Die staatlichen Akteure in Deutschland sind verpflichtet, Sorge zu tragen, dass die Grund- und Menschenrechte in der Ausführung der Eingliederungshilfe, in der Arbeit mit Kinder und Jugendlichen sowie weiteren vulnerablen Personengruppen geachtet werden. Dieser staatliche Schutzauftrag ergibt sich einerseits aus Artikel 16 der UN-BRK, im innerstaatlichen Recht z.B. aus § 37a SGB IX, § 8a SGB VIII sowie aus vielen landesrechtlichen Gesetzen zu besonderen Wohnformen für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen. Gewaltschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, geht jeden an und dient dem verfassungsrechtlichen Gebot der Achtung der Menschenwürde.
Besonders Menschen mit Beeinträchtigungen, Kinder oder alte und pflegebedürftige Menschen sind verstärkt gefährdet, Gewalt zu erleben. Ihre Möglichkeiten, sich Hilfe zu holen sind kaum oder nur sehr eingeschränkt vorhanden.
In unserem Spezialseminar für alle Fachkräfte in der sozialen Arbeit bei Sozialleistungs- und Rehabilitationsträgern, in der Jugendhilfe, bei Integrationsämtern, Beratungsstellen sowie für Betreuer und Betreuerinnen werden die rechtlichen, ethischen und organisatorischen Voraussetzungen für Gewaltschutz in der praktischen Arbeit dargestellt. Bereits bei der Erstellung von Hilfe- und Teilhabeplänen ist präventiv zu beachten, ob das Klientel möglicherweise Gewalt ausgesetzt sein könnte. Daher ist dieses Seminar ein „MUSS“ für alle damit betrauten Kolleginnen und Kollegen.
Seminartermine (Online-Seminar):
Seminarzeit: jeweils 9.00 Uhr – 16.00 Uhr
Seminarleitung: Kerstin Klare
Seminarbuchung:
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