§ 41a SGB II stellt eine komplexe Vorschrift dar, die detaillierte Regelungen zu vorläufigen und abschließenden Entscheidungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II enthält. Die Anwendung der Vorschrift bringt immer viele Probleme mit sich. Neben den bisher mit § 41a SGB II gemachten Erfahrungen soll auch die Rechtsprechung zu § 41a SGB II im Seminar ausführlich thematisiert werden. In diesem Seminar werden alle Einzelheiten zur vorläufigen und abschließenden Entscheidung nach § 41a SGB II mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert und auf mögliche Probleme bei der Anwendung und auf Fragen der Teilnehmer*innen ausführlich und vertiefend eingegangen.
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