Die Zahl der eingerichteten Betreuungen steigt weiter an. Es wird zunehmend schwieriger für Betreuungsbehörden geeignete Betreuer dem Betreuungsgericht vorzuschlagen. Ist dies im Einzelfall nicht mehr möglich, bleibt für die Gerichte nur der Ausweg die Betreuungsbehörde als Betreuer einzusetzen. Dies wirft vielfältige rechtliche Fragen auf.
Die Übertragung der Betreuung auf Mitarbeiter der Betreuungsbehörde und die daraus folgende rechtlichen Konsequenzen: das Behördenprivileg, Haftung des Mitarbeiters der Betreuungsbehörde oder Amtshaftung, Vertretungsregeln, Vergütungsfragen u.v.m.
Der Behördenbetreuer muss die Betreuung nach Grundsätzen des Betreuungsrechts, wie es sich durch die Reform 2023 darstellt führen. Dies setzt umfassende Kenntnisse des Betreuungsrechts voraus.
Das Seminar stellt neben den betreuungsrechtlichen Grundlagen die spezielle rechtliche Position des Behördenbetreuers dar. Es soll die Rolle klären: agiere ich hier als Behördenmitarbeiter oder als Betreuer oder beides? Es wird Ihnen Handlungssicherheit vermittelt.
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