Die Abgrenzung der Zuständigkeiten unter den Reha-Trägern und die Weiterleitung von Anträgen nach §§ 14, 15 SGB IX gehört zu einem der wichtigsten Bereiche des allgemeinen Reha-Rechts und führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten; in vielen Fällen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Der „Gegenpol“ des Zuständigkeitsrechts und der Antragsweiterleitungen bildet das Kostenerstattungsrecht, das für Reha-Träger untereinander in § 16 SGB IX neu aufgestellt wurde. Die dort etablierten Kostenerstattungsfälle sollen in dem Online-Seminar erörtert und anhand praktischer Übungen vertieft werden. Darüber hinaus wird auf die allgemeinen Kostenerstattungsbestimmungen der §§ 102 ff SGB X eingegangen soweit sie im Kontext zum Seminarschwerpunkt stehen.
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Online-Seminar
Endpreis: 299,00 € -
umsatzsteuerbefreit
Schwerpunkte
Zuständigkeit der Reha-Träger dem Grunde nach – §§ 5, 6 SGB IX
Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen – § 14 SGB IX – Bestimmung des „leistenden Reha-Trägers“
„Reha aus einer Hand“ bei mehrschichtigen Anträgen und Koordination der Leistungen im Teilhabeplanverfahren – §§ 15, 19 SGB IX
Kostenerstattung nach § 16 SGB IX im Kontext zu §§ 14, 15 SGB IX
Kostenerstattung nach aufgedrängter Zuständigkeit – §§ 16 Abs. 1; 14 Abs. 2 SGB IX
Kostenerstattung nach Leistungen als „Reha aus einer Hand“ §§ 16 Abs. 2; 15 SGB IX
Umfang der Kostenerstattung einschließlich „Strafzuschlag“ § 16 Abs. 3 SGB IX
Kostenerstattung bei Selbstbeschaffung von Leistungen §§ 16 Abs. 5, 18 SGB IX
Verhältnis zum allgemeinen Kostenerstattungsrecht §§ 102 ff SGB X
Kostenerstattung zwischen Reha-Trägern und „einfachen“ Sozialleistungsträgern“
Abgrenzung zum Kostenerstattungsrecht des SGB XII bei gleichzeitiger Gewährung von Sozialhilfeleistungen
Termine
30. November 2026 um 09:00 Uhr
30. November 2026 um 09:00 Uhr
WSN: EGH-003-02
Seminardauer: 7 Stunden
Inhouse Seminar
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Zuständigkeiten und Kostenerstattung zwischen Reha-Trägern
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Allgemeines
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Zuständigkeit der Reha-Träger dem Grunde nach - §§ 5, 6 SGB IX
Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen - § 14 SGB IX - Bestimmung des „leistenden Reha-Trägers“
„Reha aus einer Hand“ bei mehrschichtigen Anträgen und Koordination der Leistungen im Teilhabeplanverfahren - §§ 15, 19 SGB IX
Kostenerstattung nach § 16 SGB IX im Kontext zu §§ 14, 15 SGB IX
Kostenerstattung nach aufgedrängter Zuständigkeit - §§ 16 Abs. 1; 14 Abs. 2 SGB IX
Wer leitet dieses Seminar?
Das Seminar wird von Herr Walter Strohmeyer geleitet.
Herr Walter Strohmeyer (Geschäftsführer): Herr Strohmeyer ist Mitgründer und geschäftsführender Gesellschafter von TEACHCONSULT GmbH. Er war mehrere Jahrzehnte als Dozent für Sozialrecht und Baurecht im Lehramt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz tätig. Übe
Wie lange dauert das Seminar?
Die Gesamtdauer betraegt 7 Stunden. Bei mehrteiligen Seminaren ist die Dauer auf mehrere Tage verteilt — die genauen Termine finden Sie in der Terminuebersicht.
Was kostet die Teilnahme?
Die Teilnahmegebuehr betraegt 299,00 € pro Teilnehmer/in. Im Preis enthalten sind die Live-Schulung, Schulungsunterlagen und eine Teilnahmebescheinigung.
Wann findet das naechste Seminar statt?
Der naechste Termin ist am 30.11.2026 um 09:00 Uhr. Eine vollstaendige Liste der verfuegbaren Termine sehen Sie in der Terminuebersicht.
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