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Die neue Grundsicherung nach dem SGB II Leistungsrechtliche Änderungen durch das 13. SGB II-ÄndG

Detailtext:

Im Koalitionsvertrag der CDU / SPD-Koalition wurde die Ablösung des Bürgergeldes durch eine neue Grundsicherung nach dem SGB II vereinbart. Im Internet sind nunmehr erste Entwürfe („Referentenentwürfe“) zum 13. SGB II-Änderungsgesetz erschienen, mit dem ein neues Grundsicherungsgeld ab 01.07.2026 eingeführt und das Bürgergeld dadurch abgelöst werden soll.

Auch wenn die endgültige Fassung der Gesetzesänderungen noch nicht feststeht, ist doch bereits jetzt absehbar, dass die vorgesehenen leistungsrechtlichen Änderungen große Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in den Jobcentern haben werden.

In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz mit dem zum Seminarzeitpunkt bekannten Stand der Gesetzgebung thematisiert.

Sollten nach dem jeweiligen Seminartermin noch anderweitige Änderungen hinzukommen, bieten wir den Teilnehmenden ein kostenloses Update an.

Die eintägige Veranstaltung soll mit vielen praktischen Beispielen den Praktikern/innen in den Jobcentern die Auswirkungen der leistungsrechtlichen Gesetzesänderungen auf ihre tägliche Arbeit vertiefend und praxisbezogen erläutern.

 

Online-Seminartermine:

  • 02.2026
  • 04.2026
  • 06.2026
  • 07.2026

Seminarleitung: Lutz Wittler

Seminarbuchung:

  • Für die Seminarbuchung wählen Sie einen der hier angezeigten Seminartermine aus.
  • Den Link für die Seminarteilnahme sowie die Seminarunterlagen werden 5 Tage vor Beginn verschickt.

Mit der Anmeldung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten zur Teilnahme an Veranstaltungen ein. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, z. B. per E-Mail an webinar@teachconsult.de.

Das Online-Seminar findet mit Microsoft-Teams statt.

Lutz Wittler
Dz12
Online-Seminar
Endpreis: 249,00 € -
umsatzsteuerbefreit

Schwerpunkte

  • Änderungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II
  • Änderungen beim Vermögenseinsatz nach § 12 SGB II
  • Änderungen bei den leistungsrechtlichen Konsequenzen aus Pflichtverletzungen („Sanktionen“) nach §§ 31ff SGB II
  • Änderungen bei der vorläufigen Entscheidung nach § 41a SGB II und Aufrechnung nach § 43 SGB II
  • Auskunftspflicht von Vermietern nach § 60 SGB II
  • Pflicht zur Vorlage von Nachweisen durch Arbeitgeber, Vermieter etc. nach § 60 SGB II
  • Haftung des Arbeitgebers für überzahltes Grundsicherungsgeld nach § 62a SGB II

 

Termine

17. Februar - 2026 09:00 Uhr
16. April - 2026 09:00 Uhr
3. Juni - 2026 09:00 Uhr
7. Juli - 2026 09:00 Uhr
Seminardauer: 7 Stunden

Inhouse Seminar

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Beratung: 0261 / 134 932 99

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    Rechnungsempfänger

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  • Adresse des Rechnungsempfängers Adresse des Rechnungsempfängers
  • Ergänzende Mitteilung

Informationen zu diesem Online Seminar

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Allgemeines

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