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Schnittstelle KDU und Mietrecht – „Die Kosten werden ja sowieso übernommen“… Oder?

Detailtext:

Kosten der Unterkunft zählen zu  den gravierendsten Ausgabebelastungen der Jobcenter im SGB II und der Sozialämter im SGB XII und betreffen insbesondere die kommunalen Haushalte bis zur Schmerzgrenze. Um rechtswidrige Zahlungen  zu vermeiden, ist es für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Ämtern unerlässlich, dass sie über fundierte Kenntnisse des Mietrechts verfügen, weil dies die Grundlage für eine rechtssichere Leistungsgewährung bildet, denn…..“die Kosten werden eben nicht sowieso übernommen“, wenn sie mietrechtlich nicht geleistet werden dürfen. 

Die Leistungsgewährung für Kosten der Unterkunft ist untrennbar mit den mietrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verbunden. 

Es ergeben sich gerade aus der Überschneidung und Getrenntheit der beiden Rechtsgebiete immer wieder Problemstellungen im Leistungsrecht des SGB, die nicht ganz einfach zu behandeln sind. Nicht immer ist ohne weiteres klar, welche mietrechtlichen Verpflichtungen des Mieters bestehen und inwieweit die Kosten von seinem sozialrechtlichen KDU-Anspruch umfasst sind. 

Das Seminar behandelt die Schnittstellenbereiche mit dem Mietrecht anhand von immer wieder aufkommenden Fragestellungen aus der leistungsrechtlichen Praxis. Dabei wird das gesamte Mietverhältnis, von seiner Anbahnung und dem Vertragsschluss, über das laufenden Mietverhältnis, bis hin zur Beendigung, Räumung und deren Folgen behandelt. 

 

Seminartermine (Online-Seminar): Das Seminar findet an zwei Tagen statt

  • 03.06. und 04.06.2025
  • 04.11. und 05.11.2025

Seminarzeit: jeweils 9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Seminarleitung: Pia Tamke


Seminarbuchung:

  • Für die Seminarbuchung wählen Sie einen der hier angezeigten Seminartermine aus.
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Das Online-Seminar findet mit MS Teams statt.

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Pia Tamke
Dz37
Online-Seminar
Endpreis: 429,00 € -
umsatzsteuerbefreit

Schwerpunkte

  • Anwendungsbereich Mietrecht BGB
  • KDU für jede Unterkunft? – Bau(ordnungs)rechtliche Grenzen der Vermietung und Kostenübernahme
  • Mieterauswahl – Was darf der Vermieter verlangen?
  • Abschluss des Mietvertrags – Wer ist Mietvertragspartei? Was ist mit den anderen BG-Mitgliedern?
  • Untermietverträge (§§ 540, 553 BGB)
  • Mietkaution (§ 551 BGB)
  • Miethöhe – Alles was angemessen ist?
  • Betriebskosten (§§556, 556a BGB, BetrKV)
  • Renovierung, Reparaturen und Instandhaltung – Wer schuldet was? (§ 28 BV)
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung (§ 556b BGB)
  • Mietkündigung/Räumungsklage

Termine

3. Juni - 2025 09:00 Uhr
4. November - 2025 09:00 Uhr
Seminardauer: 7 Stunden

Inhouse Seminar

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Beratung: 0261 / 134 932 99

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Allgemeines

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