Kinder und Jugendliche bilden eine große Anzahl von Menschen mit Behinderungen und bedürfen einer ganz besonderen Aufmerksamkeit bei Leistungen der Eingliederungshilfe. Sowohl bei der Feststellung der Teilhabeeinschränkungen und – bedarfe nach ICF/CY wie im Leistungsrecht gelten Besonderheiten gegenüber der Erwachsenenhilfe. Gleiches gilt im Vergütungsrecht wo Sonderregelungen gegenüber den Grundsätzen der neuen Eingliederungshilfe darin bestehen, dass weitgehend pauschale Vergütungen gezahlt werden. Schließlich sind bei Minderjährigen auch bei der Heranziehung zu Eigenbeiträgen und beim Einkommenseinsatz zu beachten. Das Seminar ist insbesondere auch für die Leistungsträger geeignet, die nach Landesrecht nur für Minderjährige sachlich zuständig sind.
Mit der Anmeldung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten zur Teilnahme an Veranstaltungen ein. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, z. B. per E-Mail an webinar@teachconsult.de.
Sachliche Zuständigkeit für Minderjährige nach Landesrecht – Abgrenzung der „U18 und Ü18-Fälle“
Grundsätze der neuen Eingliederungshilfe bei Minderjährigen und Fragen der Vertretung durch Eltern, Elternteile, Vormund – Regelungs- und Bekanntgabeadressaten bei Bescheiderteilung
Vergütungsrechtliche Sonderregelungen für Minderjährige und „Schulverlängerer“ – § 134 SGB IX und fiktive Ausgleichsberechnung §§ 27c, 27b SGB XII
Besonderheiten beim Einkommenseinsatz und bei Eigenbeiträgen bei Minderjährigen – §§ 135-138 SGB IX
Häusliche Ersparnisse sowie „Brutto/Nettozahlungen“ und Aufwendungsersatz und Kostenbeträgen – § 142 SGB IX
Leistungsrechtliche Besonderheiten bei Minderjährigen
Heilpädagogische Leistungen, Früherkennung und Frühförderung – Komplexleistungen
Leistungen zur Unterbringung von Minderjährigen über Tag und Nacht oder über Tag in „Einrichtungen“, Tagesförderstätten oder bei Pflegefamilien
Assistenzleistungen oder Inklusionshelfer zum Besuch von Kita oder Schule
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Sozialen Teilhabe
Ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt für Minderjähre nach Kapitel 3 SGB XII sowie Einsatz von Einkommen und Vermögen nach SGB XII; Barbeträge, Kleiderpauschale, Kindergeld; Heranziehung zu Unterhalt etc.
Vorstellung von Musterbescheiden bei der Bescheiderstellung für Minderjährige
Termine
2. Juli 2026 um 09:00 Uhr
4. November 2026 um 09:00 Uhr
2. Juli 2026 um 09:00 Uhr
WSN: EGH-006-01
4. November 2026 um 09:00 Uhr
WSN: EGH-006-02
Seminardauer: 6,5 Stunden
Inhouse Seminar
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Das Betreten des virtuellen Schulungsraums ist bereits 15 Minuten vor Start der Online-Schulung möglich. Hier steht Ihnen ein Teachconsult-Ansprechpartner für Fragen der Technik zur Verfügung.
Sachliche Zuständigkeit für Minderjährige nach Landesrecht – Abgrenzung der „U18 und Ü18-Fälle“
Grundsätze der neuen Eingliederungshilfe bei Minderjährigen und Fragen der Vertretung durch Eltern, Elternteile, Vormund – Regelungs- und Bekanntgabeadressaten bei Bescheiderteilung
Vergütungsrechtliche Sonderregelungen für Minderjährige und „Schulverlängerer“ - § 134 SGB IX und fiktive Ausgleichsberechnung §§ 27c, 27b SGB XII
Besonderheiten beim Einkommenseinsatz und bei Eigenbeiträgen bei Minderjährigen - §§ 135-138 SGB IX
Wer leitet dieses Seminar?
Das Seminar wird von Herr Walter Strohmeyer geleitet.
Herr Walter Strohmeyer (Geschäftsführer): Herr Strohmeyer ist Mitgründer und geschäftsführender Gesellschafter von TEACHCONSULT GmbH. Er war mehrere Jahrzehnte als Dozent für Sozialrecht und Baurecht im Lehramt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz tätig. Übe
Wie lange dauert das Seminar?
Die Gesamtdauer betraegt 6,5 Stunden. Bei mehrteiligen Seminaren ist die Dauer auf mehrere Tage verteilt — die genauen Termine finden Sie in der Terminuebersicht.
Was kostet die Teilnahme?
Die Teilnahmegebuehr betraegt 299,00 € pro Teilnehmer/in. Im Preis enthalten sind die Live-Schulung, Schulungsunterlagen und eine Teilnahmebescheinigung.
Wann findet das naechste Seminar statt?
Der naechste Termin ist am 02.07.2026 um 09:00 Uhr. Insgesamt sind aktuell 2 Termine geplant. Eine vollstaendige Liste der verfuegbaren Termine sehen Sie in der Terminuebersicht.
Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?
Ja. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie automatisch eine personalisierte Teilnahmebescheinigung von Teachconsult, die Sie zur Dokumentation Ihrer beruflichen Weiterbildung nutzen koennen.