Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anzuwenden. Diese Haftungsbeschränkung wurde durch eine Ergänzung in § 40 Abs. 9 SGB II im Rahmen des Bürgergeldgesetzes zum 01.01.23 erheblich erweitert. Das wirkt sich insbesondere auf die Rückabwicklung rechtswidriger Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder aus. Eine erfolgsversprechende Möglichkeit, hier erheblichen Einnahmeverlusten entgegenzuwirken, stellt der Ersatzanspruch nach § 34a SGB II dar. Diese den Jobcentern viele Vorteile bietende Vorschrift wird in der Praxis nur selten angewandt.
In dem halbtägigen Online-Seminar sollen detailliert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Ersatzanspruchs nach § 34a SGB II besprochen werden. Das Thema wird den Seminarteilnehmer*innen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen eingehend erläutert.
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Online-Seminar
Endpreis: 169,00 € -
umsatzsteuerbefreit
Schwerpunkte
Voraussetzungen des Ersatzanspruchs nach § 34a SGB II
Rechtsfolgen des Ersatzanspruchs: o Person des Verursachers o Umfang des Ersatzanspruchs o Gesamtschuldnerhaftung nach § 50 SGB X und § 34a SGB II
Verjährungsfristen: o Festsetzungsverjährung o Vollstreckungsverjährung
Übergang des Ersatzanspruchs auf die Erben
Termine
30. November 2026 um 09:00 Uhr
30. November 2026 um 09:00 Uhr
WSN: JOB-015-02
Seminardauer: 3,25 Stunden
Inhouse Seminar
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Die ungeahnten Möglichkeiten des § 34a SGB II – Ersatzanspruch bei rechtswidrigen Leistungen nach dem SGB II
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Allgemeines
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Seminarunterlagen
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Kompetenz
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Interaktivität
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Die ungeahnten Möglichkeiten des § 34a SGB II - Ersatzanspruch bei rechtswidrigen Leistungen nach dem SGB II
Voraussetzungen des Ersatzanspruchs nach § 34a SGB II
Rechtsfolgen des Ersatzanspruchs: o Person des Verursachers o Umfang des Ersatzanspruchs o Gesamtschuldnerhaftung nach § 50 SGB X und § 34a SGB II
Verjährungsfristen: o Festsetzungsverjährung o Vollstreckungsverjährung
Übergang des Ersatzanspruchs auf die Erben
Wer leitet dieses Seminar?
Das Seminar wird von Herr Lutz Wittler geleitet.
Herr Lutz Wittler (Diplom-Verwaltungswirt): Lutz Wittler ist Diplom-Verwaltungswirt, arbeitete im Sozialamt und Jobcenter der Stadt Bielefeld, u.a. als stv. Geschäftsbereichsleiter und Teamleiter im Leistungsbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. 2015 wechselt
Wie lange dauert das Seminar?
Die Gesamtdauer betraegt 3,25 Stunden. Bei mehrteiligen Seminaren ist die Dauer auf mehrere Tage verteilt — die genauen Termine finden Sie in der Terminuebersicht.
Was kostet die Teilnahme?
Die Teilnahmegebuehr betraegt 169,00 € pro Teilnehmer/in. Im Preis enthalten sind die Live-Schulung, Schulungsunterlagen und eine Teilnahmebescheinigung.
Wann findet das naechste Seminar statt?
Der naechste Termin ist am 30.11.2026 um 09:00 Uhr. Eine vollstaendige Liste der verfuegbaren Termine sehen Sie in der Terminuebersicht.
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