Die darlehensweise Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, der Sozialhilfe nach dem SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX – insbesondere bei kurzzeitigen Notlagen und bei momentan nicht kapitalisierbarem Vermögen – tritt immer wieder bei der Hilfegewährung in Erscheinung. In dem Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen aller Darlehenstatbestände in SGB II, SGB XII und SGB IX ausführlich besprochen und erläutert. Die Teilnehmer werden mit typischen Anwendungssachverhalten und allen vorkommenden Verfahrensschritten vertraut gemacht. Ein Schwerpunkt liegt in der ausführlichen Besprechung der Darlehenssicherung und der Rückzahlungsmodalitäten.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen).
Teil 1: verfügbar vom 1.8. - 10.9.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:30 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 10.9.2024
Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder
nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anzuwenden. Diese Haftungsbeschränkung wurde durch eine Ergänzung in § 40 Abs. 9 SGB II
im Rahmen des Bürgergeldgesetzes zum 01.01.23 erheblich erweitert. Das wirkt sich insbesondere
auf die Rückabwicklung rechtswidriger Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit
durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder aus.
Eine erfolgsversprechende Möglichkeit, hier erheblichen Einnahmeverlusten entgegenzuwirken,
stellt der Ersatzanspruch nach § 34a SGB II dar. Diese den Jobcentern viele Vorteile bietende Vorschrift wird in der Praxis nur selten angewandt.
In dem halbtägigen Online-Seminar sollen detailliert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des
Ersatzanspruchs nach § 34a SGB II besprochen werden. Das Thema wird den Seminarteilnehmer*innen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen eingehend erläutert.
Seminartermin: 11.12.2023
Seminarleitung: Lutz Wittler
Zum 01.01.2023 wurden durch das Bürgergeldgesetz die Regelungen zum Vermögen im Bereich der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II komplett neugefasst. Neben einem neuen systematischen Aufbau von § 12 SGB II und einer Neuordnung der geschützten Vermögensgegenstände
wurde mit der Vorschrift eine Karenzzeit mit einem geringeren Vermögenseinsatz für Betroffene zu
Beginn des Leistungsbezuges eingeführt. Außerdem wurde eine neue Vorschrift zum Vermögenseinsatz bei bis zu einmonatigem Leistungsbezug geschaffen.
In diesem Seminar sollen alle Einzelheiten zum Begriff und zur Verwertbarkeit des Vermögens, zu
den geschützten Vermögensgegenständen und insbesondere zur Karenzzeit besprochen werden.
Diese Themen werden mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert;
außerdem wird auf mögliche Probleme bei der Anwendung und auf Fragen der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer ausführlich eingegangen. Auch die Rechtsprechung wird ausführlich besprochen.
Seminarleitung: Lutz Wittler
Ziel der Einführung des Bürgergeldes ist es u. a. eine vertrauensvolle, transparente Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern zu fördern, entsprechend wurde der Eingliederungsprozess weiterentwickelt. Gegenseitiger Respekt und Vertrauen werden ebenso wie der Umgang der Beteiligten miteinander auf Augenhöhe gesetzlich stärker in den Fokus gerückt und eine neue Vertrauenskultur ermöglicht. Dennoch kommt es zu Leistungsminderungen im SGB II. Die Leistungsminderungsbescheide scheitern vor den Sozialgerichten häufig
schon an formellen Fehlern. Diese Formalien, der Tatbestand der wiederholten Pflichtverletzung und die Berechnung von Leistungsminderungen sind Schwerpunkte dieses Seminars. Ziel ist es Rechtssicherheit im Umgang mit den Leistungsminderungen zu erlangen und häufige „rechtliche Fallstricke“ umgehen zu lernen. Im Rahmen des Seminars erhalten die Teilnehmer*innen Kenntnisse über relevanten rechtlichen Grundlagen.
Online-Seminartermin: 14.05.2024, 23.10.2024
Seminarleitung: Daniela Knopf
Von besonderer Bedeutung - da ausschlaggebend für die Leistungshöhe - und immer wieder problematisch im Rahmen des Bezugs von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist die Frage, welche Arten von Einkommen und Vermögen bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt werden dürfen und welche nicht. Das Online-Seminar vermittelt die Kenntnisse zum Einkommens- und Vermögenseinsatz, die für jeden, der mit der Materie in Berührung kommt, erforderlich sind. In diesem Seminar wird weiterhin der Frage nachgegangen, wie Geldanlagen, Lebensversicherungen, Bausparverträge und Anlageformen zur Altersvorsorge als verwertbares Vermögen im SGB II genutzt werden können. Die Verwertungsformen werden eingehend erörtert.
Seminarleitung: Daniela Knopf
Zum 01.01.2023 wurden durch das Bürgergeldgesetz in den §§ 40, 41a SGB II zwei Bagatellgrenzen
bei der Rückabwicklung von Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschaffen. Diese von vielen Beteiligten lang ersehnten und der Verwaltungsvereinfachung dienenden Regelungen werfen aber seit ihrem Inkrafttreten viele Fragen in der täglichen Praxis der Jobcenter auf. Das liegt auch daran, dass die Neuregelungen erhebliche Auswirkungen auf die Anwendung von verschiedenen Vorschriften des SGB X haben.
In diesem halbtägigen Online-Seminar sollen alle Einzelheiten zu den beiden Bagatellgrenzen besprochen werden. Deren Anwendung wird mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert. Auf Fragen der Teilnehmer*innen wird ausführlich eingegangen.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen aus Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) und weitere Interessierte.
Seminarleitung: Lutz Wittler
Zum 1.1.2023 sind die Regelungen zum neuen Bürgergeld weit überwiegend in Kraft getreten. Zum 1.7.2023 werden noch einige weitere leistungsrechtliche Regelungen in Kraft treten. In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 12. SGB II-Änderungsgesetz mit einem Inkrafttreten ab Juli 2023 thematisiert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den umfassenden Neuregelungen zur Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11ff SGB II. Mit vielen praktischen Beispielen sollen den Praktikern*innen in den Jobcentern die Auswirkungen dieser im Juli 2023 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen auf ihre tägliche Arbeit vertiefend und praxisbezogen erläutert werden. Auch sollen andere im Januar 2023 in Kraft getretene leistungsrechtliche Änderungen insbesondere die Regelungen zu den Karenzzeiten beim Vermögen und den Kosten der Unterkunft thematisiert werden.
Seminarleitung: Lutz Wittler
Online-Seminar: 21.8.2023
Sie sind als Fachkraft im Sozial- oder Jugendamt, im JobCenter oder bei Leistungserbringern im Sozialbereich und haben Verantwortung für viele Menschen, die auf unterschiedliche Hilfen angewiesen sind. Sie haben es mit einer hohen Fallzahl und immer komplexer werdenden Lebenssituationen zu tun, die Sie nicht unberührt lassen. Die hohe Arbeitsbelastung und Verantwortung wirkt sich auch auf ihre persönliche Gesundheit aus. Sie fragen sich, wie man Stress am Arbeitsplatz aushalten kann? Sie leiden unter ständiger Anspannung, Kopfschmerzen und anderen Nebenwirkungen von Stress?
In diesem Seminar sollen neben den Auswirkungen von Stress auf den Körper auch Möglichkeiten zur Prävention geschaffen werden. Die psychische Gesundheit leidet unter vielen Aspekten und kann entsprechend durch viele andere Aspekte gestärkt werden. Ziel dieses Seminares ist es, präventiv den steigenden Zahlen psychischer Erkrankungen entgegen zu wirken und ein Verständnis der Auswirkungen von Stress am Arbeitsplatz zu entwickeln.
Entspannungstechniken oder verschiedenste Entlastungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz sollen eruiert und die Erfahrungen der Seminarteilnehmer*innen geteilt werden. Weiterhin sollen Ängste abgebaut und mögliche Vertrauenspersonen in Ihrem Job oder Ihrem Umfeld erarbeitet werden.
Fragen wie bspw. „Wie teile ich mit, dass ich die Arbeit nicht schaffe?“ sind Fragen, für die unsere Gesellschaft auf Grund des hohen Leistungsdrucks selten Gehör hat.
Dieses Seminar bietet Ihnen die Chance mögliche präventive Maßnahmen zur Entlastung kennen zu lernen und Ihre Resilienz im Gesamtkonstrukt „Arbeit“ zu stärken.
Seminarleitung: Marcel Luhn
§ 41a SGB II stellt eine komplexe Vorschrift dar, die detaillierte Regelungen zu vorläufigen und abschließenden Entscheidungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II enthält. Die Anwendung der Vorschrift bringt immer viele Probleme mit sich. Neben den bisher mit § 41a SGB II gemachten Erfahrungen soll auch die Rechtsprechung zu § 41a SGB II im Seminar ausführlich thematisiert werden. In diesem Seminar werden alle Einzelheiten zur vorläufigen und abschließenden Entscheidung nach § 41a SGB II mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert und auf mögliche Probleme bei der Anwendung und auf Fragen der Teilnehmer*innen ausführlich und vertiefend eingegangen.
Seminarleitung: Lutz Wittler
Das SGB II sieht an vielen Stellen die Möglichkeit vor, in bestimmten besonderen und sehr unterschiedlichen Bedarfssituationen ALG II auf Darlehensbasis zu zahlen. Mit § 42a SGB II existiert weiterhin eine zentrale und für alle Darlehen gültige Vorschrift, die vielfältige Voraussetzungen für die Darlehensbewilligung und noch mehr Regelungen zur Rückabwicklung erbrachter Darlehen enthält. Im Rahmen des 9. SGB II-Änderungsgesetzes wurde § 42a SGB II zur Aufrechnung geändert; außerdem wurde das Verhältnis zu Leistungsminderungen durch Sanktionen klargestellt.
In diesem Seminar sollen die vielen, im SGB II verteilten, speziellen Anspruchsvoraussetzungen und die für alle Darlehensbewilligungen allgemeinen Vorschriften des § 42a SGB II sowie die Neuerungen durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz erörtert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rückabwicklung inkl. Aufrechnung von Darlehen mit dem ALG II. Die komplexe Materie wird dabei mit vielen Fallbeispielen praxisbezogen dargestellt.
Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt.
Seminarleitung: Lutz Wittler
Die Regelungen in den §§ 28 ff. SGB II bilden die Grundlage für die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und nicht zuletzt für die Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag (§ 6b BKGG). Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen haben. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets stellt eine besondere Herausforderung für Mitarbeiter*innen in den Jobcentern dar.
In diesem Seminar werden die einzelnen Leistungen erörtert und anhand von aktuellen Rechtsprechungen betrachtet. Eigene Fragen aus der Praxis können im Seminar eingebracht und besprochen werden. Das Seminar ist für Anfänger und Fortgeschrittene aus dem Bereich des Jobcenters geeignet und auch anderen Interessierten am Thema Bildungs- und Teilhabepaket zu empfehlen.
Seminarleitung: Daniela Knopf
Wenn der ärztliche Dienst feststellt, dass der Leistungsberechtigte nicht erwerbsfähig ist, wenn die Rentenversicherung fragt, ob das Jobcenter (zkT) Erstattungsansprüche anmelden möchte,
oder wenn der erwerbstätige Leistungsberechtigte mitteilt, er sei jetzt mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig, stellt sich folgende Frage: Hat die gemeinsame Einrichtung einen Erstattungsanspruch gegen den anderen Träger, wie und in welcher Höhe mache ich diesen geltend? Und was mache ich, wenn sich der andere Träger nicht bereit erklärt den Erstattungsanspruch anzuerkennen? Bei der Abwicklung von Erstattungsansprüchen herrschen viele Unsicherheiten, aber nicht nur auf Seiten der gemeinsamen Einrichtungen, sondern auch auf Seiten der schon
länger praktizierenden Leistungsträger. Auch die Entscheidungen des Bundessozialgerichts scheinen nicht immer Klarheit in die verworrene Lage zu bringen. Lernen Sie den sicheren und richtigen Umgang mit Erstattungsansprüchen und erfahren Sie welche rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ansprüche bestehen.
Seminarleitung: Daniela Knopf
Im Rahmen der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen von Leistungen nach dem SGB II sind die Mitarbeiter*innen in der täglichen Arbeit auf die Mitwirkung der Kunden in Abgrenzung zum generellen Untersuchungsgrundsatz angewiesen.
Das Seminar vermittelt praxisorientiert die Anwendung und den Umgang der einschlägigen
Ermächtigungsgrundlage.
Seminarleitung: Daniela Knopf
Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit einem zweiteiligen Seminar soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden. Die Teilnahme an nur einzelnen Modulen ist möglich.
Modul 1 - Grundlagen der Sozialgesetzbücher, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgerichtsgesetz (Einzelbuchung Modul 1)
Im ersten Modul werden die Grundlagen der Sozialgesetzbücher, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgerichtsgesetz besprochen, die für alle weiteren Sozialgesetzbücher Gültigkeit haben.
Modul 2 - Leistungsrecht des SGB (Einzelbuchung Modul 2)
Im zweiten Modul werden die Leistungsgesetze besprochen, wie auch deren Beziehung untereinander, also die Rangfolgen und Ausschlusskriterien.
Der Online-Seminarkurs findet in 2 Teilen statt:
28.9.2023 und 5.10.2023 - wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Seminarleitung: Edith Sonntag
Zur Einkommensermittlung nach §§ 11 bis 11b SGB II werden von den Selbstständigen die unterschiedlichsten Belege vorgelegt, deren Interpretation und Auswertung häufig Schwierigkeiten bereitet. Des Weiteren ergeben sich bei Selbstständigen zahlreiche Besonderheiten bei der Einkommensermittlung, insbesondere aus der Alg II-Verordnung. Die Verordnung in der aktuellen Fassung wird im Seminar berücksichtigt. Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis werden die Auswertung der Unterlagen (insbesondere Anlage EKS) und die Einkommensermittlung erarbeitet. SGB II, ALGII VO und Taschenrechner werden im Seminar benötigt.
Seminarleitung: Daniela Knopf
In der Sozialhilfepraxis werden Mitarbeiter*innen fast täglich mit rentenrechtlichen Fragen konfrontiert, deren Beantwortung von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere bei der Beratung, der Prüfung des Leistungsanspruchs oder der Nachrangherstellung sind Kenntnisse zum Rentenrecht unerlässlich: „Wer erhält wann Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente, Grundrente, Renten nach den verschiedenen Sondersystemen, Betriebsrenten…?“ oder „Wie ist es um die Anrechenbarkeit auf Sozialhilfeleistungen bestellt?“ Das Seminar „Mehr Rente – weniger Sozialhilfe“ vermittelt die speziell auf die Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis abgestellten und zugeschnittenen Kenntnisse zum Grundverständnis der gesetzlichen Rentenversicherung, der Renten des Entschädigungsrechts sowie der Rentensondersysteme, zu den Anspruchsvoraussetzungen der unterschiedlichen Rentenarten sowie deren Anrechenbarkeit auf die Sozialhilfe.
Seminartermin: 14.11.2023
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Im Seminar werden die aktuellen und künftigen Neuerungen und Reformen im Sozialrecht besprochen, wie auch besonders relevante aktuelle Rechtsprechung:
Seminarleitung: Edith Sonntag
Erbrecht und Sozialrecht haben vielfältige Berührungen. Sei es beim Einsatz von Einkommen und Vermögen, bei Geltendmachung von Kostenersatz gegenüber Erben oder dem Umgang mit Erbschaften, deren Auswirkung auf die Fallgestaltung noch nicht überschaubar sind. Erbrechtliche Grundfragen wie gesetzliche oder gewillkürte Erbfolgen, Pflichtteils- oder Pflichteilsergänzungsansprüche, Behinderten-testamente oder vorweggenommene Erbfolgen durch Schenkungen bieten reichlich Stoff für die Arbeit in der Praxis. Das Seminar ist speziell für alle Mitarbeiter im Bereich des SGB II, SGB XII und SGB IX geeignet und versucht systemeigene Konstellationen zu berücksichtigen. Das Seminar findet an zwei Tagen mit späterer Konferenz (Teil 3) statt.
Seminartermine (Online-Seminar in 3 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.
Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 9.10. - 7.11.2023
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 13:40 Uhr
Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr
Teil 3: Konferenztermin - 8.11.2023
Seminarzeit Teil 3: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Bei der Prüfung der Leistungsberechtigung und -höhe spielen im SGB II spezielle Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaften eine große Rolle. In diesem Seminar werden nicht nur die Voraussetzungen für die Annahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bzw. Gemeinschaft von gleichgeschlechtlichen Partnern erarbeiten, sondern auch zum Beispiel die Folgen von Trennung von Eheleuten bzw. Lebenspartnern erläutert bzw. die Behandlung von gemischten bzw. temporären Bedarfsgemeinschaften / Einstandsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften und Wohngemeinschaften dargestellt. Dieses Seminar ist ein muss für jede/n Leistungssachbearbeiter*in in Jobcentern und Optionskommunen. Zum Seminar erhalten Sie umfangreiche Seminarunterlagen, die für das Nachlesen bei der täglichen Leistungsentscheidung hilfreich sind.
Seminarleitung: Daniela Knopf
Außer den „laufenden“ Kosten der Unterkunft etablieren sich teils sehr hohe Bedarfe für Instandhaltungen, Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen bei Leistungsberechtigten im SGB II oder SGB XII, die über eigengenutztes Wohneigentum verfügen. Dazu gehören Instandsetzungskosten für defekte Heizungsanlagen, Schornsteinsanierungen, Dachreparaturen, Bau von Kleinkläranlagen, Instandsetzung von Sanitär- und Elektroinstallationen. Diese Kosten werden als Unterkunftsbedarfe geltend gemacht und sollen vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden. Nachdem bereits vor Jahren mit § 22 Abs. 2 SGB II eine Anspruchsgrundlage in diesem Bereich geschaffen wurde, hat der Gesetzgeber durch Einfügung von § 35a Abs. 1 SGB XII zum 1.1.2023 nachgezogen; auch hier kommen die Antragstellungen mittlerweile auf Touren. Mehrere Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit verpflichten die Leistungsträger zu beträchtlichen Zahlungen. Dem steht das Bestreben entgegen, diese wachsende „Kosten-Baustelle“ einzudämmen, denn letztendlich erfolgt die Finanzierung aller Leistungen aus Steuermitteln. Aber wie kann angemessen reagiert werden? In dem Seminar wird versucht, anhand zahlreicher Fallbeispiele und Darstellung der Rechtslage eine hilfreiche Antwort zu geben. Das Thema verspricht Spannung pur.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin:
Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Wer richtig entscheiden will, muss wissen, was los ist. Dazu gehört, dass sowohl die Leistungsberechtigten wie auch Personen in ihrem Umfeld dem Sozialleistungsträger alle zur Fallentscheidung relevanten Angaben zur Verfügung stellen. Das ist einfacher gesagt als getan. Wenn auf ein Auskunftsbegehren keine umfassenden und zeitgerechten Auskünfte erteilt werden, muss der zuständige Leistungsträger die „Schrauben etwas andrehen“ und mit vollstreckbaren Auskunftsverlangen und ggfs. Zwangsgeld oder Bußgeld die Auskunftsverpflichtungen durchsetzen. Die jeweiligen Verfahrensschritte müssen rechtssicher und umfassend erfolgen. In dem Seminar werden die entsprechenden Abläufe dargestellt und anhand praktischer Fälle vertieft. Ebenso wird die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen, die ebenfalls in Auskunftsverfahren beteiligt sein können, dargestellt.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom 7.8.2023 bis 14.9.2023 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:40 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 15.9.2023
Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anzuwenden. Dieser Umstand hat auf verschiedene Bereiche der Rückzahlung von Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder erhebliche Auswirkungen für die Jobcenter. Im Seminar werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB und ihre Auswirkungen auf verschiedene Rückzahlungspflichten von volljährig gewordenen Kindern im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II detailliert besprochen. Das Thema wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen aus der täglichen Arbeit der Jobcenter näher erläutert. Auch die Möglichkeiten einer Vermeidung von Einnahmeausfällen für die Jobcenter durch die analoge Anwendung von § 1629a BGB wird thematisiert.
Seminarleitung: Lutz Wittler
Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes im Bereich des SGB II mittels Aufrechnung durch die Jobcenter hat sich in der Praxis als eine komplexe und häufig strittige Materie erwiesen. Nicht nur, dass die Leistungsträger bei der Aufrechnung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten haben, auch das Rangverhältnis mehrerer Aufrechnungen untereinander und zu den Minderungen wegen Pflichtverletzungen erschwert den rechtskonformen Umgang mit Aufrechnungen. In diesem Seminar soll der richtige Umgang mit Aufrechnungen in der täglichen Arbeit der Jobcenter praxisnah mit konkreten Beispielen auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung vertiefend besprochen werden.
Seminarleitung: Lutz Wittler
Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) beinhaltet die Einführung eines Grundrentenzuschlages und ist keine eigenständige Rente. Der Zuschlag wird einzelfallabhängig berechnet und stockt die eigene erworbene Rente auf. Dementsprechend ist die Regelung komplex und kompliziert, zumal auch Einkommen teilweise zur Anrechnung kommt. Der Zuschlag soll zudem für alle Rentenarten gewährt werden: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten, wird demnach einen größeren Personenkreis betreffen. In dem neu aufgelegtem Seminar ist der Schwerpunkt hin zu den Anrechnungsbeispielen und Fragen aus dem SGB XII bzw. SGB II gelegt.
Seminarleitung: Ursula Schrödl