Kaum eine Regelung im allgemeinen Lebensunterhaltsrecht des SGB XII wird so oft angewendet wie § 30 SGB XII. Egal ob Mehrbedarf wegen Merkzeichen “G” oder Zuschlag für Alleinerziehende: seiner Praxisrelevanz sind kaum Grenzen gesetzt. Zum 01.01.2020 ist ferner § 42b SGB XII in Kraft getreten, der § 30 SGB XII ergänzt und einen wahren “Hammer” in Form der auswärtigen Mittagsverpflegung enthält. Dieses Seminar erklärt die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen für die jeweiligen Mehrbedarfe, sensibilisiert für Detailfragen und gibt Tipps und Tricks für die tägliche Praxis.
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