Nur informierte und aufgeklärte Bürger können ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche wahrnehmen und bestehende Pflichten erfüllen. Sowohl im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches wie auch in den besonderen Teilen sind umfangreiche Vorschriften über bestehende Unterstützungs- und Beratungspflichten der Sozialbehörden wie auch umfassende Auskunftsrechte der Leistungsberechtigten enthalten. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber fast inflationär diese Ansprüche ausgeweitet. Diesen Anforderungen können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allein kaum noch gerecht werden ohne dabei immer wieder „ein schlechtes Gefühl“ zu haben, ob sie etwas unterlassen haben und bei einer fehlerhaften Auskunft oder Beratung sogar haftbar gemacht werden können.
Die stetig wachsenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei gleichzeitig hohen Fallzahlen führen oftmals zu Verunsicherungen. In den Fachbehörden sollten klare organisatorische und personelle Regelungen bestehen, damit alle wissen, wer über was in welchem Umfang Auskünfte erteilen und tiefgehende Einzelfallberatungen übernehmen soll. Diese Klarheiten sind unabdingbar, um mögliche Haftungsansprüche sowohl gegen die Behörde wie auch interne Rückgriffsmöglichkeiten auf das eigene Personal zu vermeiden.
In unserem Seminar werden die einschlägigen Vorschriften über Unterstützung, Auskunft und Beratung ausführlich dargestellt. Ebenfalls werden die bestehenden Regelungen über die Amts- und Staatshaftung sowie des Innenregresses aus dem öffentlichen Dienstrecht vorgestellt. Selbstverständlich werden auch Empfehlungen zu einer klaren Organisations- und Verantwortungsstruktur besprochen. Das Seminar ist ein MUSS für alle Kollegen und Kolleginnen sowohl in der sachbearbeitenden wie auch in der Führungsebene.
Online-Seminar: 17.12.2024, 26.3.2025, 17.9.2025
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Im Seminar werden die aktuellen und künftigen Neuerungen und Reformen im Sozialrecht besprochen, wie auch besonders relevante aktuelle Rechtsprechung:
Online-Seminar: 6.11.2024, 22.1.2025, 24.10.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Wer richtig entscheiden will, muss wissen, was los ist. Dazu gehört, dass sowohl die Leistungsberechtigten wie auch Personen in ihrem Umfeld dem Sozialleistungsträger alle zur Fallentscheidung relevanten Angaben zur Verfügung stellen. Das ist einfacher gesagt als getan. Wenn auf ein Auskunftsbegehren keine umfassenden und zeitgerechten Auskünfte erteilt werden, muss der zuständige Leistungsträger die „Schrauben etwas andrehen“ und mit vollstreckbaren Auskunftsverlangen und ggfs. Zwangsgeld oder Bußgeld die Auskunftsverpflichtungen durchsetzen. Die jeweiligen Verfahrensschritte müssen rechtssicher und umfassend erfolgen. In dem Seminar werden die entsprechenden Abläufe dargestellt und anhand praktischer Fälle vertieft. Ebenso wird die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen, die ebenfalls in Auskunftsverfahren beteiligt sein können, dargestellt.
Seminartermine
Seminar: verfügbar vom in Planung (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit:
Konferenztermin: in Planung
Seminarzeit:
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter*innen, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit den Modulen
soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden.
Im Modul 2 Sozialrechtliche Grundlagenschulung - Leistungsrecht des SGB werden die Leistungsgesetze besprochen, wie auch deren Beziehung untereinander, also die Rangfolgen und Ausschlusskriterien.
Online-Seminarkurs Modul 1 und Modul 2
Seminartermin Modul 2: 28.11.2024, 8.4.2025, 2.12.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag