Die Sozialhilfe in Deutschland folgt dem Prinzip: “Bedarf minus Selbsthilfemöglichkeiten ergibt den Anspruch.” Doch was passiert, wenn so viel “Druck auf dem Kessel” ist, dass eine zugehörige Sachverhaltsaufklärung nicht abschließend möglich ist? Oder wenn ein Einsatzverpflichteter seiner Schuld nicht nachkommt? Genau hier setzt die erweiterte Sozialhilfe nach § 19 V SGB XII an. Dieses Seminar zeigt Ihnen praxisnah, wann und warum Sozialhilfe im „Brutto-Prinzip“ gewährt wird, wie der Aufwendungsersatz richtig umzusetzen ist und welche rechtlichen Herausforderungen generell mit der erweiterten Sozialhilfe verbunden sind.
Ideal für Sachbearbeiter in der Verwaltung, Betreuer und Berater, die sicherstellen müssen, dass Leistungen korrekt bewilligt und später ggf. zurückgefordert werden.
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Online-Seminar mit anschließender Konferenz
Endpreis: 179,00 € -
umsatzsteuerbefreit
Schwerpunkte
Wann gilt die erweiterte Sozialhilfe? Rechtliche Grundlagen und Spielräume
Aufwendungsersatz: Wer muss später zahlen – und warum?
Besondere Gründe für eine Bewilligung – anerkannte Fallkonstellationen aus der Praxis
Abgrenzung zu anderen Sozialhilfeleistungen – wie sich § 19 V SGB XII von vorläufigen
Leistungen und Vermögensdarlehen unterscheidet
Nach diesem Seminar verstehen Sie, wie Sie die Regelungen zur erweiterten Sozialhilfe
rechtssicher anwenden und Leistungsansprüche korrekt bewerten.
Termine
findet täglich statt vom 08.05.2026
bis 18.06.2026
Uhrzeit jeweils um 09:00 Uhr Bei diesem Seminar haben Sie den Vorteil: Sie können bis kurz vor Beginn den Termin kostenlos gegen einen späteren Termin der Serie umtauschen!
Zeitraum: 08.05.2026 bis 18.06.2026
WSN: PFL-006-01
Uhrzeit: taeglich um 09:00 Uhr
Bei diesem Seminar koennen Sie bis kurz vor Beginn den Termin kostenlos gegen einen spaeteren Termin umtauschen!
8 Termine verfuegbar
Konferenztermin
19.06.2026 um 11:00 Uhr
WSN: PFL-006-02
Seminardauer: 3 Stunden
Inhouse Seminar
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Wann gilt die erweiterte Sozialhilfe? Rechtliche Grundlagen und Spielräume
Aufwendungsersatz: Wer muss später zahlen - und warum?
Besondere Gründe für eine Bewilligung – anerkannte Fallkonstellationen aus der Praxis
Abgrenzung zu anderen Sozialhilfeleistungen – wie sich § 19 V SGB XII von vorläufigen Leistungen und Vermögensdarlehen unterscheidet Nach diesem Seminar verstehen Sie, wie Sie die Regelungen zur erwei
Wer leitet dieses Seminar?
Das Seminar wird von Herr Christopher Rein geleitet.
Herr Christopher Rein (Juristischer Mitarbeiter): Herr Rein hat nach seinem Jurastudium mit anwaltsorientiertem Studiengang an der Universität Rostock umfangreiche praktische Erfahrungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Anwaltskanzleien und einem Notariat erworben. Heute ist er als ju
Wie lange dauert das Seminar?
Die Gesamtdauer betraegt 3 Stunden. Bei mehrteiligen Seminaren ist die Dauer auf mehrere Tage verteilt — die genauen Termine finden Sie in der Terminuebersicht.
Was kostet die Teilnahme?
Die Teilnahmegebuehr betraegt 179,00 € pro Teilnehmer/in. Im Preis enthalten sind die Live-Schulung, Schulungsunterlagen und eine Teilnahmebescheinigung.
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