Nachdem mit Einführung des Bürgergeldes die Regeln bezüglich der Pflichtverletzungen in §31 ff SGB II wieder anzuwenden waren, allerdings mit Abstufungen bei der Rechtsfolge und vergleichsweise milderen Auswirkungen für die Leistungsbeziehenden, wird mit dem nun kommenden 13. Änderungsgesetz das Thema der Leistungsminderung wieder restriktiver gehandhabt.
Hierbei ist vorgesehen, dass die im Bürgergeld gestaffelte Minderungshöhe und -dauer bei Pflichtverletzungen entfällt und der Regelbedarf direkt um 30 Prozent für drei Monate gemindert wird.
Auch Meldeversäumnisse werden zu spürbaren Leistungsminderungen führen, die sogar deutlich über die Regelungen hinausgehen, die vor der Bürgergeldeinführung galten.
Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung wird ebenfalls wirkungsvoller und praxistauglicher ausgestaltet.
In diesem Kompaktseminar werden die aktuellen Leistungsminderungsregelungen, die ab dem 01.07.2026 gelten, mit den weiter gültigen Grundsätzen verknüpft und dargestellt.

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