Kosten der Unterkunft zählen zu den gravierendsten Ausgabebelastungen der Jobcenter im SGB II und der Sozialämter im SGB XII und betreffen insbesondere die kommunalen Haushalte bis zur Schmerzgrenze. Um rechtswidrige Zahlungen zu vermeiden, ist es für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Ämtern unerlässlich, dass sie über fundierte Kenntnisse des Mietrechts verfügen, weil dies die Grundlage für eine rechtssichere Leistungsgewährung bildet, denn…..“die Kosten werden eben nicht sowieso übernommen“, wenn sie mietrechtlich nicht geleistet werden dürfen.
Die Leistungsgewährung für Kosten der Unterkunft ist untrennbar mit den mietrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verbunden.
Es ergeben sich gerade aus der Überschneidung und Getrenntheit der beiden Rechtsgebiete immer wieder Problemstellungen im Leistungsrecht des SGB, die nicht ganz einfach zu behandeln sind. Nicht immer ist ohne weiteres klar, welche mietrechtlichen Verpflichtungen des Mieters bestehen und inwieweit die Kosten von seinem sozialrechtlichen KDU-Anspruch umfasst sind.
Das Seminar behandelt die Schnittstellenbereiche mit dem Mietrecht anhand von immer wieder aufkommenden Fragestellungen aus der leistungsrechtlichen Praxis. Dabei wird das gesamte Mietverhältnis, von seiner Anbahnung und dem Vertragsschluss, über das laufenden Mietverhältnis, bis hin zur Beendigung, Räumung und deren Folgen behandelt.
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