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Die erweiterte Sozialhilfe nach § 19 Abs. 5 SGB XII: Bedeutung und Anwendungsspektrum

Detailtext:

Sie ist, wenn richtig angewendet, ein gleichsam mächtiges wie unterschätztes Instrument: die sog. erweiterte Sozialhilfe nach § 19 Abs. 5 SGB XII. Sie erlaubt in gewissen Konstellationen die Erbringung von Sozialhilfeleistungen im Bruttoweg gegen Geltendmachung eines Aufwendungsersatzes.

Nur: was verbirgt sich hinter ihr genau- welche rechtlichen Anforderungen werden seitens der Gerichtsbarkeit gestellt, was muss beim Aufwendungsersatzbescheid beachtet werden? In welchem Verhältnis steht § 19 Abs. 5 SGB XII zu anderen Formen der vorläufigen Leistungserbringung, und was ist hinsichtlich der §§ 103, 104 SGB XII zu beachten? Dieses Online-Seminar vermittelt die für eine rechtssichere Entscheidung erforderlichen Grundkenntnisse.

Online-Seminar: 27.9.2024

Seminarbuchung:

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Das Online-Seminar findet mit Microsoft-Teams oder GoToMeeting statt.

Christopher Rein
Rein
Online-Seminar
Endpreis: 179,00 € -
umsatzsteuerbefreit

Schwerpunkte

  • Voraussetzungen für die Gewährung erweiterter Sozialhilfe: besonderer Grund, etc.
  • Korrekte Ermessensausübung
  • Aufwendungsersatzanspruch: Verpflichteter und Gesamtschuldnerschaft, Höhe des Aufwendungsersatzes
  • Abgrenzung zu § 44a SGB XII und § 42 SGB I

Termine

27. September - 2024 09:00 Uhr
Seminardauer: 3 Stunden

Inhouse Seminar

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Beratung: 0261 / 134 932 99

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Allgemeines

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