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Persönliches Budget und Pauschalleistungen in der Eingliederungshilfe

Detailtext:

Selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung von Menschen mit Behinderung sind die obersten Gebote im gesamten Teilhaberecht und besonders in der Eingliederungshilfe. Wie könnte dieser Grundsatz besser verwirklicht werden als den Leistungsberechtigten  die Möglichkeit einzuräumen, die für sie passenden Leistungen selbst zu organisieren und dafür eigenbestimmt die notwendigen Mittel einzusetzen. Dafür sieht das Teilhaberecht schon seit langem das Persönliche Budget vor. Neu hinzu gekommen ist durch das BTHG eine weitere wichtige Komponente: die pauschalierten Geldleistungen nach § 116 Abs. 1 SGB IX. In dem Seminar werden umfassend alle gesetzlichen Voraussetzungen für das Persönliche Budget und die Pauschalleistungen mit hohem Praxisbezug dargestellt; insbesondere die Regelungen über vorrangige Leistungspflichten anderer Leistungsträger.
Online-Seminartermin: 11.6.2024, 29.10.2024, 14.4.2025

Seminarbuchung:

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Walter Strohmeyer
Opa walter
Online-Seminar
Endpreis: 259,00 € -
umsatzsteuerbefreit

Schwerpunkte

  • Sinn, Zweck und Bedeutung des Persönlichen Budgets und der pauschalen Geldleistungen für Menschen mit Behinderung
  • Rechtsgrundlagen des Persönlichen Budgets im Rehabilitations- und Teilhaberecht:
    • § 29, 105 Abs. 4 SGB IX  für Eingliederungshilfe
    • sowie von vorrangigen anderen Reha- oder Sozialleistungsträgern nach SGB V (GKV); SGB VI (RV); SGB VII (GUV); SGB VIII (JH) oder BVG (KOF/KOV)
    • sowie im Pflegerecht nach §§ 35a SGB XI; 63 Abs. 3 SGB XII
    • sowie im Schwerbehindertenrecht durch das Integrationsamt nach § 185 Abs. 8 SGB IX
  • Antrags- und Bewilligungsverfahren in der praktischen Umsetzung
    • Antrag, Zuständigkeitsprüfung, Weiterleitung, „Reha aus einer Hand
    • Beratungspflichten der Hilfeplaner*innen und Fallmanager*innen: „Müssen wir über Budgetierung beraten oder es gar anbieten“?
    • Vorrangige Leistungspflichten anderer Reha- und Sozialleistungsträger – „Schwierige Partner“?
    • Bestimmung budgetfähiger Leistungen: Was geht und was geht nicht?
    • Budgetbemessung, Budgetkonferenz, Verantwortlichkeit, Qualitätssicherung und Controlling
    • Persönliches Budget im Rahmen der Gesamt- und Teilhabeplanung nach §§ 19-22; 117-122 SGB IX
    • Trägerübergreifendes Budget: Beteiligung, Abstimmung und Koordinationsverantwortung des leistenden Reha-Trägers, Vorleistung oder Kostenerstattung, Abrechnung, öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis nach SGB X
    • Zielvereinbarung, Gesamtverwaltungsakt – Bewilligungs- und Rücknahmebescheide: Inhalte und Nebenbestimmungen
  • Der neue „Hit in der Sozialen Teilhabe“: Pauschalierte Leistungen nach § 116 Abs. 1 SGB IX
    • Abgrenzungen zum Persönlichen Budget: einfacher, schneller zielorientierter?
    • Anwendungsbereiche im Rahmen der Sozialen Teilhabe: einfache Assistenzleistungen, Verständigungshilfen und Beförderungsleistungen
    • Vereinfachung für die Praxis im Gesamtplanverfahren und Stärkung der Selbstverantwortung und Eigenbestimmung der Leistungsberechtigten

Termine

11. Juni - 2024 09:00 Uhr
29. Oktober - 2024 09:00 Uhr
14. April - 2025 09:00 Uhr
Seminardauer: 6 Stunden

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Beratung: 0261 / 134 932 99

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