Außer den „laufenden“ Kosten der Unterkunft etablieren sich teils sehr hohe Bedarfe für Instandhaltungen, Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen bei Leistungsberechtigten im SGB II oder SGB XII, die über eigengenutztes Wohneigentum verfügen. Dazu gehören Instandsetzungskosten für defekte Heizungsanlagen, Schornsteinsanierungen, Dachreparaturen, Bau von Kleinkläranlagen, Instandsetzung von Sanitär- und Elektroinstallationen. Diese Kosten werden als Unterkunftsbedarfe geltend gemacht und sollen vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden. Nachdem bereits vor Jahren mit § 22 Abs. 2 SGB II eine Anspruchsgrundlage in diesem Bereich geschaffen wurde, hat der Gesetzgeber durch Einfügung von § 35a Abs. 1 SGB XII zum 1.1.2023 nachgezogen; auch hier kommen die Antragstellungen mittlerweile auf Touren. Mehrere Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit verpflichten die Leistungsträger zu beträchtlichen Zahlungen. Dem steht das Bestreben entgegen, diese wachsende „Kosten-Baustelle“ einzudämmen, denn letztendlich erfolgt die Finanzierung aller Leistungen aus Steuermitteln. Aber wie kann angemessen reagiert werden? In dem Seminar wird versucht, anhand zahlreicher Fallbeispiele und Darstellung der Rechtslage eine hilfreiche Antwort zu geben. Das Thema verspricht Spannung pur.
Seminartermine (Online-Seminar):
Seminartermin: verfügbar vom 24.02. – 16.03.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Konferenztermin: 17.03.2025
Seminarzeit: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Weitere Termine:
Seminartermin: verfügbar vom 22.9. – 12.10.2025 (Sie können sich Ihren Seminartag in diesem Zeitraum aussuchen)
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Konferenztermin: 13.10.2025
Seminarzeit: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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