Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, insbesondere bei der Rückabwicklung rechtswidrig zu viel erbrachter Leistungen nach dem SGB II, hat sich in der Praxis der Jobcenter als eine äußerst komplexe, strittige und arbeitsintensive Materie erwiesen. Ursächlich ist, dass die Leistungsträger bei der Rückabwicklung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft und viele Formalien zu beachten haben und die Rechtsprechung der Sozialgerichte sehr umfangreich ist. Auch die Bagatellgrenze und die Haftungsbeschränkung volljährig gewordener Kinder nach § 1629a BGB spielt hier insbesondere nach den Ergänzungen durch das Bürgergeldgesetz eine erhebliche Rolle..
In diesem Seminar sollen die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Korrektur von rechtswidrigen Bescheiden und Leistungen nach dem SGB X unter Berücksichtigung der bisherigen umfangreichen Rechtsprechung praxisorientiert an vielen Berechnungsbeispielen erörtert werden.
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Online-Seminar in mehreren Teilen
Endpreis: 349,00 € -
umsatzsteuerbefreit
Schwerpunkte
Rücknahme anfänglich rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte nach § 45 SGB X
Aufhebung nachträglich rechtswidriger belastender und begünstigender Verwaltungsakte nach § 48 SGB X
Erstattungsanspruch nach § 50 SGB X
Individualprinzip
Bagatellgrenze nach § 40 SGB II
Besonderheiten bei Kindern inkl. § 1629a BGB und § 40 Abs. 9 SGB II
Termine
12. Mai 2026 um 09:00 Uhr
2. Dezember 2026 um 09:00 Uhr
12. Mai 2026 um 09:00 Uhr
WSN: JOB-003-01
2. Dezember 2026 um 09:00 Uhr
WSN: JOB-003-02
Seminardauer: 7 Stunden (je Tag)
Inhouse Seminar
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Korrektur von rechtswidrigen Bescheiden und Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB II nach §§ 45, 48, 50 SGB X
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Allgemeines
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Zertifikat
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Seminarunterlagen
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Kompetenz
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Interaktivität
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Korrektur von rechtswidrigen Bescheiden und Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB II nach §§ 45, 48, 50 SGB X
Rücknahme anfänglich rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte nach § 45 SGB X
Aufhebung nachträglich rechtswidriger belastender und begünstigender Verwaltungsakte nach § 48 SGB X
Erstattungsanspruch nach § 50 SGB X
Individualprinzip
Bagatellgrenze nach § 40 SGB II
Wer leitet dieses Seminar?
Das Seminar wird von Herr Lutz Wittler geleitet.
Herr Lutz Wittler (Diplom-Verwaltungswirt): Lutz Wittler ist Diplom-Verwaltungswirt, arbeitete im Sozialamt und Jobcenter der Stadt Bielefeld, u.a. als stv. Geschäftsbereichsleiter und Teamleiter im Leistungsbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. 2015 wechselt
Wie lange dauert das Seminar?
Die Gesamtdauer betraegt 7 Stunden (je Tag). Bei mehrteiligen Seminaren ist die Dauer auf mehrere Tage verteilt — die genauen Termine finden Sie in der Terminuebersicht.
Was kostet die Teilnahme?
Die Teilnahmegebuehr betraegt 349,00 € pro Teilnehmer/in. Im Preis enthalten sind die Live-Schulung, Schulungsunterlagen und eine Teilnahmebescheinigung.
Wann findet das naechste Seminar statt?
Der naechste Termin ist am 12.05.2026 um 09:00 Uhr. Insgesamt sind aktuell 2 Termine geplant. Eine vollstaendige Liste der verfuegbaren Termine sehen Sie in der Terminuebersicht.
Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?
Ja. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie automatisch eine personalisierte Teilnahmebescheinigung von Teachconsult, die Sie zur Dokumentation Ihrer beruflichen Weiterbildung nutzen koennen.