Den Kontakt zur Familie, Eltern und Angehörigen zu verlieren ist für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige gleichgültig ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene und alte Menschen ein absolutes Trauma. Werden diese Menschen in Einrichtungen, besonderen Wohnformen oder Pflegefamilien untergebracht, besteht weiterhin das Bedürfnis, die originären Familien- oder Freundesbande zu erhalten, gemeinsames Leben und Erleben fördern und damit letztendlich positive Entwicklungen in der Hilfegewährung zu unterstützen. Deshalb möchte man sich besuchen.
Die Bedeutung von wechselseitigen Besuchen wird oft unterschätzt und möglicherweise zu stark an monetären Aspekten ausgerichtet. In der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX greifen besondere Rechtsvorschriften, bei deren konformer Anwendung Besuchshilfen als Leistungen der Sozialen Teilhabe gewährt werden können bzw. sogar müssen. Die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes hat wegweisende Grundsätze zur Gewährung von Besuchshilfen aufgestellt, die in unserem Seminar besprochen werden. Vergleichbare Vorschriften finden wir aber im Sozialhilferecht bei stationär untergebrachten Menschen in der Pflege, der Altenhilfe und bei Leistungen nach Kapitel 3 und 4 SGB XII.
Das Seminar richtet sich an alle Fachkräfte in der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege, der Altenhilfe sowie existenzsichernden Leistungen nach Kapitel 3 und 4 SGB XII in Wohnformen und stationären Einrichtungen. Es ist gleichermaßen für Betreuer und Betreuerinnen sowie alle Beratungsstellen geeignet.
Online-Seminar
Endpreis: 199,00 € -
umsatzsteuerbefreit
Schwerpunkte
Rechtsgrundlagen und Stellung der Besuchshilfen im SGB bei der Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Altenhilfe und bei Leistungen nach Kapitel 3 und 4 SGB XII in Wohnformen und stationären Einrichtungen
Anspruchsberechtigter Personenkreis – wer besucht wen, wo?
Wie weit geht der Kreis besuchender Angehöriger?
Umfang der Besuchshilfen: Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten, Verpflegungsgeld, Pauschalleistungen
Wie oft gibt es Besuchshilfen?
Kostenbeteiligungen der Leistungsberechtigten; Kostentragung des besuchenden Angehörigen
Einkommensprüfungen, Anrechnung von regelsatzrelevanten Ausgaben?
Ermessensleistung oder besteht ein Anspruch auf Leistungen
Besprechung praxisrelevanter Beispiele
Was ist mit dem Abwesenheitsabschlag nach § 7 WBVG?
Termine
8. Juni 2026 um 09:00 Uhr
3. Dezember 2026 um 09:00 Uhr
8. Juni 2026 um 09:00 Uhr
WSN: JUG-009-03
3. Dezember 2026 um 09:00 Uhr
WSN: JUG-009-02
Seminardauer: 3,5 Stunden
Inhouse Seminar
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als ''Inhouse Seminar'' durch. Beratung: 0261 / 134 932 99
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Besuchshilfen für Menschen mit Behinderung, in der Pflege, Altenhilfe sowie Kapitel 3 und 4 SGB XII
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Allgemeines
Das Online-Seminar findet mit GoToMeeting statt.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail einen Link an Ihre angegebene E-Mail Adresse. Der Link führt Sie zum Betreten des virtuellen Seminarraums.
Sie erwerben mit der Buchung eine Nutzerlizenz. Sollten weitere Interessenten am Online-Seminar teilnehmen wollen, benötigen Sie weitere Lizenzen.
Das Betreten des virtuellen Schulungsraums ist bereits 15 Minuten vor Start der Online-Schulung möglich. Hier steht Ihnen ein Teachconsult-Ansprechpartner für Fragen der Technik zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen und Stellung der Besuchshilfen im SGB bei der Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Altenhilfe und bei Leistungen nach Kapitel 3 und 4 SGB XII in Wohnformen und stationären Einrichtu
Anspruchsberechtigter Personenkreis – wer besucht wen, wo?
Wie weit geht der Kreis besuchender Angehöriger?
Umfang der Besuchshilfen: Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten, Verpflegungsgeld, Pauschalleistungen
Wie oft gibt es Besuchshilfen?
Wer leitet dieses Seminar?
Das Seminar wird von Herr Walter Strohmeyer geleitet.
Herr Walter Strohmeyer (Geschäftsführer): Herr Strohmeyer ist Mitgründer und geschäftsführender Gesellschafter von TEACHCONSULT GmbH. Er war mehrere Jahrzehnte als Dozent für Sozialrecht und Baurecht im Lehramt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz tätig. Übe
Wie lange dauert das Seminar?
Die Gesamtdauer betraegt 3,5 Stunden. Bei mehrteiligen Seminaren ist die Dauer auf mehrere Tage verteilt — die genauen Termine finden Sie in der Terminuebersicht.
Was kostet die Teilnahme?
Die Teilnahmegebuehr betraegt 199,00 € pro Teilnehmer/in. Im Preis enthalten sind die Live-Schulung, Schulungsunterlagen und eine Teilnahmebescheinigung.
Wann findet das naechste Seminar statt?
Der naechste Termin ist am 08.06.2026 um 09:00 Uhr. Insgesamt sind aktuell 2 Termine geplant. Eine vollstaendige Liste der verfuegbaren Termine sehen Sie in der Terminuebersicht.
Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?
Ja. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie automatisch eine personalisierte Teilnahmebescheinigung von Teachconsult, die Sie zur Dokumentation Ihrer beruflichen Weiterbildung nutzen koennen.