffenen Eltern sowie die verschiedenen Hilfsmöglichkeiten im Familienalltag bietet das Seminar praxisrelevante Instrumente und Lösungsansätze für die effektive Unterstützung dieser Zielgruppe. Darüber hinaus wird ein Überblick über familienunterstützende Leistungen gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs gegeben, um Eltern in besonderen Lebenslagen eine angemessene Unterstützung bieten zu können.

        Online-Seminartermin: in Planung

        Seminarleitung: NN

        Erstellung und Auswertung von Gutachten nach § 35a SGB VIII

        In diesem Seminar werden die Praxisprobleme bei der Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen und der Abgrenzung zu anderen Sozialleistungsträgern im Zusammenhang mit der Gewährung von Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII für seelisch beeinträchtigte Kinder und Jugendliche thematisiert.

        Den Teilnehmer*innen werden grundlegende Kenntnisse in den entwicklungspsychologischen Modellen sowie dem Konzept der Risiko- und Schutzfaktoren vermittelt, für ein umfassendes Verständnis für die Entstehung von seelischen Behinderungen.

        Zudem erhalten die Teilnehmer*innen vertiefte Einblicke in die verschiedenen Störungsbilder gemäß dem ICD-10 der WHO. Zudem werden sie in die Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe eingeführt, um angemessene Maßnahmen zur Eingliederungshilfe zu installieren.

        Damit die Gutachten als Information für das Jugendamt nützlich sind, müssen die Gutachter die spezifischen Symptome und den Bedarf an Unterstützung detailliert beschreiben. Es ist wichtig, dass der Aufbau, der Inhalt und die Sprache der Gutachten so gestaltet sind, dass sie für die praktische Arbeit des zuständigen Jugendamtes nachvollziehbar und nützlich sind. Die Gutachter*innen müssen gemäß § 35a Absatz 1a Satz 3 SGB VIII festhalten, ob eine entgegengesetzte Untersuchung von klinischer Relevanz ist oder auf einer Krankheit basiert. Diese Feststellung verdeutlicht, dass in solchen Fällen die Krankenkasse in erster Linie für die Leistungen verantwortlich ist. Fachliche Gutachten sollten auf der Grundlage von Fakten, Prinzipien und Leitlinien erstellt werden. Nach Abschluss des Seminars sind die Teilnehmenden in der Lage, ein Gutachten anhand dieser Kriterien angemessen zu bewerten.

        Online-Seminar: in Planung

        Seminarleitung: NN

        Psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter

        Das Seminar "Psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter" vermittelt grundlegende Konzepte und rechtliche Rahmenbedingungen gemäß SGB VIII und SGB IX. Es behandelt entwicklungspsychologische Modelle, anspruchsberechtigte psychische Störungsbilder, die ICF / ICF-CY sowie die Kooperation zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe. Darüber hinaus vertieft es das Verständnis über psychologische Befunde sowie Empfehlungen und bietet einen Leitfaden zur Erstellung von Berichten. Das Seminar fördert das Bewusstsein für potenzielle Anzeichen von Problemen bei Kindern und Jugendlichen und entwickelt Sensibilität im Umgang mit möglichen Krisensituationen. Es befähigt die Teilnehmenden, effektive Maßnahmen zur Früherkennung und Intervention zu ergreifen sowie die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren im Bereich der Eingliederungshilfe zu verbessern.

        Online-Seminar: in Planung

        Seminarleitung: NN

        Schwierige Gespräche souverän meistern – Online-Seminarkurs aus 2 Modulen

        „Es hört doch jeder nur, was er versteht“

        Johann Wolfgang von Goethe hat leider recht: dass zwei Menschen genau verstehen, was gemeint ist, ist regelmäßig ein kleines Wunder und gar nicht so leicht zu erreichen. Ausgehend von den wichtigsten Überlegungen zur Wahrnehmungs-Psychologie hilft das Seminar in heiklen Situationen ruhig, bestimmt und souverän zu reagieren. Es gibt die wichtigsten Tipps für einen guten ersten und zweiten Eindruck, Deeskalation und Selbstschutz-Strategien. Alle denkbaren Formen schwieriger Gespräche werden vorgestellt und trainiert:

        Mitarbeiter-Gespräch, Kritik-Gespräch, Änderungs-Gespräch, Umgang mit Be-schwerden oder Unstimmigkeiten im Team moderieren.

        Bei Bedarf gibt es Hinweise zur Rolle der Führungskraft als Mediator /Coach.

        Der Online-Seminarkurs findet an 2 Tagen statt: 11. und 12.9.2024 

        Modul 1:

        • Aufbau von Mitarbeitenden, Konflikt- und Änderungsgespräch und Ablauf gewaltfreier Kommunikation, „Schiffs-Modell“
        • Feedback und Kritik wertschätzend und klar formulieren
        • Übungen zu Beschwerdegesprächen
        • Selbstschutz und Deeskalationsstrategien

        Modul 2:

        • Teamkonflikte lösen
        • Führungskraft als Coach
        • Rollenspiele und Video-Feedback

        Die Teilnahme nur an Modul 1 (1. Tag) ist möglich: hier geht es zur Einzelbuchung von Modul 1

        Seminarleitung: Cerstin Fröhlich

        Einführung in die Arbeit mit Geflüchteten

        Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gibt es Menschen, die aus verschiedensten Fluchtgründen Schutz suchen und auf eine bessere Zukunft hoffen. Seit 2015 nimmt die Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland signifikant zu, was auch dazu führt, dass sich Arbeitsbedingungen verändern. Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen, Wohlfahrtsverbänden und viele andere Akteure werden mit komplexen Fallkonstellationen und Lebenslagen der Geflüchteten konfrontiert. Es entstehen Fragen bis hin zu Ratlosigkeit. Dieses Seminar hilft Ihnen, ein umfängliches Grundwissen zu erhalten, um eine zielführende Arbeitsweise mit Geflüchteten leisten zu können. Durch Verständnis zu rechtlichen Grundlagen, unterschiedlichen Lebenswelten, Kulturen und Mentalitäten, können Sachverhalte besser eingeschätzt sowie Frustration und Stress reduziert werden. Dies versteht sich in Wechselwirkung.

        Online-Seminartermin: 12.6.2024

        Seminarleitung: Marvin Küllsen

        Faule Fälle im SGB XII - oder hier stimmt was nicht

        Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden neben den rechtlichen Kenntnissen auch den notwendigen Spürsinn zu vermitteln, um Fälle von Leistungsmissbrauch zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. Welche Beschäftigten eines Sozialamtes tragen nicht das Gefühl mit sich herum, dass in dem einen oder anderen Fall etwas „faul sein“ und nicht mit rechten Dingen zugehen könnte? Diese „faulen Fälle“ gilt es, gezielt unter die Lupe zu nehmen und genauer zu betrachten. Dabei obliegt den Sozialbehörden die Verantwortung für die rechtmäßige Erbringung ihrer Leistungen. Dieser Verantwortung können sie nur dann gerecht werden, wenn sie den Missbrauch von Sozialleistungen konsequent und nachhaltig bekämpfen. Die Teilnehmenden werden über die bekannten Verhaltens- und Verfahrensweisen aufgeklärt.

        Online-Seminar: 15.5.2024 (ausgebucht), 23.5.2024, 11.9.2024

        Seminarleitung: Jürgen Drews

        Faule Fälle im SGB II - oder hier stimmt was nicht

        Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden neben den rechtlichen Kenntnissen auch den notwendigen Spürsinn zu vermitteln, um Fälle von Leistungsmissbrauch zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. Welche Beschäftigten eines Jobcenters tragen nicht das Gefühl mit sich herum, dass in dem einen oder anderen Fall etwas „faul sein“ und nicht mit rechten Dingen zugehen könnte? Diese „faulen Fälle“ gilt es, gezielt unter die Lupe zu nehmen und genauer zu betrachten. Dabei obliegt den Jobcentern die Verantwortung für die rechtmäßige Erbringung ihrer Leistungen. Dieser Verantwortung können sie nur dann gerecht werden, wenn sie den Missbrauch von Grundsicherungsleistungen konsequent und nachhaltig bekämpfen. Zudem beobachten einige Jobcenter eine Zunahme von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch. Die Teilnehmenden werden über die bekannten Verhaltens- und Verfahrensweisen aufgeklärt. Sie erlernen, Strategien zur Bekämpfung zu entwickeln sowie Möglichkeiten der Ahndung als nachhaltige Prävention aufzuzeigen.

        Online-Seminar: 4.12.2024

        Seminarleitung: Jürgen Drews

        Außenermittlungen im SGB II und XII rechtssicher und sattelfest gestalten – Vertiefungsseminar

        In diesem Seminar wird auf die im Fachseminar „Außenermittlungen im SGB II und XII rechtssicher und sattelfest gestalten – Basisseminar“ vermittelten oder durch die berufliche Praxis erworbenen Kenntnisse aufgebaut. Es richtet sich an Beschäftigte, die schon längere Zeit im Außendienst im Rahmen des SGB II und SGB XII tätig sind. Es soll der Vertiefung und Auffrischung von Bekanntem, aber auch der Aneignung von Neuem - angepasst an die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeskommentierung - dienen. Die praktischen Erfahrungen der Teilnehmenden fließen unmittelbar in den Seminarverlauf ein.

        Online-Seminar: 10.4.2024, 6.11.2024

        Seminarleitung: Jürgen Drews

        Außenermittlungen im SGB II und XII rechtssicher und sattelfest gestalten – Basisseminar

        Ziel des Seminars ist es, die Rolle des Außendienstes als Instrument der Leistungsgewährung im Rahmen der SGB II und SGB XII zu verdeutlichen. Seine Aufgabe besteht darin, die Voraussetzungen zur zweckentsprechenden und bedarfsgerechten Entscheidung durch die fallführende Leistungssachbearbeitung zu ergänzen sowie bei Bedarf dem Fallmanagement und der Vermittlung bei der beratenden Tätigkeit Unterstützung vor Ort zu gewähren. Im Seminar soll die fachliche Kompetenz der Beschäftigten im Außendienst gestärkt sowie der Blick für ihre besondere Gefährdungslage sensibilisiert werden. Der Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Diskussion sollen die Teilnehmenden befähigen, Anregungen mit in den Arbeitsalltag zu nehmen.

        Online-Seminar: 9.10.2024

        Seminarleitung: Jürgen Drews

        Organisierter Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit

        Insbesondere Jobcenter in städtischen Ballungsgebieten sind zunehmend mit organisiertem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger konfrontiert. Nach § 7 Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 2 SGB II sind die vorgenannten Personen samt ihrer Angehörigen vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland weder Arbeitnehmer noch Selbstständige sind. Diese Ausschlusskriterien umgehen die am (organisierten) Leistungsmissbrauch beteiligten Personen und Organisationen mit zahlreichen Betrugsmanövern, die es zu erkennen und aufzudecken gilt. Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer über die bekannten Verhaltens- und Verfahrensweisen aufzuklären, Strategien zur Bekämpfung zu entwickeln sowie Möglichkeiten der Ahndung als nachhaltige Prävention aufzuzeigen.

        Online-Seminar: 10.12.2024

        Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr

        Seminarleitung: Ralf Steinbusch

        Leistungsmissbrauch im SGB II – Kein Kavaliersdelikt

        Das Ziel dieses Seminars besteht darin, allen interessierten Mitarbeiter*Innen der Jobcenter und Kommunalverwaltungen einen fundierten Überblick über die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch im Rahmen des SGB II zugeben. Die Teilnehmer*Innen sollen im Anschluss wissen, welche Möglichkeiten bestehen Leistungsmissbräuche aufzudecken und wie mit ihnen umzugehen ist. Des Weiteren wird den Teilnehme*Innen der praxisnahe Umgang mit den zuständigen Ahndungs- und Ermittlungsbehörden vorgestellt. Ferner werden Tatmuster sowie Erkennungsmerkmale von organisiertem Leistungsmissbrauch durch nichtdeutsche EU-Bürger, vor allen aus Süd-Ost Europa, aufgezeigt.

        Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt.

        • 28.10. und 29.10.2024

        Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr

        Seminarleitung: Ralf Steinbusch

        Zeit-, Selbst- und Stressmanagement - Modul 1 des Seminarkurses

        Wer wünschte schon auf dem Sterbebett, er hätte mehr Zeit im Büro verbracht? 

        Dieser Gedanke von Steven R. Cover ist das Leitmotiv für unser Seminar. Gehirngerecht planen, priorisieren und trotz der Anforderung von Multi-Tasking die eigene Balance finden, Stress verbannen und gelassen „Neinsagen“. Wie kann ich mich selbst motivieren und auf meine Kompetenzen konzentrieren ohne auszubrennen? Wie verbanne ich Zeitfallen und  Zeitfresser aus meinem Alltag und wie stärke ich meine Lebensrollen? Im Austausch mit Gleichgesinnten entstehen neue Impulse, um wieder Herr/Herrin über die Zeit zu werden und in Balance zu leben.

        Online-Seminartermin: 10.6.2024, 25.11.2024

        Modul 1

        • Der ideale Tagesablauf
        • Zeitdiebe und -fallen erkennen und reduzieren
        • Prioritäten setzen, „Neinsagen“ können
        • Gehirngerecht arbeiten
        • Techniken des modernen Zeitmanagements

        Für die Teilnahme am gesamten Online-Seminarkurs bestehend aus Modul 1 und 2 geht es hier zur Buchung des Kurses.

        Seminarleitung: Cerstin Fröhlich

        Zeit-, Selbst- und Stressmanagement - Online-Seminarkurs aus 2 Modulen

        Wer wünschte schon auf dem Sterbebett, er hätte mehr Zeit im Büro verbracht? 

        Dieser Gedanke von Steven R. Cover ist das Leitmotiv für unser Seminar. Gehirngerecht planen, priorisieren und trotz der Anforderung von Multi-Tasking die eigene Balance finden, Stress verbannen und gelassen „Neinsagen“. Wie kann ich mich selbst motivieren und auf meine Kompetenzen konzentrieren ohne auszubrennen? Wie verbanne ich Zeitfallen und  Zeitfresser aus meinem Alltag und wie stärke ich meine Lebensrollen? Im Austausch mit Gleichgesinnten entstehen neue Impulse, um wieder Herr/Herrin über die Zeit zu werden und in Balance zu leben.

        Der Online-Seminarkurs findet an 2 Tagen statt: 10. und 11.6.2024, 25. und 26.11.2024  

        Modul 1  

        • Der ideale Tagesablauf
        • Zeitdiebe und -fallen erkennen und reduzieren
        • Prioritäten setzen, „Neinsagen“ können
        • Gehirngerecht arbeiten
        • Techniken des modernen Zeitmanagements

        Modul 2

        • Motivation und Selbstmotivation
        • Stressfaktoren reduzieren
        • Umgang mit „Aufschieberitis“
        • Work-Life-Blending
        • Alltagstipps für entspannteres Arbeiten

        Die Teilnahme nur an Modul 1 (1. Tag) ist möglich: hier geht es zur Einzelbuchung von Modul 1

        Seminarleitung: Cerstin Fröhlich

        Schwierige Gespräche souverän meistern - Modul 1 des Seminarkurses

        „Es hört doch jeder nur, was er versteht“

        Johann Wolfgang von Goethe hat leider recht: dass zwei Menschen genau verstehen, was gemeint ist, ist regelmäßig ein kleines Wunder und gar nicht so leicht zu erreichen. Ausgehend von den wichtigsten Überlegungen zur Wahrnehmungs-Psychologie hilft das Seminar in heiklen Situationen ruhig, bestimmt und souverän zu reagieren. Es gibt die wichtigsten Tipps für einen guten ersten und zweiten Eindruck, Deeskalation und Selbstschutz-Strategien. Alle denkbaren Formen schwieriger Gespräche werden vorgestellt und trainiert:

        Mitarbeiter-Gespräch, Kritik-Gespräch, Änderungs-Gespräch, Umgang mit Be-schwerden oder Unstimmigkeiten im Team moderieren.

        Bei Bedarf gibt es Hinweise zur Rolle der Führungskraft als Mediator /Coach.

        Online-Seminartermin: 11.9.2024

        Modul 1:

        • Aufbau von Mitarbeitenden, Konflikt- und Änderungsgespräch und Ablauf gewaltfreier Kommunikation, „Schiffs-Modell“
        • Feedback und Kritik wertschätzend und klar formulieren
        • Übungen zu Beschwerdegesprächen
        • Selbstschutz und Deeskalationsstrategien

        Für die Teilnahme am gesamten Online-Seminarkurs bestehend aus Modul 1 und 2 geht es hier zur Buchung des Kurses.

        Seminarleitung: Cerstin Fröhlich

        Hilfe zu Pflege - Sozialhilfe in stationären Einrichtungen, Einführung in das Rechtsgebiet (Grundlagenseminar)

        Die Sozialhilfe ist in den letzten Jahren immer komplexer und komplizierter geworden. Gleichzeitig wird die Heimpflege von Jahr zu Jahr teurer und aus dem Einkommen lässt sich die Pflege im Heim so gut wie nicht mehr finanzieren. Ist kein verwertbares Vermögen vorhanden, muss der Staat mit Sozialhilfe unterstützen. Zu berücksichtigen sind Grundsätze wie der Nachrang, „ambulant vor stationär“ und „Heimpflegebedürftigkeit“. Diese sind in Einklang mit dem Gesetz und den persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Leistungsberechtigten zu bringen. Das Seminar hat zum Ziel, die Theorie des Gesetzes in die Praxis der individuellen Fallbearbeitung zu vermitteln und Lösungsansätze für regelhafte und außergewöhnliche Fallgestaltungen zu finden, insbesondere was vorrangige Leistungen und der Einsatz von Einkommen und Vermögen bei Einzelpersonen und auch Ehegatten bzw. Lebenspartner betrifft.

        Online-Seminartermine: 24.4.2024, 25. September 2024, 14. November 2024 (28. Februar 2024 - ausgebucht)

        Seminarleitung: Maria Weber

        Darlehen im SGB II; SGB IX und SGB XII

        Die darlehensweise Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, der Sozialhilfe nach dem SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX – insbesondere bei kurzzeitigen Notlagen und bei momentan nicht kapitalisierbarem Vermögen – tritt immer wieder bei der Hilfegewährung in Erscheinung. In dem Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen aller Darlehenstatbestände in SGB II, SGB XII und SGB IX  ausführlich besprochen und erläutert. Die Teilnehmer werden mit typischen Anwendungssachverhalten und allen vorkommenden Verfahrensschritten vertraut gemacht. Ein Schwerpunkt liegt in der ausführlichen Besprechung der Darlehenssicherung und der Rückzahlungsmodalitäten.

        Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen).

        Teil 1: verfügbar vom 1.8. - 10.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

        Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:30 Uhr

        Teil 2 - Konferenztermin: 10.9.2024

        Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

        Zuständigkeiten und Kostenerstattung im Sozialhilferecht des SGB XII

        „Bin ich für diesen Fall zuständig?“, das ist stets die erste und wichtigste Frage in der Sachbearbeitung. In der Tat ist das Zuständigkeitsrecht elementar für alle weiteren Verfahrensschritte, hängt davon doch die Kostenträgerschaft und die fachlich ordnungsgemäße Erledigung der Arbeit ab. Nun sind die Zuständigkeitsregelungen im Sozialrecht alles andere als einfach. Aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen und systemübergreifender Sonderbestimmungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten  unter den beteiligten Sozialleistungsträgern. Das Spiegelbild der Zuständigkeitsrechts ist die Kostenerstattung, die in diesem Seminar ebenfalls behandelt wird.

        Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

        Teil 1: verfügbar vom 1.8. - 10.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

        Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:40 Uhr

        Teil 2 - Konferenztermin: 11.9.2024

        Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

        Bestattungskosten im Sozialhilferecht – § 74 SGB XII

        Der Tod eines Angehörigen verbunden mit finanziellen und behördlichen Angelegenheiten betrifft immer Menschen, die sich gerade in einer extremen Ausnahmesituation ihres Lebens befinden. Mit besonderer Rücksicht auf diese Situation muss die Verwaltung rechtlich schwierige Fragen sensibel und oft auch noch unter Zeitdruck entscheiden. In dem Seminar sollen die rechtlichen Hintergründe des Bestattungsrechts und des Kostenrechts einschließlich der Zuständigkeit dargestellt werden.

        Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

        Teil 1: verfügbar vom 1.8. - 10.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

        Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:50 Uhr

        Teil 2 - Konferenztermin: 11.9.2024

        Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

        Schnittstellen der Eingliederungshilfe zu anderen Rechtsbereichen

        Leistungen der Eingliederungshilfen (EGH) überschneiden sich vielfach mit angrenzenden Rechtsbereichen. Für die Praxis stellt sind stets die Frage, ob es vorrangige, sich überschneidende oder zusammengefasste Leistungen (Komplexleistungen) gibt. Die Vielzahl der im Umfeld der EGH zu beachtenden Rechtsbereiche hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Zuständigkeit der unterschiedlichen Leistungsträger und auf die rechtmäßige Bearbeitung der Fälle. Für Leistungsberechtigte hängt davon entscheidend der Umfang einzusetzenden Einkommens und Vermögens ab.

        Die Kenntnis der Schnittstellen gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der EGH, der existenzsichernden Leistungen nach SGB XII und SGB II, im Pflegerecht sowie anderer Hilfen in besonderen Lebenslagen der Sozialhilfe.

        In dem Seminar werden alle relevanten Konkurrenzbereiche zur EGH umfassend besprochen und erläutert.

        Seminartermine (Online-Seminar in 3 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.

        Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 29.7. - 9.9.2024

        Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

        Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr

        Teil 3 – Konferenztermin: 10.9.2024

        Seminarzeit Teil 3: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

        Einsatz von Vermögen in der Eingliederungshilfe

        Der Vermögenseinsatz in der EGH entspricht scheinbar genau den bisherigen Regelungen im Sozialhilferecht. Aber wie so oft kann der Schein trügerisch sein: Abgesehen von dem mit derzeit fast 60.000 € offensichtlich gegenüber dem SGB XII abweichenden Freibetrag, gibt es keine Einsatzgemeinschaft mehr bei volljährigen Personen mit Partnern. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Umstand zu widmen, dass bei der Zuordnung zu Einkommen oder Vermögen nicht mehr die „Zuflusstheorie“ funktioniert. Was sich insbesondere bei der Einordnung von Erbschaften auswirkt. Ferner ist zu überlegen, ob bei atypischen Vermögenspositionen die gleichen Regelungen gelten wie im bisherigen Recht. Dazu sind die Härtefallregeln und die Möglichkeit der darlehensweise Hilfegewährung zu bewerten.

        Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen). 

        Teil 1: verfügbar vom 5.8. - 9.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

        Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

        Teil 2 - Konferenztermin: 9.9.2024

        Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

        Einsatz von Einkommen in der Eingliederungshilfe

        In der Eingliederungshilfe ist die Prüfung des Einkommens für einen etwaigen Eigenbeitrag nicht zu unterschätzen Hier hat mit blick auf den Einkommenseinsatz im SGB XII ein wesentlicher Paradigmenwechsel stattgefunden: die Ermittlung des Einkommens nach dem Einkommenssteuergesetz. Dieses Seminar bietet einen Überblick über die Einkommenssteuerarten und die für den Eigenbeitrag maßgebenden Berechnungsgrößen. Auf dieser Grundlage kann ermittelt werden, wessen Einkommen in welcher Höhe berücksichtigt wird. Darüber hinaus stellt dieses Seminar die grundsätzlichen Regelungen zu den privilegierten  Leistungen, dem  Kostenbeitrag nach § 142 SGB IX und der Ausgleichsberechnung gegenüber den existenzsichernden Leistungen nach §§ 27c, 27b SGB XII vor. TeachConsult hat ein Berechnungsformular und ein alle Varianten berücksichtigendes Antragsformular zur EGH erstellt, die in dem Seminar vorgestellt werden. 

        Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen). 

        Teil 1: verfügbar vom 5.8. - 8.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

        Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

        Teil 2 – Konferenztermin: 9.9.2024

        Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

        Die ungeahnten Möglichkeiten des § 34a SGB II - Ersatzanspruch bei rechtswidrigen Leistungen nach dem SGB II

        Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung  volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anzuwenden. Diese Haftungsbeschränkung wurde durch eine Ergänzung in § 40 Abs. 9 SGB II im Rahmen des Bürgergeldgesetzes zum 01.01.23 erheblich erweitert. Das wirkt sich insbesondere auf die Rückabwicklung rechtswidriger Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder aus.

        Eine erfolgsversprechende Möglichkeit, hier erheblichen Einnahmeverlusten entgegenzuwirken, stellt der Ersatzanspruch nach § 34a SGB II dar. Diese den Jobcentern viele Vorteile bietende Vorschrift wird in der Praxis nur selten angewandt.

        In dem halbtägigen Online-Seminar sollen detailliert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Ersatzanspruchs nach § 34a SGB II besprochen werden. Das Thema wird den Seminarteilnehmer*innen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen eingehend erläutert.

        Seminartermine: 28.08.2024

        Seminarleitung: Lutz Wittler

        Vermögenseinsatz nach § 12 SGB II

        Zum 01.01.2023 wurden durch das Bürgergeldgesetz die Regelungen zum Vermögen im Bereich der
        Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II komplett neugefasst. Neben einem neuen systematischen Aufbau von § 12 SGB II und einer Neuordnung der geschützten Vermögensgegenstände
        wurde mit der Vorschrift eine Karenzzeit mit einem geringeren Vermögenseinsatz für Betroffene zu
        Beginn des Leistungsbezuges eingeführt. Außerdem wurde eine neue Vorschrift zum Vermögenseinsatz bei bis zu einmonatigem Leistungsbezug geschaffen.
        In diesem Seminar sollen alle Einzelheiten zum Begriff und zur Verwertbarkeit des Vermögens, zu
        den geschützten Vermögensgegenständen und insbesondere zur Karenzzeit besprochen werden.
        Diese Themen werden mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert;
        außerdem wird auf mögliche Probleme bei der Anwendung und auf Fragen der Teilnehmerinnen
        und Teilnehmer ausführlich eingegangen. Auch die Rechtsprechung wird ausführlich besprochen.

        Online-Seminar: 16.12.2024

        Seminarleitung: Lutz Wittler

        Leistungsminderungen im SGB II

        Ziel der Einführung des Bürgergeldes ist es u. a. eine vertrauensvolle, transparente Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern zu fördern, entsprechend wurde der Eingliederungsprozess weiterentwickelt. Gegenseitiger Respekt und Vertrauen werden ebenso wie der Umgang der Beteiligten miteinander auf Augenhöhe gesetzlich stärker in den Fokus gerückt und eine neue Vertrauenskultur ermöglicht. Dennoch kommt es zu Leistungsminderungen im SGB II. Die Leistungsminderungsbescheide scheitern vor den Sozialgerichten häufig
        schon an formellen Fehlern. Diese Formalien, der Tatbestand der wiederholten Pflichtverletzung und die Berechnung von Leistungsminderungen sind Schwerpunkte dieses Seminars. Ziel ist es Rechtssicherheit im Umgang mit den Leistungsminderungen zu erlangen und häufige „rechtliche Fallstricke“ umgehen zu lernen. Im Rahmen des Seminars erhalten die Teilnehmer*innen Kenntnisse über relevanten rechtlichen Grundlagen.

        Online-Seminartermin: 14.05.2024, 23.10.2024, 17.02.2025, 15.09.2025

        Seminarleitung: Daniela Knopf

        Einkommen und Vermögen im SGB II

        Von besonderer Bedeutung - da ausschlaggebend für die Leistungshöhe - und immer wieder problematisch im Rahmen des Bezugs von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist die Frage, welche Arten von Einkommen und Vermögen bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt werden dürfen und welche nicht. Das Online-Seminar vermittelt die Kenntnisse zum Einkommens- und Vermögenseinsatz, die für jeden, der mit der Materie in Berührung kommt, erforderlich sind. In diesem Seminar wird weiterhin der Frage nachgegangen, wie Geldanlagen, Lebensversicherungen, Bausparverträge und Anlageformen zur Altersvorsorge als verwertbares Vermögen im SGB II genutzt werden können. Die Verwertungsformen werden eingehend erörtert.

        Online-Seminar: 7.10.2024, 19.03.2025, 12.11.2025

        Seminarleitung: Daniela Knopf

        Die Bagatellgrenzen des SGB II

        Zum 01.01.2023 wurden durch das Bürgergeldgesetz in den §§ 40, 41a SGB II zwei Bagatellgrenzen
        bei der Rückabwicklung von Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschaffen. Diese von vielen Beteiligten lang ersehnten und der Verwaltungsvereinfachung dienenden Regelungen werfen aber seit ihrem Inkrafttreten viele Fragen in der täglichen Praxis der Jobcenter auf. Das liegt auch daran, dass die Neuregelungen erhebliche Auswirkungen auf die Anwendung von verschiedenen Vorschriften des SGB X haben.

        In diesem halbtägigen Online-Seminar sollen alle Einzelheiten zu den beiden Bagatellgrenzen besprochen werden. Deren Anwendung wird mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert. Auf Fragen der Teilnehmer*innen wird ausführlich eingegangen.

        Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen aus Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) und weitere Interessierte.

        Online-Seminar: 8.11.2024

        Seminarleitung: Lutz Wittler

         

        Verwaltungsrecht trifft Betreuung - Verwaltungsverfahren zur Registrierung von Berufsbetreuer*innen

        Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörden, die im Hinblick auf die Registrierung der Berufsbetreuer*innen ein neues Verwaltungsverfahren umsetzen müssen.

        Die Registrierung der Betreuer*innen ist an Voraussetzungen geknüpft. Seinen Abschluss findet das Registrierungsverfahren in dem Erlass eines förmlichen Verwaltungsaktes.

        Das Seminar vermittelt die Grundlagen des Verwaltungsverfahrens. Die Teilnehmer*innen sollen Handlungssicherheit bei der Umsetzung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften im Betreuungsrecht gewinnen.

        Seminartermin: 20.09.2024
        Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer

        Die wichtigsten Grundlagen des Betreuungsrechts für Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörden

        Das BtOG verändert die Aufgaben und Anforderungen an die Betreuungsbehörde. Wie werden sie an dem gerichtlichen Verfahren beteiligt, welche Mitteilungspflichten gegenüber dem Gericht hat sie zu erfüllen, welche Aspekte sind bei der Registrierung der Berufsbetreuer*innen zu beachten?

        Das Seminar bietet einen kompakten Überblick über das reformierte Betreuungsrecht und seine Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Betreuungsbehörden.

        Für Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörde, die schon länger in diesem Tätigkeitsfeld arbeiten, dient das Seminar zur Systematisierung und Ergänzung ihrer Kenntnisse. Neueinsteiger erhalten einen kompakten Überblick.

        Online-Seminar: 19.09.2024
        Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer

         

        Auf den Punkt gebracht: Betreuungsrecht und Sozialleistungen, der neue § 17 Abs. 4 SGB I

        Das Betreuungsrecht hat das Verhältnis der Betreuer zu ihren Klienten grundlegend neu definiert. Der Betreuer muss die Wünsche der Klienten ermitteln und befolgen. Er soll die Klienten unterstützen, dass diese selbst ihre Anträge stellen. Eine Entscheidung des Betreuers ohne den Klienten zu beteiligen ist nicht mehr denkbar.

        Der neu gefasste § 17 Abs. 4 SGB I konkretisiert das Verhältnis zwischen Leistungsträger und Leistungsberechtigten für den Fall, dass rechtliche Betreuung angeordnet ist. Er stellt klar, dass Leistungsträger verpflichtet sind, mit Betreuungsbehörden zusammen zu arbeiten. Die Rechte der Berechtigten bleiben auch bei eingerichteter Betreuung voll bestehen.

        Aber was heißt das konkret? Das Seminar bietet ihnen Antwort und damit verbunden gewinnen sie Handlungssicherheit.

        Seminartermine: 07.05.2024, 12.11.2024
        Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer

         

        Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

        Sie sind als Fachkraft im Sozial- oder Jugendamt, im JobCenter oder bei Leistungserbringern im Sozialbereich und haben Verantwortung für viele Menschen, die auf unterschiedliche Hilfen angewiesen sind. Sie haben es mit einer hohen Fallzahl und immer komplexer werdenden Lebenssituationen zu tun, die Sie nicht unberührt lassen. Die hohe Arbeitsbelastung und Verantwortung wirkt sich auch auf ihre persönliche Gesundheit aus. Sie fragen sich, wie man Stress am Arbeitsplatz aushalten kann? Sie leiden unter ständiger Anspannung, Kopfschmerzen und anderen Nebenwirkungen von Stress?

        In diesem Seminar sollen neben den Auswirkungen von Stress auf den Körper auch Möglichkeiten zur Prävention geschaffen werden. Die psychische Gesundheit leidet unter vielen Aspekten und kann entsprechend durch viele andere Aspekte gestärkt werden. Ziel dieses Seminares ist es, präventiv den steigenden Zahlen psychischer Erkrankungen entgegen zu wirken und ein Verständnis der Auswirkungen von Stress am Arbeitsplatz zu entwickeln.

        Entspannungstechniken oder verschiedenste Entlastungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz sollen eruiert und die Erfahrungen der Seminarteilnehmer*innen geteilt werden. Weiterhin sollen Ängste abgebaut und mögliche Vertrauenspersonen in Ihrem Job oder Ihrem Umfeld erarbeitet werden.

        Fragen wie bspw. „Wie teile ich mit, dass ich die Arbeit nicht schaffe?“ sind Fragen, für die unsere Gesellschaft auf Grund des hohen Leistungsdrucks selten Gehör hat.

        Dieses Seminar bietet Ihnen die Chance mögliche präventive Maßnahmen zur Entlastung kennen zu lernen und Ihre Resilienz im Gesamtkonstrukt „Arbeit“ zu stärken.

        Online-Seminar: 1.10.2024 

        Seminarleitung: Marcel Luhn

        Psychische Erkrankungen in der Teilhabeplanung nach dem SGB IX

        Psychische Erkrankungen nehmen in unserer Gesellschaft einen immer größer werdenden Raum ein, doch was ist eine psychische Erkrankung und wie manifestiert sie sich? Was unterscheidet eine Depression von einer Schizophrenie und inwieweit sind diese Unterschiede im Rahmen der Bedarfsermittlung in der Betrachtung der Lebenswelt der Betroffenen zu berücksichtigen? Dieses Seminar soll den Fachkräften in  der Hilfeplanung einen grundsätzlichen Überblick über psychiatrische Erkrankungen vermitteln um deren Auswirkungen kennen zu lernen und Ihnen ein Verständnis über die emotionale Gefühlswelt der Betroffenen zu geben. Im Zuge der Hilfeplanung wird es immer wieder zu Konflikten zwischen Betroffenen und Leistungserbringern kommen können, wenn die wesentlichen Aspekte der verschiedenen psychiatrischen Krankheitsbilder in der Planung nicht berücksichtigt werden, was letztendlich zu einem Mehraufwand an Kosten, Zeit und Nerven für alle Beteiligten führt. Hierbei leiden die betroffenen leistungsberechtigten Personen stets am meisten.

        Dieses Seminar richtet sowohl an alle Fachkräfte der sozialen Arbeit wie auch in der verwaltungsrechtlichen Bearbeitung, Mitarbeitende bei Leistungserbringern sowie Betreuer und Betreuerinnen.

        Online-Seminar: 30.9.2024 

        Seminarleitung: Marcel Luhn

        Die vorläufige und abschließende Entscheidung nach § 41a SGB II

        § 41a SGB II stellt eine komplexe Vorschrift dar, die detaillierte Regelungen zu vorläufigen und abschließenden Entscheidungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II enthält. Die Anwendung der Vorschrift bringt immer viele Probleme mit sich. Neben den bisher mit § 41a SGB II gemachten Erfahrungen soll auch die Rechtsprechung zu § 41a SGB II im Seminar ausführlich thematisiert werden. In diesem Seminar werden alle Einzelheiten zur vorläufigen und abschließenden Entscheidung nach § 41a SGB II mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert und auf mögliche Probleme bei der Anwendung und auf Fragen der Teilnehmer*innen ausführlich und vertiefend eingegangen.

        Online-Seminar: 26.9.2024

        Seminarleitung: Lutz Wittler

        Darlehen nach dem SGB II

        Das SGB II sieht an vielen Stellen die Möglichkeit vor, in bestimmten besonderen und sehr unterschiedlichen Bedarfssituationen ALG II auf Darlehensbasis zu zahlen. Mit § 42a SGB II existiert weiterhin eine zentrale und für alle Darlehen gültige Vorschrift, die vielfältige Voraussetzungen für die Darlehensbewilligung und noch mehr Regelungen zur Rückabwicklung erbrachter Darlehen enthält. Im Rahmen des 9. SGB II-Änderungsgesetzes wurde § 42a SGB II zur Aufrechnung geändert; außerdem wurde das Verhältnis zu Leistungsminderungen durch Sanktionen klargestellt.

        In diesem Seminar sollen die vielen, im SGB II verteilten, speziellen Anspruchsvoraussetzungen und die für alle Darlehensbewilligungen allgemeinen Vorschriften des § 42a SGB II sowie die Neuerungen durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz erörtert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rückabwicklung inkl. Aufrechnung von Darlehen mit dem ALG II. Die komplexe Materie wird dabei mit vielen Fallbeispielen praxisbezogen dargestellt.

        Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt.

        • 7.2. und 8.2.2024
        • 13.11. und 14.11.2024

        Seminarleitung: Lutz Wittler

        Die Gewährung und Umsetzung von Bildungs- und Teilhabeleistungen im SGB II

        Die Regelungen in den §§ 28 ff. SGB II bilden die Grundlage für die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und nicht zuletzt für die Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag (§ 6b BKGG). Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen haben. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets stellt eine besondere Herausforderung für Mitarbeiter*innen in den Jobcentern dar.
        In diesem Seminar werden die einzelnen Leistungen erörtert und anhand von aktuellen Rechtsprechungen betrachtet. Eigene Fragen aus der Praxis können im Seminar eingebracht und besprochen werden. Das Seminar ist für Anfänger und Fortgeschrittene aus dem Bereich des Jobcenters geeignet und auch anderen Interessierten am Thema Bildungs- und Teilhabepaket zu empfehlen.

        Online-Seminar: 5.9.2024, 9.4.2025

        Seminarleitung: Daniela Knopf

        Erstattungsansprüche der Jobcenter gegen andere Leistungsträger

        Wenn der ärztliche Dienst feststellt, dass der Leistungsberechtigte nicht erwerbsfähig ist, wenn die Rentenversicherung fragt, ob das Jobcenter (zkT) Erstattungsansprüche anmelden möchte,
        oder wenn der erwerbstätige Leistungsberechtigte mitteilt, er sei jetzt mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig, stellt sich folgende Frage: Hat die gemeinsame Einrichtung einen Erstattungsanspruch gegen den anderen Träger, wie und in welcher Höhe mache ich diesen geltend? Und was mache ich, wenn sich der andere Träger nicht bereit erklärt den Erstattungsanspruch anzuerkennen? Bei der Abwicklung von Erstattungsansprüchen herrschen viele Unsicherheiten, aber nicht nur auf Seiten der gemeinsamen Einrichtungen, sondern auch auf Seiten der schon
        länger praktizierenden Leistungsträger. Auch die Entscheidungen des Bundessozialgerichts scheinen nicht immer Klarheit in die verworrene Lage zu bringen. Lernen Sie den sicheren und richtigen Umgang mit Erstattungsansprüchen und erfahren Sie welche rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ansprüche bestehen.

        Online-Seminar: 10.4.2025

        Seminarleitung: Daniela Knopf

        Mitwirkungspflichten nach dem SGB I und SGB II

        Im Rahmen der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen von Leistungen nach dem SGB II sind die Mitarbeiter*innen in der täglichen Arbeit auf die Mitwirkung der Kunden in Abgrenzung zum generellen Untersuchungsgrundsatz angewiesen.
        Das Seminar vermittelt praxisorientiert die Anwendung und den Umgang der einschlägigen
        Ermächtigungsgrundlage.

        Online-Seminar: 8.4.2025

        Seminarleitung: Daniela Knopf

        Sozialrechtliche Grundlagenschulung - Online-Seminarkurs in 2 Modulen

        Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit einem zweiteiligen Seminar soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden. Die Teilnahme an nur einzelnen Modulen ist möglich.

        Modul 1 - Grundlagen der Sozialgesetzbücher, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgerichtsgesetz (Einzelbuchung Modul 1)

        Im ersten Modul werden die Grundlagen der Sozialgesetzbücher, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgerichtsgesetz besprochen, die für alle weiteren Sozialgesetzbücher Gültigkeit haben.

        Modul 2 - Leistungsrecht des SGB (Einzelbuchung Modul 2)

        Im zweiten Modul werden die Leistungsgesetze besprochen, wie auch deren Beziehung untereinander, also die Rangfolgen und Ausschlusskriterien.

        Der Online-Seminarkurs findet in 2 Teilen statt:

        • 5.11.2024 und 28.11.2024 - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus

        Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

        Seminarleitung: Edith Sonntag

        Die neue Eingliederungshilfe: Einführungsseminar für Einsteiger und „Umschüler“- Online-Seminarkurs

        Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX birgt für Leistungsberechtigte, Eingliederungshilfeträger und Leistungsanbieter große Chancen, ist aber auch mit Unsicherheit behaftet.
        Dieses Seminar gibt einen Überblick über die Neuregelungen und soll sowohl Einsteigern als auch „alten Hasen“ und weiteren Interessierten den Einstieg in die Materie erleichtern sowie wichtige Grundkenntnisse vermitteln.

        Der Online-Seminarkurs findet an 4 Tagen statt (Sie melden sich einmal an und nehmen an allen Tagen teil):

        • Kurs Oktober 2024: 7.10.2024, 9.10.2024, 14.10.2024, 16.10.2024 - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus, Seminarzeit jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
        Seminarleitung: Christopher Rein

        Einkommensermittlung bei Selbständigen nach dem SGB II

        Zur Einkommensermittlung nach §§ 11 bis 11b SGB II werden von den Selbstständigen die unterschiedlichsten Belege vorgelegt, deren Interpretation und Auswertung häufig Schwierigkeiten bereitet. Des Weiteren ergeben sich bei Selbstständigen zahlreiche Besonderheiten bei der Einkommensermittlung, insbesondere aus der Alg II-Verordnung. Die Verordnung in der aktuellen Fassung wird im Seminar berücksichtigt. Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis werden die Auswertung der Unterlagen (insbesondere Anlage EKS) und die Einkommensermittlung erarbeitet. SGB II, ALGII VO und Taschenrechner werden im Seminar benötigt.

        Online-Seminar: 8.10.2024, 27.3.2025

        Seminarleitung: Daniela Knopf

        Die Budgets für Arbeit und Ausbildung in der Eingliederungshilfe

        Die Budgets für Arbeit und Budgets für Ausbildung sind zwei Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben des SGB IX. Das Seminar gibt einen strukturellen Überblick über die allgemeinen Grundlagen und die Besonderheiten dieser beiden Budgets – einschließlich der neuen Änderung für das Budget für Ausbildung in 2022.

        Insbesondere Herausforderungen und Möglichkeiten bei der Akquise von ArbeitgeberInnen, Best-Practice Beispiele und die Einordnung der Integrationsfachdienste sind Bestandteil dieses praxisnahen Seminars.

        Das Seminar richtet sich sowohl an erfahrene als auch „neue“ Fachkräfte im Themenbereich der Eingliederungshilfe.

        Seminartermine: 11.11.2024

        Seminarleitung: Christian Pfauter

        Das Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

        Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II spielt das Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X eine gewichtige Rolle. Dieses Verfahren hat sich in der Praxis der Jobcenter als eine komplexe, strittige und arbeitsintensive Materie erwiesen. Ursächlich ist, dass Leistungsberechtigte häufig von der Möglichkeit der Überprüfung bestandskräftiger Entscheidungen der Jobcenter Gebrauch machen, im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom allgemeinen Recht abweichende Vorschriften zu beachten sind und eine umfangreiche sozialgerichtliche Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex existiert. In dem Seminar soll das komplexe Thema unter Berücksichtigung der bisherigen umfangreichen Rechtsprechung praxisorientiert an mehreren praktischen Beispielen erörtert werden.
        Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen aus den Leistungsbereichen der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) sowie sonstige Interessierte.
        Online-Seminar: 22.11.2024
        Seminarleitung: Lutz Wittler

        Mehr Rente - weniger Sozialhilfe, Rentenrecht für die Sozialhilfepraxis

        In der Sozialhilfepraxis werden Mitarbeiter*innen fast täglich mit rentenrechtlichen Fragen konfrontiert, deren Beantwortung von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere bei der Beratung, der Prüfung des Leistungsanspruchs oder der Nachrangherstellung sind Kenntnisse zum Rentenrecht unerlässlich: „Wer erhält wann Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente, Grundrente, Renten nach den verschiedenen Sondersystemen, Betriebsrenten…?“ oder „Wie ist es um die Anrechenbarkeit auf Sozialhilfeleistungen bestellt?“ Das Seminar „Mehr Rente – weniger Sozialhilfe“ vermittelt die speziell auf die Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis abgestellten und zugeschnittenen Kenntnisse zum Grundverständnis der gesetzlichen Rentenversicherung, der Renten des Entschädigungsrechts sowie der Rentensondersysteme, zu den Anspruchsvoraussetzungen der unterschiedlichen Rentenarten sowie deren Anrechenbarkeit auf die Sozialhilfe.

        Online-Seminar: 23.4.2024 (Verlegung vom 9.4.2024), 22.10.2024

        Seminarleitung: Ursula Schrödl

        „Immer Ärger mit den Krankenkassen?“ Fälle aus einer schwierigen Beziehung

        Wer in der Eingliederungshilfe tätig ist, kennt die Probleme: Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen und Unmut bei der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Sei es, dass Anträge unbegründet weitergeleitet, Leistungen verweigert oder die Mitwirkung  im Teilhabeplanverfahren verweigert oder verzögert wird. Von fachlich professioneller Zusammenarbeit im Interesse der Leistungsberechtigten kann oft nicht die Rede sein. TeachConsult hat versucht, typische Fallgestaltungen, die Ausdruck einer „schwierigen Beziehung“ sind, auszuwerten und will in diesem Seminar Lösungen anbieten. Dabei geht es nicht um “KK-Bashing“, sondern auch um Wege zu besserem Miteinander zu finden. Gerne können Sie praktische Fälle in anonymisierter Form zur Seminargestaltung schicken an: webinar@teachconsult.de 

        Online-Seminartermin: 10.6.2024, 28.10.2024, 25.3.2025

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

        Grundlagen des Asylbewerberleistungsrechts - Online-Seminarkurs aus 3 Modulen

        In diesem exklusiv von TeachConsult modular angebotenem Seminar zum Asylbewerberleistungsrecht  führen Sie Frau Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Herr Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht, durch die Grundlagen dieser komplexen Rechtsmaterie. Frau Siefert ist  Herausgeberin des bekannten Kommentars zum AsylbLG, in dem auch  Herr Dollinger als Autor bestimmte Teilbereiche kommentiert. Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter*innen im Vollzug des AsylbLG und angrenzender Rechtsbereiche sowie in der Beratung und Betreuung von Menschen, die sich als Schutzsuchende in Deutschland aufhalten. Die Teilnahme an nur einzelnen Modulen ist möglich.

        Modul 1 - Grundsätze, Leistungsberechtigung und Grundleistungen (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 1)

        Modul 2 - Analog-Leistungen, Anspruchseinschränkungen und Zuständigkeit (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 2)

        Modul 3 - Leistungsrecht, Einkommen / Vermögen und Verpflichtungen Dritter (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 3)

        Der Online-Seminarkurs findet in 3 Teilen statt: 10.6.2024, 24.6.2024, 1.7.2024  - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus

        Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

        Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht

        Asylbewerberleistungsrecht - Grundsätze, Leistungsberechtigung und Grundleistungen - Modul 1 des Seminarkurses

        In diesem exklusiv von TeachConsult modular angebotenem Seminar zum Asylbewerberleistungsrecht  führen Sie Frau Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Herr Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht, durch die Grundlagen dieser komplexen Rechtsmaterie. Frau Siefert ist  Herausgeberin des bekannten Kommentars zum AsylbLG, in dem auch  Herr Dollinger als Autor bestimmte Teilbereiche kommentiert. Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter*innen im Vollzug des AsylbLG und angrenzender Rechtsbereiche sowie in der Beratung und Betreuung von Menschen, die sich als Schutzsuchende in Deutschland aufhalten.
        In Modul 1 geht es um den leistungsberechtigten Personenkreis, der sich entscheidend aus dem aufenthaltsrechtlichen Status ergibt. Dazu erfolgt eine Einführung in die grundlegenden Vorgaben es Asyl- und des Aufenthaltsgesetzes. Darüber hinaus erfolgt eine Einführung in Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs einschließlich der Erörterung der Bedarfssätze nach § 3a AsylbLG.
        Seminartermin: 10.6.2024
        Hier geht es zu
        Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht

        Asylbewerberleistungsrecht - Analog-Leistungen, Anspruchseinschränkungen und Zuständigkeit- Modul 2 des Seminarkurses

        In Modul 2 werden die Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG besprochen. Zur Kenntnis des Leistungsrechts gehören auch die anspruchseinschränkenden Bestimmungen der § 1 Abs. 4; § 1a und § 11 AsylbLG sowie die Regelungen zur Zuständigkeit, die vorgestellt werden.

        Online-Seminartermin: 24.6.2024

        Hier geht es zu

        Online-Seminarkurs bestehend aus Modul 1 bis 3 

        Modul 1

        Modul 3

        Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht

        Asylbewerberleistungsrecht - Leistungsrecht, Einkommen / Vermögen und Verpflichtungen Dritter - Modul 3 des Seminarkurses

        Als Fortsetzung des Leistungsrechts geht es in Modul 3 um Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie die Sonstigen Leistungen. Leistungen nach dem AsylbLG setzen vorrangig auch den Einsatz eigener Mittel und die Inanspruchnahme von verpflichteten Dritten voraus. Es werden daher die einschlägigen Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen sowie die Inanspruchnahme Dritter sowie das Verhältnis der Bestimmungen des AsylbLG zu anderen Vorschriften besprochen.

        Online-Seminartermin: 1.7.2024

        Hier geht es zu

        Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht

        update Sozialrecht 2024/2025

        Im Seminar werden die aktuellen und künftigen Neuerungen und Reformen im Sozialrecht besprochen, wie auch besonders relevante aktuelle Rechtsprechung:

        • SGB II und XII: Korrekturen/Anpassungen Bürgergeldreform 2024
        • SGB III: Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung 2024
        • SGB IV: neue Minijobgrenze 2024
        • SGB VI: Erwerbsminderungsrente ab 2024, Rentenbeitrag (Rentenpaket II) 2024/25
        • SGB VIII: KJSG-Reform 2021, 2024, 2028
        • SGB IX: neue Einkommens- und Vermögensfreibeträge in der EGH ab 2024 und Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
        • SGB XI: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG 2024/25
        • SGB XIV: Entschädigungsrecht ab 2024
        • BKGG: Kindergrundsicherung ca. ab 2025
        • Ausgewählte aktuelle Rechtsprechung
        • Weitere Neuerungen, die bis zum Seminar bekannt werden.

        Online-Seminar: 6.11.2024

        Seminarleitung: Edith Sonntag

        Erbrecht und Sozialrecht

        Erbrecht und Sozialrecht haben vielfältige Berührungen. Sei es beim Einsatz von Einkommen und Vermögen, bei Geltendmachung von Kostenersatz gegenüber Erben oder dem Umgang mit Erbschaften, deren Auswirkung auf die Fallgestaltung noch nicht überschaubar sind. Erbrechtliche Grundfragen wie gesetzliche oder gewillkürte Erbfolgen, Pflichtteils- oder Pflichteilsergänzungsansprüche, Behinderten-testamente oder vorweggenommene Erbfolgen durch Schenkungen bieten reichlich Stoff für die Arbeit in der Praxis. Das Seminar ist speziell für alle Mitarbeiter im Bereich des SGB II, SGB XII und SGB IX geeignet und versucht systemeigene Konstellationen zu berücksichtigen. Das Seminar findet an zwei Tagen mit späterer Konferenz (Teil 3)  statt.

        Seminartermine (Online-Seminar in 3 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.

        Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 17.6. – 14.7.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 und 2 in diesem Zeitraum aussuchen)

        Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 13:40 Uhr

        Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr

        Teil 3: Konferenztermin - 15.7.2024

        Seminarzeit Teil 3: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

        Aufhebung von Verwaltungsakten Rückforderung von Leistungen und Erstattungsansprüche nach SGB X und SGB IX und SGB XII

        Kaum ein Rechtsbereich ist tagtäglich von derart vielen Änderungen in der Leistungsgewährung betroffen wie das Sozialrecht. Sei es, dass in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen der Leistungsberechtigten, durch ständig neue gesetzliche Vorschriften oder Zuständigkeitswechsel Änderungen eintreten. Hinzu kommen zu Unrecht bezogene Leistungen verursacht durch falsche Angaben oder Bearbeitungsfehler. Dann kommt es darauf an, dass in der Sachbearbeitung die Regeln über Aufhebung, Widerruf und Rücknahme von Verwaltungsakten einschließlich der Vorschriften über Erstattungsansprüche rechtssicher angewendet werden können. Zahlreiche Bestimmungen des allgemeinen Verwaltungsrechts sind zu beachten; jetzt kommt es darauf an, dass die Bestimmungen des SGB X umgesetzt werde können.

        Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihren Seminartag für Teil 1 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag teil.

        Teil 1: verfügbar vom 17.6. – 15.7.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

        Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:15 Uhr

        Teil 2 - Konferenztermin: 15.7.2024

        Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

        Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in Eingliederungshilfe durch das KJSG

        Nach langen Jahren ist endlich Land in Sicht! 

        Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG – hat der Gesetzgeber die ersten Schritte zur  sogenannten „großen Lösung“ in die Wege geleitet. Die bisherige Trennung der Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche  nach der Art ihrer Behinderung in den Bereich des SGB VIII oder SGB IX nähert sich ihrem Ende. In Zukunft werden alle jungen Menschen mit Behinderungen in das SGB VIII überführt und erhalten Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe vom Jugendamt. Der Umstellungsprozess vollzieht sich allerdings in zeitlich gestaffelten Etappen und setzt eine Reihe von Umstellungsarbeiten bei den jetzt noch zuständigen Trägern der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und den übernehmenden Jugendämtern voraus. Dazu gehören außer den rechtlich-systemischen Umstellungen verwaltungsinterne organisatorische Vorbereitungen, die künftige Personalausstattung und das Aufgabenprofil der zuständigen sozialpädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Neuorganisation von Fachbereichen und Sachgebieten. Weil der Gesetzgeber die Umstellungen offenbar selbst als eine „Fahrt durch schweres Wasser“ ansieht, sollen dazu nach § 10b SGB VIII eigens „Verfahrenslotsen“ bestellt werden. Sie sollen Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und die Ämter beraten und beim Systemwechsel unterstützend begleiten.
        Das Seminar hat grundlegende Bedeutung für alle derzeit in der Eingliederungshilfe nach SGB IX und SGB VIII beteiligte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen!
        Es wird empfohlen, auch das Praxisseminar zum „Kreuznacher Modell“ – Systemwechsel in der Eingliederungshilfe durch das KJSG“ zu besuchen. Hier geht es zum „Praxisseminar zum „Kreuznacher Modell“ – Systemwechsel in der Eingliederungshilfe durch das KJSG“

        Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

        Teil 1: verfügbar vom 2.8. - 3.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

        Seminarzeit: 9:00 Uhr bis ca. 12:35 Uhr

        Teil 2- Konferenztermin - 4.9.2024

        Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

        Vertrags- und Vergütungsrecht der neuen Eingliederungshilfe

        Die Umstellung der bisherigen Vergütungsstrukturen nach §§ 75, 76 SGB XII mit Grund- und Maßnahmepauschale und Investitionsbeträgen auf die personenzentrierten Fachleistungen der Eingliederungshilfe und der kostenrechtlichen Trennung zu den existenzsichernden Leistungen erfordert ein grundsätzliches Umdenken für alle Beteiligten. In dem Seminar werden die Verschiebungen und Zuordnung der einzelnen Kostenfaktoren, die Kalkulationsgrundlagen sowie die wesentlichen Inhalte der neuen Fachleistungsverträge dargestellt. 

        2-tägiges Online-Seminar: 22. und 23.7.2024

        Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

        Seminarleitung: Jörg E. Rabe

        Vertrags- und Vergütungsrecht in der stationären Pflege

        Behandelt werden die für das Leistungserbringungsrecht und die Gewährung von Hilfe zur Pflege relevanten gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen zum Pflegesatz bzw. zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil einschließlich der Ausbildungskosten, zu den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung sowie zum Investitionsbetrag vollstationärer Pflegeeinrichtungen. 

        2-tägiges Online-Seminar: 15. und 16.04.2024

        Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

        Seminarleitung: Jörg E. Rabe

         

        Beurteilung von Bedarfs- und Einstehgemeinschaften / Haushaltsgemeinschaften / Wohngemeinschaften im SGB II

        Bei der Prüfung der Leistungsberechtigung und -höhe spielen im SGB II spezielle Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaften eine große Rolle. In diesem Seminar werden nicht nur die Voraussetzungen für die Annahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bzw. Gemeinschaft von gleichgeschlechtlichen Partnern erarbeiten, sondern auch zum Beispiel die Folgen von Trennung von Eheleuten bzw. Lebenspartnern erläutert bzw. die Behandlung von gemischten bzw. temporären Bedarfsgemeinschaften / Einstandsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften und Wohngemeinschaften dargestellt. Dieses Seminar ist ein muss für jede/n Leistungssachbearbeiter*in in Jobcentern und Optionskommunen. Zum Seminar erhalten Sie umfangreiche Seminarunterlagen, die für das Nachlesen bei der täglichen Leistungsentscheidung hilfreich sind.

        Online-Seminar: 9.10.2024, 18.3.2025, 11.11.2025

        Seminarleitung: Daniela Knopf

        Instandhaltung und Reparatur von Immobilien im SGB II und SGB XII („Rundum-Sorglos-Paket“ für Hauseigentümer?)

        Außer den „laufenden“ Kosten der Unterkunft etablieren sich teils sehr hohe Bedarfe für Instandhaltungen, Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen bei Leistungsberechtigten im SGB II oder SGB XII, die über eigengenutztes Wohneigentum verfügen. Dazu gehören Instandsetzungskosten für defekte Heizungsanlagen, Schornsteinsanierungen, Dachreparaturen, Bau von Kleinkläranlagen, Instandsetzung von Sanitär- und Elektroinstallationen. Diese Kosten werden als Unterkunftsbedarfe geltend gemacht und sollen vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden. Nachdem bereits vor Jahren mit  § 22 Abs. 2 SGB II eine Anspruchsgrundlage in diesem Bereich geschaffen wurde, hat der Gesetzgeber durch Einfügung von § 35a Abs. 1  SGB XII zum 1.1.2023 nachgezogen; auch hier kommen die Antragstellungen mittlerweile auf Touren. Mehrere Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit verpflichten die Leistungsträger zu beträchtlichen Zahlungen. Dem steht das Bestreben entgegen, diese wachsende „Kosten-Baustelle“ einzudämmen, denn letztendlich erfolgt die Finanzierung aller Leistungen aus Steuermitteln. Aber wie kann angemessen reagiert werden? In dem Seminar wird versucht, anhand zahlreicher Fallbeispiele und Darstellung der Rechtslage eine hilfreiche Antwort zu geben. Das Thema verspricht Spannung pur.

        Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

        Teil 1: verfügbar vom 14.10. – 5.11.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

        Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr

        Teil 2 - Konferenztermin: 6.11.2024

        Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

        Auskunftsansprüche und deren Durchsetzung in SGB II und SGB XII

        Wer richtig entscheiden will, muss wissen, was los ist. Dazu gehört, dass sowohl die Leistungsberechtigten wie auch Personen in ihrem Umfeld dem Sozialleistungsträger alle zur Fallentscheidung relevanten Angaben zur Verfügung stellen. Das ist einfacher gesagt als getan. Wenn auf ein Auskunftsbegehren keine umfassenden und zeitgerechten Auskünfte erteilt werden, muss der zuständige Leistungsträger die „Schrauben etwas andrehen“ und mit vollstreckbaren Auskunftsverlangen und ggfs. Zwangsgeld oder Bußgeld die Auskunftsverpflichtungen durchsetzen. Die jeweiligen Verfahrensschritte müssen rechtssicher und umfassend erfolgen. In dem Seminar werden die entsprechenden Abläufe dargestellt und anhand praktischer Fälle vertieft. Ebenso wird die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen, die ebenfalls in Auskunftsverfahren beteiligt sein können, dargestellt.

        Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

        Teil 1: verfügbar vom 5.8. - 4.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

        Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:40 Uhr

        Teil 2 - Konferenztermin: 4.9.2024

        Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

        Seminarleitung: Walter Strohmeyer

        Beratungspflichten der Sozialleistungsträger, § 14 SGB I, § 106 SGB IX, Rechtsprechung

        Die Anforderungen an die Beratungspflichten steigen und der Gesetzgeber konkretisiert diese zunehmend im materiellen Recht. Auch die Rechtsprechung weist in jüngster Zeit im Rahmen von Verfahren wegen eines sozialrechtlichen Herstellungs- oder Staatshaftungsanspruchs immer wieder auf die Pflicht zur umfassenden, richtigen, vollständigen, aktuellen, verständlichen und fehlerfreien Beratung aller Sozialleistungsträger hin. Was zu einer vollständigen Beratung gehört, lässt sich nicht für alle Fälle einheitlich bestimmen. Es kommt hierfür auf die Umstände des Einzelfalles an. Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Beratungspflicht, insbesondere für Jobcenter, Reha-Träger und Eingliederungshilfeträger, sowie Einblick in die jüngste Rechtsprechung zum Umfang der Beratungspflicht.

        Online-Seminar: 23.10.2024

        Seminarleitung: Edith Sonntag

        Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich des SGB II

        Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anzuwenden. Dieser Umstand hat auf verschiedene Bereiche der Rückzahlung von Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder erhebliche Auswirkungen für die Jobcenter. Im Seminar werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB und ihre Auswirkungen auf verschiedene Rückzahlungspflichten von volljährig gewordenen Kindern im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II detailliert besprochen. Das Thema wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen aus der täglichen Arbeit der Jobcenter näher erläutert. Auch die Möglichkeiten einer Vermeidung von Einnahmeausfällen für die Jobcenter durch die analoge Anwendung von § 1629a BGB wird thematisiert.

        Online-Seminar: 27.9.2024

        Seminarleitung: Lutz Wittler

        Aufrechnung von Forderungen durch Jobcenter

        Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes im Bereich des SGB II mittels Aufrechnung durch die Jobcenter hat sich in der Praxis als eine komplexe und häufig strittige Materie erwiesen. Nicht nur, dass die Leistungsträger bei der Aufrechnung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten haben, auch das Rangverhältnis mehrerer Aufrechnungen untereinander und zu den Minderungen wegen Pflichtverletzungen erschwert den rechtskonformen Umgang mit Aufrechnungen. In diesem Seminar soll der richtige Umgang mit Aufrechnungen in der täglichen Arbeit der Jobcenter praxisnah mit konkreten Beispielen auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung vertiefend besprochen werden.

        Online-Seminar: 26.8.2024

        Seminarleitung: Lutz Wittler

        Grundrentenzeiten / Grundrentenzuschlag und Berechnung der Freibeträge im SGB II, XII, WoGG

        Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) beinhaltet die Einführung eines Grundrentenzuschlages und ist keine eigenständige Rente. Der Zuschlag wird einzelfallabhängig berechnet und stockt die eigene erworbene Rente auf. Dementsprechend ist die Regelung komplex und kompliziert, zumal auch Einkommen teilweise zur Anrechnung kommt. Der Zuschlag soll zudem für alle Rentenarten gewährt werden: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten, wird demnach einen größeren Personenkreis betreffen. In dem neu aufgelegtem Seminar ist der Schwerpunkt hin zu den Anrechnungsbeispielen und Fragen aus dem SGB XII bzw. SGB II gelegt.

        Online-Seminar: 24.10.2024

        Seminarleitung: Ursula Schrödl

        Vorläufige Leistungen in der Sozialhilfe

        Oftmals gibt es in der Praxis Situationen, in denen nicht alle Leistungsvoraussetzungen sofort bejaht werden können: sei es, dass Streit über die örtliche Zuständigkeit besteht, sei es, dass der Leistungssachverhalt (noch) nicht vollständig ermittelt werden konnte oder von zukünftigen Ereignissen abhängt. Dennoch müssen Leistungsberechtigte auch in diesen Situationen ihre Miete bezahlen und den Kühlschrank voll bekommen. Eine Leistungsgewährung ist also als Ausformung des Sozialstaatsprinzips unumgänglich. Um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Leistungsberechtigten und der Verwaltung zu schaffen, sieht das Gesetz zahlreiche Rechtsgrundlagen zur Erbringung vorläufiger Leistungen vor. Genannt seien an dieser Stelle nur § 44a SGB XII sowie §§ 42, 43 SGB I. Dieses Seminar verschafft einen zentralen Überblick über die einschlägigen Normen und stellt ihre Anwendungsvoraussetzungen sowie Tipps und Tricks zum Umgang mit ihnen vor.

        Das Online-Seminar wird im Juni 2024 in 2 Teilen

          • 18. und 20.6.2024 (Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

          sowie im Dezember 2024 als Tagesseminar durchgeführt.

          • 11.12.2024

          Seminarleitung: Christopher Rein

          Vorläufige Bewilligungen im SGB II

          Die vorläufige Entscheidung ist ab dem 01.08.2016 im SGB II durch eine Spezialnorm festgelegt. Die neue Vorschrift des § 41 a SGB II regelt die Anwendungsfälle der vorläufigen Entscheidung und auch die endgültige Festsetzung der Leistungen. Im Seminar werden die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, die Vorteile und Grenzen der vorläufigen Entscheidung eingehend erläutert. Die vorläufige Zahlungseinstellung gestattet es den Jobcentern eine Leistungsgewährung sofort zu unterbinden. Im Seminar werden die Voraussetzungen, die Untersuchungspflichten des Jobcenters und die Grenzen dieser Regelung dargestellt, mit der eine rechtswidrige Leistungsgewährung verhindert werden soll. Die vorläufige Entscheidung und die vorläufige Zahlungseinstellung haben erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Jobcenter und sind für die Bearbeitung ausgesprochen praktikabel. Mit der Teilnahme an diesem Seminar legen Sie eine gute Grundlage zur sicheren Umsetzung der verfahrensrechtlichen Regelungen.

          Online-Seminar: 15.5.2024, 7.4.2025

          Seminarleitung: Daniela Knopf

          Ansprüche aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträge - Grundlagen

          Bei allen rechtsgeschäftlichen Vermögensübertragungen treten schwierige Rechts- und Verfahrensfragen auf, wenn gleichzeitig oder später Leistungen nach SGB II. SGB IX oder SGB XII, z.B. bei Heimunterbringungen, gewährt werden. Falls dabei Leistungsversprechen (Wohnungsrechte, Verpflegung, Pflege, Leibrenten usw.) abgegeben wurden, sind komplizierte Berechnungen und umfangreiche Prüfungen seitens der Hilfe gewährenden Behörden erforderlich. Der Dozent hat  ein Lösungskonzept mit allen notwendigen Berechnungen und Verfahrensschritten erarbeitet, das in diesem Seminar vorgestellt und angewendet werden soll. Dabei werden alle erforderlichen Verfahrensgänge besprochen. Die Teilnehmer werden mit allen notwendigen Unterlagen in einem ausführlichen Skript ausgestattet. Über das Grundlagenseminar hinaus wird dringend der Besuch des Vertiefungsseminars empfohlen.

          Hier geht es zum Vertiefungsseminar Ansprüche aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträge

          2-tägiges Online-Seminar: 21. und 22.10.2024, 16. und 17.6.2025

          Seminarleitung: Walter Strohmeyer

            Ansprüche aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträge - Vertiefung

            In Teil 2 des Seminars (Vertiefung)  werden einzelne Inhalte aus der Grundlagenschulung in Teil 1 vertieft und mit weiteren Schwerpunkten und Fallgestaltungen untersetzt. Dabei geht es um Fragen wie z.B., Vertiefungen zum Schenkungsrecht, Eintritt der Bedürftigkeit und Fristberechnungen, ob bei der Aufgabe oder Nichtanspruchnahme von Wohnrechten Ersatzansprüche bestehen, wer bei dinglich gesicherten Nutzungsrechten Instandhaltungs- und Nebenkosten zu tragen hat, welche Besonderheiten bei nießbrauchgesicherten Wohnrechten  und welche Besonderheiten bei echten Altenteilsverträgen für Ansprüche aus Leistungsstörungen bestehen. Ergänzend erhalten Sie bei Anmeldung ein umfassendes Skript zum Ausdrucken und Nacharbeiten. Zu diesem Seminar wird der Besuch von Teil 1 - Grundlagenschulung empfohlen.

            Hier geht es zum Grundlagenseminar Ansprüche aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträge

            2-tägiges Online-Seminar: 4. und 5.11.2024, 23. und 24.6.2025

            Seminarleitung: Walter Strohmeyer

            Einführung in die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII - Online-Seminarkurs

            Die Leistungen nach dem 3. sowie 4. Kapitel SGB XII stellen den grundgesetzlichen Eckpfeiler im Bereich des Existenzsicherungsrechts dar. Gleichzeitig gibt es gerade in diesem Rechtsbereich viele Unsicherheiten und Unwägbarkeiten. Dieses Online-Seminar soll insbesondere neuen Mitarbeiter*innen, die mit der Materie noch nicht ganz vertraut sind, den Einstieg in diesen oftmals unterschätzten Bereich des SGB XII erleichtern. Aber auch für „alte Hasen“ und weitere Interessierte bieten der starke Praxisbezug und vielfältige Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung und Kommentierung Anlass zur Teilnahme.

            Der Online-Seminarkurs findet an 4 Tagen statt (Sie melden sich einmal an und nehmen an allen Tagen teil):

            • Kurs August 2024: 19.8.2024, 21.8.2024, 26.8.2024, 28.8.2024 - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus, Seminarzeit jeweils 13:15 Uhr bis 17:00 Uhr

            Seminarleitung: Christopher Rein

             

            Die Hilfsmittelversorgung in der Eingliederungshilfe und Pflege

            Die Hilfsmittelversorgung im Behinderten- und Pflegerecht hat sich in den letzten Jahren zu einem unübersichtlichen und streitbefangenen Rechtsbereich entwickelt. Immer wieder kommt es zwischen einzelnen Leistungsträgern zu Streitigkeiten über Zuständigkeiten, Weiterleitung von Anträgen und Kostenerstattungsverfahren. Eine fast unüberschaubare Rechtsprechung macht die Sache auch nicht wirklich leichter. TeachConsult bietet erstmals ein Kompaktseminar zum gesamten Hilfsmittelrecht an, das für alle Mitarbeiter*innen in diesem Aufgabenbereich das notwendige Grundlagenwissen vermittelt. Die Inhalte des Seminars sind sowohl für Neueinsteiger*innen im Pflegerecht und der Eingliederungshilfe sowie für „Langzeitaktivisten*innen“ von großem Interesse, um Neues zu erfahren oder Bisheriges wiederzubeleben. TeachConsult hat für die Praxis wiederum einen der beliebten Prüfungsbögen entwickelt, mit dem Sie Schritt für Schritt rechtssicher durch das rechtliche „Minenfeld“ der Hilfsmittelversorgung geführt werden. Der Prüfungsbogen wird im Rahmen unserer Formularangebote ergänzend zu dem Seminar angeboten.

            Das Seminar ist geeignet für Mitarbeiter*innen im der Eingliederungshilfe und im Pflegerecht, Betreuer*innen, bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege oder von Behinderten- und Pflegeeinrichtungen aber auch für andere am Thema Hilfsmittel Interessierte.

            Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihren Seminartag für Teil 1 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag teil.

            Teil 1: verfügbar vom 7.10. – 6.11.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

            Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 11.15 Uhr

            Teil 2 - Konferenztermin: 7.11.2024

            Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

            Seminarleitung: Walter Strohmeyer

             

            Teilhabe am Arbeitsleben in der Eingliederungshilfe

            Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein zentraler Bestandteil der Eingliederungshilfe. Sie bietet Menschen mit Behinderung mehr als eine Tagesstruktur; sie ist Ressource für den Selbstwert und die Selbstwirksamkeit. Die Teilnehmer*innen dieses Seminars erhalten Informationen über die Zusammenhänge der Teilhabe am Arbeitsleben im ganzheitlichen Kontext der Eingliederungshilfe. Es werden die Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben vorgestellt. Darüber hinaus bietet das Seminar einen Überblick über die wichtigsten Regelungen für die WfbM, anderen Leistungsanbieter sowie die Budgets für Arbeit und Ausbildung.

            Online-Seminartermin: 04.11.2024

            Seminarleitung: Christian Pfauter

            Schwerbehindertengesetz SGB IX, Teil 3, SchwbAwV, Verwaltungsverfahren, Rechtsschutz, Rechtsprechung

            Das Seminar richtet sich an Sachbearbeiter*innen der Feststellungsträger Schwerbehinderung, Schwerbehindertenvertreter*innnen, Sozialdienste bei Kranken-, Reha- und EGH - Einrichtungen. Ausgehend von dem Behinderungsbegriff wird im Seminar der Ablauf des Verwaltungs- und Widerspruchsverfahrens bei der Feststellung des GdB dargestellt. Die Merkzeichen werden im Einzelnen erörtert wie auch die Parkausweise und die Ausweis-VO. Außerdem wird anhand konkreter Beispiele die Bildung des (Gesamt-)GdB veranschaulicht und unter Beachtung der Rechtsprechung des BSG erläutert. Zu vielen weiteren Themen des Schwerbehindertenrecht wird die umfangreiche und ganz aktuelle Rechtsprechung des BSG und der Landessozialgerichte dargestellt.

            Online-Seminar: 11.4.2024, 20.11.2024

            Seminarleitung: Edith Sonntag

            Nachrangsicherung im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB XII und SGB II durch Realisierung in- und ausländischer Renten

            Vor der Leistungsgewährung nach dem SGB XII oder SGB II steht u.a. die Ausschöpfung der Selbsthilfemöglichkeiten, wie z.B. der vorrangige Einsatz von eigenem Einkommen. In vielen Leistungsfällen entstehen somit die Berührungspunkte zu vorrangigen Rentenansprüchen nach deutschem und ausländischem Recht. Im Online-Seminar wird dargestellt, ob und ggf. in welchem Umfang in- und ausländische Rentenansprüche realisiert werden können. Neben der ausführlichen Darstellung wesentlicher Vorschriften im Deutsches Rentenrecht (u.a. Neues Rentenrecht, Grundrente, Altes Rentenrecht, Besonderheiten für Bergleute, Besonderheiten bei Landwirten, Rentensplitting und Versorgungsausgleich, Beitrags(nach)entrichtung) ist dieses Seminar insbesondere wegen der sehr umfangreichen Detailinformationen zum ausländischen Rentenrecht und der Realsierung von dortigen Rentenansprüchen zu empfehlen. Es werden Ausländische Renten im Rahmen der EWR Abkommen, Ausländische Renten aus Staaten ohne Abkommen mit der BRD und Auswirkungen auf die Krankenversicherung bei ausländischem Rentenbezug besprochen. Die Online-Seminarteilnehmer*innen erhalten wertvolle Tipps und Kontaktdaten zur Realisierung der Rentenansprüche. 

            Seminartermine:

            • 23.5.2024
            • 5.11.2024

            Seminarleitung: Ursula Schrödl

            Sozialrechtliche Grundlagenschulung Modul 2 - Leistungsrecht des SGB

            Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter*innen, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit den Modulen

            • Sozialrechtliche Grundlagenschulung - Verfahrensrecht im SGB I; X und SGG (bitte gesondert buchen)
            • Sozialrechtliche Grundlagenschulung -  Leistungsrecht des SGB

            soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden.

            Im Modul 2 Sozialrechtliche Grundlagenschulung -  Leistungsrecht des SGB werden die Leistungsgesetze besprochen, wie auch deren Beziehung untereinander, also die Rangfolgen und Ausschlusskriterien.

            Online-Seminarkurs Modul 1 und Modul 2

            Modul 1

            Seminartermin Modul 2: 10.4.2024, 28.11.2024

            Seminarleitung: Edith Sonntag

             

            Sozialrechtliche Grundlagenschulung Modul 1 - Verfahrensrecht im SGB I; X und SGG

            Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter*innen, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit den Modulen 

            • Sozialrechtliche Grundlagenschulung - Verfahrensrecht im SGB I; X und SGG
            • Sozialrechtliche Grundlagenschulung -  Leistungsrecht des SGB

            soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden.

            Im Modul 1 Sozialrechtliche Grundlagenschulung - Verfahrensrecht im SGB I; X und SGG werden die Grundlagen der Sozialgesetzbücher, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgerichtsgesetz besprochen, die für alle weiteren Sozialgesetzbücher Gültigkeit haben.

            Online-Seminarkurs Modul 1 und Modul 2

            Modul 2

            Seminartermin Modul 1: 5.11.2024

            Seminarleitung: Edith Sonntag

             

             

            Rückabwicklung von rechtswidrigen Bescheiden und Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB II nach §§ 44ff SGB X, §§ 34a, 34b und 43 SGB II

            Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, insbesondere bei der Rückabwicklung rechtswidrig zu viel oder zu wenig erbrachter Leistungen nach dem SGB II, hat sich in der Praxis der Jobcenter als eine äußerst komplexe, strittige und arbeitsintensive Materie erwiesen. Ursächlich ist, dass die Leistungsträger bei der Rückabwicklung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft und viele Formalien zu beachten haben und die Rechtsprechung der Sozialgerichte sehr umfangreich ist. Im Online-Seminar werden alle wichtigen Punkte des Themas unter Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung praxisorientiert an vielen Berechnungsbeispielen erörtert.

            Das Online-Seminar findet an zwei Tagen statt (Sie melden sich für einen Seminartag an und nehmen an beiden Tagen teil):

            • 25. und 26.11.2024, Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

            Seminarleitung: Lutz Wittler

             

            Faule Fälle erkannt - Was nun? - Das Bußgeldverfahren im SGB II

            Leistungsmissbrauch ist eine bedauerliche, nicht hinnehmbare Begleiterscheinung des Bezuges von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Die OWi-Stellen der Jobcenter verfolgen und ahnden alle in ihrem Zuständigkeitsbereich begangenen Ordnungswidrigkeiten nach § 63 Abs. 1 SGB II. Darüber hinaus werden bekannt gewordene Straftaten wie u.a. Betrug nach § 263 StGB, Urkundenfälschung nach § 267 StGB und der Straftatbestand des Wuchers (§ 291 StGB) zur Anzeige bei den zuständigen Hauptzollämtern bzw. der Staatsanwaltschaft gebracht. Im Seminar werden schwerpunktmäßig die möglichen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bei Mitwirkungspflichtverletzungen von Antragstellern, Leistungsbeziehern und auskunftspflichtigen Dritten behandelt. Ziel ist es ein Bußgeldverfahren rechtlich haltbar und somit gerichtsfest durchzuführen. Das Seminar ist ausdrücklich auch für Einsteiger gedacht, die keine oder nur geringe Vorkenntnisse besitzen.

            Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt:

            • 15.4. und 16.4.2024
            • 21.10. und 22.10.2024

            Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr

            Seminarleitung: Ralf Steinbusch

             

            Das Bußgeldverfahren im SGB II gegen Arbeitgeber und auskunftspflichtige Dritte

            Arbeitgeber und auskunftspflichtige Dritte haben gegenüber dem Jobcenter gesetzlich geregelte Mitwirkungspflichten. Zur Durchsetzung dieser Mitwirkungspflichten wird verwaltungsrechtlich das Zwangsgeld und die sofortige Vollziehbarkeit eingesetzt. Ein weiteres wirksames Mittel stellt das Bußgeldverfahren dar. Schwerpunkte des Seminars sind Bußgeldverfahren gegen Arbeitgeber als natürliche und juristische Person. Ziel ist es ein Bußgeldverfahren rechtlich haltbar und somit gerichtsfest durchzuführen.

            Online-Seminar: 4.6.2024; 9.12.2024

            Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr

            Seminarleitung: Ralf Steinbusch

             

            Leistungen nach SGB II für Ausländerinnen und Ausländer

            Die Beurteilung der Frage, ob Ausländerinnen und Ausländer leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, setzt gründliche Kenntnisse nationaler und europarechtlicher Vorschriften voraus. Im Seminar werden die vorhandenen Rechtskompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit ausländischen Personen gestärkt und mit praxisrelevanten ausländerrechtlichen Kenntnissen verknüpft. 

            Online-Seminar: 26.4.2024, 9.8.2024

            Seminarleitung: Rodopi Panidou

             

             

             

            Umgang mit Betriebs- und Heizkostenabrechnungen im Bereich des SGB II

            In Theorie und Praxis des ALG II nach dem SGB II hat sich das Thema „Kosten der Unterkunft und Heizung“ als eines der schwierigsten Themen herausgestellt. Dabei hat sich der Umgang mit Betriebs- und Heizkostenabrechnungen u. a. auf Grund von Entscheidungen des Bundessozialgerichtes zu einem speziellen vielschichtigen Themenkomplex entwickelt; das gilt sowohl für Nachforderungen als auch für Guthaben, wobei bei den Guthaben noch deren unterlassene / verspätete Mitteilung und die Rückabwicklung der dadurch entstandenen rechtswidrigen Leistungen hinzukommen. In dem Seminar werden die Auswirkungen von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen auf die Grundsicherungsleistungen nach § 22 SGB II und der korrekte Umgang mit diesen Abrechnungen in der Praxis ausführlich besprochen. Das Thema wird den Seminarteilnehmer*innen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit vielen Berechnungsbeispielen näher erläutert.

            Online-Seminartermin: 3.12.2024

            Seminarleitung: Lutz Wittler

            Bedarfe für Unterkunft und Heizung im SGB II

            Die Leistungsgewährung im Bereich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung bewegt sich im Spannungsverhältnis zwischen dem elementaren Grundbedürfnis des Wohnens und angemessener Kostenübernahme des Grundsicherungsträgers. Ziel des Seminars ist es, die Leistungsgewährung für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II sowie auftretende Probleme und zugehörige Lösungen darzustellen. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen der Jobcenter und der Optionskommunen sowie weitere Interessierte aus Rechnungsprüfung, Beratung, ...

            Online-Seminar: 10.10.2024, 17.03.2025, 10.11.2025

            Seminarleitung: Daniela Knopf

            Einführung in das Leistungsrecht des SGB II - Seminarkurs

            Im deutlich an den Anforderungen der praktischen Arbeit ausgerichteten Seminar wird ein komprimierter Einstieg in das Leistungsrecht des SGB II vermittelt. Das Online-Seminar ist damit für Mitarbeiter*innen im Jobcenter geeingnet, die ihr Wissen auffrischen wollen oder Neues hinzulernen möchten. Ebenso ist dieses Seminar für beratend Tätige und Personen anderer Sozialleistungsbereiche, die mit der Schnittstellenproblematik zum SGB II beschäftigt sind. 

            Der Online-Seminarkurs findet an 3 Tagen statt. 

                • 26.8. bis 28.8.2024
                • 18.2. bis 20.2.2025
                • 16.9. bis 18.9.2025

                Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

                Seminarleitung: Daniela Knopf

                Die erweiterte Sozialhilfe nach § 19 Abs. 5 SGB XII: Bedeutung und Anwendungsspektrum

                Sie ist, wenn richtig angewendet, ein gleichsam mächtiges wie unterschätztes Instrument: die sog. erweiterte Sozialhilfe nach § 19 Abs. 5 SGB XII. Sie erlaubt in gewissen Konstellationen die Erbringung von Sozialhilfeleistungen im Bruttoweg gegen Geltendmachung eines Aufwendungsersatzes.

                Nur: was verbirgt sich hinter ihr genau- welche rechtlichen Anforderungen werden seitens der Gerichtsbarkeit gestellt, was muss beim Aufwendungsersatzbescheid beachtet werden? In welchem Verhältnis steht § 19 Abs. 5 SGB XII zu anderen Formen der vorläufigen Leistungserbringung, und was ist hinsichtlich der §§ 103, 104 SGB XII zu beachten? Dieses Online-Seminar vermittelt die für eine rechtssichere Entscheidung erforderlichen Grundkenntnisse.

                Online-Seminar: 12.4.2024, 27.9.2024

                Seminarleitung: Christopher Rein

                Leistungen nach dem SGB XII für Ausländerinnen und Ausländer

                Dieses Seminar ist allen, die beratend, betreuend oder leistungsgewährend mit Ausländer*innen zusammen treffen, sehr zu empfehlen. Im Seminar werden die erforderlichen Kenntnisse der nationalen und europarechtlichen Vorschriften vermittelt, die bei Leistungen für Ausländer*innen nach dem SGB XII eine Rolle spielen. Insoweit werden die vorhandenen Rechtskompetenzen der Teilnehmer*innen im Umgang mit ausländischen Personen gestärkt und um praxisrelevante ausländerrechtliche Kenntnisse ergänzt.

                Online-Seminar: 24.5.2024, 8.11.2024

                Seminarleitung: Rodopi Panidou

                „DAS PFLEGERECHT“ – Kompaktseminar zu SGB XI und SGB XII

                TeachConsult bietet erstmals ein Kompaktseminar zum gesamten Pflegerecht an. Für alle Mitarbeiter*innen im Pflegerecht oder der Eingliederungs-hilfe vermittelt dieses Seminar die gesamte Palette des Grundlagenwissens zum Recht der Pflegeversicherung in SGB XI, der Hilfe zur Pflege im SGB XII und der Einbeziehung des Pflegerechts in die Eingliederungshilfe. Gerade durch die vielfältigen Schnittstellen der Eingliederungshilfe zum Pflegerecht sind Kenntnisse in diesem Bereich für eine rechtssichere Umsetzung beider Rechtsbereiche zwingend erforderlich. Die Inhalte des Seminars sind sowohl für Neueinsteiger*innen im Pflegerecht und der Eingliederungshilfe sowie für „Langzeitaktivisten*innen“ von großem Interesse, um Neues zu erfahren oder Bisheriges wiederzubeleben.

                Seminartermine (Online-Seminar in 3 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.

                Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 18.11. – 9.12.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 und 2 in diesem Zeitraum aussuchen)

                Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

                Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

                Teil 3 - Konferenztermin: 10.12.2024

                Seminarzeit Teil 3: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

                Seminarleitung: Walter Strohmeyer

                Häusliche Ersparnisse und Kostenausgleich in der EGH - §§ 142 SGB IX 27 c und 92 SGB XII

                Beim Einsatz von Einkommen in der Eingliederungshilfe stellen sich häufig Fragen zur häuslichen Ersparnis nach § 142 SGB IX. Es geht um das Verhältnis dieser Bestimmung zu den privilegierten Leistungen nach § 138 Abs. 1 SGB IX, die Berechnung der häuslichen Ersparnis und die Anwendung der Regelung auf verschiedene Personenkreise (Minderjährige, „Schulverlängerer“ und Erwachsene in besonderen Bildungseinrichtungen). Gleichzeitig ist ein Kostenausgleich nach §§ 27c, 27b SGB XII zwischen den existenzsichernden Leistungen und der Eingliederungshilfe und eine Anrechnung der häuslichen Ersparnis bzw. des Brutto- Netto-Ausgleiches nach § 142 Abs. 2 SGB IX vorzunehmen.

                Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

                Teil 1: verfügbar vom 30.9. – 29.10.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

                Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 11:40 Uhr

                Teil 2 - Konferenztermin: 30.10.2024

                Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

                Seminarleitung: Walter Strohmeyer

                Soziale Teilhabe – Herzstück der Eingliederungshilfe

                Die Soziale Teilhabe ist wahrhaftig das Herzstück der neuen Eingliederungshilfe. Sie ist die Teilhabegruppe mit der größten Bandbreite und sorgt dafür, dass die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung tatsächlich gelebt und umgesetzt wird. In dem Seminar werden im Detail alle zur Sozialen Teilhabe gehörenden Leistungsgruppen besprochen und anhand der Rechtsgrundlagen und praktischer Fälle anschaulich dargestellt. Vertiefte Kenntnisse der Sozialen Teilhabe gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug aller Fachkräfte in der Eingliederungshilfe und den Beratungstellen bei Behörden und freien Trägern einschließlich der EUTB. Das Seminar wurde neu aufgesetzt und wird  wegen des Umfanges der Inhalte jetzt an zwei hintereinander folgenden Tagen durchgeführt.

                2-tägiges Online-Seminar: 16. und 17.9.2024, 15. und 16.9.2025

                Seminarleitung: Walter Strohmeyer

                Soziale Teilhabe: Mobilitätshilfen - §§ 113, 114, 83 SGB IX

                Im Rahmen der Sozialen Teilhabe nach §§ 113 ff SGB IX sind  Mobilitätshilfen, insbesondere bei der Beschaffung und Unterhaltung von Kraftfahrzeugen ein wesentlicher Bestandteil der neuen Eingliederungshilfe. In dem Online-Seminar werden alle Bestimmungen zu behindertengeeigneten Beförderungsdiensten und der Kfz-Hilfe dargestellt. Dabei werden auch die Abweichungen zur Kfz-Hilfeverordnung nach § 114 SGB IX besprochen. Ein weiterer Aspekt des Online-Seminars befasst sich mit der bisherigen Rechtsprechung des BSG zur Mobilitätshilfe und möglichen Abweichungen durch die neue Gesetzgebung.

                Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

                Teil 1: verfügbar vom 14.10. – 7.11.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

                Seminarzeit Teil 1: 11:00 Uhr – 12:30 Uhr

                Teil 2 – Konferenztermin: 7.11.2024

                Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

                Seminarleitung: Walter Strohmeyer

                Teilhabe an Bildung §§ 112, 75 SGB IX

                Vom Integrationshelfer bis hin zum Masterstudium – die neuen Regelungen zur Teilhabe an Bildung nach den §§ 112 und 75 SGB IX halten ein großes und vielfältiges Leistungsspektrum für Kinder und Jugendliche wie auch für erwachsene Menschen mit Behinderungen bereit. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die speziellen Voraussetzungen erarbeiten, den Leistungsumfang konkretisieren, mögliche Kostenbeteiligungen betrachten und Abgrenzungen zu anderen Trägern vornehmen. Sichern Sie sich Ihren Platz für die Veranstaltung und erfahren Sie, ob die bisherigen Problemlagen nun der Vergangenheit angehören. 

                Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

                Teil 1: Verfügbarkeit in Planung (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

                Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 11:30 Uhr

                Teil 2 - Konferenztermin: in Planung

                Seminarzeit Teil 2: 15:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr

                Seminarleitung: Jessica Hoffmann

                Eingliederungshilfe und Pflegerecht

                Der neue Behindertenbegriff der Eingliederungshilfe eröffnet vielfach Personen einen Zugang ins Teilhaberecht, die bei gleichzeitiger Pflegebedürftigkeit Ansprüche nach dem SGB IX wie auch aus dem Pflegerecht nach SGB XI und SGB XII haben. Die Abgrenzung der Systeme ist bereits durch die Pflegerechtsreform schwieriger geworden, wird aber durch das BTHG und das Inkrafttreten der neuen Eingliederungshilfe nochmals verschärft. In dem Seminar werden die notwendigen Kenntnisse des Pflegerechts vermittelt, die für das Zusammenspiel mit der Eingliederungshilfe unerlässlich sind. TeachConsult hat zur Abgrenzung der Systeme erstmals ein eigenes Prüfverfahren entwickelt, das in dem Seminar vorgestellt wird. Die Kenntnis der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen gehört zum unabdingbaren Rüstzeug aller Mitarbeiter/innen der an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligten Stellen. Ergänzend erhalten Sie bei Anmeldung ein umfassendes Skript zum Ausdrucken und Nacharbeiten.

                Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

                Teil 1: verfügbar vom 30.9. - 30.10.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

                Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr

                Teil 2: Konferenztermin: 30.10.2024

                Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

                Seminarleitung: Walter Strohmeyer

                Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII i.V.m. SGB IX

                Im Online-Seminar wird das Verfahren der SGB VIII-Eingliederungshilfe nach § 7 Abs. 2 SGB IX, welches sich zwingend an den Verfahrensvorschriften der §§ 9-24 SGB IX zu richten hat, vorgestellt. Insbesondere § 14 und § 15 SGB IX sind komplexe Zuständigkeitsvorschriften, mit denen der EGH-Sachbearbeiter der Jugendhilfe intensiv arbeiten muss, um nicht der Zuständigkeitsfiktion mit ggf. anschließendem Ausschluss von Kostenerstattungsansprüchen zu unterfallen.

                Auch die Aufgaben, Ziele und der Personenkreis der EGH für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche richtet sich nach § 35a Abs. 3 SGB VIII auch nach den Vorschriften des SGB IX. Dies bedeutet für die Jugendhilfeträger, dass die für sie relevanten 4 Leistungsgruppen sich nicht mehr nach dem SGB XII, sondern nach den §§ 109-116 SGB IX richten.

                Online-Seminar: 5.6.2024, 9.10.2024

                Seminarleitung: Edith Sonntag

                Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

                Kinder und Jugendliche bilden eine große Anzahl von Menschen mit Behinderungen und bedürfen einer ganz besonderen Aufmerksamkeit bei Leistungen der Eingliederungshilfe. Sowohl bei der Feststellung der Teilhabeeinschränkungen und – bedarfe nach ICF/CY wie im Leistungsrecht gelten Besonderheiten gegenüber der Erwachsenenhilfe. Gleiches gilt im Vergütungsrecht wo Sonderregelungen gegenüber den  Grundsätzen der neuen Eingliederungshilfe darin bestehen, dass weitgehend  pauschale Vergütungen gezahlt werden. Schließlich sind bei Minderjährigen auch bei der Heranziehung zu Eigenbeiträgen und beim Einkommenseinsatz zu beachten. Das Seminar ist insbesondere auch für die Leistungsträger geeignet, die nach Landesrecht nur für Minderjährige sachlich zuständig sind.

                Online-Seminar: 2.9.2024, 24.3.2025

                Seminarleitung: Walter Strohmeyer

                Gesamt- und Teilhabeplanverfahren in der Eingliederungshilfe

                Die wichtigen Regelungen des Gesamt - und Teilhabeplanverfahrens sind Gegenstand des Seminars, alle Verfahrensschritte werden erörtert (insbesondere die ICF-basierten Teilhabeeinschränkungen und die dafür entwickelten Bedarfsermittlungsinstrumente). Ebenso werden die Zuständigkeiten der leistenden Reha-Träger und die Einbeziehung anderer Stellen in das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren vorgetragen. TeachConsult hat für die Praxis ein umfangreiches Paket an Mustervordrucken und Bescheiden zu den einzelnen Verfahrensschritten erarbeitet, die anhand der jeweiligen Rechtsnormen vorgestellt werden. 

                Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)

                Teil 1: Verfügbarkeit in Planung (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)

                Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 12:10 Uhr

                Teil 2 - Konferenztermin - in Planung

                Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

                Seminarleitung: Walter Strohmeyer

                Leistungen der Eingliederungshilfe für Ausländerinnen und Ausländer - Gewährung von Leistungen nach § 100 SGB IX

                Die Beurteilung der Frage, ob ein/e ausländische/r Antragsteller*in Leistungen der Eingliederungshilfe erhält, ist unter anderem mit der Erfüllung aufenthaltsrechtlicher Voraussetzungen verknüpft. In diesem Kompakt- Seminar werden die vorhandenen Rechtskompetenzen der Teilnehmer*innen im Umgang mit ausländischen Personen gestärkt und um praxisrelevante ausländerrechtliche Kenntnisse ergänzt.

                Online-Seminar: 14.6.2024, 22.11.2024

                Seminarleitung: Rodopi Panidou

                Zuständigkeiten und Kostenerstattung zwischen Reha-Trägern

                Die Abgrenzung der Zuständigkeiten unter den Reha-Trägern und die Weiterleitung von Anträgen nach §§ 14, 15 SGB IX gehört zu einem der wichtigsten Bereiche des allgemeinen Reha-Rechts und führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten; in vielen Fällen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Der „Gegenpol“ des Zuständigkeitsrechts und der Antragsweiterleitungen bildet das Kostenerstattungsrecht, das für Reha-Träger untereinander in § 16 SGB IX neu aufgestellt wurde. Die dort etablierten Kostenerstattungsfälle sollen in dem Online-Seminar erörtert und anhand praktischer Übungen vertieft werden. Darüber hinaus wird auf die allgemeinen Kostenerstattungsbestimmungen der §§ 102 ff SGB X eingegangen soweit sie im Kontext zum Seminarschwerpunkt stehen.

                Online-Seminartermin: 3.9.2024, 27.3.2025

                Seminarleitung: Walter Strohmeyer

                Rehabilitation und Teilhabe, wer ist für welche Leistung zuständig? Kompakt

                Der Gesetzgeber hat auch nach der Reform des Reha- und Teilhaberechts am gegliederten System der sieben Reha-Träger festgehalten. Zur besseren Koordinierung hat er das Teilhabeplanverfahren und das Splitting nach § 15 eingeführt und die Erstattungsregelungen verschärft. Darüber hinaus hat er, insbesondere auch für die Eingliederungshilfe, die Beratungs- und Unterstützungspflichten deutlich ausgeweitet. Dies bedeutet für alle Reha-Träger, dass sie nunmehr nicht nur ihr eigenes materielles Reha- und Teilhaberecht anwenden und kennen müssen, sondern, neben dem neuen Verfahrensrecht, auch über die besonderen Leistungsregelungen der anderen Reha-Träger beraten und diese auch anwenden müssen, sofern sie im Rahmen des § 14 SGB IX zuständig werden. Dies erfordert eine vertiefte Beschäftigung mit den SGB III, V, VI, VII, VIII, IX Teil 2, XIV.

                Online-Seminar: 12.11.2024

                Seminarleitung: Edith Sonntag

                Mehrbedarfe in der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

                Kaum eine Regelung im allgemeinen Lebensunterhaltsrecht des SGB XII wird so oft angewendet wie § 30 SGB XII. Egal ob Mehrbedarf wegen Merkzeichen "G" oder Zuschlag für Alleinerziehende: seiner Praxisrelevanz sind kaum Grenzen gesetzt. Ferner wird der § 30 SGB XII durch § 42b SGB XII ergänzt, der einen wahren "Hammer" in Form der auswärtigen Mittagsverpflegung enthält. Dieses Seminar erklärt die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen für die jeweiligen Mehrbedarfe, sensibilisiert für Detailfragen und gibt Tipps und Tricks für die tägliche Praxis. 

                Online-Seminar: 23.9.2024

                Seminarleitung: Christopher Rein

                Einmalige Bedarfe in der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

                Neue Waschmaschine, neuer Kühlschrank, die Bekleidung muss erneuert werden und die orthopädischen Schuhe sind auch defekt! Der Anwendungsbereich des § 31 SGB XII ist vielfältig, die Probleme in der Praxis leider auch. Darf auf gebrauchte Ware verwiesen werden, wo ist der Unterschied zwischen Ersatz- und Erstausstattung und wie funktioniert das mit der Pauschalierung genau? Antworten auf diese und andere Praxisfragen liefert das vorliegende Seminar, damit Sie mit dem richtigen Rüstzeug für die tägliche Arbeit ausgerüstet sind. 

                Online-Seminar: 25.9.2024

                Seminarleitung: Christopher Rein

                Die abweichende Regelsatzfestsetzung nach § 27a Abs. 4 SGB XII leicht gemacht

                Mitunter sind in der Praxis des Existenzsicherungsrechts die zugebilligten Regelsätze nicht ausreichend. Ob aufgrund nicht rezeptpflichtiger Medikamente, erhöhter Fahrtkostenbedarf oder weitere regelbedarfsrelevante Positionen- die Möglichkeiten sind vielfältig.

                Genauso vielfältig sind die Fallstricke, die bei einer abweichenden Regelsatzfestsetzung lauern: wann ist sie überhaupt möglich, und an welche Höhe ist konkret anzuknüpfen? Diese und andere Fragen werden im vorliegenden Online-Seminar geklärt.

                Online-Seminar: 11.9.2024

                Seminarleitung: Christopher Rein

                Existenzsicherungsrecht SGB XII - Neues vom Gesetzgeber, der Rechtsprechung und dem BMAS

                Kaum ein Rechtsgebiet ist so dem ständigen Wandel unterlegen wie das Sozialrecht. Insbesondere im Bereich der existenzsichernden Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII greift der Gesetzgeber immer wieder gerne ein. Aber auch die Rechtsprechung und das BMAS bleiben nicht untätig: ständig ergehen neue Urteile, oftmals mit Grundsatzrelevanz, sowie spezielle Handlungsanweisung und "Interpretationshilfen". Der Überblick kann hierbei leicht verloren gehen. Dieses Seminar sorgt dafür, dass Sie topaktuell im Stoff stehen und bei aktuellen Problemen mitdiskutieren sowie die Rechtslage richtig einschätzen können. Dieses Seminar ist von der Praxis für die Praktiker gemacht und für alle aus dem Arbeitsbereich der existenzsichernden Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII unerlässlich.

                Online-Seminar: 21.6.2024, 18.12.2024

                Seminarleitung: Christopher Rein

                Persönliches Budget und Pauschalleistungen in der Eingliederungshilfe

                Selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung von Menschen mit Behinderung sind die obersten Gebote im gesamten Teilhaberecht und besonders in der Eingliederungshilfe. Wie könnte dieser Grundsatz besser verwirklicht werden als den Leistungsberechtigten  die Möglichkeit einzuräumen, die für sie passenden Leistungen selbst zu organisieren und dafür eigenbestimmt die notwendigen Mittel einzusetzen. Dafür sieht das Teilhaberecht schon seit langem das Persönliche Budget vor. Neu hinzu gekommen ist durch das BTHG eine weitere wichtige Komponente: die pauschalierten Geldleistungen nach § 116 Abs. 1 SGB IX. In dem Seminar werden umfassend alle gesetzlichen Voraussetzungen für das Persönliche Budget und die Pauschalleistungen mit hohem Praxisbezug dargestellt; insbesondere die Regelungen über vorrangige Leistungspflichten anderer Leistungsträger.
                Online-Seminartermin: 11.6.2024, 29.10.2024, 14.4.2025
                Seminarleitung: Walter Strohmeyer