Die staatlichen Akteure in Deutschland sind verpflichtet, Sorge zu tragen, dass die Grund- und Menschenrechte in der Ausführung der Eingliederungshilfe, in der Arbeit mit Kinder und Jugendlichen sowie weiteren vulnerablen Personengruppen geachtet werden. Dieser staatliche Schutzauftrag ergibt sich einerseits aus Artikel 16 der UN-BRK, im innerstaatlichen Recht z.B. aus § 37a SGB IX, § 8a SGB VIII sowie aus vielen landesrechtlichen Gesetzen zu besonderen Wohnformen für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen. Gewaltschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, geht jeden an und dient dem verfassungsrechtlichen Gebot der Achtung der Menschenwürde.
Besonders Menschen mit Beeinträchtigungen, Kinder oder alte und pflegebedürftige Menschen sind verstärkt gefährdet, Gewalt zu erleben. Ihre Möglichkeiten, sich Hilfe zu holen sind kaum oder nur sehr eingeschränkt vorhanden.
In unserem Spezialseminar für alle Fachkräfte in der sozialen Arbeit bei Sozialleistungs- und Rehabilitationsträgern, in der Jugendhilfe, bei Integrationsämtern, Beratungsstellen sowie für Betreuer und Betreuerinnen werden die rechtlichen, ethischen und organisatorischen Voraussetzungen für Gewaltschutz in der praktischen Arbeit dargestellt. Bereits bei der Erstellung von Hilfe- und Teilhabeplänen ist präventiv zu beachten, ob das Klientel möglicherweise Gewalt ausgesetzt sein könnte. Daher ist dieses Seminar ein „MUSS“ für alle damit betrauten Kolleginnen und Kollegen.
Seminartermine (Online-Seminar):
Seminarzeit: jeweils 9.00 Uhr – 16.00 Uhr
Seminarleitung: Kerstin Klare
Begegnen mit Respekt ist ein Einstieg, eine Sensibilisierung in ein Thema, das ein Naturgesetz sein sollte, Achtsamkeit für das Gegenüber zu haben und eine positives Menschenbild zu besitzen. In diesem Seminar wird das von Willem Kleine Schaar (WKS) entworfene Assistenzmodell dargestellt, das in achtsamer Weise Empowerment, Verselbständigung und Teamwork fördert, intrinsische Motivation nutzt und damit Ziele mit langfristiger Wirkung erreicht werden können. Fakten und Vorgaben, die sowohl das BTHG wie auch das künftige IKJHG eindeutig fordern.
Zwischen Hilfebedarf, Unterstützungsangeboten, Fremdbestimmung und fehlender Selbstwirksamkeit gefangen, haben verschiedene Personengruppen nicht immer eine Chance auf Umsetzung eigener Wünsche und Ideen, Die Lebenswirklichkeit ist oftmals eingeschränkt durch eine Vielfalt an Unverständnis und Barrieren. Helfende Personen schweben zwischen eigenen Wertevorstellungen, dem gesetzlichen Auftrag, der menschlichen Verantwortung und diversen Machgefügen.
Dieses Seminar richtet sich speziell an alle Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Arbeit für Menschen mit Behinderung, in der Arbeitsvermittlung, Berufsberatung sowie in der Pflege und Betreuung tätig sind und die in ihrer Arbeit mehr Achtsamkeit und Respekt den Hilfesuchenden gegenüber fördern möchten.
Seminartermine (Online-Seminar):
Seminarzeit: jeweils 9.00 Uhr – 16.00 Uhr
Seminarleitung: Kerstin Klare
Nur informierte und aufgeklärte Bürger können ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche wahrnehmen und bestehende Pflichten erfüllen. Sowohl im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches wie auch in den besonderen Teilen sind umfangreiche Vorschriften über bestehende Unterstützungs- und Beratungspflichten der Sozialbehörden wie auch umfassende Auskunftsrechte der Leistungsberechtigten enthalten. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber fast inflationär diese Ansprüche ausgeweitet. Diesen Anforderungen können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allein kaum noch gerecht werden ohne dabei immer wieder „ein schlechtes Gefühl“ zu haben, ob sie etwas unterlassen haben und bei einer fehlerhaften Auskunft oder Beratung sogar haftbar gemacht werden können.
Die stetig wachsenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei gleichzeitig hohen Fallzahlen führen oftmals zu Verunsicherungen. In den Fachbehörden sollten klare organisatorische und personelle Regelungen bestehen, damit alle wissen, wer über was in welchem Umfang Auskünfte erteilen und tiefgehende Einzelfallberatungen übernehmen soll. Diese Klarheiten sind unabdingbar, um mögliche Haftungsansprüche sowohl gegen die Behörde wie auch interne Rückgriffsmöglichkeiten auf das eigene Personal zu vermeiden.
In unserem Seminar werden die einschlägigen Vorschriften über Unterstützung, Auskunft und Beratung ausführlich dargestellt. Ebenfalls werden die bestehenden Regelungen über die Amts- und Staatshaftung sowie des Innenregresses aus dem öffentlichen Dienstrecht vorgestellt. Selbstverständlich werden auch Empfehlungen zu einer klaren Organisations- und Verantwortungsstruktur besprochen. Das Seminar ist ein MUSS für alle Kollegen und Kolleginnen sowohl in der sachbearbeitenden wie auch in der Führungsebene.
Online-Seminar:
Seminarzeit: jeweils 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Seminarleitung: Walter Strohmeyer
Im Seminar werden die aktuellen und künftigen Neuerungen und Reformen im Sozialrecht besprochen, wie auch besonders relevante aktuelle Rechtsprechung:
Online-Seminar: 24.10.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Die Anforderungen an die Beratungspflichten steigen und der Gesetzgeber konkretisiert diese zunehmend im materiellen Recht. Auch die Rechtsprechung weist in jüngster Zeit im Rahmen von Verfahren wegen eines sozialrechtlichen Herstellungs- oder Staatshaftungsanspruchs immer wieder auf die Pflicht zur umfassenden, richtigen, vollständigen, aktuellen, verständlichen und fehlerfreien Beratung aller Sozialleistungsträger hin. Was zu einer vollständigen Beratung gehört, lässt sich nicht für alle Fälle einheitlich bestimmen. Es kommt hierfür auf die Umstände des Einzelfalles an. Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Beratungspflicht, insbesondere für Jobcenter, Reha-Träger und Eingliederungshilfeträger, sowie Einblick in die jüngste Rechtsprechung zum Umfang der Beratungspflicht.
Online-Seminar: 22.10.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Das Seminar richtet sich an Sachbearbeiter*innen der Feststellungsträger Schwerbehinderung, Schwerbehindertenvertreter*innnen, Sozialdienste bei Kranken-, Reha- und EGH - Einrichtungen. Ausgehend von dem Behinderungsbegriff wird im Seminar der Ablauf des Verwaltungs- und Widerspruchsverfahrens bei der Feststellung des GdB dargestellt. Die Merkzeichen werden im Einzelnen erörtert wie auch die Parkausweise und die Ausweis-VO. Außerdem wird anhand konkreter Beispiele die Bildung des (Gesamt-)GdB veranschaulicht und unter Beachtung der Rechtsprechung des BSG erläutert. Zu vielen weiteren Themen des Schwerbehindertenrecht wird die umfangreiche und ganz aktuelle Rechtsprechung des BSG und der Landessozialgerichte dargestellt.
Online-Seminar: 22.07.2025, 25.11.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter*innen, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit den Modulen
soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden.
Im Modul 2 Sozialrechtliche Grundlagenschulung - Leistungsrecht des SGB werden die Leistungsgesetze besprochen, wie auch deren Beziehung untereinander, also die Rangfolgen und Ausschlusskriterien.
Online-Seminarkurs Modul 1 und Modul 2
Seminartermin Modul 2: 02.12.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Das Seminar ist bereits stark gebucht. Es gibt nur noch wenige freie Plätze !
Der Gesetzgeber hat auch nach der Reform des Reha- und Teilhaberechts am gegliederten System der sieben Reha-Träger festgehalten. Zur besseren Koordinierung hat er das Teilhabeplanverfahren und das Splitting nach § 15 eingeführt und die Erstattungsregelungen verschärft. Darüber hinaus hat er, insbesondere auch für die Eingliederungshilfe, die Beratungs- und Unterstützungspflichten deutlich ausgeweitet. Dies bedeutet für alle Reha-Träger, dass sie nunmehr nicht nur ihr eigenes materielles Reha- und Teilhaberecht anwenden und kennen müssen, sondern, neben dem neuen Verfahrensrecht, auch über die besonderen Leistungsregelungen der anderen Reha-Träger beraten und diese auch anwenden müssen, sofern sie im Rahmen des § 14 SGB IX zuständig werden. Dies erfordert eine vertiefte Beschäftigung mit den SGB III, V, VI, VII, VIII, IX Teil 2, XIV.
Online-Seminar: 11.11.2025
Seminarleitung: Edith Sonntag
Selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung von Menschen mit Behinderung sind die obersten Gebote im gesamten Teilhaberecht und besonders in der Eingliederungshilfe. Wie könnte dieser Grundsatz besser verwirklicht werden als den Leistungsberechtigten die Möglichkeit einzuräumen, die für sie passenden Leistungen selbst zu organisieren und dafür eigenbestimmt die notwendigen Mittel einzusetzen. Dafür sieht das Teilhaberecht schon seit langem das Persönliche Budget vor. Neu hinzu gekommen ist durch das BTHG eine weitere wichtige Komponente: die pauschalierten Geldleistungen nach § 116 Abs. 1 SGB IX. In dem Seminar werden umfassend alle gesetzlichen Voraussetzungen für das Persönliche Budget und die Pauschalleistungen mit hohem Praxisbezug dargestellt; insbesondere die Regelungen über vorrangige Leistungspflichten anderer Leistungsträger.
Seminarzeit: 9.00 - 15.00 Uhr