Nur informierte und aufgeklärte Bürger können ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche wahrnehmen und bestehende Pflichten erfüllen. Sowohl im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches wie auch in den besonderen Teilen sind umfangreiche Vorschriften über bestehende Unterstützungs- und Beratungspflichten der Sozialbehörden wie auch umfassende Auskunftsrechte der Leistungsberechtigten enthalten. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber fast inflationär diese Ansprüche ausgeweitet. Diesen Anforderungen können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allein kaum noch gerecht werden ohne dabei immer wieder „ein schlechtes Gefühl“ zu haben, ob sie etwas unterlassen haben und bei einer fehlerhaften Auskunft oder Beratung sogar haftbar gemacht werden können.
Die stetig wachsenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei gleichzeitig hohen Fallzahlen führen oftmals zu Verunsicherungen. In den Fachbehörden sollten klare organisatorische und personelle Regelungen bestehen, damit alle wissen, wer über was in welchem Umfang Auskünfte erteilen und tiefgehende Einzelfallberatungen übernehmen soll. Diese Klarheiten sind unabdingbar, um mögliche Haftungsansprüche sowohl gegen die Behörde wie auch interne Rückgriffsmöglichkeiten auf das eigene Personal zu vermeiden.
In unserem Seminar werden die einschlägigen Vorschriften über Unterstützung, Auskunft und Beratung ausführlich dargestellt. Ebenfalls werden die bestehenden Regelungen über die Amts- und Staatshaftung sowie des Innenregresses aus dem öffentlichen Dienstrecht vorgestellt. Selbstverständlich werden auch Empfehlungen zu einer klaren Organisations- und Verantwortungsstruktur besprochen. Das Seminar ist ein MUSS für alle Kollegen und Kolleginnen sowohl in der sachbearbeitenden wie auch in der Führungsebene.
Online-Seminar: 17.12.2024, 26.3.2025, 17.9.2025
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Oftmals ist es in der Praxis so, dass Leistungsberechtigte neben ihren regelmäßigen Bedarfen aufgrund von Sondersituationen auf Darlehen angewiesen sind. Hier hilft § 37 SGB XII als "Universalwerkzeug des Sozialamtes" weiter. Gleichzeitig existiert mit § 37a SGB XII ein besonderes Darlehen mit einem verkappten Zuschuss insbesondere für Erstrenten, welches nicht ganz einfach zu handhaben ist. Bei einer vorübergehenden Notlage kann statt eines Zuschusses ein Darlehen nach § 38 SGB XII gewährt werden. Auch dessen Voraussetzungen sind in der Praxis nicht gerade einfach. Ihre Erfahrungen, Fragen und Probleme aus der Praxis sollen in das Seminar einfließen - teilen Sie Ihre Fragen vorab mit und nehmen Sie so aktiv teil! Bitte beachten Sie: Die besonderen Darlehen im Zusammenhang mit den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, insbesondere auch § 36 SGB XII, werden im Seminar "Laufende Aufwendungen für die Wohnung im SGB XII" behandelt.
Online-Seminar: 5.11.2024
Seminarleitung: Christopher Rein
Der Einsatz von Vermögen ist eine Standardmöglichkeit und -pflicht zur Deckung des eigenen Bedarfes. Doch: Was ist Vermögen überhaupt, und welche Bestandteile müssen verwertet werden? Was versteht man unter einem Härtefall? Vermögensfragen werden im Seminar von allen Seiten beleuchtet inklusive dem äußerst praxisrelevanten selbstgenutzten Hausgrundstück sowie den Änderungen durch das Bürgergeldgesetz. Im Seminar gehen wir auch der Frage nach, ob man bei Rechtskreiswechslern SGB II/XII mit dem Härtefall arbeiten muss.
Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt:
Seminarleitung: Christopher Rein
Nicht nur die laufenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, sondern auch einmalige Kosten sind bei Wohnung und Co. in der Praxis anzutreffen. Egal ob Einzugs- oder Auszugsrenovierung, Maklergebühren, Umzugskosten oder Kaution: die Sachverhalte und zugehörigen Probleme sind vielfältig. In diesem Seminar werden die unterschiedlichsten Varianten besprochen, bringen Sie Ihre Fallvariante ebenfalls ein. Dieses Seminar stellt praxisnahe Beispiele mit Lösungen vor und arbeitet mit besonders vielen Grafiken und Schemata.
Online-Seminar: 18.11.2024
Seminarleitung: Christopher Rein
Kaum ein Thema im Existenzsicherungsrecht ist so streitbefangen wie die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Die Wohnung ist in diesem Zusammenhang der Klassiker unter den Unterkunftstypen im SGB XII: Von der Einzimmerwohnung bis zum Einfamilienhaus wird unter diesem Begriff das Leben in den (eigenen) abgeschlossenen vier Wänden verstanden. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wie die laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen sind und welche Besonderheiten im Detail gelten. In diesem Seminar werden die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB XII in Wohnungen beleuchtet. Ziel des Seminars ist die Vermittlung von praxisorientiertem Wissen zur Lösung von Fällen mit intensiver KdU-Problematik. Dazu gehören das allgemeine Basiswissen, Verwandtenmietverträge, rechtswidrige Forderungen von Vermietern, die einzelfallorientierte Angemessenheitsprüfung, der Umgang mit überteuerten Wohngemeinschaften (insbesondere Flüchtlinge außerhalb Gemeinschaftsunterkünfte) und die Berechnung der neuen Karenzzeiten.
Das Online-Seminar wird im November 2024 als Tagesseminar durchgeführt.
Seminarleitung: Christopher Rein
Alle Jahre wieder "beglückt" der Gesetzgeber die Rechtsanwender im Bereich des SGB XII mit diversen Änderungen. Auch das Jahr 2024 bleibt hiervon nicht verschont. Durch das "Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze" wurden einige Anpassungen im SGB XII vorgenommen, die sich auf die tägliche Praxis auswirken. Ziel des Seminars ist es, die inhaltlichen Änderungen, welche zum 01.01.2024 in Kraft getreten sind, anhand von Beispielen praxisgerecht darzustellen.
Online-Seminar: weitere Termine in Planung
Seminarleitung: Christoher Rein
Zum 01.01.2020 hat die besondere Wohnform die stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe abgelöst. Damit verbunden war eine Heraustrennung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung aus dem Komplex Eingliederungshilfe und eine Gleichstellung mit der Bedarfsberücksichtigung bei anderen Unterkunftstypen hinsichtlich der laufenden Kosten. Zeitgleich ist in der Praxis immer mehr, vor allem der aktuellen Wohnungskrise geschuldet, eine Zunahme von Lebenskonstellationen außerhalb klassischer Wohnungen anzutreffen. Egal ob Campingwagen, Pkw-Kofferraum oder Zeltplatz: auch hier können berücksichtigungsfähige Bedarfe entstehen. Das Seminar gibt Antworten auf die Praxisfragen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung in besonderen Wohnformen sowie sonstigen Unterkünften, die z.B. sein können: Was ist eine sonstige Unterkunft und in welchen Notfällen kann sie hilfreich sein (Hotel und Pensionszimmer bei häuslicher Gewalt, etc.)? Wie bestimmt sich die Angemessenheit und wie gehen wir mit flankierende Hilfen zum Verlassen der sonstigen Unterkunft um?
Das Online-Seminar wird im Oktober 2024 als Tagesseminar durchgeführt:
Seminarleitung: Christopher Rein
Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gibt es Menschen, die aus verschiedensten Fluchtgründen Schutz suchen und auf eine bessere Zukunft hoffen. Seit 2015 nimmt die Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland signifikant zu, was auch dazu führt, dass sich Arbeitsbedingungen verändern. Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen, Wohlfahrtsverbänden und viele andere Akteure werden mit komplexen Fallkonstellationen und Lebenslagen der Geflüchteten konfrontiert. Es entstehen Fragen bis hin zu Ratlosigkeit. Dieses Seminar hilft Ihnen, ein umfängliches Grundwissen zu erhalten, um eine zielführende Arbeitsweise mit Geflüchteten leisten zu können. Durch Verständnis zu rechtlichen Grundlagen, unterschiedlichen Lebenswelten, Kulturen und Mentalitäten, können Sachverhalte besser eingeschätzt sowie Frustration und Stress reduziert werden. Dies versteht sich in Wechselwirkung.
Online-Seminartermin: 20.11.2024
Seminarleitung: Marvin Küllsen
Die Sozialhilfe ist in den letzten Jahren immer komplexer und komplizierter geworden. Gleichzeitig wird die Heimpflege von Jahr zu Jahr teurer und aus dem Einkommen lässt sich die Pflege im Heim so gut wie nicht mehr finanzieren. Ist kein verwertbares Vermögen vorhanden, muss der Staat mit Sozialhilfe unterstützen. Zu berücksichtigen sind Grundsätze wie der Nachrang, „ambulant vor stationär“ und „Heimpflegebedürftigkeit“. Diese sind in Einklang mit dem Gesetz und den persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Leistungsberechtigten zu bringen. Das Seminar hat zum Ziel, die Theorie des Gesetzes in die Praxis der individuellen Fallbearbeitung zu vermitteln und Lösungsansätze für regelhafte und außergewöhnliche Fallgestaltungen zu finden, insbesondere was vorrangige Leistungen und der Einsatz von Einkommen und Vermögen bei Einzelpersonen und auch Ehegatten bzw. Lebenspartner betrifft.
Online-Seminartermine: 14. November 2024
Seminarleitung: Maria Weber
Die darlehensweise Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, der Sozialhilfe nach dem SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX – insbesondere bei kurzzeitigen Notlagen und bei momentan nicht kapitalisierbarem Vermögen – tritt immer wieder bei der Hilfegewährung in Erscheinung. In dem Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen aller Darlehenstatbestände in SGB II, SGB XII und SGB IX ausführlich besprochen und erläutert. Die Teilnehmer werden mit typischen Anwendungssachverhalten und allen vorkommenden Verfahrensschritten vertraut gemacht. Ein Schwerpunkt liegt in der ausführlichen Besprechung der Darlehenssicherung und der Rückzahlungsmodalitäten.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom 14.10. - 14.11.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:30 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 14.11.2024
Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Leistungen der Eingliederungshilfen (EGH) überschneiden sich vielfach mit angrenzenden Rechtsbereichen. Für die Praxis stellt sind stets die Frage, ob es vorrangige, sich überschneidende oder zusammengefasste Leistungen (Komplexleistungen) gibt. Die Vielzahl der im Umfeld der EGH zu beachtenden Rechtsbereiche hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Zuständigkeit der unterschiedlichen Leistungsträger und auf die rechtmäßige Bearbeitung der Fälle. Für Leistungsberechtigte hängt davon entscheidend der Umfang einzusetzenden Einkommens und Vermögens ab.
Die Kenntnis der Schnittstellen gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der EGH, der existenzsichernden Leistungen nach SGB XII und SGB II, im Pflegerecht sowie anderer Hilfen in besonderen Lebenslagen der Sozialhilfe.
In dem Seminar werden alle relevanten Konkurrenzbereiche zur EGH umfassend besprochen und erläutert.
Seminartermine (Online-Seminar in 3 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.
Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 29.7. - 9.9.2024
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Teil 3 – Konferenztermin: 10.9.2024
Seminarzeit Teil 3: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Der Vermögenseinsatz in der EGH entspricht scheinbar genau den bisherigen Regelungen im Sozialhilferecht. Aber wie so oft kann der Schein trügerisch sein: Abgesehen von dem mit derzeit fast 60.000 € offensichtlich gegenüber dem SGB XII abweichenden Freibetrag, gibt es keine Einsatzgemeinschaft mehr bei volljährigen Personen mit Partnern. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Umstand zu widmen, dass bei der Zuordnung zu Einkommen oder Vermögen nicht mehr die „Zuflusstheorie“ funktioniert. Was sich insbesondere bei der Einordnung von Erbschaften auswirkt. Ferner ist zu überlegen, ob bei atypischen Vermögenspositionen die gleichen Regelungen gelten wie im bisherigen Recht. Dazu sind die Härtefallregeln und die Möglichkeit der darlehensweise Hilfegewährung zu bewerten.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen).
Teil 1: verfügbar vom 1.11. - 1.12.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 2.12.2024
Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörden, die im Hinblick auf die Registrierung der Berufsbetreuer*innen ein neues Verwaltungsverfahren umsetzen müssen.
Die Registrierung der Betreuer*innen ist an Voraussetzungen geknüpft. Seinen Abschluss findet das Registrierungsverfahren in dem Erlass eines förmlichen Verwaltungsaktes.
Das Seminar vermittelt die Grundlagen des Verwaltungsverfahrens. Die Teilnehmer*innen sollen Handlungssicherheit bei der Umsetzung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften im Betreuungsrecht gewinnen.
Seminartermin: 20.09.2024
Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer
Das BtOG verändert die Aufgaben und Anforderungen an die Betreuungsbehörde. Wie werden sie an dem gerichtlichen Verfahren beteiligt, welche Mitteilungspflichten gegenüber dem Gericht hat sie zu erfüllen, welche Aspekte sind bei der Registrierung der Berufsbetreuer*innen zu beachten?
Das Seminar bietet einen kompakten Überblick über das reformierte Betreuungsrecht und seine Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Betreuungsbehörden.
Für Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörde, die schon länger in diesem Tätigkeitsfeld arbeiten, dient das Seminar zur Systematisierung und Ergänzung ihrer Kenntnisse. Neueinsteiger erhalten einen kompakten Überblick.
Online-Seminar: 19.09.2024
Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer
Das Betreuungsrecht hat das Verhältnis der Betreuer zu ihren Klienten grundlegend neu definiert. Der Betreuer muss die Wünsche der Klienten ermitteln und befolgen. Er soll die Klienten unterstützen, dass diese selbst ihre Anträge stellen. Eine Entscheidung des Betreuers ohne den Klienten zu beteiligen ist nicht mehr denkbar.
Der neu gefasste § 17 Abs. 4 SGB I konkretisiert das Verhältnis zwischen Leistungsträger und Leistungsberechtigten für den Fall, dass rechtliche Betreuung angeordnet ist. Er stellt klar, dass Leistungsträger verpflichtet sind, mit Betreuungsbehörden zusammen zu arbeiten. Die Rechte der Berechtigten bleiben auch bei eingerichteter Betreuung voll bestehen.
Aber was heißt das konkret? Das Seminar bietet ihnen Antwort und damit verbunden gewinnen sie Handlungssicherheit.
Seminartermine: 12.11.2024
Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer
Im Rahmen der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen von Leistungen nach dem SGB II sind die Mitarbeiter*innen in der täglichen Arbeit auf die Mitwirkung der Kunden in Abgrenzung zum generellen Untersuchungsgrundsatz angewiesen.
Das Seminar vermittelt praxisorientiert die Anwendung und den Umgang der einschlägigen
Ermächtigungsgrundlage.
Online-Seminar: 8.4.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
Der Online-Seminarkurs findet an 4 Tagen statt (Sie melden sich einmal an und nehmen an allen Tagen teil):
Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
In der Sozialhilfepraxis werden Mitarbeiter*innen fast täglich mit rentenrechtlichen Fragen konfrontiert, deren Beantwortung von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere bei der Beratung, der Prüfung des Leistungsanspruchs oder der Nachrangherstellung sind Kenntnisse zum Rentenrecht unerlässlich: „Wer erhält wann Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente, Grundrente, Renten nach den verschiedenen Sondersystemen, Betriebsrenten…?“ oder „Wie ist es um die Anrechenbarkeit auf Sozialhilfeleistungen bestellt?“ Das Seminar „Mehr Rente – weniger Sozialhilfe“ vermittelt die speziell auf die Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis abgestellten und zugeschnittenen Kenntnisse zum Grundverständnis der gesetzlichen Rentenversicherung, der Renten des Entschädigungsrechts sowie der Rentensondersysteme, zu den Anspruchsvoraussetzungen der unterschiedlichen Rentenarten sowie deren Anrechenbarkeit auf die Sozialhilfe.
Online-Seminar: 22.10.2024
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Wer in der Eingliederungshilfe tätig ist, kennt die Probleme: Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen und Unmut bei der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Sei es, dass Anträge unbegründet weitergeleitet, Leistungen verweigert oder die Mitwirkung im Teilhabeplanverfahren verweigert oder verzögert wird. Von fachlich professioneller Zusammenarbeit im Interesse der Leistungsberechtigten kann oft nicht die Rede sein. TeachConsult hat versucht, typische Fallgestaltungen, die Ausdruck einer „schwierigen Beziehung“ sind, auszuwerten und will in diesem Seminar Lösungen anbieten. Dabei geht es nicht um “KK-Bashing“, sondern auch um Wege zu besserem Miteinander zu finden. Gerne können Sie praktische Fälle in anonymisierter Form zur Seminargestaltung schicken an: webinar@teachconsult.de
Online-Seminartermin: 28.10.2024, 25.3.2025
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Zum 1. Januar 2023 tritt das neue Betreuungsrecht in Kraft. Mit dieser umfassenden Reform ergeben sich vielfache Änderungen für Betreuungsbehörden und Betreuer*innen. Mit ihr gehen eine Vielzahl von Gesetzesänderungen einher: so werden das materielle Betreuungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das Verfahrensrecht (FamFG) und das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) maßgeblich geändert. Das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) wird durch das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ersetzt, das sich nicht nur mit den Aufgaben der Betreuungsbehörden, sondern nunmehr auch mit Betreuungsvereinen und Betreuer*innen befasst. Es wird ein neues Registrierungsverfahren eingeführt.
Termin: in Planung
Seminarleitung: Prof. Dr. Andreas Scheulen
In diesem exklusiv von TeachConsult modular angebotenem Seminar zum Asylbewerberleistungsrecht führen Sie Frau Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Herr Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht, durch die Grundlagen dieser komplexen Rechtsmaterie. Frau Siefert ist Herausgeberin des bekannten Kommentars zum AsylbLG, in dem auch Herr Dollinger als Autor bestimmte Teilbereiche kommentiert. Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter*innen im Vollzug des AsylbLG und angrenzender Rechtsbereiche sowie in der Beratung und Betreuung von Menschen, die sich als Schutzsuchende in Deutschland aufhalten. Die Teilnahme an nur einzelnen Modulen ist möglich.
Modul 1 - Grundsätze, Leistungsberechtigung und Grundleistungen (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 1)
Modul 2 - Analog-Leistungen, Anspruchseinschränkungen und Zuständigkeit (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 2)
Modul 3 - Leistungsrecht, Einkommen / Vermögen und Verpflichtungen Dritter (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 3)
Der Online-Seminarkurs findet in 3 Teilen statt: 11.11.2024, 18.11.2024, 2.12.2024 - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht
In Modul 2 werden die Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG besprochen. Zur Kenntnis des Leistungsrechts gehören auch die anspruchseinschränkenden Bestimmungen der § 1 Abs. 4; § 1a und § 11 AsylbLG sowie die Regelungen zur Zuständigkeit, die vorgestellt werden.
Online-Seminartermin: 18.11.2024
Hier geht es zu
Online-Seminarkurs bestehend aus Modul 1 bis 3
Seminarleitung: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht
Als Fortsetzung des Leistungsrechts geht es in Modul 3 um Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie die Sonstigen Leistungen. Leistungen nach dem AsylbLG setzen vorrangig auch den Einsatz eigener Mittel und die Inanspruchnahme von verpflichteten Dritten voraus. Es werden daher die einschlägigen Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen sowie die Inanspruchnahme Dritter sowie das Verhältnis der Bestimmungen des AsylbLG zu anderen Vorschriften besprochen.
Online-Seminartermin: 2.12.2024
Hier geht es zu
Im Seminar werden die aktuellen und künftigen Neuerungen und Reformen im Sozialrecht besprochen, wie auch besonders relevante aktuelle Rechtsprechung:
Online-Seminar: 6.11.2024, 22.1.2025, 24.10.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag