Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die ersten Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Zum Jahr 2028 sollen Eingliederungshilfeleistungen für alle Kinder und Jugendliche ohne Rücksicht auf den Behinderungsgrund unter dem Dach des SGB VIII bei den Jugendämtern zusammengeführt und Leistungen aus einer Hand gewährt werden. Final ist dazu noch ein „Freischaltgesetz“ erforderlich, das durchaus noch einige Unwägbarkeiten enthalten kann. Das ändert aber nichts daran, dass bereits jetzt wichtige organisatorische und personelle Vorbereitungen bei allen Trägern der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX getroffen werden müssen. Bundesweit kann man feststellen, dass in vielen Verwaltungen noch Unsicherheiten und Vorbehalte bestehen.
Der Landkreis Bad Kreuznach hat mit der organisatorischen und personellen Umsetzung der Strukturreform innerhalb der Verwaltung bereits 2020 begonnen. Im Rahmen dieses Praxisseminars werden praktische Erfahrungen aus diesem Prozess näher beleuchtet. Im gemeinsamen Diskurs mit den Teilnehmenden soll das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit der verschiedenen Systeme gefördert werden. Ziel dieses Seminars ist es, in einem interkommunalen Erfahrungsaustausch Ideen, Anregungen und Erfahrungen auszutauschen, um den schwierigen Prozess gemeinsam besser zu meistern. Die Referentin hat in ihrer Verwaltung verantwortlich das „Kreuznacher Modell“ mit entwickelt und möchte ihre Erfahrungen gerne weitergeben und auch noch neue Ideen besprechen.
Online-Seminartermin: 10.03.2025, 03.11.2025
Hinweis: Es wird empfohlen, auch das Seminar „Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe durch das KJSG“ zu besuchen. Dort werden die grundlegenden Rechtsvorschriften zum Systemwechsel erläutert: zum Seminar „Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe durch das KJSG“ wechseln
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