Das Seminar fokussiert den Aspekt der Diskriminierung in den unterschiedlichsten Beratungssituationen, bei der Bedarfsprüfung und Leistungsgewährung und sensibilisiert auf unerkannten Barrieren in der Kommunikation, die für alle Beteiligten Herausforderungen birgt. Sowohl für die Arbeit mit Geflüchteten, Menschen mit Migrationshintergrund oder anderen Ursachen von Diskriminierung sollen Formen und Auswirkungen von Diskriminierung im Alltag deutlich gemacht werden.
Die Teilnehmer*innen erfahren, warum „gut gemeinte Vorschläge“ manchmal nicht ankommen, wodurch beidseitige Unzufriedenheit und Empfindungen von Ungerechtigkeit entstehen. Dieses Seminar führt Sie in den Ansatz der diskriminierungssensiblen Beratung und gelingende Zusammenarbeit ein, die darauf abzielen, ein sicheres und respektvolles Umfeld zu schaffen, in dem jede Person sich gleichberechtigt und gerecht behandelt fühlen kann. Durch praxisnahe Beispiele und theoretische Anleitungen fördern wir ein vertieftes Bewusstsein für diese Themen. Gemeinsam entwickelte Lösungsstrategien unterstützen in diesem Seminar das positive Interagieren mit Menschen, die im Alltag entweder unbewusst oder gar gewollt Diskriminierungen ausgesetzt sind.
Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus der öffentlichen Verwaltung und ist insbesondere für die Arbeit in den Jobcentern, den Sozial- und Jugendämtern sowie allen Beratungsstellen von besonderer Bedeutung. Das Seminar ist auch für alle Fachkräfte bei Leistungserbringern und der Freien Wohlfahrtspflege geeignet.
Didaktische Methoden:
Online-Seminartermin: 11.12.2024, 9.4.2025, 17.9.2025
Seminarleitung: Panajoti Koça
Nur informierte und aufgeklärte Bürger können ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche wahrnehmen und bestehende Pflichten erfüllen. Sowohl im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches wie auch in den besonderen Teilen sind umfangreiche Vorschriften über bestehende Unterstützungs- und Beratungspflichten der Sozialbehörden wie auch umfassende Auskunftsrechte der Leistungsberechtigten enthalten. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber fast inflationär diese Ansprüche ausgeweitet. Diesen Anforderungen können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allein kaum noch gerecht werden ohne dabei immer wieder „ein schlechtes Gefühl“ zu haben, ob sie etwas unterlassen haben und bei einer fehlerhaften Auskunft oder Beratung sogar haftbar gemacht werden können.
Die stetig wachsenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei gleichzeitig hohen Fallzahlen führen oftmals zu Verunsicherungen. In den Fachbehörden sollten klare organisatorische und personelle Regelungen bestehen, damit alle wissen, wer über was in welchem Umfang Auskünfte erteilen und tiefgehende Einzelfallberatungen übernehmen soll. Diese Klarheiten sind unabdingbar, um mögliche Haftungsansprüche sowohl gegen die Behörde wie auch interne Rückgriffsmöglichkeiten auf das eigene Personal zu vermeiden.
In unserem Seminar werden die einschlägigen Vorschriften über Unterstützung, Auskunft und Beratung ausführlich dargestellt. Ebenfalls werden die bestehenden Regelungen über die Amts- und Staatshaftung sowie des Innenregresses aus dem öffentlichen Dienstrecht vorgestellt. Selbstverständlich werden auch Empfehlungen zu einer klaren Organisations- und Verantwortungsstruktur besprochen. Das Seminar ist ein MUSS für alle Kollegen und Kolleginnen sowohl in der sachbearbeitenden wie auch in der Führungsebene.
Online-Seminar: 17.12.2024, 26.3.2025, 17.9.2025
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die ersten Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Zum Jahr 2028 sollen Eingliederungshilfeleistungen für alle Kinder und Jugendliche ohne Rücksicht auf den Behinderungsgrund unter dem Dach des SGB VIII bei den Jugendämtern zusammengeführt und Leistungen aus einer Hand gewährt werden. Final ist dazu noch ein „Freischaltgesetz“ erforderlich, das durchaus noch einige Unwägbarkeiten enthalten kann. Das ändert aber nichts daran, dass bereits jetzt wichtige organisatorische und personelle Vorbereitungen bei allen Trägern der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX getroffen werden müssen. Bundesweit kann man feststellen, dass in vielen Verwaltungen noch Unsicherheiten und Vorbehalte bestehen.
Der Landkreis Bad Kreuznach hat mit der organisatorischen und personellen Umsetzung der Strukturreform innerhalb der Verwaltung bereits 2020 begonnen. Im Rahmen dieses Praxisseminars werden praktische Erfahrungen aus diesem Prozess näher beleuchtet. Im gemeinsamen Diskurs mit den Teilnehmenden soll das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit der verschiedenen Systeme gefördert werden. Ziel dieses Seminars ist es, in einem interkommunalen Erfahrungsaustausch Ideen, Anregungen und Erfahrungen auszutauschen, um den schwierigen Prozess gemeinsam besser zu meistern. Die Referentin hat in ihrer Verwaltung verantwortlich das „Kreuznacher Modell“ mit entwickelt und möchte ihre Erfahrungen gerne weitergeben und auch noch neue Ideen besprechen.
Online-Seminartermin: 24.9.2024
Hinweis: Es wird empfohlen, auch das Seminar „Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe durch das KJSG“ zu besuchen. Dort werden die grundlegenden Rechtsvorschriften zum Systemwechsel erläutert: zum Seminar „Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe durch das KJSG“ wechseln
Seminarleitung: Kathrin Wagner
Leistungen der Krankenhilfe und anderer Leistungen zur Gesundheit im Sinne von §§ 47 ff SGB XII können in Einzelfällen enorme Belastungen für die Sozialhilfe verursachen. Werden die Leistungen über die „Kollektivversicherung“ nach § 264 SGB V durch entsprechende Verträge zwischen dem Träger der Sozialhilfe und den Krankenkassen erbracht, kommt sogar noch ein Verwaltungskostenzuschlag hinzu. Letzten Endes belasten alle Leistungen nach zur Gesundheit nach Kapitel 5 SGB XII die Träger der Sozialhilfe.
Vielfach könnten diese Kosten vermieden werden, wenn alle Möglichkeiten zur Nachrangherstellung genutzt würden – ja, wenn die teilweise verschlungenen Pfade zum Eintritt in die Krankenversicherung bekannt wären. Unser Seminar möchte die notwendigen Kenntnisse vermitteln unter denen Leistungsberechtigte anstatt der sozialhilferechtlichen Gesundheits- und Krankenhilfe Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erhalten können. Es geht darum, die Möglichkeiten zum Beitritt in diese Versicherungssysteme zu erarbeiten und die speziellen Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis anhand von Fallbeispielen zu erörtern. Dazu werden die notwendigen rechtlichen Kenntnisse vermittelt. Die Erfahrung zeigt, dass dann in bestimmten Fällen sehr schnell Tausende Euro eingespart werden können.
Online-Seminar: 7.11.2024
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Oftmals ist es in der Praxis so, dass Leistungsberechtigte neben ihren regelmäßigen Bedarfen aufgrund von Sondersituationen auf Darlehen angewiesen sind. Hier hilft § 37 SGB XII als "Universalwerkzeug des Sozialamtes" weiter. Gleichzeitig existiert mit § 37a SGB XII ein besonderes Darlehen mit einem verkappten Zuschuss insbesondere für Erstrenten, welches nicht ganz einfach zu handhaben ist. Bei einer vorübergehenden Notlage kann statt eines Zuschusses ein Darlehen nach § 38 SGB XII gewährt werden. Auch dessen Voraussetzungen sind in der Praxis nicht gerade einfach. Ihre Erfahrungen, Fragen und Probleme aus der Praxis sollen in das Seminar einfließen - teilen Sie Ihre Fragen vorab mit und nehmen Sie so aktiv teil! Bitte beachten Sie: Die besonderen Darlehen im Zusammenhang mit den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, insbesondere auch § 36 SGB XII, werden im Seminar "Laufende Aufwendungen für die Wohnung im SGB XII" behandelt.
Online-Seminar: 5.11.2024
Seminarleitung: Christopher Rein
Der Einsatz von Vermögen ist eine Standardmöglichkeit und -pflicht zur Deckung des eigenen Bedarfes. Doch: Was ist Vermögen überhaupt, und welche Bestandteile müssen verwertet werden? Was versteht man unter einem Härtefall? Vermögensfragen werden im Seminar von allen Seiten beleuchtet inklusive dem äußerst praxisrelevanten selbstgenutzten Hausgrundstück sowie den Änderungen durch das Bürgergeldgesetz. Im Seminar gehen wir auch der Frage nach, ob man bei Rechtskreiswechslern SGB II/XII mit dem Härtefall arbeiten muss.
Das Online-Seminar wird in 2 Teilen durchgeführt:
Seminarleitung: Christopher Rein
Nicht nur die laufenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, sondern auch einmalige Kosten sind bei Wohnung und Co. in der Praxis anzutreffen. Egal ob Einzugs- oder Auszugsrenovierung, Maklergebühren, Umzugskosten oder Kaution: die Sachverhalte und zugehörigen Probleme sind vielfältig. In diesem Seminar werden die unterschiedlichsten Varianten besprochen, bringen Sie Ihre Fallvariante ebenfalls ein. Dieses Seminar stellt praxisnahe Beispiele mit Lösungen vor und arbeitet mit besonders vielen Grafiken und Schemata.
Online-Seminar: 18.11.2024
Seminarleitung: Christopher Rein
Kaum ein Thema im Existenzsicherungsrecht ist so streitbefangen wie die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Die Wohnung ist in diesem Zusammenhang der Klassiker unter den Unterkunftstypen im SGB XII: Von der Einzimmerwohnung bis zum Einfamilienhaus wird unter diesem Begriff das Leben in den (eigenen) abgeschlossenen vier Wänden verstanden. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wie die laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen sind und welche Besonderheiten im Detail gelten. In diesem Seminar werden die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB XII in Wohnungen beleuchtet. Ziel des Seminars ist die Vermittlung von praxisorientiertem Wissen zur Lösung von Fällen mit intensiver KdU-Problematik. Dazu gehören das allgemeine Basiswissen, Verwandtenmietverträge, rechtswidrige Forderungen von Vermietern, die einzelfallorientierte Angemessenheitsprüfung, der Umgang mit überteuerten Wohngemeinschaften (insbesondere Flüchtlinge außerhalb Gemeinschaftsunterkünfte) und die Berechnung der neuen Karenzzeiten.
Das Online-Seminar wird im November 2024 als Tagesseminar durchgeführt.
Seminarleitung: Christopher Rein
Nachdem das Sanktionsmoratorium mit Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 aufgehoben wurde, sind die Regeln bezüglich der Pflichtverletzungen in §31 ff SGB II wieder anzuwenden.
Während bei der Tatbestandsprüfung gilt was auch zu Sanktionszeiten galt, hat der Gesetzgeber insbesondere bei der Rechtsfolge Abstufungen vorgenommen, die vergleichsweise mildere Auswirkungen für die Leistungsbeziehenden als zuvor darstellen.
In diesem Kompaktseminar werden die aktuellen Leistungsminderungsregelungen mit den weiter gültigen Grundsätzen verknüpft und dargestellt.
Ebenso werden die aktuellen Entwicklungen zum Thema komplette Kürzung des Regelbedarfes bei wiederholter Pflichtverletzung aufgegriffen und rechtlich einsortiert.
Online-Seminar: in Planung
Seminarleitung: Rodopi Panidou
Die Frage, wann Unionsbürger einen Sozialleistungsanspruch nach dem SGB II geltend machen können, hängt im Wesentlichen davon ab wie lange sie in Deutschland sind und über welches Freizügigkeitsrecht sie konkret verfügen.
Hierzu bedarf es einiger grundlegender Kenntnisse zum Freizügigkeitsrecht und deren Verknüpfung mit den gesetzlichen Regelungen im SGB II.
Im vorliegenden Kompaktseminar wird diese Verknüpfung der beiden Rechtsgebiete hergestellt und die Teilnehmenden befähigt Leistungsansprüche aber auch Ausschlüsse von Unionsbürgern zu erkennen.
Online-Seminar: in Planung
Seminarleitung: Rodopi Panidou
Ist der Bedarf der Leistungsberechtigten geklärt, so bleibt die Frage offen, inwiefern er von ihnen gedeckt werden kann. Grundlegende Möglichkeit der Bedarfsdeckung ist der Einsatz von Einkommen nach den §§ 82 ff. SGB XII. Dabei stellen sich zahlreiche Fragen, beginnend damit, welche Position wann was ist: wann ist z.B. eine Erbschaft Einkommen, wann Vermögen? Auch ist fraglich, wie damit umzugehen ist, wenn Leistungsberechtigte in gemischten Einsatzgemeinschaften SGB II/XII leben. Diese und weitere praxisrelevante Einzelfragen werden in diesem Seminar geklärt.
Das Online-Seminar findet statt: 30.10.2024
Seminarleitung: Christopher Rein
Alle Jahre wieder "beglückt" der Gesetzgeber die Rechtsanwender im Bereich des SGB XII mit diversen Änderungen. Auch das Jahr 2024 bleibt hiervon nicht verschont. Durch das "Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze" wurden einige Anpassungen im SGB XII vorgenommen, die sich auf die tägliche Praxis auswirken. Ziel des Seminars ist es, die inhaltlichen Änderungen, welche zum 01.01.2024 in Kraft getreten sind, anhand von Beispielen praxisgerecht darzustellen.
Online-Seminar: weitere Termine in Planung
Seminarleitung: Christoher Rein
Zum 01.01.2020 hat die besondere Wohnform die stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe abgelöst. Damit verbunden war eine Heraustrennung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung aus dem Komplex Eingliederungshilfe und eine Gleichstellung mit der Bedarfsberücksichtigung bei anderen Unterkunftstypen hinsichtlich der laufenden Kosten. Zeitgleich ist in der Praxis immer mehr, vor allem der aktuellen Wohnungskrise geschuldet, eine Zunahme von Lebenskonstellationen außerhalb klassischer Wohnungen anzutreffen. Egal ob Campingwagen, Pkw-Kofferraum oder Zeltplatz: auch hier können berücksichtigungsfähige Bedarfe entstehen. Das Seminar gibt Antworten auf die Praxisfragen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung in besonderen Wohnformen sowie sonstigen Unterkünften, die z.B. sein können: Was ist eine sonstige Unterkunft und in welchen Notfällen kann sie hilfreich sein (Hotel und Pensionszimmer bei häuslicher Gewalt, etc.)? Wie bestimmt sich die Angemessenheit und wie gehen wir mit flankierende Hilfen zum Verlassen der sonstigen Unterkunft um?
Das Online-Seminar wird im Oktober 2024 als Tagesseminar durchgeführt:
Seminarleitung: Christopher Rein
„Es hört doch jeder nur, was er versteht“
Johann Wolfgang von Goethe hat leider recht: "...dass zwei Menschen genau verstehen, was gemeint ist, ist regelmäßig ein kleines Wunder und gar nicht so leicht zu erreichen." Ausgehend von den wichtigsten Überlegungen zur Wahrnehmungs-Psychologie hilft das Seminar in heiklen Situationen ruhig, bestimmt und souverän zu reagieren. Es gibt die wichtigsten Tipps für einen guten ersten und zweiten Eindruck, Deeskalation und Selbstschutz-Strategien. Alle denkbaren Formen schwieriger Gespräche werden vorgestellt und trainiert:
Feedback-Gespräch, Kritik-Gespräch, Änderungs-Gespräch, Beschwerden führen oder empfangen, Unstimmigkeiten im Team oder innerhalb der Hierarchie moderieren, Andere überzeugen usw.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende und Führungskräfte gleichermaßen und greift aktuelle Situationen aus dem berufliche Alltag auf.
Der Online-Seminarkurs findet an 2 Tagen statt:
Wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartag aus
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Modul 1:
Modul 2:
Die Teilnahme nur an Modul 1 (1. Tag) ist möglich: hier geht es zur Einzelbuchung von Modul 1
Seminarleitung: Cerstin Fröhlich
Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gibt es Menschen, die aus verschiedensten Fluchtgründen Schutz suchen und auf eine bessere Zukunft hoffen. Seit 2015 nimmt die Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland signifikant zu, was auch dazu führt, dass sich Arbeitsbedingungen verändern. Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen, Wohlfahrtsverbänden und viele andere Akteure werden mit komplexen Fallkonstellationen und Lebenslagen der Geflüchteten konfrontiert. Es entstehen Fragen bis hin zu Ratlosigkeit. Dieses Seminar hilft Ihnen, ein umfängliches Grundwissen zu erhalten, um eine zielführende Arbeitsweise mit Geflüchteten leisten zu können. Durch Verständnis zu rechtlichen Grundlagen, unterschiedlichen Lebenswelten, Kulturen und Mentalitäten, können Sachverhalte besser eingeschätzt sowie Frustration und Stress reduziert werden. Dies versteht sich in Wechselwirkung.
Online-Seminartermin: 20.11.2024
Seminarleitung: Marvin Küllsen
„Es hört doch jeder nur, was er versteht“
Johann Wolfgang von Goethe hat leider recht: "...dass zwei Menschen genau verstehen, was gemeint ist, ist regelmäßig ein kleines Wunder und gar nicht so leicht zu erreichen." Ausgehend von den wichtigsten Überlegungen zur Wahrnehmungs-Psychologie hilft das Seminar in heiklen Situationen ruhig, bestimmt und souverän zu reagieren. Es gibt die wichtigsten Tipps für einen guten ersten und zweiten Eindruck, Deeskalation und Selbstschutz-Strategien. Alle denkbaren Formen schwieriger Gespräche werden vorgestellt und trainiert:
Feedback-Gespräch, Kritik-Gespräch, Änderungs-Gespräch, Beschwerden führen oder empfangen, Unstimmigkeiten im Team oder innerhalb der Hierarchie moderieren, Andere überzeugen usw.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende und Führungskräfte gleichermaßen und greift aktuelle Situationen aus dem berufliche Alltag auf.
Online-Seminartermin: 11.9.2024, 07.08.2025, 21.10.2025
Modul 1:
Für die Teilnahme am gesamten Online-Seminarkurs bestehend aus Modul 1 und 2 geht es hier zur Buchung des Kurses.
Seminarleitung: Cerstin Fröhlich
Die Sozialhilfe ist in den letzten Jahren immer komplexer und komplizierter geworden. Gleichzeitig wird die Heimpflege von Jahr zu Jahr teurer und aus dem Einkommen lässt sich die Pflege im Heim so gut wie nicht mehr finanzieren. Ist kein verwertbares Vermögen vorhanden, muss der Staat mit Sozialhilfe unterstützen. Zu berücksichtigen sind Grundsätze wie der Nachrang, „ambulant vor stationär“ und „Heimpflegebedürftigkeit“. Diese sind in Einklang mit dem Gesetz und den persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Leistungsberechtigten zu bringen. Das Seminar hat zum Ziel, die Theorie des Gesetzes in die Praxis der individuellen Fallbearbeitung zu vermitteln und Lösungsansätze für regelhafte und außergewöhnliche Fallgestaltungen zu finden, insbesondere was vorrangige Leistungen und der Einsatz von Einkommen und Vermögen bei Einzelpersonen und auch Ehegatten bzw. Lebenspartner betrifft.
Online-Seminartermine: 14. November 2024
Seminarleitung: Maria Weber
Die darlehensweise Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, der Sozialhilfe nach dem SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX – insbesondere bei kurzzeitigen Notlagen und bei momentan nicht kapitalisierbarem Vermögen – tritt immer wieder bei der Hilfegewährung in Erscheinung. In dem Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen aller Darlehenstatbestände in SGB II, SGB XII und SGB IX ausführlich besprochen und erläutert. Die Teilnehmer werden mit typischen Anwendungssachverhalten und allen vorkommenden Verfahrensschritten vertraut gemacht. Ein Schwerpunkt liegt in der ausführlichen Besprechung der Darlehenssicherung und der Rückzahlungsmodalitäten.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen)
Teil 1: verfügbar vom 14.10. - 14.11.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:30 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 14.11.2024
Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Leistungen der Eingliederungshilfen (EGH) überschneiden sich vielfach mit angrenzenden Rechtsbereichen. Für die Praxis stellt sind stets die Frage, ob es vorrangige, sich überschneidende oder zusammengefasste Leistungen (Komplexleistungen) gibt. Die Vielzahl der im Umfeld der EGH zu beachtenden Rechtsbereiche hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Zuständigkeit der unterschiedlichen Leistungsträger und auf die rechtmäßige Bearbeitung der Fälle. Für Leistungsberechtigte hängt davon entscheidend der Umfang einzusetzenden Einkommens und Vermögens ab.
Die Kenntnis der Schnittstellen gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der EGH, der existenzsichernden Leistungen nach SGB XII und SGB II, im Pflegerecht sowie anderer Hilfen in besonderen Lebenslagen der Sozialhilfe.
In dem Seminar werden alle relevanten Konkurrenzbereiche zur EGH umfassend besprochen und erläutert.
Seminartermine (Online-Seminar in 3 Teilen). Im nachstehenden Zeitraum können Sie sich Ihre beiden Seminartage für Teil 1 und 2 aussuchen, Sie nehmen an einem Tag an Teil 1 und an einem weiteren Tag an Teil 2 teil.
Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 29.7. - 9.9.2024
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Seminarzeit Teil 2: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Teil 3 – Konferenztermin: 10.9.2024
Seminarzeit Teil 3: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Der Vermögenseinsatz in der EGH entspricht scheinbar genau den bisherigen Regelungen im Sozialhilferecht. Aber wie so oft kann der Schein trügerisch sein: Abgesehen von dem mit derzeit fast 60.000 € offensichtlich gegenüber dem SGB XII abweichenden Freibetrag, gibt es keine Einsatzgemeinschaft mehr bei volljährigen Personen mit Partnern. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Umstand zu widmen, dass bei der Zuordnung zu Einkommen oder Vermögen nicht mehr die „Zuflusstheorie“ funktioniert. Was sich insbesondere bei der Einordnung von Erbschaften auswirkt. Ferner ist zu überlegen, ob bei atypischen Vermögenspositionen die gleichen Regelungen gelten wie im bisherigen Recht. Dazu sind die Härtefallregeln und die Möglichkeit der darlehensweise Hilfegewährung zu bewerten.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen).
Teil 1: verfügbar vom 1.11. - 1.12.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Teil 2 - Konferenztermin: 2.12.2024
Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
In der Eingliederungshilfe ist die Prüfung des Einkommens für einen etwaigen Eigenbeitrag nicht zu unterschätzen Hier hat mit blick auf den Einkommenseinsatz im SGB XII ein wesentlicher Paradigmenwechsel stattgefunden: die Ermittlung des Einkommens nach dem Einkommenssteuergesetz. Dieses Seminar bietet einen Überblick über die Einkommenssteuerarten und die für den Eigenbeitrag maßgebenden Berechnungsgrößen. Auf dieser Grundlage kann ermittelt werden, wessen Einkommen in welcher Höhe berücksichtigt wird. Darüber hinaus stellt dieses Seminar die grundsätzlichen Regelungen zu den privilegierten Leistungen, dem Kostenbeitrag nach § 142 SGB IX und der Ausgleichsberechnung gegenüber den existenzsichernden Leistungen nach §§ 27c, 27b SGB XII vor. TeachConsult hat ein Berechnungsformular und ein alle Varianten berücksichtigendes Antragsformular zur EGH erstellt, die in dem Seminar vorgestellt werden.
Seminartermine (Online-Seminar in 2 Teilen).
Teil 1: verfügbar vom 1.11. - 1.12.2024 (Sie können sich Ihren Seminartag für Teil 1 in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Teil 2 – Konferenztermin: 2.12.2024
Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Ziel der Einführung des Bürgergeldes ist es u. a. eine vertrauensvolle, transparente Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern zu fördern, entsprechend wurde der Eingliederungsprozess weiterentwickelt. Gegenseitiger Respekt und Vertrauen werden ebenso wie der Umgang der Beteiligten miteinander auf Augenhöhe gesetzlich stärker in den Fokus gerückt und eine neue Vertrauenskultur ermöglicht. Dennoch kommt es zu Leistungsminderungen im SGB II. Die Leistungsminderungsbescheide scheitern vor den Sozialgerichten häufig
schon an formellen Fehlern. Diese Formalien, der Tatbestand der wiederholten Pflichtverletzung und die Berechnung von Leistungsminderungen sind Schwerpunkte dieses Seminars. Ziel ist es Rechtssicherheit im Umgang mit den Leistungsminderungen zu erlangen und häufige „rechtliche Fallstricke“ umgehen zu lernen. Im Rahmen des Seminars erhalten die Teilnehmer*innen Kenntnisse über relevanten rechtlichen Grundlagen.
Online-Seminartermin: 28.10.2024, 17.02.2025, 15.09.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
Die Regelungen in den §§ 28 ff. SGB II bilden die Grundlage für die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und nicht zuletzt für die Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag (§ 6b BKGG). Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen haben. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets stellt eine besondere Herausforderung für Mitarbeiter*innen in den Jobcentern dar.
In diesem Seminar werden die einzelnen Leistungen erörtert und anhand von aktuellen Rechtsprechungen betrachtet. Eigene Fragen aus der Praxis können im Seminar eingebracht und besprochen werden. Das Seminar ist für Anfänger und Fortgeschrittene aus dem Bereich des Jobcenters geeignet und auch anderen Interessierten am Thema Bildungs- und Teilhabepaket zu empfehlen.
Online-Seminar: 9.4.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
Im Rahmen der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen von Leistungen nach dem SGB II sind die Mitarbeiter*innen in der täglichen Arbeit auf die Mitwirkung der Kunden in Abgrenzung zum generellen Untersuchungsgrundsatz angewiesen.
Das Seminar vermittelt praxisorientiert die Anwendung und den Umgang der einschlägigen
Ermächtigungsgrundlage.
Online-Seminar: 8.4.2025
Seminarleitung: Daniela Knopf
Der Online-Seminarkurs findet an 4 Tagen statt (Sie melden sich einmal an und nehmen an allen Tagen teil):
Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Die Budgets für Arbeit und Budgets für Ausbildung sind zwei Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben des SGB IX. Das Seminar gibt einen strukturellen Überblick über die allgemeinen Grundlagen und die Besonderheiten dieser beiden Budgets – einschließlich der neuen Änderung für das Budget für Ausbildung in 2022.
Insbesondere Herausforderungen und Möglichkeiten bei der Akquise von ArbeitgeberInnen, Best-Practice Beispiele und die Einordnung der Integrationsfachdienste sind Bestandteil dieses praxisnahen Seminars.
Das Seminar richtet sich sowohl an erfahrene als auch „neue“ Fachkräfte im Themenbereich der Eingliederungshilfe.
Seminartermine: 11.11.2024
Seminarleitung: Christian Pfauter