Selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung von Menschen mit Behinderung sind die obersten Gebote im gesamten Teilhaberecht und besonders in der Eingliederungshilfe. Wie könnte dieser Grundsatz besser verwirklicht werden als den Leistungsberechtigten die Möglichkeit einzuräumen, die für sie passenden Leistungen selbst zu organisieren und dafür eigenbestimmt die notwendigen Mittel einzusetzen. Dafür sieht das Teilhaberecht schon seit langem das Persönliche Budget vor. Neu hinzu gekommen ist durch das BTHG eine weitere wichtige Komponente: die pauschalierten Geldleistungen nach § 116 Abs. 1 SGB IX. In dem Seminar werden umfassend alle gesetzlichen Voraussetzungen für das Persönliche Budget und die Pauschalleistungen mit hohem Praxisbezug dargestellt; insbesondere die Regelungen über vorrangige Leistungspflichten anderer Leistungsträger.
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Online-Seminar
Endpreis: 299,00 € -
umsatzsteuerbefreit
Schwerpunkte
Sinn, Zweck und Bedeutung des Persönlichen Budgets und der pauschalen Geldleistungen für Menschen mit Behinderung
Rechtsgrundlagen des Persönlichen Budgets im Rehabilitations- und Teilhaberecht:
§ 29, 105 Abs. 4 SGB IX für Eingliederungshilfe
sowie von vorrangigen anderen Reha- oder Sozialleistungsträgern nach SGB V (GKV); SGB VI (RV); SGB VII (GUV); SGB VIII (JH) oder BVG (KOF/KOV)
sowie im Pflegerecht nach §§ 35a SGB XI; 63 Abs. 3 SGB XII
sowie im Schwerbehindertenrecht durch das Integrationsamt nach § 185 Abs. 8 SGB IX
Antrags- und Bewilligungsverfahren in der praktischen Umsetzung
Antrag, Zuständigkeitsprüfung, Weiterleitung, „Reha aus einer Hand“
Beratungspflichten der Hilfeplaner*innen und Fallmanager*innen: „Müssen wir über Budgetierung beraten oder es gar anbieten“?
Vorrangige Leistungspflichten anderer Reha- und Sozialleistungsträger – „Schwierige Partner“?
Bestimmung budgetfähiger Leistungen: Was geht und was geht nicht?
Budgetbemessung, Budgetkonferenz, Verantwortlichkeit, Qualitätssicherung und Controlling
Persönliches Budget im Rahmen der Gesamt- und Teilhabeplanung nach §§ 19-22; 117-122 SGB IX
Trägerübergreifendes Budget: Beteiligung, Abstimmung und Koordinationsverantwortung des leistenden Reha-Trägers, Vorleistung oder Kostenerstattung, Abrechnung, öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis nach SGB X
Zielvereinbarung, Gesamtverwaltungsakt – Bewilligungs- und Rücknahmebescheide: Inhalte und Nebenbestimmungen
Der neue „Hit in der Sozialen Teilhabe“: Pauschalierte Leistungen nach § 116 Abs. 1 SGB IX
Abgrenzungen zum Persönlichen Budget: einfacher, schneller zielorientierter?
Anwendungsbereiche im Rahmen der Sozialen Teilhabe: einfache Assistenzleistungen, Verständigungshilfen und Beförderungsleistungen
Vereinfachung für die Praxis im Gesamtplanverfahren und Stärkung der Selbstverantwortung und Eigenbestimmung der Leistungsberechtigten
Termine
23. November 2026 um 09:00 Uhr
23. November 2026 um 09:00 Uhr
WSN: EGH-001-02
Seminardauer: 7 Stunden
Inhouse Seminar
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Persönliches Budget und Pauschalleistungen in der Eingliederungshilfe
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Allgemeines
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Sinn, Zweck und Bedeutung des Persönlichen Budgets und der pauschalen Geldleistungen für Menschen mit Behinderung
Rechtsgrundlagen des Persönlichen Budgets im Rehabilitations- und Teilhaberecht: § 29, 105 Abs. 4 SGB IX für Eingliederungshilfe
sowie von vorrangigen anderen Reha- oder Sozialleistungsträgern nach SGB V (GKV); SGB VI (RV); SGB VII (GUV); SGB VIII (JH) oder BVG (KOF/KOV)
sowie im Pflegerecht nach §§ 35a SGB XI; 63 Abs. 3 SGB XII
sowie im Schwerbehindertenrecht durch das Integrationsamt nach § 185 Abs. 8 SGB IX
Wer leitet dieses Seminar?
Das Seminar wird von Herr Walter Strohmeyer geleitet.
Herr Walter Strohmeyer (Geschäftsführer): Herr Strohmeyer ist Mitgründer und geschäftsführender Gesellschafter von TEACHCONSULT GmbH. Er war mehrere Jahrzehnte als Dozent für Sozialrecht und Baurecht im Lehramt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz tätig. Übe
Wie lange dauert das Seminar?
Die Gesamtdauer betraegt 7 Stunden. Bei mehrteiligen Seminaren ist die Dauer auf mehrere Tage verteilt — die genauen Termine finden Sie in der Terminuebersicht.
Was kostet die Teilnahme?
Die Teilnahmegebuehr betraegt 299,00 € pro Teilnehmer/in. Im Preis enthalten sind die Live-Schulung, Schulungsunterlagen und eine Teilnahmebescheinigung.
Wann findet das naechste Seminar statt?
Der naechste Termin ist am 23.11.2026 um 09:00 Uhr. Eine vollstaendige Liste der verfuegbaren Termine sehen Sie in der Terminuebersicht.
Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?
Ja. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie automatisch eine personalisierte Teilnahmebescheinigung von Teachconsult, die Sie zur Dokumentation Ihrer beruflichen Weiterbildung nutzen koennen.