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Zuständigkeiten und Kostenerstattung zwischen Reha-Trägern

Detailtext:

Die Abgrenzung der Zuständigkeiten unter den Reha-Trägern und die Weiterleitung von Anträgen nach §§ 14, 15 SGB IX gehört zu einem der wichtigsten Bereiche des allgemeinen Reha-Rechts und führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten; in vielen Fällen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Der „Gegenpol“ des Zuständigkeitsrechts und der Antragsweiterleitungen bildet das Kostenerstattungsrecht, das für Reha-Träger untereinander in § 16 SGB IX neu aufgestellt wurde. Die dort etablierten Kostenerstattungsfälle sollen in dem Online-Seminar erörtert und anhand praktischer Übungen vertieft werden. Darüber hinaus wird auf die allgemeinen Kostenerstattungsbestimmungen der §§ 102 ff SGB X eingegangen soweit sie im Kontext zum Seminarschwerpunkt stehen.

Online-Seminartermin: 27.3.2025
Seminarzeit: 9.00 – 15.00 Uhr

Seminarbuchung:

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Walter Strohmeyer
Dz01 Ws
Online-Seminar
Endpreis: 259,00 € -
umsatzsteuerbefreit

Schwerpunkte

  • Zuständigkeit der Reha-Träger dem Grunde nach – §§ 5, 6 SGB IX
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen – § 14 SGB IX – Bestimmung des „leistenden Reha-Trägers“
  • „Reha aus einer Hand“ bei mehrschichtigen Anträgen und Koordination der Leistungen im Teilhabeplanverfahren – §§ 15, 19 SGB IX
  • Kostenerstattung nach § 16 SGB IX im Kontext zu §§ 14, 15 SGB IX
  • Kostenerstattung nach aufgedrängter Zuständigkeit – §§ 16 Abs. 1; 14 Abs. 2 SGB IX
  • Kostenerstattung nach Leistungen als „Reha aus einer Hand“ §§ 16 Abs. 2; 15 SGB IX
  • Umfang der Kostenerstattung einschließlich „Strafzuschlag“ § 16 Abs. 3 SGB IX
  • Kostenerstattung bei Selbstbeschaffung von Leistungen §§ 16 Abs. 5, 18 SGB IX
  • Verhältnis zum allgemeinen Kostenerstattungsrecht §§ 102 ff SGB X
  • Kostenerstattung zwischen Reha-Trägern und „einfachen“ Sozialleistungsträgern“
  • Abgrenzung zum Kostenerstattungsrecht des SGB XII bei gleichzeitiger Gewährung von Sozialhilfeleistungen

 

Termine

27. März - 2025 09:00 Uhr
Seminardauer: 6 Stunden

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