Die staatlichen Akteure in Deutschland sind verpflichtet, Sorge zu tragen, dass die Grund- und Menschenrechte in der Ausführung der Eingliederungshilfe, in der Arbeit mit Kinder und Jugendlichen sowie weiteren vulnerablen Personengruppen geachtet werden. Dieser staatliche Schutzauftrag ergibt sich einerseits aus Artikel 16 der UN-BRK, im innerstaatlichen Recht z.B. aus § 37a SGB IX, § 8a SGB VIII sowie aus vielen landesrechtlichen Gesetzen zu besonderen Wohnformen für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen. Gewaltschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, geht jeden an und dient dem verfassungsrechtlichen Gebot der Achtung der Menschenwürde.
Besonders Menschen mit Beeinträchtigungen, Kinder oder alte und pflegebedürftige Menschen sind verstärkt gefährdet, Gewalt zu erleben. Ihre Möglichkeiten, sich Hilfe zu holen sind kaum oder nur sehr eingeschränkt vorhanden.
In unserem Spezialseminar für alle Fachkräfte in der sozialen Arbeit bei Sozialleistungs- und Rehabilitationsträgern, in der Jugendhilfe, bei Integrationsämtern, Beratungsstellen sowie für Betreuer und Betreuerinnen werden die rechtlichen, ethischen und organisatorischen Voraussetzungen für Gewaltschutz in der praktischen Arbeit dargestellt. Bereits bei der Erstellung von Hilfe- und Teilhabeplänen ist präventiv zu beachten, ob das Klientel möglicherweise Gewalt ausgesetzt sein könnte. Daher ist dieses Seminar ein „MUSS“ für alle damit betrauten Kolleginnen und Kollegen.
Seminartermine (Online-Seminar):
Seminarzeit: jeweils 9.00 Uhr – 16.00 Uhr
Seminarleitung: Kerstin Klare
Begegnen mit Respekt ist ein Einstieg, eine Sensibilisierung in ein Thema, das ein Naturgesetz sein sollte, Achtsamkeit für das Gegenüber zu haben und eine positives Menschenbild zu besitzen. In diesem Seminar wird das von Willem Kleine Schaar (WKS) entworfene Assistenzmodell dargestellt, das in achtsamer Weise Empowerment, Verselbständigung und Teamwork fördert, intrinsische Motivation nutzt und damit Ziele mit langfristiger Wirkung erreicht werden können. Fakten und Vorgaben, die sowohl das BTHG wie auch das künftige IKJHG eindeutig fordern.
Zwischen Hilfebedarf, Unterstützungsangeboten, Fremdbestimmung und fehlender Selbstwirksamkeit gefangen, haben verschiedene Personengruppen nicht immer eine Chance auf Umsetzung eigener Wünsche und Ideen, Die Lebenswirklichkeit ist oftmals eingeschränkt durch eine Vielfalt an Unverständnis und Barrieren. Helfende Personen schweben zwischen eigenen Wertevorstellungen, dem gesetzlichen Auftrag, der menschlichen Verantwortung und diversen Machgefügen.
Dieses Seminar richtet sich speziell an alle Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Arbeit für Menschen mit Behinderung, in der Arbeitsvermittlung, Berufsberatung sowie in der Pflege und Betreuung tätig sind und die in ihrer Arbeit mehr Achtsamkeit und Respekt den Hilfesuchenden gegenüber fördern möchten.
Seminartermine (Online-Seminar):
Seminarzeit: jeweils 9.00 Uhr – 16.00 Uhr
Seminarleitung: Kerstin Klare
Nicht jeder Bedarf kann durch Zuschüsse gedeckt werden – manche Leistungen gibt es nur als Darlehen. Doch welche Voraussetzungen gelten für Mietkautionen, Schuldenübernahmen, ergänzende Darlehen für den Lebensunterhalt und Co.?
In diesem Video erfahren Sie, welche Darlehensarten im SGB XII existieren, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und worauf Sozialhilfeträger bei Bewilligung und Rückzahlung achten müssen.
Seminartermine: in Planung
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Konferenztermin: in Planung
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Seminarleitung: Christopher Rein
Kosten der Unterkunft zählen zu den gravierendsten Ausgabebelastungen der Jobcenter im SGB II und der Sozialämter im SGB XII und betreffen insbesondere die kommunalen Haushalte bis zur Schmerzgrenze. Um rechtswidrige Zahlungen zu vermeiden, ist es für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Ämtern unerlässlich, dass sie über fundierte Kenntnisse des Mietrechts verfügen, weil dies die Grundlage für eine rechtssichere Leistungsgewährung bildet, denn…..“die Kosten werden eben nicht sowieso übernommen“, wenn sie mietrechtlich nicht geleistet werden dürfen.
Die Leistungsgewährung für Kosten der Unterkunft ist untrennbar mit den mietrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verbunden.
Es ergeben sich gerade aus der Überschneidung und Getrenntheit der beiden Rechtsgebiete immer wieder Problemstellungen im Leistungsrecht des SGB, die nicht ganz einfach zu behandeln sind. Nicht immer ist ohne weiteres klar, welche mietrechtlichen Verpflichtungen des Mieters bestehen und inwieweit die Kosten von seinem sozialrechtlichen KDU-Anspruch umfasst sind.
Das Seminar behandelt die Schnittstellenbereiche mit dem Mietrecht anhand von immer wieder aufkommenden Fragestellungen aus der leistungsrechtlichen Praxis. Dabei wird das gesamte Mietverhältnis, von seiner Anbahnung und dem Vertragsschluss, über das laufenden Mietverhältnis, bis hin zur Beendigung, Räumung und deren Folgen behandelt.
Seminartermine (Online-Seminar): Das Seminar findet an zwei Tagen statt
Seminarzeit: jeweils 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
Seminarleitung: Pia Tamke
Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Die Zahl der eingerichteten Betreuungen steigt weiter an. Es wird zunehmend schwieriger für Betreuungsbehörden geeignete Betreuer dem Betreuungsgericht vorzuschlagen. Ist dies im Einzelfall nicht mehr möglich, bleibt für die Gerichte nur der Ausweg die Betreuungsbehörde als Betreuer einzusetzen. Dies wirft vielfältige rechtliche Fragen auf.
Die Übertragung der Betreuung auf Mitarbeiter der Betreuungsbehörde und die daraus folgende rechtlichen Konsequenzen: das Behördenprivileg, Haftung des Mitarbeiters der Betreuungsbehörde oder Amtshaftung, Vertretungsregeln, Vergütungsfragen u.v.m.
Der Behördenbetreuer muss die Betreuung nach Grundsätzen des Betreuungsrechts, wie es sich durch die Reform 2023 darstellt führen. Dies setzt umfassende Kenntnisse des Betreuungsrechts voraus.
Das Seminar stellt neben den betreuungsrechtlichen Grundlagen die spezielle rechtliche Position des Behördenbetreuers dar. Es soll die Rolle klären: agiere ich hier als Behördenmitarbeiter oder als Betreuer oder beides? Es wird Ihnen Handlungssicherheit vermittelt.
Seminartermine (Online-Seminar): Das Seminar findet an zwei Tagen statt)
Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer
Nur informierte und aufgeklärte Bürger können ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche wahrnehmen und bestehende Pflichten erfüllen. Sowohl im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches wie auch in den besonderen Teilen sind umfangreiche Vorschriften über bestehende Unterstützungs- und Beratungspflichten der Sozialbehörden wie auch umfassende Auskunftsrechte der Leistungsberechtigten enthalten. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber fast inflationär diese Ansprüche ausgeweitet. Diesen Anforderungen können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allein kaum noch gerecht werden ohne dabei immer wieder „ein schlechtes Gefühl“ zu haben, ob sie etwas unterlassen haben und bei einer fehlerhaften Auskunft oder Beratung sogar haftbar gemacht werden können.
Die stetig wachsenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei gleichzeitig hohen Fallzahlen führen oftmals zu Verunsicherungen. In den Fachbehörden sollten klare organisatorische und personelle Regelungen bestehen, damit alle wissen, wer über was in welchem Umfang Auskünfte erteilen und tiefgehende Einzelfallberatungen übernehmen soll. Diese Klarheiten sind unabdingbar, um mögliche Haftungsansprüche sowohl gegen die Behörde wie auch interne Rückgriffsmöglichkeiten auf das eigene Personal zu vermeiden.
In unserem Seminar werden die einschlägigen Vorschriften über Unterstützung, Auskunft und Beratung ausführlich dargestellt. Ebenfalls werden die bestehenden Regelungen über die Amts- und Staatshaftung sowie des Innenregresses aus dem öffentlichen Dienstrecht vorgestellt. Selbstverständlich werden auch Empfehlungen zu einer klaren Organisations- und Verantwortungsstruktur besprochen. Das Seminar ist ein MUSS für alle Kollegen und Kolleginnen sowohl in der sachbearbeitenden wie auch in der Führungsebene.
Online-Seminar:
Seminarzeit: jeweils 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Die Sozialhilfe ist in den letzten Jahren immer komplexer und komplizierter geworden. Gleichzeitig wird die Heimpflege von Jahr zu Jahr teurer und aus dem Einkommen lässt sich die Pflege im Heim so gut wie nicht mehr finanzieren. Ist kein verwertbares Vermögen vorhanden, muss der Staat mit Sozialhilfe unterstützen. Zu berücksichtigen sind Grundsätze wie der Nachrang, „ambulant vor stationär“ und „Heimpflegebedürftigkeit“. Diese sind in Einklang mit dem Gesetz und den persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Leistungsberechtigten zu bringen. Das Seminar hat zum Ziel, die Theorie des Gesetzes in die Praxis der individuellen Fallbearbeitung zu vermitteln und Lösungsansätze für regelhafte und außergewöhnliche Fallgestaltungen zu finden, insbesondere was vorrangige Leistungen und der Einsatz von Einkommen und Vermögen bei Einzelpersonen und auch Ehegatten bzw. Lebenspartner betrifft.
Online-Seminartermine: 06.11.2025
Seminarzeit: 9.00 - 16.00 Uhr
Seminarleitung: Maria Weber
Die darlehensweise Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, der Sozialhilfe nach dem SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX – insbesondere bei kurzzeitigen Notlagen und bei momentan nicht kapitalisierbarem Vermögen – tritt immer wieder bei der Hilfegewährung in Erscheinung. In dem Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen aller Darlehenstatbestände in SGB II, SGB XII und SGB IX ausführlich besprochen und erläutert. Die Teilnehmer werden mit typischen Anwendungssachverhalten und allen vorkommenden Verfahrensschritten vertraut gemacht. Ein Schwerpunkt liegt in der ausführlichen Besprechung der Darlehenssicherung und der Rückzahlungsmodalitäten.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom 11.08.2025 - 11.09.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:30 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 12.09.2025
Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Leistungen der Eingliederungshilfen (EGH) überschneiden sich vielfach mit angrenzenden Rechtsbereichen. Für die Praxis stellt sind stets die Frage, ob es vorrangige, sich überschneidende oder zusammengefasste Leistungen (Komplexleistungen) gibt. Die Vielzahl der im Umfeld der EGH zu beachtenden Rechtsbereiche hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Zuständigkeit der unterschiedlichen Leistungsträger und auf die rechtmäßige Bearbeitung der Fälle. Für Leistungsberechtigte hängt davon entscheidend der Umfang einzusetzenden Einkommens und Vermögens ab.
Die Kenntnis der Schnittstellen gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der EGH, der existenzsichernden Leistungen nach SGB XII und SGB II, im Pflegerecht sowie anderer Hilfen in besonderen Lebenslagen der Sozialhilfe.
In dem Seminar werden alle relevanten Konkurrenzbereiche zur EGH umfassend besprochen und erläutert.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen + Konferenz). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.
Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 04.08. - 07.09.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9.00 - 13.00 Uhr
Seminarzeit Teil 2: 9.00 - 11.30 Uhr
Konferenztermin: 08.09.2025
Seminarzeit: 14.00 - 16.00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Der Vermögenseinsatz in der EGH entspricht scheinbar genau den bisherigen Regelungen im Sozialhilferecht. Aber wie so oft kann der Schein trügerisch sein: Abgesehen von dem mit derzeit fast 60.000 € offensichtlich gegenüber dem SGB XII abweichenden Freibetrag, gibt es keine Einsatzgemeinschaft mehr bei volljährigen Personen mit Partnern. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Umstand zu widmen, dass bei der Zuordnung zu Einkommen oder Vermögen nicht mehr die „Zuflusstheorie“ funktioniert. Was sich insbesondere bei der Einordnung von Erbschaften auswirkt. Ferner ist zu überlegen, ob bei atypischen Vermögenspositionen die gleichen Regelungen gelten wie im bisherigen Recht. Dazu sind die Härtefallregeln und die Möglichkeit der darlehensweise Hilfegewährung zu bewerten.
Seminartermine (Online-Seminar):
Seminartermin: verfügbar vom 22.09. - 14.10.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Konferenztermin: 15.10.2025
Seminarzeit: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörden, die im Hinblick auf die Registrierung der Berufsbetreuer*innen ein neues Verwaltungsverfahren umsetzen müssen.
Die Registrierung der Betreuer*innen ist an Voraussetzungen geknüpft. Seinen Abschluss findet das Registrierungsverfahren in dem Erlass eines förmlichen Verwaltungsaktes.
Das Seminar vermittelt die Grundlagen des Verwaltungsverfahrens. Die Teilnehmer*innen sollen Handlungssicherheit bei der Umsetzung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften im Betreuungsrecht gewinnen.
Seminartermine (Online-Seminare):
Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer
Das Betreuungsrecht hat das Verhältnis der Betreuer zu ihren Klienten grundlegend neu definiert. Der Betreuer muss die Wünsche der Klienten ermitteln und befolgen. Er soll die Klienten unterstützen, dass diese selbst ihre Anträge stellen. Eine Entscheidung des Betreuers ohne den Klienten zu beteiligen ist nicht mehr denkbar.
Der neu gefasste § 17 Abs. 4 SGB I konkretisiert das Verhältnis zwischen Leistungsträger und Leistungsberechtigten für den Fall, dass rechtliche Betreuung angeordnet ist. Er stellt klar, dass Leistungsträger verpflichtet sind, mit Betreuungsbehörden zusammen zu arbeiten. Die Rechte der Berechtigten bleiben auch bei eingerichteter Betreuung voll bestehen.
Aber was heißt das konkret? Das Seminar bietet ihnen Antwort und damit verbunden gewinnen sie Handlungssicherheit.
Seminartermine: 24.09.2025
Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer
Der Online-Seminarkurs findet an 3 Tagen statt (Sie melden sich einmal an und nehmen an allen Tagen teil):
Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
In der Sozialhilfepraxis werden Mitarbeiter*innen fast täglich mit rentenrechtlichen Fragen konfrontiert, deren Beantwortung von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere bei der Beratung, der Prüfung des Leistungsanspruchs oder der Nachrangherstellung sind Kenntnisse zum Rentenrecht unerlässlich: „Wer erhält wann Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente, Grundrente, Renten nach den verschiedenen Sondersystemen, Betriebsrenten…?“ oder „Wie ist es um die Anrechenbarkeit auf Sozialhilfeleistungen bestellt?“ Das Seminar „Mehr Rente – weniger Sozialhilfe“ vermittelt die speziell auf die Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis abgestellten und zugeschnittenen Kenntnisse zum Grundverständnis der gesetzlichen Rentenversicherung, der Renten des Entschädigungsrechts sowie der Rentensondersysteme, zu den Anspruchsvoraussetzungen der unterschiedlichen Rentenarten sowie deren Anrechenbarkeit auf die Sozialhilfe.
Online-Seminar: 23.09.2025
Seminarzeit: 9.00 - 14.30 Uhr
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Wer in der Eingliederungshilfe tätig ist, kennt die Probleme: Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen und Unmut bei der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Sei es, dass Anträge unbegründet weitergeleitet, Leistungen verweigert oder die Mitwirkung im Teilhabeplanverfahren verweigert oder verzögert wird. Von fachlich professioneller Zusammenarbeit im Interesse der Leistungsberechtigten kann oft nicht die Rede sein. TeachConsult hat versucht, typische Fallgestaltungen, die Ausdruck einer „schwierigen Beziehung“ sind, auszuwerten und will in diesem Seminar Lösungen anbieten. Dabei geht es nicht um “KK-Bashing“, sondern auch um Wege zu besserem Miteinander zu finden.
Gerne können Sie praktische Fälle in anonymisierter Form zur Seminargestaltung schicken an: webinar@teachconsult.de
Online-Seminartermin: 22.09.2025, 10.02.2026, 05.11.2026
Seminarzeit: 9.00 - 15.00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
In diesem exklusiv von TeachConsult modular angebotenem Seminar zum Asylbewerberleistungsrecht führen Sie Frau Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Herr Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht, durch die Grundlagen dieser komplexen Rechtsmaterie. Frau Siefert ist Herausgeberin des bekannten Kommentars zum AsylbLG, in dem auch Herr Dollinger als Autor bestimmte Teilbereiche kommentiert. Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter*innen im Vollzug des AsylbLG und angrenzender Rechtsbereiche sowie in der Beratung und Betreuung von Menschen, die sich als Schutzsuchende in Deutschland aufhalten. Die Teilnahme an nur einzelnen Modulen ist möglich.
Modul 1 - Grundsätze, Leistungsberechtigung und Grundleistungen (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 1)
Modul 2 - Analog-Leistungen, Anspruchseinschränkungen und Zuständigkeit (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 2)
Modul 3 - Leistungsrecht, Einkommen / Vermögen und Verpflichtungen Dritter (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 3)
Der Online-Seminarkurs findet in 3 Teilen statt: 25.08., 29.08., 01.09 - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht
In Modul 2 werden die Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG besprochen. Zur Kenntnis des Leistungsrechts gehören auch die anspruchseinschränkenden Bestimmungen der § 1 Abs. 4; § 1a und § 11 AsylbLG sowie die Regelungen zur Zuständigkeit, die vorgestellt werden.
Online-Seminartermin: 29.08.2025
Das Seminar besteht aus 3 Modulen:
TeachConsult setzt das bewährte Seminar zur Rechtsprechung des BSG zum SGB XII und SGB IX in diesem Jahr fort nachdem sich zwischenzeitlich wieder „einiges angesammelt“ hat. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialhilfe des SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist es unerlässlich, die aktuellen Entscheidungen insbesondere des BSG zu kennen.
Beide Rechtsbereiche sind zwischenzeitlich so miteinander verflochten, dass Kenntnisse in dem jeweils übergreifenden Bereich mittlerweile zu den allgemeinen Anforderungen für alle Fachkräfte gehören. Daher möchten wir Ihnen das bewährte Format mit Frau Jutta Siefert, Richterin am BSG, im Dezember anbieten. Die Teilnehmenden können nach der Vorstellung der neuesten Entscheidungen des BSG unmittelbar mit Frau Siefert in einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch eintreten und aus der Praxis resultierende Fragen diskutieren.
Online-Seminartermin: 08.12.2025
Seminarzeit: 9:00 bis 15:00 Uhr
Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere in der höchstrichterlichen Instanz des BSG, sind für alle Mitarbeitenden in den Jobcentern fast unerlässlich geworden. Gerade im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende des SGB II haben sich seit der Einführung des Bürgergeldes neue Problemfelder aufgetan zumal der Gesetzgeber seitdem auch schon wieder restriktivere Regelungen erlassen hat. Teilweise unterschiedliche Auslegungen in der Praxis und bei den Instanzgerichten konnten durch das BSG im Sinne einer einheitlichen Rechtsanwendung geklärt werden.
In unserem neuen Praxisseminar stellt Ihnen unsere Teamdozentin, Frau Jutta Siefert, die als Richterin in dem für das SGB II zuständigen Senat des BSG tätig ist, die neueste Rechtsprechung zu wichtigen Problemlagen dar. Die Teilnehmenden können in dem Seminar unmittelbar mit Frau Siefert in einen Erfahrungs- und Meinungsaustausch eintreten und aus der Praxis resultierende Fragen diskutieren.
Online-Seminartermin: 27.10.2025
Seminarzeit: 9:00 bis 15:00 Uhr
Als Fortsetzung des Leistungsrechts geht es in Modul 3 um Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie die Sonstigen Leistungen. Leistungen nach dem AsylbLG setzen vorrangig auch den Einsatz eigener Mittel und die Inanspruchnahme von verpflichteten Dritten voraus. Es werden daher die einschlägigen Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen sowie die Inanspruchnahme Dritter sowie das Verhältnis der Bestimmungen des AsylbLG zu anderen Vorschriften besprochen.
Online-Seminartermin : 01.09.2025
Das Seminar besteht aus 3 Modulen:
Im Seminar werden die aktuellen und künftigen Neuerungen und Reformen im Sozialrecht besprochen, wie auch besonders relevante aktuelle Rechtsprechung:
Online-Seminar: 24.10.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Erbrecht und Sozialrecht haben vielfältige Berührungen. Sei es beim Einsatz von Einkommen und Vermögen, bei Geltendmachung von Kostenersatz gegenüber Erben oder dem Umgang mit Erbschaften, deren Auswirkung auf die Fallgestaltung noch nicht überschaubar sind. Erbrechtliche Grundfragen wie gesetzliche oder gewillkürte Erbfolgen, Pflichtteils- oder Pflichteilsergänzungsansprüche, Behinderten-testamente oder vorweggenommene Erbfolgen durch Schenkungen bieten reichlich Stoff für die Arbeit in der Praxis. Das Seminar ist speziell für alle Mitarbeiter im Bereich des SGB II, SGB XII und SGB IX geeignet und versucht systemeigene Konstellationen zu berücksichtigen. Das Seminar findet an zwei Tagen mit späterer Konferenz (Teil 3) statt.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen + Konferenz). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.
Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 19.05. - 18.06.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 und 2 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 13:40 Uhr
Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr
Konferenztermin: 20.06.2025
Seminarzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Außer den „laufenden“ Kosten der Unterkunft etablieren sich teils sehr hohe Bedarfe für Instandhaltungen, Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen bei Leistungsberechtigten im SGB II oder SGB XII, die über eigengenutztes Wohneigentum verfügen. Dazu gehören Instandsetzungskosten für defekte Heizungsanlagen, Schornsteinsanierungen, Dachreparaturen, Bau von Kleinkläranlagen, Instandsetzung von Sanitär- und Elektroinstallationen. Diese Kosten werden als Unterkunftsbedarfe geltend gemacht und sollen vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden. Nachdem bereits vor Jahren mit § 22 Abs. 2 SGB II eine Anspruchsgrundlage in diesem Bereich geschaffen wurde, hat der Gesetzgeber durch Einfügung von § 35a Abs. 1 SGB XII zum 1.1.2023 nachgezogen; auch hier kommen die Antragstellungen mittlerweile auf Touren. Mehrere Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit verpflichten die Leistungsträger zu beträchtlichen Zahlungen. Dem steht das Bestreben entgegen, diese wachsende „Kosten-Baustelle“ einzudämmen, denn letztendlich erfolgt die Finanzierung aller Leistungen aus Steuermitteln. Aber wie kann angemessen reagiert werden? In dem Seminar wird versucht, anhand zahlreicher Fallbeispiele und Darstellung der Rechtslage eine hilfreiche Antwort zu geben. Das Thema verspricht Spannung pur.
Seminartermine (Online-Seminar):
Seminartermin: verfügbar vom 22.09. - 12.10.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Konferenztermin: 13.10.2025
Seminarzeit: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Die Anforderungen an die Beratungspflichten steigen und der Gesetzgeber konkretisiert diese zunehmend im materiellen Recht. Auch die Rechtsprechung weist in jüngster Zeit im Rahmen von Verfahren wegen eines sozialrechtlichen Herstellungs- oder Staatshaftungsanspruchs immer wieder auf die Pflicht zur umfassenden, richtigen, vollständigen, aktuellen, verständlichen und fehlerfreien Beratung aller Sozialleistungsträger hin. Was zu einer vollständigen Beratung gehört, lässt sich nicht für alle Fälle einheitlich bestimmen. Es kommt hierfür auf die Umstände des Einzelfalles an. Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Beratungspflicht, insbesondere für Jobcenter, Reha-Träger und Eingliederungshilfeträger, sowie Einblick in die jüngste Rechtsprechung zum Umfang der Beratungspflicht.
Online-Seminar: 22.10.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) beinhaltet die Einführung eines Grundrentenzuschlages und ist keine eigenständige Rente. Der Zuschlag wird einzelfallabhängig berechnet und stockt die eigene erworbene Rente auf. Dementsprechend ist die Regelung komplex und kompliziert, zumal auch Einkommen teilweise zur Anrechnung kommt. Der Zuschlag soll zudem für alle Rentenarten gewährt werden: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten, wird demnach einen größeren Personenkreis betreffen. In dem neu aufgelegtem Seminar ist der Schwerpunkt hin zu den Anrechnungsbeispielen und Fragen aus dem SGB XII bzw. SGB II gelegt.
Online-Seminar: 07.10.2025
Seminarzeit: 9.00 - 12.00 Uhr
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Sozialhilfe gibt es erst, wenn eigenes Vermögen nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken – aber welche Vermögenswerte sind tatsächlich relevant? Dieses Video erklärt die Systematik des Vermögenseinsatzes und zeigt, wann Schonvermögen geschützt ist.
Ein besonderer Fokus liegt auf Selbstgenutztem Wohneigentum, Autos und dem kleinen Barbetrag, da diese Themen oft für Unklarheiten in der Praxis sorgen.
Online-Seminar: verfügbar vom 14.07. – 10.08.2025
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Konferenz: 15.08.2025
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Seminarleitung: Christopher Rein
Sozialhilfe ist nach dem Nettoprinzip ausgestaltet – doch was genau zählt als Einkommen, und wie wird es angerechnet? Wann sind Einkommensteile freizulassen, und welche Besonderheiten gelten für Haushaltsgemeinschaften, eheähnliche Gemeinschaften oder Kinder?
Dieses Video vermittelt Ihnen die rechtlichen Grundlagen und Praxisfälle zur Einkommensberechnung, von der grundsätzlichen Ermittlung bis hin zu Absetzungsbeträgen. Ein unverzichtbares Grundwissen für Mitarbeiter in Sozialverwaltungen und Betreuer von Leistungsberechtigten.
Online-Seminar: verfügbar vom 07.07. – 03.08.2025
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Konferenz: 08.08.2025
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Seminarleitung: Christopher Rein
Nicht immer können alle Leistungsvoraussetzungen abschließend geprüft werden – sei es wegen ungeklärter Einkommensverhältnisse oder fehlender Dokumente. In solchen Fällen kann vorläufige Sozialhilfe u.a. nach § 44a SGB XII gewährt werden. Auch andere Normen, wie z. B. §§ 42, 43 SGB I, können einschlägig und müssen daher bekannt sein. Doch wann ist eine Gewährung vorläufiger Leistungen überhaupt zulässig, welche Anforderungen gelten, und was passiert bei Änderungen der Verhältnisse?
Dieses Video vermittelt Ihnen das notwendige Wissen über vorläufige Leistungen, ihre Abgrenzung zu Darlehen und erweiterter Sozialhilfe sowie die Besonderheiten bei Rücknahme und Erstattung.
Das Online-Seminar findet statt: 30.06. – 27.07.2025
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Konferenz: 01.08.2025
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Seminarleitung: Christopher Rein
Bei allen rechtsgeschäftlichen Vermögensübertragungen treten schwierige Rechts- und Verfahrensfragen auf, wenn gleichzeitig oder später Leistungen nach SGB II. SGB IX oder SGB XII, z.B. bei Heimunterbringungen, gewährt werden. Falls dabei Leistungsversprechen (Wohnungsrechte, Verpflegung, Pflege, Leibrenten usw.) abgegeben wurden, sind komplizierte Berechnungen und umfangreiche Prüfungen seitens der Hilfe gewährenden Behörden erforderlich. Der Dozent hat ein Lösungskonzept mit allen notwendigen Berechnungen und Verfahrensschritten erarbeitet, das in diesem Seminar vorgestellt und angewendet werden soll. Dabei werden alle erforderlichen Verfahrensgänge besprochen. Die Teilnehmer werden mit allen notwendigen Unterlagen in einem ausführlichen Skript ausgestattet. Über das Grundlagenseminar hinaus wird dringend der Besuch des Vertiefungsseminars empfohlen.
Hier geht es zum Vertiefungsseminar Ansprüche aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträge
2-tägiges Online-Seminar:
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
In Teil 2 des Seminars (Vertiefung) werden einzelne Inhalte aus der Grundlagenschulung in Teil 1 vertieft und mit weiteren Schwerpunkten und Fallgestaltungen untersetzt. Dabei geht es um Fragen wie z.B., Vertiefungen zum Schenkungsrecht, Eintritt der Bedürftigkeit und Fristberechnungen, ob bei der Aufgabe oder Nichtanspruchnahme von Wohnrechten Ersatzansprüche bestehen, wer bei dinglich gesicherten Nutzungsrechten Instandhaltungs- und Nebenkosten zu tragen hat, welche Besonderheiten bei nießbrauchgesicherten Wohnrechten und welche Besonderheiten bei echten Altenteilsverträgen für Ansprüche aus Leistungsstörungen bestehen. Ergänzend erhalten Sie bei Anmeldung ein umfassendes Skript zum Ausdrucken und Nacharbeiten. Zu diesem Seminar wird der Besuch von Teil 1 - Grundlagenschulung empfohlen.
Hier geht es zum Grundlagenseminar Ansprüche aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträge
2-tägiges Online-Seminar: 23. und 24.6.2025
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Die Hilfsmittelversorgung im Behinderten- und Pflegerecht hat sich in den letzten Jahren zu einem unübersichtlichen und streitbefangenen Rechtsbereich entwickelt. Immer wieder kommt es zwischen einzelnen Leistungsträgern zu Streitigkeiten über Zuständigkeiten, Weiterleitung von Anträgen und Kostenerstattungsverfahren. Eine fast unüberschaubare Rechtsprechung macht die Sache auch nicht wirklich leichter. TeachConsult bietet erstmals ein Kompaktseminar zum gesamten Hilfsmittelrecht an, das für alle Mitarbeiter*innen in diesem Aufgabenbereich das notwendige Grundlagenwissen vermittelt. Die Inhalte des Seminars sind sowohl für Neueinsteiger*innen im Pflegerecht und der Eingliederungshilfe sowie für „Langzeitaktivisten*innen“ von großem Interesse, um Neues zu erfahren oder Bisheriges wiederzubeleben. TeachConsult hat für die Praxis wiederum einen der beliebten Prüfungsbögen entwickelt, mit dem Sie Schritt für Schritt rechtssicher durch das rechtliche „Minenfeld“ der Hilfsmittelversorgung geführt werden. Der Prüfungsbogen wird im Rahmen unserer Formularangebote ergänzend zu dem Seminar angeboten.
Das Seminar ist geeignet für Mitarbeiter*innen im der Eingliederungshilfe und im Pflegerecht, Betreuer*innen, bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege oder von Behinderten- und Pflegeeinrichtungen aber auch für andere am Thema Hilfsmittel Interessierte.
Seminartermine:
Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihren Seminartag aussuchen, Sie nehmen an einem Tag teil.
Seminar: verfügbar vom 22.09. – 15.10.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9:00 Uhr - 11.15 Uhr
Konferenztermin: 16.10.2025
Seminarzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein zentraler Bestandteil der Eingliederungshilfe. Sie bietet Menschen mit Behinderung mehr als eine Tagesstruktur; sie ist Ressource für den Selbstwert und die Selbstwirksamkeit. Die Teilnehmer*innen dieses Seminars erhalten Informationen über die Zusammenhänge der Teilhabe am Arbeitsleben im ganzheitlichen Kontext der Eingliederungshilfe. Es werden die Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben vorgestellt. Darüber hinaus bietet das Seminar einen Überblick über die wichtigsten Regelungen für die WfbM, anderen Leistungsanbieter sowie die Budgets für Arbeit und Ausbildung.
Online-Seminartermin: 22.09.2025, 17.11.2025
Seminarleitung: Christian Pfauter
Das Seminar richtet sich an Sachbearbeiter*innen der Feststellungsträger Schwerbehinderung, Schwerbehindertenvertreter*innnen, Sozialdienste bei Kranken-, Reha- und EGH - Einrichtungen. Ausgehend von dem Behinderungsbegriff wird im Seminar der Ablauf des Verwaltungs- und Widerspruchsverfahrens bei der Feststellung des GdB dargestellt. Die Merkzeichen werden im Einzelnen erörtert wie auch die Parkausweise und die Ausweis-VO. Außerdem wird anhand konkreter Beispiele die Bildung des (Gesamt-)GdB veranschaulicht und unter Beachtung der Rechtsprechung des BSG erläutert. Zu vielen weiteren Themen des Schwerbehindertenrecht wird die umfangreiche und ganz aktuelle Rechtsprechung des BSG und der Landessozialgerichte dargestellt.
Online-Seminar: 22.07.2025, 25.11.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Die Beurteilung der Frage, ob Ausländerinnen und Ausländer leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, setzt gründliche Kenntnisse nationaler und europarechtlicher Vorschriften voraus. Im Seminar werden die vorhandenen Rechtskompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit ausländischen Personen gestärkt und mit praxisrelevanten ausländerrechtlichen Kenntnissen verknüpft.
Online-Seminare:
Seminarzeit: 09:00 - 15:00 Uhr
Seminarleitung: Rodopi Panidou
In Theorie und Praxis des ALG II nach dem SGB II hat sich das Thema „Kosten der Unterkunft und Heizung“ als eines der schwierigsten Themen herausgestellt. Dabei hat sich der Umgang mit Betriebs- und Heizkostenabrechnungen u. a. auf Grund von Entscheidungen des Bundessozialgerichtes zu einem speziellen vielschichtigen Themenkomplex entwickelt; das gilt sowohl für Nachforderungen als auch für Guthaben, wobei bei den Guthaben noch deren unterlassene / verspätete Mitteilung und die Rückabwicklung der dadurch entstandenen rechtswidrigen Leistungen hinzukommen. In dem Seminar werden die Auswirkungen von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen auf die Grundsicherungsleistungen nach § 22 SGB II und der korrekte Umgang mit diesen Abrechnungen in der Praxis ausführlich besprochen. Das Thema wird den Seminarteilnehmer*innen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit vielen Berechnungsbeispielen näher erläutert.
Online-Seminartermin: 11.11.2025, 25.02.2026, 07.10.2026
Seminarleitung: Lutz Wittler
Dieses Seminar ist allen, die beratend, betreuend oder leistungsgewährend mit Ausländer*innen zusammen treffen, sehr zu empfehlen. Im Seminar werden die erforderlichen Kenntnisse der nationalen und europarechtlichen Vorschriften vermittelt, die bei Leistungen für Ausländer*innen nach dem SGB XII eine Rolle spielen. Insoweit werden die vorhandenen Rechtskompetenzen der Teilnehmer*innen im Umgang mit ausländischen Personen gestärkt und um praxisrelevante ausländerrechtliche Kenntnisse ergänzt.
Online-Seminare:
Seminarzeit: 09:00 - 15:00 Uhr
Seminarleitung: Rodopi Panidou
TeachConsult bietet ein Kompaktseminar zum gesamten Pflegerecht an. Für alle Mitarbeiter*innen im Pflegerecht oder der Eingliederungs-hilfe vermittelt dieses Seminar die gesamte Palette des Grundlagenwissens zum Recht der Pflegeversicherung in SGB XI, der Hilfe zur Pflege im SGB XII und der Einbeziehung des Pflegerechts in die Eingliederungshilfe. Gerade durch die vielfältigen Schnittstellen der Eingliederungshilfe zum Pflegerecht sind Kenntnisse in diesem Bereich für eine rechtssichere Umsetzung beider Rechtsbereiche zwingend erforderlich. Die Inhalte des Seminars sind sowohl für Neueinsteiger*innen im Pflegerecht und der Eingliederungshilfe sowie für „Langzeitaktivisten*innen“ von großem Interesse, um Neues zu erfahren oder Bisheriges wiederzubeleben.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen): Sie können sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.
Teil 1 und 2: verfügbar vom 19.5. – 17.6.2025
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Konferenztermin: 18.6.2025
Seminarzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Beim Einsatz von Einkommen in der Eingliederungshilfe stellen sich häufig Fragen zur häuslichen Ersparnis nach § 142 SGB IX. Es geht um das Verhältnis dieser Bestimmung zu den privilegierten Leistungen nach § 138 Abs. 1 SGB IX, die Berechnung der häuslichen Ersparnis und die Anwendung der Regelung auf verschiedene Personenkreise (Minderjährige, „Schulverlängerer“ und Erwachsene in besonderen Bildungseinrichtungen). Gleichzeitig ist ein Kostenausgleich nach §§ 27c, 27b SGB XII zwischen den existenzsichernden Leistungen und der Eingliederungshilfe und eine Anrechnung der häuslichen Ersparnis bzw. des Brutto- Netto-Ausgleiches nach § 142 Abs. 2 SGB IX vorzunehmen.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: 11.08. - 07.09.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Teil 2 - Konferenztermin: 08.09.2025
Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Die Soziale Teilhabe ist wahrhaftig das Herzstück der neuen Eingliederungshilfe. Sie ist die Teilhabegruppe mit der größten Bandbreite und sorgt dafür, dass die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung tatsächlich gelebt und umgesetzt wird. In dem Seminar werden im Detail alle zur Sozialen Teilhabe gehörenden Leistungsgruppen besprochen und anhand der Rechtsgrundlagen und praktischer Fälle anschaulich dargestellt. Vertiefte Kenntnisse der Sozialen Teilhabe gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug aller Fachkräfte in der Eingliederungshilfe und den Beratungstellen bei Behörden und freien Trägern einschließlich der EUTB. Das Seminar wurde neu aufgesetzt und wird wegen des Umfanges der Inhalte jetzt an zwei hintereinander folgenden Tagen durchgeführt.
2-tägiges Online-Seminar: 15. und 16.9.2025
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Im Rahmen der Sozialen Teilhabe nach §§ 113 ff SGB IX sind Mobilitätshilfen, insbesondere bei der Beschaffung und Unterhaltung von Kraftfahrzeugen ein wesentlicher Bestandteil der neuen Eingliederungshilfe. In dem Online-Seminar werden alle Bestimmungen zu behindertengeeigneten Beförderungsdiensten und der Kfz-Hilfe dargestellt. Dabei werden auch die Abweichungen zur Kfz-Hilfeverordnung nach § 114 SGB IX besprochen. Ein weiterer Aspekt des Online-Seminars befasst sich mit der bisherigen Rechtsprechung des BSG zur Mobilitätshilfe und möglichen Abweichungen durch die neue Gesetzgebung.
Seminartermine (Online-Seminar):
Seminartermin: verfügbar vom 29.09. – 12.10.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9:00 Uhr – 12:30 Uhr
Konferenztermin: 13.10.2025
Seminarzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Die Beurteilung der Frage, ob ein/e ausländische/r Antragsteller*in Leistungen der Eingliederungshilfe erhält, ist unter anderem mit der Erfüllung aufenthaltsrechtlicher Voraussetzungen verknüpft. In diesem Kompakt- Seminar werden die vorhandenen Rechtskompetenzen der Teilnehmer*innen im Umgang mit ausländischen Personen gestärkt und um praxisrelevante ausländerrechtliche Kenntnisse ergänzt.
Online-Seminare:
Seminarzeit: 09:00 - 13:00 Uhr
Seminarleitung: Rodopi Panidou
Die Abgrenzung der Zuständigkeiten unter den Reha-Trägern und die Weiterleitung von Anträgen nach §§ 14, 15 SGB IX gehört zu einem der wichtigsten Bereiche des allgemeinen Reha-Rechts und führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten; in vielen Fällen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Der „Gegenpol“ des Zuständigkeitsrechts und der Antragsweiterleitungen bildet das Kostenerstattungsrecht, das für Reha-Träger untereinander in § 16 SGB IX neu aufgestellt wurde. Die dort etablierten Kostenerstattungsfälle sollen in dem Online-Seminar erörtert und anhand praktischer Übungen vertieft werden. Darüber hinaus wird auf die allgemeinen Kostenerstattungsbestimmungen der §§ 102 ff SGB X eingegangen soweit sie im Kontext zum Seminarschwerpunkt stehen.
Online-Seminartermin: 19.11.2025, 09.02.2026, 30.11.2026
Seminarzeit: 9.00 - 15.00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Der Gesetzgeber hat auch nach der Reform des Reha- und Teilhaberechts am gegliederten System der sieben Reha-Träger festgehalten. Zur besseren Koordinierung hat er das Teilhabeplanverfahren und das Splitting nach § 15 eingeführt und die Erstattungsregelungen verschärft. Darüber hinaus hat er, insbesondere auch für die Eingliederungshilfe, die Beratungs- und Unterstützungspflichten deutlich ausgeweitet. Dies bedeutet für alle Reha-Träger, dass sie nunmehr nicht nur ihr eigenes materielles Reha- und Teilhaberecht anwenden und kennen müssen, sondern, neben dem neuen Verfahrensrecht, auch über die besonderen Leistungsregelungen der anderen Reha-Träger beraten und diese auch anwenden müssen, sofern sie im Rahmen des § 14 SGB IX zuständig werden. Dies erfordert eine vertiefte Beschäftigung mit den SGB III, V, VI, VII, VIII, IX Teil 2, XIV.
Online-Seminar: 11.11.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Vom stationären Wohnen zur besonderen Wohnform – was hat sich seit 2020 verändert? Die Reform der Eingliederungshilfe hat das bisherige System grundlegend umgestellt. Anstelle klassischer stationärer Einrichtungen gibt es nun die besondere Wohnform (besWF). Doch was bedeutet das für Leistungsberechtigte und Sozialhilfeträger?
Dieses Video erklärt die rechtlichen Grundlagen, Abgrenzung zur Wohnung und zu ambulanten Wohnformen sowie die speziellen Spielregeln für Unterkunfts- und Heizkosten nach § 42a SGB XII. Auch wird auf die Folgen für den Regelsatz eingegangen. Abgerundet wird dies alles durch einen kleinen Ausflug in das WBVG. in Muss für Mitarbeiter in Sozialverwaltungen, Betreuer und Fachkräfte im Sozialrecht!
Seminartermin: verfügbar vom 09.06.-06.07.2025
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Konferenztermin: 11.07.2025
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Seminarleitung: Christopher Rein
Selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung von Menschen mit Behinderung sind die obersten Gebote im gesamten Teilhaberecht und besonders in der Eingliederungshilfe. Wie könnte dieser Grundsatz besser verwirklicht werden als den Leistungsberechtigten die Möglichkeit einzuräumen, die für sie passenden Leistungen selbst zu organisieren und dafür eigenbestimmt die notwendigen Mittel einzusetzen. Dafür sieht das Teilhaberecht schon seit langem das Persönliche Budget vor. Neu hinzu gekommen ist durch das BTHG eine weitere wichtige Komponente: die pauschalierten Geldleistungen nach § 116 Abs. 1 SGB IX. In dem Seminar werden umfassend alle gesetzlichen Voraussetzungen für das Persönliche Budget und die Pauschalleistungen mit hohem Praxisbezug dargestellt; insbesondere die Regelungen über vorrangige Leistungspflichten anderer Leistungsträger.
Seminarzeit: 9.00 - 15.00 Uhr