Dieses Seminar bietet eine systematische und verständliche Einführung in das gesamte Rentenrecht und richtet sich gezielt an Mitarbeitende in Sozialämtern, JobCentern und allen Fachbereichen, wo Grundkenntnisse des Rentenrechts erforderlich sind, um vorrangige Leistungen auszuschöpfen. Das Seminar richtet sich auch an Fachkräfte und Interessierte aus der Beratung, sozialen Diensten und angrenzenden Bereichen, die sich systematisch und verständlich in das Rentenrecht einarbeiten möchten; es ist geeignet für Einsteiger sowie Personen, die ihr Grundlagenwissen auffrischen möchten.
Die rentenrechtlichen Grundlagen werden fundiert und strukturiert vermittelt. Ziel des Seminars ist es, ein solides Verständnis für Anspruchsvoraussetzungen, Rentenarten und zentrale Begriffe des SGB VI zu entwickeln. Fragen der Teilnehmenden sind ausdrücklich willkommen und werden im Seminar aufgegriffen.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Einordnung des Rentenrechts im Gesamtsystem der sozialen Sicherung. Behandelt werden insbesondere die Abgrenzung zu Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie grundlegende Schnittstellen zum Eingliederungshilferecht. Dadurch erhalten die Teilnehmenden eine verlässliche Orientierung, welche Leistungssysteme in typischen Lebenslagen einschlägig sind.
Nach dem Seminar verfügen die Teilnehmenden über ein belastbares Grundlagenwissen im Rentenrecht, können zentrale Begriffe sicher einordnen und verstehen die Stellung der Rentenversicherung innerhalb der sozialen Sicherung.