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Neue Grundsicherung statt Bürgergeld – Leistungsrechtliche Änderungen im SGB II

Detailtext:

Der Bundestag hat am 5. März mit dem 13. Änderungsgesetz zum SGB II die endgültige Ablösung des Bürgergeldes durch eine neue Grundsicherung beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Die vorgesehenen Änderungen haben große Auswirkungen auf die Arbeit in allen JobCentern; dies gilt nicht nur für Neufälle, sondern auch für alle Bestandsfälle mit der Folge, dass umfangreiche Vorarbeiten bereits jetzt geleistet werden müssen, um die zeitige Umsetzung der neuen Regelungen zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind entsprechende Informationen und Schulungen für alle Mitarbeitenden in den JobCentern und bei den kommunalen Trägern zwingend erforderlich.

In unseren Seminaren werden die leistungsrechtlichen Änderungen und die erforderlichen Vorarbeiten ausführlich thematisiert.

Das eintägige Seminar soll mit vielen praktischen Beispielen allen Kolleginnen und Kollegen die Auswirkungen der Gesetzesänderungen verdeutlichen.

Zielgruppe:

Mitarbeitende aus Leistungsbereichen und SGG-Stellen von JobCentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) und kommunalen Trägern mit Aufgabenbezug zu § 22 SGB II sowie Mitarbeitende in den Sozialämtern an den Schnittstellen zu Leistungen nach Kapitel 3 und 4 SGB XII, Mitarbeitende in Beratungsstellen und der Rechnungsprüfung

 

Porträtfoto von Lutz Wittler, Dozent bei TeachConsult
Online-Seminar
Endpreis: 249,00 € -
umsatzsteuerbefreit

Schwerpunkte

  • Änderungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II
  • Änderungen beim Vermögenseinsatz nach § 12 SGB II
  • Änderungen bei den leistungsrechtlichen Konsequenzen aus Pflichtverletzungen (Sanktionen) nach §§ 31 ff SGB II inkl. des neuen Umgangs mit Meldeversäumnissen nach § 7b SGB II
  • Änderungen bei der vorläufigen Entscheidung nach § 41a SGB II und Aufrechnung nach § 43 SGB II
  • Auskunftspflicht von Vermietern nach § 60 SGB II
  • Pflicht zur Vorlage von Nachweisen durch Arbeitgeber, Vermieter etc. nach § 60 SGB II
  • Haftung des Arbeitgebers für überzahltes Grundsicherungsgeld nach § 62a SGB II

Termine

16. April 2026 um 09:00 Uhr
3. Juni 2026 um 09:00 Uhr
7. Juli 2026 um 09:00 Uhr
16. April 2026 um 09:00 Uhr
WSN: JOB-027-01
3. Juni 2026 um 09:00 Uhr
WSN: JOB-027-02
7. Juli 2026 um 09:00 Uhr
WSN: JOB-027-03
Seminardauer: 7 Stunden

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Beratung: 0261 / 134 932 99

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  • Rechnungsempfänger
    Rechnungsempfänger

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  • Abweichender Rechnungsempfänger

    Bitte tragen Sie die Daten des Rechnungsempfängers ein

  • Adresse des Rechnungsempfängers Adresse des Rechnungsempfängers
  • Ergänzende Mitteilung

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