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Online-Seminar

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Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich des SGB II

Detailtext:

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anzuwenden. Dieser Umstand hat auf verschiedene Bereiche der Rückzahlung von Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder erhebliche Auswirkungen für die Jobcenter. Im Seminar werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB und ihre Auswirkungen auf verschiedene Rückzahlungspflichten von volljährig gewordenen Kindern im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II detailliert besprochen. Das Thema wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen aus der täglichen Arbeit der Jobcenter näher erläutert. Auch die Möglichkeiten einer Vermeidung von Einnahmeausfällen für die Jobcenter durch die analoge Anwendung von § 1629a BGB wird thematisiert. Das Seminar richtet sich Mitarbeiter/innen aus Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) und weitere Interessierte.

Online-Seminar: 27.9.2024

Seminarbuchung:

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Lutz Wittler
Lutz Wittler
Online-Seminar
Endpreis: 99,00 € -
umsatzsteuerbefreit

Schwerpunkte

Schwerpunkte

  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB
  • Analoge Anwendbarkeit von § 1629a BGB im Bereich des SGB II
  • Auswirkungen der analogen Anwendung von § 1629a BGB auf die Rückzahlung von
          – rechtswidrigen Leistungen an minderjährige Kinder
          – Darlehen an minderjährige Kinder
          – vorläufig zu hoch erbrachten Leistungen an minderjährige Kinder
  • Möglichkeiten der Vermeidung von Einnahmeausfällen für die Jobcenter durch
        – Anwendung von § 34a SGB II bei rechtswidrig erbrachten Leistungen
        – eine gezielte Darlehensgewährung in Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern

Termine

27. September - 2024 09:00 Uhr
Seminardauer: 1,5 Stunden

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