Nach langen Jahren des Wartens sollen mit der nun endgültigen Verabschiedung des 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes – 1. KJHSRG – die Weichen für den vorgesehenen Systemwechsel für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe gestellt werden. Durch die vorgezogene Bundestagswahl im Februar 2025 konnte das Gesetz in der letzten Legislaturperiode von der „Ampel-Regierung“ nicht mehr verabschiedet werden. Wir gehen jetzt fest davon aus, dass dies nun entsprechend den Absichten der Bundesregierung bald geschieht, weil sich bereits aus den verbindlichen Vorgaben des KJHG 2021 nicht mehr verschiebbare Fristen ergeben.
Ohne Übertreibung kann man sagen, dass es sich für alle Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe des SGB VIII und des SGB IX um die größte Reform seit Jahrzehnten handeln wird, die außer den rechtlichen Hintergründen jeden unmittelbar persönlich am eigenen Arbeitsplatz betrifft.
Viele von Ihnen haben bereits an unserem ersten Seminar zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJHG teilgenommen, in dem wir die vorbereitenden gesetzgeberischen Schritte aufgezeigt; diese sollten zunächst durch ein sogenanntes IKJHG zum Abschluss gebracht werden. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren nunmehr als 1. KJHSRG neu eingeleitet und unter dieser Bezeichnung wird das neue Gesetz in Kraft treten. Es wird gegenüber dem IKJHG einige zusätzliche wichtige Neuregelungen enthalten, die wir in unseren Seminaren besprechen möchten.
Damit die Praxis mit den außerordentlich umfangreichen neuen Vorschriften ausreichend Zeit zur Einarbeitung und Umstellung hat, unterbreiten wir Ihnen heute bereits ein umfassendes Schulungsangebot.
In unserem Seminar werden alle vorgesehenen neuen Rechtsvorschriften, die sich aus dem 1. KJHSRG ergeben und deren Auswirkungen auf die Praxis dargestellt. Gleichzeitig werden die notwendigen organisatorischen und personellen Auswirkungen hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung und der Neubildung von Organisationseinheiten innerhalb der betroffenen Ämter und Fachdienste beleuchtet.
Hinweis:
Mit der Anmeldung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten zur Teilnahme an Veranstaltungen ein. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, z. B. per E-Mail an webinar@teachconsult.de.