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Inklusive Hilfe- und Leistungsplanung in der Jugendhilfe – Praxisseminar zum Systemwechsel in der Eingliederungshilfe durch das IKJHG

Detailtext:

Auf dem Weg zur sogenannten „Großen Lösung“ ist ein weiterer Meilenstein zu verzeichnen. Die zu erwartende Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) stellt jedoch vor allem die Jugendämter als Träger der Eingliederungshilfe nach SGB VIII vor große Herausforderungen und Umstellungen. Die Verwaltungsverfahren der Bedarfsermittlung und Hilfeplanung sowie Hilfesteuerung werden hierdurch deutlich komplexer.

Es stellt sich die Frage, wie die Praxis Wege finden kann, sich hierauf einzustellen und gut in die gesetzlichen Neuerungen einzuarbeiten.

In diesem Seminar werden die gesetzlichen Änderungen in der Bedarfsermittlung und Hilfeplanung durch das IKJHG intensiver beleuchtet und deren konkrete Bedeutung für die Praxis erörtert.

Vor dem Hintergrund von bisherigen praktischen Erfahrungen zu bereits erfolgten Neubildungen von Organisationseinheiten werden Anregungen für die praktische Aufgabenwahrnehmung, das Case Management und konkrete Instrumente zur Bedarfsermittlung nach ICF-CY sowie zur Hilfeplanung auf der Grundlage des IKJHG vorgestellt.

Im gemeinsamen Diskurs der Praxis findet sich zudem der Raum für die Entwicklung weiterer Ideen für die praktische Umsetzung der neuen gesetzlichen Verfahrensvorgaben und Planungsprinzipien.

Hinweise: Es wird empfohlen auch das Seminar „ Systemwechsel von der EGH zur inklusiven Kinder und Jugendhilfe durch das IKJHG“ mit Herrn Walter Strohmeyer zu besuchen. Dort werden die grundlegenden Rechtsvorschriften zum Systemwechsel erläutert. Zum Seminar „Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe durch das KJSG“  wechseln

 

Seminartermine (Online-Seminar):

  • 29.04.2025
  • 25.11.2025

Seminarzeit: 9.00 Uhr – 14.00 Uhr
Seminarleitung: Kathrin Wagner

Seminarbuchung:

  • Für die Seminarbuchung wählen Sie einen der hier angezeigten Seminartermine aus.
  • Den Link für die Seminarteilnahme sowie die Seminarunterlagen werden 5 Tage vor Beginn verschickt. Der Link ist für beide Termine gültig

Mit der Anmeldung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten zur Teilnahme an Veranstaltungen ein. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, z. B. per E-Mail an webinar@teachconsult.de.

Das Online-Seminar findet mit GoToWebinar/GoToMeeting statt.

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Kathrin Wagner
Dz10
Online-Seminar
Endpreis: 219,00 € -
umsatzsteuerbefreit

Schwerpunkte

  • Maßgabe / gesetzlicher Rahmen des IKJHG (§ 108 Abs.2 SGB VIII / Art. 1 Abs. 12 KJSG)
  • Blitzlicht: Was ändert sich durch das IKJHG im Kinder- und Jugendhilferecht (allgemeiner Überblick) ?

– Allgemeine Vorschriften
– Begrifflichkeiten
– Kinder- und Jugendliche als Anspruchsinhaber
– Anspruchsgrundlagen / Anspruchsvoraussetzungen (zwei Leistungskataloge unter dem gemeinsamen Dach der Jugendhilfe)
– Stellung und Aufgabe des Verfahrenslotsens
– Gerichtsbarkeit

  • Was ändert sich konkret in der Bedarfsermittlung ?

– Umsetzung der Forderungen der UN BRK, Behinderungsbegriff im SGB VIII, (EinglHVO? Orientierungshilfe BAGüS?)
– Wegfall des „Wesentlichkeitsbegriffs“
– Verkürzte ärztliche Stellungnahmen zur Feststellung des Reha-Bedarfs
– Weite Spielräume bei Qualifikation externer Sachverständiger
– Bedarfsermittlung nach ICF-cy
– Neue Zielgruppen (körperlich / geistig oder mehrfachbehinderte Kinder)
– Ausweitung von Feststellungs- und Dokumentationspflichten

  • Leistungen zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe“: Was ändert sich konkret in der „Hilfe- und Leistungsplanung“ ?

– Ausdifferenzierter Leistungskatalog
– Strikte Vorgaben für den Aufbau des Hilfeplans
– Erstellung des Hilfeplans nur noch im 2-Jahres Intervall?
– Anspruchsvolle Planungsprinzipien
– Hoher Stellenwert für Partizipation

  • Herausforderungen in der Praxis

– Organisatorische Herausforderungen (Zusatzaufgabe für den ASD oder Fachdienst?)
– Fachkräftemangel
– Abgrenzungsproblematiken zwischen Hilfen nach § 34 SGB VIII / § 35a Abs. 4 Nr. 4 SGB VIII
– Versäumnis, die Verantwortlichkeit des Schulsystems zu regeln (bleibt auf Länderebene)
– Verzögerter Hilfebeginn durch aufwendige Bedarfsermittlung sowie Hilfe- und Leistungsplanung?
– Zuständige Gerichtsbarkeit?
– Gestaltung von Schnittstellen zwischen SGB VIII und SGB IX (Überleitung junger Volljährige)

  • Bisherige Erfahrungen und Lösungsansätze aus der Praxis

– „Alter Wein in neuen Schläuchen“: Jugendhilfe muss sich zeitig und stärker mit dem SGB IX auseinandersetzen
– Kreuznacher Modell – bisherige Erfahrungen
– Beispiel eines einheitlichen Bedarfsermittlungsinstruments nach ICF-cy
– Beispiel eines Hilfe- und Leistungsplans nach den Maßgaben des IKJHG (§ 36a SGB VIII)
– Zeitmanagement im Casemanagement

Termine

29. April - 2025 09:00 Uhr
25. November - 2025 09:00 Uhr
Seminardauer: 5 Stunden

Inhouse Seminar

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Beratung: 0261 / 134 932 99

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  • Ergänzende Mitteilung

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Allgemeines

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Interaktivität

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