Der Bundestag hat nunmehr das „Dreizehnte Änderungsgesetz zum SGB II“ beschlossen, wodurch das bisherige Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung abgelöst ist. Die Grundzüge der beschlossenen Änderungen wie erneuter Vorrang der Vermittlung oder eine erneute Verschärfung von Sanktionen waren bereits durch den Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien bekannt.
In unserem Seminar geht es nun aber darum die bis zuletzt umstrittenen Detailregelungen kennen zu lernen und sie praxistauglich umzusetzen.
Dieses Seminar vermittelt schwerpunktmäßig alle Änderungen für den Bereich der Vermittlung im SGB II.

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