Außer den „laufenden“ Kosten der Unterkunft etablieren sich teils sehr hohe Bedarfe für Instandhaltungen, Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen bei Leistungsberechtigten im SGB II oder SGB XII, die über eigengenutztes Wohneigentum verfügen. Dazu gehören Instandsetzungskosten für defekte Heizungsanlagen, Schornsteinsanierungen, Dachreparaturen, Bau von Kleinkläranlagen, Instandsetzung von Sanitär- und Elektroinstallationen. Diese Kosten werden als Unterkunftsbedarfe geltend gemacht und sollen vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden. Nachdem bereits vor Jahren mit § 22 Abs. 2 SGB II eine Anspruchsgrundlage in diesem Bereich geschaffen wurde, hat der Gesetzgeber durch Einfügung von § 35a Abs. 1 SGB XII zum 1.1.2023 nachgezogen; auch hier kommen die Antragstellungen mittlerweile auf Touren. Mehrere Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit verpflichten die Leistungsträger zu beträchtlichen Zahlungen. Dem steht das Bestreben entgegen, diese wachsende „Kosten-Baustelle“ einzudämmen, denn letztendlich erfolgt die Finanzierung aller Leistungen aus Steuermitteln. Aber wie kann angemessen reagiert werden? In dem Seminar wird versucht, anhand zahlreicher Fallbeispiele und Darstellung der Rechtslage eine hilfreiche Antwort zu geben. Das Thema verspricht Spannung pur.
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Seminarablauf:
Nach der Registrierung für Ihren individuellen Seminartag erhalten Sie eine gesonderte E-Mail mit dem Zugangslink. Ihre Audio-Verbindung auf stumm schalten. Das heißt, dass Sie das Online-Seminar verfolgen, hören und sehen können, Sie aber nicht zu hören sind. Dies dient dem störungsfreien Vortrag des Dozenten.
Die anschließende Diskussion zum Seminarthema findet zum Konferenztermin statt. Hier werden Ihre Fragen beantwortet, Ihre Fallbeispiele besprochen und der Austausch zwischen den Teilnehmer*innen ist ebenfalls möglich. Die Teilnahme am Konferenztermin ist für den erfolgreichen Besuch des Online-Seminars nicht zwingend erforderlich aber sehr zu empfehlen.
Online-Seminar mit anschließender Konferenz
Endpreis: 239,00 € -
umsatzsteuerbefreit
Schwerpunkte
Welche Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen können als Bedarfe anerkannt werden?
Wie werden wertsteigernde und vermögensschaffende Aufwendungen von Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen abgegrenzt?
Unterscheide: Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung und Sanierung
Welche Bezüge zu fachgesetzlichen Bestimmungen (Baurecht, Wasserrecht, Umweltrecht) sind beachtlich?
Welche persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen müssen Leistungsberechtigte erfüllen?
Werden Leistungen als Zuschüsse oder Darlehen gewährt?
Wie können Sicherheiten für Darlehen rechtssicher vereinbart werden und was ist dabei zu beachten?
Wie ist die Rechtslage im Bereich des SGB II (§ 22 Abs. 2) und im SGB XII (§ 35a Abs. 1)?
Wo sind die Grenzen der anerkennungsfähigen Maßnahmen und wann könnte ein Unterkunftswechsel verlangt werden?
Wie werden Leistungen rechtssicher bewilligt und welche dinglichen Sicherungsmaßnahmen sind zweckmäßig?
Termine
findet täglich statt vom 07.09.2026
bis 19.10.2026
Uhrzeit jeweils um 09:00 Uhr Bei diesem Seminar haben Sie den Vorteil: Sie können bis kurz vor Beginn den Termin kostenlos gegen einen späteren Termin der Serie umtauschen!
Zeitraum: 07.09.2026 bis 19.10.2026
WSN: JOB-009-01
Uhrzeit: taeglich um 09:00 Uhr
Bei diesem Seminar koennen Sie bis kurz vor Beginn den Termin kostenlos gegen einen spaeteren Termin umtauschen!
43 Termine verfuegbar
Konferenztermin
20.10.2026 um 14:00 Uhr
WSN: JOB-009-02
Seminardauer: 6,5 Stunden
Inhouse Seminar
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als ''Inhouse Seminar'' durch. Beratung: 0261 / 134 932 99
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Instandhaltung und Reparatur von Immobilien im SGB II und SGB XII („Rundum-Sorglos-Paket“ für Hauseigentümer?)
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Allgemeines
Das Online-Seminar findet mit GoToWebinar statt.
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Welche Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen können als Bedarfe anerkannt werden?
Wie werden wertsteigernde und vermögensschaffende Aufwendungen von Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen abgegrenzt?
Unterscheide: Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung und Sanierung
Welche Bezüge zu fachgesetzlichen Bestimmungen (Baurecht, Wasserrecht, Umweltrecht) sind beachtlich?
Welche persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen müssen Leistungsberechtigte erfüllen?
Wer leitet dieses Seminar?
Das Seminar wird von Herr Walter Strohmeyer geleitet.
Herr Walter Strohmeyer (Geschäftsführer): Herr Strohmeyer ist Mitgründer und geschäftsführender Gesellschafter von TEACHCONSULT GmbH. Er war mehrere Jahrzehnte als Dozent für Sozialrecht und Baurecht im Lehramt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz tätig. Übe
Wie lange dauert das Seminar?
Die Gesamtdauer betraegt 6,5 Stunden. Bei mehrteiligen Seminaren ist die Dauer auf mehrere Tage verteilt — die genauen Termine finden Sie in der Terminuebersicht.
Was kostet die Teilnahme?
Die Teilnahmegebuehr betraegt 239,00 € pro Teilnehmer/in. Im Preis enthalten sind die Live-Schulung, Schulungsunterlagen und eine Teilnahmebescheinigung.
Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?
Ja. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie automatisch eine personalisierte Teilnahmebescheinigung von Teachconsult, die Sie zur Dokumentation Ihrer beruflichen Weiterbildung nutzen koennen.