Zum 01.07.2026 tritt das 13. Gesetz zur Änderung des SGB II in Kraft. Das Artikelgesetz betrifft aber nicht nur den Bereich des SGB II, sondern führt auch umfangreiche Änderungen ins SGB XII ein. Für die Sozialhilfeträger ergeben sich dadurch sowohl bei der Hilfe zum Lebensunterhalt als auch bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung neue rechtliche Anforderungen und Anpassungsbedarfe in der täglichen Leistungspraxis.
Das Seminar gibt einen strukturierten Überblick über die geplanten Neuregelungen und zeigt auf, wie sich die Änderungen auf die Leistungsgewährung nach dem SGB XII auswirken. Im Mittelpunkt stehen u. a.:
- Neuregelung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- Einführung einer Einzelfallprüfung in der Karenzzeit
- Neue Rügepflichten gegenüber Vermieterinnen und Vermietern
- Erweiterte Auskunftspflichten der Vermieter zugunsten der Sozialhilfeträger
- Weitere praxisrelevante Anpassungen im Existenzsicherungsrecht
Sie erfahren, welche praktischen Konsequenzen sich aus den Gesetzesänderungen ergeben, welche Fallstricke in der Umsetzung auftreten können und wie Sozialhilfeträger, Leistungsberechtigte und Beratungsstellen sich frühzeitig auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen einstellen können.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Sozialhilfeträgern, Beratungsstellen, freie Träger, Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender sowie alle, die sich auf die Reform des SGB XII vorbereiten möchten.
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