Ist der Bedarf der Leistungsberechtigten geklärt, so bleibt die Frage offen, inwiefern er von ihnen gedeckt werden kann. Grundlegende Möglichkeit der Bedarfsdeckung ist der Einsatz von Einkommen und Vermögen nach den §§ 82 ff. SGB XII sowie § 90 SGB XII. Dabei stellen sich zahlreiche Fragen, beginnend damit, welche Position wann was ist: wann ist z.B. eine Erbschaft Einkommen, wann Vermögen? Auch ist fraglich, wie damit umzugehen ist, wenn Leistungsberechtigte in gemischten Einsatzgemeinschaften SGB II/XII leben. Im Bereich des Vermögenseinsatzes beginnen die Probleme schon bei der Zuordnung der Vermögensgegenstände: wem gehört eigentlich der Oldtimer in der Garage? Diese und weitere praxisrelevante Einzelfragen werden in diesem Basisseminar geklärt.
Das Online-Seminar findet an zwei Tagen statt (Sie melden sich für einen Seminartag an und nehmen an beiden Tagen teil):
Seminarzeit jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Seminarzeit jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Seminarbuchung:
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- Den Link für die Seminarteilnahme sowie die Seminarunterlagen werden 5 Tage vor Beginn verschickt.
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Das Online-Seminar findet mit GoToWebinar/GoToMeeting statt.
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