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Online-Seminar

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Rehabilitation und Teilhabe, wer ist für welche Leistung zuständig? Kompakt

Detailtext:

Der Gesetzgeber hat auch nach der Reform des Reha- und Teilhaberechts am gegliederten System der sieben Reha-Träger festgehalten. Zur besseren Koordinierung hat er das Teilhabeplanverfahren und das Splitting nach § 15 eingeführt und die Erstattungsregelungen verschärft. Darüber hinaus hat er, insbesondere auch für die Eingliederungshilfe, die Beratungs- und Unterstützungspflichten deutlich ausgeweitet. Dies bedeutet für alle Reha-Träger, dass sie nunmehr nicht nur ihr eigenes materielles Reha- und Teilhaberecht anwenden und kennen müssen, sondern, neben dem neuen Verfahrensrecht, auch über die besonderen Leistungsregelungen der anderen Reha-Träger beraten und diese auch anwenden müssen, sofern sie im Rahmen des § 14 SGB IX zuständig werden. Dies erfordert eine vertiefte Beschäftigung mit den SGB III, V, VI, VII, VIII, IX Teil 2, XIV.

Online-Seminar: 12.11.2024

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Das Online-Seminar findet mit GoToMeeting oder MS Teams statt.

Edith Sonntag
Sonntag
Online-Seminar
Endpreis: 219,00 € -
umsatzsteuerbefreit

Schwerpunkte

  • Leistungsgruppen und Leistungen nach dem SGB IX Teil 1
  • Zuständigkeiten der 7 Reha-Träger, Rangfolge
  • Besondere Leistungsregelungen im SGB III, V, VI, VII, VIII, IX Teil 2, XIV
  • Problematische Schnittstellen / Abgrenzungen

Termine

12. November - 2024 09:00 Uhr
Seminardauer: 6 Stunden

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Beratung: 0261 / 134 932 99

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Allgemeines

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