Erben bedeutet immer, „…man sollte sich nicht zu früh freuen“, sondern erst einmal abwarten, ob da nicht noch etwas kommt. Dies gilt insbesondere, wenn verstorbene Sozialhilfeempfänger Vermögen hinterlassen, dass zu ihren Lebzeiten zum geschützten Vermögen im Sinne des SGB XII gehörte. Der für Leistungsberechtigte geltende Vermögensschutz endet mit deren Tod und setzt sich nicht bei den Erben fort; und dann steht plötzlich das Sozialamt vor der Tür.
Im Klartext bedeutet dies, dass die Sozialämter ein besonderes Auge darauf haben, ob Kostenersatzansprüche gegen die Erben geltend gemacht werden können. Während Kostenersatz nach § 102 SGB XII rechtmäßige Hilfegewährungen voraussetzt sind auch Fälle zu bedenken, in denen Leistungen an die Verstorbenen zu Unrecht erfolgten. Dann ist zu überlegen, ob Rückforderungen über den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch realisiert werden können. Beide Verfahren sind Gegenstand unseres Seminarangebotes.
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Online-Seminar
Endpreis: 299,00 € -
umsatzsteuerbefreit
Schwerpunkte
Einsatz und Schutz von Vermögen zu Lebzeiten des Erblassers – §§ 90, 91 SGB XII
Erbrechtliche Grundfragen oder: Wer erbt wann, wie?
Rechtmäßige Hilfegewährung: Kostenersatz § 102 SGB XII
Rechtswidrige Hilfegewährung: Aufhebung, Rücknahme und Rückforderung von Leistungen §§ 45, 48, 50 SGB XII; Duldungsverfügung gegen Erben
Berechnung des Kostenersatzes und Bescheiderteilung
Sicherung von Ansprüchen
Abgrenzung zur darlehensweise gewährten Sozialhilfe
Termine
18. Juni 2026 um 09:00 Uhr
21. Oktober 2026 um 09:00 Uhr
18. Juni 2026 um 09:00 Uhr
WSN: PFL-017-01
21. Oktober 2026 um 09:00 Uhr
WSN: PFL-017-02
Seminardauer: 7 Stunden
Inhouse Seminar
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Einsatz und Schutz von Vermögen zu Lebzeiten des Erblassers - §§ 90, 91 SGB XII
Erbrechtliche Grundfragen oder: Wer erbt wann, wie?
Rechtmäßige Hilfegewährung: Kostenersatz § 102 SGB XII
Rechtswidrige Hilfegewährung: Aufhebung, Rücknahme und Rückforderung von Leistungen §§ 45, 48, 50 SGB XII; Duldungsverfügung gegen Erben
Berechnung des Kostenersatzes und Bescheiderteilung
Wer leitet dieses Seminar?
Das Seminar wird von Herr Walter Strohmeyer geleitet.
Herr Walter Strohmeyer (Geschäftsführer): Herr Strohmeyer ist Mitgründer und geschäftsführender Gesellschafter von TEACHCONSULT GmbH. Er war mehrere Jahrzehnte als Dozent für Sozialrecht und Baurecht im Lehramt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz tätig. Übe
Wie lange dauert das Seminar?
Die Gesamtdauer betraegt 7 Stunden. Bei mehrteiligen Seminaren ist die Dauer auf mehrere Tage verteilt — die genauen Termine finden Sie in der Terminuebersicht.
Was kostet die Teilnahme?
Die Teilnahmegebuehr betraegt 299,00 € pro Teilnehmer/in. Im Preis enthalten sind die Live-Schulung, Schulungsunterlagen und eine Teilnahmebescheinigung.
Wann findet das naechste Seminar statt?
Der naechste Termin ist am 18.06.2026 um 09:00 Uhr. Insgesamt sind aktuell 2 Termine geplant. Eine vollstaendige Liste der verfuegbaren Termine sehen Sie in der Terminuebersicht.
Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?
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