Mit dem Inkrafttreten des 13. Änderungsgesetzes zum SGB II erfolgt eine deutliche Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zentrale Elemente des bisherigen Bürgergeld-Systems werden angepasst oder zurückgenommen, wodurch sich sowohl für Leistungsberechtigte als auch für die Praxis der Jobcenter erhebliche Veränderungen ergeben.
Das Seminar vermittelt einen strukturierten Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen und ordnet diese in den Arbeitsalltag der Leistungs- und Vermittlungsbereiche ein. Dabei wird insbesondere auf die Rückkehr des Vermittlungsvorrangs, die Verschärfung von Leistungsminderungen sowie auf neue Anforderungen an Mitwirkung und Erreichbarkeit eingegangen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Änderungen bei den Kosten der Unterkunft, den neuen Vermögensregelungen sowie der stärkeren Bekämpfung von Schwarzarbeit. Auch die Umstellung vom Kooperationsplan hin zu stärker verbindlichen Verwaltungsakten wird praxisnah beleuchtet.
Die Inhalte werden anhand konkreter Fallbeispiele dargestellt, sodass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die gesetzlichen Änderungen sicher anwenden können. Zudem bietet das Seminar Raum für fachlichen Austausch und Diskussion.

Rückentwicklung vom Bürgergeld zur Grundsicherung
Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs
Verschärfung der Leistungsminderungen
Regelungen zur Erreichbarkeit nach § 7b SGB II
Umstellung vom Kooperationsplan zum Verwaltungsakt
Wegfall der Karenzzeit beim Vermögen und neue Freibeträge
Neue Angemessenheitsregelungen bei den Kosten der Unterkunft
Arbeitgeberhaftung und Maßnahmen gegen Schwarzarbeit
Nachweisführung bei endgültiger Festsetzung nach § 41a SGB II
Einführung und Bedeutung von Aktiv-Passiv-Transfers
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