Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anzuwenden. Dieser Umstand hat auf verschiedene Bereiche der Rückzahlung von Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder erhebliche Auswirkungen für die Jobcenter.
Durch Einfügung von § 40 Abs. 9 SGB II zum 01.01.23 durch das damalige Bürgergeldgesetz ist § 1629a BGB für die Jobcenter von besonderer Bedeutung geworden.
In diesem Kurzseminar sollen detailliert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB und ihre Auswirkungen auf verschiedene Rückzahlungspflichten von volljährig gewordenen Kindern im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II besprochen werden. Das Thema wird den Seminarteilnehmer/innen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen aus der täglichen Arbeit der Jobcenter näher erläutert. Auch die Möglichkeiten einer Vermeidung von Einnahmeausfällen für die Jobcenter durch die analoge Anwendung von § 1629a BGB und die Schaffung von § 40 Abs. 9 SGB II sollen thematisiert werden.
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Online-Seminar
Endpreis: 129,00 € -
umsatzsteuerbefreit
Schwerpunkte
Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB
Analoge Anwendbarkeit von § 1629a BGB im Bereich des SGB II
Auswirkungen der analogen Anwendung von § 1629a BGB auf die Rückzahlung von
rechtswidrigen Leistungen an minderjährige Kinder
Darlehen an minderjährige Kinder
vorläufig zu hoch erbrachten Leistungen an minderjährige Kinder
Möglichkeiten der Vermeidung von Einnahmeausfällen für die Jobcenter durch
Anwendung von § 34a SGB II bei rechtswidrig erbrachten Leistungen
eine gezielte Darlehensgewährung in Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern
Termine
3. Juli 2026 um 09:00 Uhr
3. Juli 2026 um 09:00 Uhr
WSN: JOB-008-01
Seminardauer: 1,5 Stunden
Inhouse Seminar
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Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich des SGB II
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Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich des SGB II
Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB
Analoge Anwendbarkeit von § 1629a BGB im Bereich des SGB II
Auswirkungen der analogen Anwendung von § 1629a BGB auf die Rückzahlung von rechtswidrigen Leistungen an minderjährige Kinder
Darlehen an minderjährige Kinder
vorläufig zu hoch erbrachten Leistungen an minderjährige Kinder
Wer leitet dieses Seminar?
Das Seminar wird von Herr Lutz Wittler geleitet.
Herr Lutz Wittler (Diplom-Verwaltungswirt): Lutz Wittler ist Diplom-Verwaltungswirt, arbeitete im Sozialamt und Jobcenter der Stadt Bielefeld, u.a. als stv. Geschäftsbereichsleiter und Teamleiter im Leistungsbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. 2015 wechselt
Wie lange dauert das Seminar?
Die Gesamtdauer betraegt 1,5 Stunden. Bei mehrteiligen Seminaren ist die Dauer auf mehrere Tage verteilt — die genauen Termine finden Sie in der Terminuebersicht.
Was kostet die Teilnahme?
Die Teilnahmegebuehr betraegt 129,00 € pro Teilnehmer/in. Im Preis enthalten sind die Live-Schulung, Schulungsunterlagen und eine Teilnahmebescheinigung.
Wann findet das naechste Seminar statt?
Der naechste Termin ist am 03.07.2026 um 09:00 Uhr. Eine vollstaendige Liste der verfuegbaren Termine sehen Sie in der Terminuebersicht.
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