Nachdem das Sanktionsmoratorium mit Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 aufgehoben wurde, sind die Regeln bezüglich der Pflichtverletzungen in §31 ff SGB II wieder anzuwenden.
Während bei der Tatbestandsprüfung gilt was auch zu Sanktionszeiten galt, hat der Gesetzgeber insbesondere bei der Rechtsfolge Abstufungen vorgenommen, die vergleichsweise mildere Auswirkungen für die Leistungsbeziehenden als zuvor darstellen.
In diesem Kompaktseminar werden die aktuellen Leistungsminderungsregelungen mit den weiter gültigen Grundsätzen verknüpft und dargestellt.
Ebenso werden die aktuellen Entwicklungen zum Thema komplette Kürzung des Regelbedarfes bei wiederholter Pflichtverletzung aufgegriffen und rechtlich einsortiert.
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